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A Tortuous Path To Reconciliation And Justice: Sigismund Of Luxembourg As Arbiter In The Dispute Between The Teutonic Knights And Poland (1412-1420). Zeitschrift Für Ostmitteleuropa-forschung. Bd. 66, Nr. 1 (2017), 3–40.

Das Schiedsverfahren galt im Mittelalter als ein wirkungsvolles Rechtsmittel zur Lösung internationaler Auseinandersetzungen. Dies gilt auch für einen Rechtsstreit, den König Sigismund von Luxemburg als Schiedsrichter zwischen dem Deutschen Orden und

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  A Tortuous Path to Reconciliation and Justice: Sigismund of Luxembourg as Arbiterin the Dispute between the Teutonic Knights and Poland !"!#$!"#%&P'em(sl )arAbstractDas Schieds*erfahren galt im +ittelalter als ein wir,ungs*olles Rechtsmittel -urL.sung internationaler Auseinanderset-ungen/ Dies gilt auch f0r einenRechtsstreit1 den K.nig Sigismund *on Luxemburg als Schiedsrichter -wischendem Deutschen 2rden und Polen$Litauen entscheiden sollte/ 3enon 4ubert5owa, -ufolge gelang es ihm1 das Schieds*erfahren f0r seine ambitioniertegesamteurop6ische Politi, e7e,ti* aus-unut-en/ 5owa, betrachtet diesesSchieds*erfahren als einen ,ontinuierlichen Pro-ess *on !"!# bis !"#%/ 8n dem9mstand1 dass die er,0ndigung des Schiedsspruches immer wiederaufgeschoben wurde1 sieht er ein ta,tisches +an.*er Sigismunds1 um Polen$Litauen und den 2rden *on sich abh6ngig -u machen/ 5ach der mittelalterlichenRechtstheorie und $praxis *erf0gte ein Schiedsrichter -war 0ber weitreichende)efugnisse1 durfte aber die in einem *on beiden Streitparteien ausgestellten sog/compromissum festgelegten ;ren-en nicht 0berschreiten/ Die -wei<6hrige =ristbis -ur 9rteils*er,0ndigung1 die let-tendlich aus unge,l6rten ;r0nden nichterfolgte1 endete im Sommer !"!"/ 27enbar -weifelte Sigismund am >rfolg desSchieds*erfahrens1 denn schon lange *or dem Scheitern der erhandlungen in)uda lud er beide Seiten -u dem be*orstehenden Kon-il nach Konstan- ein/ Dortaber wurde das Schieds*erfahren nicht fortgeset-t1 wie 5owa, meint1 sondern dieStreitparteien *erhandelten miteinander 0ber die Person des Schiedsrichters denr.mischen K.nig1 den Papst1 das Kon-il1 die Kurf0rsten usw/& sowie 0ber die Artder Schlichtung/ Da die <eweiligen 9nterh6ndler mehrfach wechselten1 wurde inbeiden =ragen ,ein Konsens er-ielt/ Lediglich der noch *or )eginn des Kon-ilsgeschlossene ?a7enstillstand wurde wiederholt *erl6ngert/ 3ur Ausstellung einesneuen compromissum ,am es erst im Sommer !"!@1 nachdem sich Sigismundeindeutig auf die Seite Polens gestellt hatte und der 2rden unter massi*emdiplomatischem Druc, da-u ge-wungen worden war1 den r.mischen K.nig alsSchiedsrichter -u a,-eptieren/ Let-tendlich war der )reslauer Schiedsspruch *om/ Januar !"#% f0r Polen ,eineswegs g0nstig und mar,iert eine ?ende in derPoliti, des r.mischen K.nigs gegen0ber der polnisch$litauischen 9nion/ Die *on5owa, erarbeiteten ;rund-0ge des Schieds*erfahrens sowie der Politi, Sigis$munds sind -war immer noch -utre7end1 bed0rfen aber gewisser +odiB,ationen/Sigis$mund sah in einem Schieds*erfahren nur ein 4ilfsmittel1 mit dem ereinerseits die Lehens$hoheit des Reiches 0ber den Deutschen 2rden in PreuCendurchset-en und anderseits Polen$Litauen ein politisch$milit6risches )0ndnisgegen das 2smanische Reich auf-wingen wollte1 das allerdings allein f0r ihn alsr.mischen K.nig g0nstig erschien/ Die wechselnde )edeutung desSchieds*erfahrens hing f0r K.nig Sigismund nicht nur *on den a,tuellengesellschaftspolitischen >ntwic,lungen im ersten De-ennium seiner r.mischenRegierung Schisma1 Kon-il *on Konstan-1 Ausbruch der hussitischen Re*olution&ab1 sondern auch da*on1 ob dieses erfahren wesentlich -ur 9mset-ung derbeiden genannten 4aupt-iele beitrug oder nicht/