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Facharzt Für Kinder- Und Jugendmedizin

SIWF ISFM Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin inkl. Schwerpunkte - Pädiatrische Endokrinologie-Diabetologie - Pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie - Pädiatrische Kardiologie - Neonatologie

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SIWF ISFM Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin inkl. Schwerpunkte - Pädiatrische Endokrinologie-Diabetologie - Pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie - Pädiatrische Kardiologie - Neonatologie - Pädiatrische Nephrologie - Neuropädiatrie - Pädiatrische Onkologie-Hämatologie - Pädiatrische Pneumologie - Pädiatrische Rheumatologie - Entwicklungspädiatrie - Kindernotfallmedizin Weiterbildungsprogramm vom 1. Januar 2012 (letzte Revision: 9. Oktober 2014) Akkreditiert durch das Eidgenössische Departement des Innern: 1. September 2011 Letzte Änderung durch das EDI am 30. April 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen (Art. 31 Abs. 1 MedBG) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach Bern 15 Telefon Fax Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Weiterbildungsprogramm 1. Allgemeines 1.1 Struktur der Kinder- und Jugendmedizin Die Kinder- und Jugendmedizin setzt sich zusammen aus: - der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin - den Schwerpunkten Das Ziel der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin ist die Betreuung der kranken und gesunden Kinder und Adoleszenten von der Geburt bis zum Abschluss der Adoleszenz unter Berücksichtigung des familiären und sozialen Umfeldes. 1.2 Hauptziele der Weiterbildung Der Kinder- und Jugendmediziner * muss fähig sein, die Grundversorgung und die fachärztliche Betreuung des Kindes und des Jugendlichen vom Neugeborenen bis zum Ende des Adoleszentenalters sicherzustellen, Notfallbehandlung inbegriffen. Er behandelt nicht nur die Krankheiten, sondern unternimmt auch die Massnahmen zur Gesundheitserhaltung und -förderung sowie zur Prävention von Krankheiten und die Rehabilitationsmassnahmen. Er berücksichtigt dabei die familiären, sozialen und schulischen Faktoren, die das Umfeld bilden für eine harmonische Entwicklung des Kindes und des Jugendlichen. Darüber hinaus muss er fähig sein, eine Konsiliartätigkeit auszuüben. Ausserdem pflegt der Kinder- und Jugendmediziner eine Zusammenarbeit mit den Instanzen des öffentlichen Gesundheitswesens mit dem Ziel, Massnahmen zur Förderung der öffentlichen Gesundheit auszuarbeiten und anzuwenden. 2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen 2.1 Dauer und Gliederung der Weiterbildung Die Weiterbildungsdauer beträgt 5 Jahre und ist wie folgt gegliedert: - 3 Jahre Basisweiterbildung gemäss Ziffer Der Kandidat entscheidet sich in dieser Phase entweder für die Laufbahn als Praxispädiater oder für die Laufbahn als Spitalpädiater. - 2 Jahre Aufbauweiterbildung gemäss Ziffer Der Kandidat entscheidet sich in dieser Phase, ob er eine Schwerpunktweiterbildung absolvieren will. - Mindestens 2 Jahre der Weiterbildung sind an einer pädiatrischen Weiterbildungsstätte der Kategorien 3 oder 4 zu absolvieren. Forschungstätigkeit gemäss Ziffer b) kann dafür nicht angerechnet werden Basisweiterbildung Die Basisweiterbildung erfolgt an dafür anerkannten Weiterbildungsstätten. In der Basisweiterbildung muss eine Weiterbildung in Neonatologie von mindestens 3 bis maximal 12 Monaten ausgewiesen werden. * Dieses Weiterbildungsprogramm gilt in gleichem Masse für Ärztinnen und Ärzte. Zur besseren Lesbarkeit werden im Text nur männliche Personenbezeichnungen verwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis. SIWF ISFM 2 / 33 2.1.2 Aufbauweiterbildung Die 2-jährige Aufbauweiterbildung für Praxispädiatrie oder für Spitalpädiatrie kann frühestens nach 2 Jahren Basisweiterbildung absolviert werden. Von dieser Regel ausgenommen ist die optionale Weiterbildung gemäss Ziffer die zu einem beliebigen Zeitpunkt der gesamten Weiterbildung zum Facharzt Kinder- und Jugendmedizin absolviert werden kann Curriculum Praxispädiatrie - Mindestens 1 Jahr an anerkannten Weiterbildungsstätten für Praxispädiatrie inkl. pädiatrische Praxen. Praxisassistenz ist bis maximal 2 Jahre anrechenbar, wobei höchstens 1 Jahr in der gleichen Praxis absolviert werden darf. - Höchstens 1 Jahr optionale Weiterbildung gemäss Ziffer oder Weiterbildung in pädiatrischen Schwerpunktgebieten Curriculum Spitalpädiatrie - Ein Jahr Spitalpädiatrie oder pädiatrische Schwerpunktgebiete an dafür anerkannten Weiterbildungsstätten. - Für das andere Jahr stehen Spitalpädiatrie und optionale Weiterbildung gemäss Ziffer zur Auswahl. - Falls in der Aufbauweiterbildung nicht mindestens 6 Monate pädiatrische Schwerpunkte absolviert werden, müssen im Rahmen der Weiterbildung für Spitalpädiatrie rotationsweise 6 Monate pädiatrische Notfallmedizin, Neonatologie oder pädiatrische Intensivmedizin ausgewiesen werden (Bestätigung vom Leiter Spitalpädiatrie im FMH-Zeugnis für den Facharzttitel Kinder- und Jugendmedizin genügt) Optionale Weiterbildung Die optionale Weiterbildung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt der gesamten Weiterbildung absolviert werden. Als Option anrechenbar sind: a) Weiterbildung in allen Fachgebieten eines Facharzttitels (ohne Schwerpunkte). b) Anrechnung von Forschung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin (inkl. Schwerpunkte) oder einem der unter a) genannten Fachgebiete oder Anrechnung eines MD- PhD-Programms. Für eine Forschungstätigkeit empfiehlt es sich, vorgängig die Einwilligung der Titelkommission einzuholen Schwerpunktweiterbildung Eine Weiterbildung für einen pädiatrischen Schwerpunkt kann nur dann angerechnet werden, wenn vorgängig mindestens 2 Jahre Basispädiatrie absolviert wurden. Im Weiterbildungsprogramm des jeweiligen Schwerpunktes ist geregelt, welcher Teil der Weiterbildung bereits im Rahmen der Facharztweiterbildung absolviert werden kann. 2.2 Weitere Bestimmungen Logbuch Jeder Kandidat führt regelmässig sein Logbuch, das die Lernziele der Weiterbildung enthält und in welchem alle geforderten Lernschritte dokumentiert werden (inkl. Kurse, Fortbildungen, etc.). Die zu erreichenden Lernziele sind in Ziffer 3 geregelt Kurse und Fortbildungen Folgende Weiterbildungskurse und Fortbildungen müssen nachgewiesen werden (vgl. Liste der anerkannten Angebote auf der Website der SGP): - Strukturierte Weiterbildung in Entwicklungspädiatrie, in pädiatrischer Notfallmedizin und in Neonatologie SIWF ISFM 3 / 33 - Weiter- oder Fortbildungsveranstaltungen von mindestens einem halben Tag Dauer im Umfang von total 10 Tagen bzw. 80 Credits Anerkennung der absolvierten Weiterbildung Die maximale Dauer der anrechenbaren Weiterbildung für die Basisweiterbildung und für die Aufbauweiterbildung ist für jede Weiterbildungsstätte auf der Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten festgelegt Klinikwechsel Mindestens 1 Jahr der Weiterbildung muss an einer zweiten Weiterbildungsstätte an einem anderen Spital absolviert werden. Die Weiterbildung in einer anerkannten pädiatrischen Praxis und die optionale Weiterbildung gelten nicht als Klinikwechsel Anrechnung ausländischer Weiterbildung Ausländische Weiterbildung ist im Rahmen von Art. 33 WBO anrechenbar. Mindestens 2 Jahre der gesamten Weiterbildung müssen an für Kinder- und Jugendmedizin anerkannten Weiterbildungsstätten in der Schweiz absolviert werden. Für die Anrechnung ausländischer Weiterbildung empfiehlt es sich, vorgängig die Zustimmung der Titelkommission einzuholen Teilzeittätigkeit Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeittätigkeit (mindestens 50%) absolviert werden (Art. 32 WBO). 3. Inhalt der Weiterbildung Der allgemeine Lernzielkatalog, der einen Anhang zur WBO darstellt, ist für alle Fachgebiete verbindlich und dient als Grundlage für die Weiterbildungskonzepte der einzelnen Weiterbildungsstätten. Dazu gehören insbesondere auch Ethik, Gesundheitsökonomie, Pharmakotherapie, Patientensicherheit und Qualitätssicherung (Art. 16 WBO). Der Kinder- und Jugendmediziner muss über Grundkenntnisse in allen Spezialitäten der Kinder- und Jugendmedizin verfügen und muss befähigt sein, die Indikation für diagnostische Massnahmen zu stellen, deren Durchführung anderen Fachärzten vorbehalten bleibt. Er muss fähig sein, Untersuchungsergebnisse von Spezialisten der Kinder- und Jugendmedizin und von anderen Fachärzten in seinen Abklärungs- und Behandlungsplan zu integrieren. Im Zusammenhang mit der Betreuung von gesunden und kranken Menschen muss er Kompetenz in der medizinisch-ethischen Entscheidungsfindung sowie im sinnvollen Einsatz der diagnostischen, prophylaktischen und therapeutischen Mittel erwerben. 3.1 Lernziele der Basisweiterbildung: Ziel der Basisweiterbildung ist es, allen künftigen Kinder- und Jugendmedizinern unabhängig von der gewählten Ausrichtung eine grundlegende Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin zu vermitteln. Die detaillierten Lerninhalte, in Module aufgeteilt, sind in Anhang 1 aufgeführt. Die Grundanforderungen, beschrieben in den Ziffern 1 bis 13 von Anhang 1, müssen im Rahmen eines strukturierten Lehrplans an allen Weiterbildungsstätten der Primär-, Sekundär- oder Tertiärversorgung vermittelt werden. Ziffer 15 und 16 von Anhang 1 geben eine Übersicht über angeborene und erworbene Krankheiten des Kindes- und Jugendalters. Den Umgang mit diesen Pathologien muss der Anwärter in Facheinheiten / -abteilungen lernen, welche die Lernzie- SIWF ISFM 4 / 33 le aus mehreren Modulen abdecken. Dabei kann ein Anwärter in einer Einheit / Abteilung für allgemeine Kinder- und Jugendmedizin selbstverständlich nicht verlangen, alle Krankheiten aus sämtlichen Modulen anzutreffen. Die Lernziele einiger Module müssen daher durch Lektüre und durch Kurse / Seminare abgedeckt werden. 3.2 Lernziele für Praxispädiater Das Programm konzentriert sich besonders auf die Kenntnisvermittlung über die Entwicklung des Kindes und des Adoleszenten, die Prävention, die Erziehung, die Familiendynamik sowie über die Situation des Kindes und des Jugendlichen und der Familie innerhalb der Gesellschaft. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Anwärter umfassende Erfahrungen in der ambulanten kinder- und jugendmedizinischen Praxis sammeln. Auf bestimmten Gebieten sind besondere Fähigkeiten zu erwerben, wie in Entwicklung, Wachstum, Anthropometrie, neurologische Bewertung der Motorik, pädiatrische Präventionsmassnahmen, Sozialpädiatrie, Gesundheitsförderung, Epidemiologie, Betreuung chronischer Krankheiten, Rehabilitation, Jugendmedizin, Psychiatrie und bildgebende Methoden für den Praxismediziner. Eine Weiterbildung in Praxismanagement und -organisation ist empfohlen. 3.3 Lernziele für Spitalpädiater Ziel ist die Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomerkennung, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Behandlung, Rehabilitationsmassnahmen und Prävention von Krankheiten sowie die Erreichung der fachlichen Kompetenzen, welche zur stationären und ambulanten Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Spitalbereich erforderlich sind. Es ist nicht möglich, die Kenntnisse in allen Fachgebieten zu vertiefen, die in den Lernzielen aufgeführt sind. Der Anwärter muss daher prioritäre Fachgebiete auswählen. Gewisse Bereiche wie pädiatrische Notfallmedizin, Kinderintensivpflege und Neonatologie erfordern eine spezielle Fachkompetenz. Der Anwärter sollte eine Weiterbildung in Management und Organisation einer pädiatrischen Klinik absolvieren. 3.4 Ethik, Gesundheitsökonomie und Palliativmedizin Ethik Erwerb der Kompetenz in der medizinisch-ethischen Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Betreuung von gesunden und kranken Kindern/Jugendlichen und deren Eltern. Dies beinhaltet folgende Lernziele: - Kenntnis der relevanten medizinisch-ethischen Begriffe - Selbständige Anwendung von Instrumenten, die eine ethische Entscheidungsfindung erleichtern - Selbständiger Umgang mit ethischen Problemen in typischen Situationen (beispielsweise Patienten- und Elterninformation vor Interventionen, Forschung am Menschen, Bekanntgabe von Diagnosen, Entscheidungen am Lebensbeginn und Lebensende, Sterbebegleitung, Organentnahme) Gesundheitsökonomie Erwerb der Kompetenz im sinnvollen Einsatz der diagnostischen, prophylaktischen und therapeutischen Mittel bei der Betreuung von gesunden und kranken Kindern/Jugendlichen. Dies beinhaltet folgende Lernziele: - Kenntnis der relevanten gesundheitsökonomischen Begriffe - Selbständiger Umgang mit ökonomischen Problemen - Optimaler Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen SIWF ISFM 5 / 33 Palliativmedizin Erwerb der Kompetenz in der Patientenbetreuung am Uebergang von einer vorwiegend kurativen zu einer palliativen Betreuung von Kindern und Jugendlichen, sowie in der Begleitung von Eltern und Angehörigen sterbender Kinder und Jugendlicher. Dies beinhaltet folgende Lernziele: - Kenntnisse der Grundbegriffe der palliative care und der Abgrenzung gegenüber anderen Begriffen, wie Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Kenntnis der Multidimensionalität der palliative care und verantwortungsvolle Umsetzung in der Betreuung - Kenntnisse bezüglich Kommunikation mit den Patienten und deren Bezugssystem, einschliesslich Übermittlung schlechter Nachrichten und Führung in schwierigen Entscheidungsprozessen - Kenntnisse der wichtigsten Elemente der Symtpomkontrolle in der palliativen und Lebensendphase 4. Prüfungsreglement 4.1 Prüfungsziel Das Bestehen der Facharztprüfung ist ein Nachweis dafür, dass der Anwärter die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, um die Patienten im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin kompetent und umfassend zu betreuen. 4.2 Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff ist in Ziffer 3 des Weiterbildungsprogramms (Lernziele der Basisweiterbildung) und in Anhang 1 definiert. 4.3 Prüfungskommission Wahl Die Mitglieder der Prüfungskommission werden vom Vorstand der Fachgesellschaft für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Sie können höchstens 2-mal für je 2 weitere Jahre gewählt werden Zusammensetzung Die Prüfungskommission besteht aus 6 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus 3 Praxis- und 3 Spitalpädiatern, darunter mindestens 1 Fakultätsvertreter. Auch Mitglieder der Weiterbildungskommission der SGP können in die Prüfungskommission gewählt werden Aufgaben Der Prüfungskommission obliegen die Organisation der Prüfungen, die Auswahl der Examinatoren, das Erstellen oder die Auswahl von Prüfungsfragen und deren Korrektur sowie das Festlegen der Prüfungsgebühr in Absprache mit dem Vorstand der Gesellschaft. An den praktischen Prüfungen nehmen jeweils 3 Examinatoren teil: 2 Spitalärzte, wovon einer der Leiter des Prüfungsspitals ist und (maximal) 1 Vertreter einer zentralen Weiterbildungsstätte. Der 3. Examinator ist praktizierender Kinder- und Jugendmediziner. Aktuelle Weiterbildner des Anwärters sind als Examinatoren ausgeschlossen. Am schriftlichen, theoretischen Teil der Prüfung nehmen 1 Mitglied der Prüfungskommission sowie 1 Hilfsperson teil. SIWF ISFM 6 / 33 4.4 Prüfungsart Die Prüfung besteht aus zwei Teilen Schriftlicher, theoretischer Teil Das Wissen auf theoretischem Gebiet wird aufgrund von strukturierten von der Prüfungskommission oder in deren Auftrag erarbeiteten Fragen geprüft. Die Prüfung umfasst Fallvignetten und MC-Fragen und dauert 3 Stunden Praktischer Teil Die praktische Eignung wird anhand von 3 Patienten verschiedenen Alters aus der ambulanten kinder- und jugendmedizinischen Praxis evaluiert. Die Prüfung dauert eineinhalb Stunden. 4.5 Prüfungsmodalitäten Zeitpunkt der Facharztprüfung Vor der Anmeldung zur Prüfung muss der Anwärter die Basisweiterbildung abgeschlossen haben. Das Bestehen des theoretischen Teils ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur praktischen Prüfung. Dem Anwärter wird empfohlen, den theoretischen Teil der Prüfung frühestens im vierten, den praktischen Teil im fünften Weiterbildungsjahr zu absolvieren Zulassung Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügt Zeit und Ort der Prüfung Der schriftliche, theoretische Teil der Prüfung erfolgt 1x pro Jahr gemeinsam für alle Kandidaten an einem jeweils zu bestimmenden Ort. Die praktischen Prüfungen finden entsprechend der Anzahl der Kandidaten mehrmals pro Jahr in einem Spital oder einer pädiatrischen Praxis statt. Die entsprechende Ankündigung mit Datum, Ort und Anmeldeschluss erfolgt jeweils 6 Monate vor der Prüfung in der Schweizerischen Ärztezeitung Protokolle Das Protokoll der praktischen Prüfung wird von einem der prüfenden Vertreter der Prüfungskommission oder der Weiterbildungskommission geführt. Der Kandidat erhält eine Kopie des Protokolls zur Kenntnisnahme Prüfungssprache Der schriftliche, theoretische Teil kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden. Die Prüfungsfragen werden in den Sprachen Deutsch und Französisch zur Verfügung gestellt. Der praktische Teil erfolgt auf Wunsch des Kandidaten in deutscher oder französischer Sprache. Prüfungen auf Italienisch sind gestattet, falls der Kandidat dies wünscht und ein italienisch sprachiger Examinator verfügbar ist Prüfungsgebühren Die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie erhebt für jeden Teil der Prüfung eine Gebühr, die von der Prüfungskommission und dem Vorstand festgelegt und zusammen mit der Ankün- SIWF ISFM 7 / 33 digung der Facharztprüfung in der Schweizerischen Ärztezeitung publiziert wird. Die Prüfungsgebühr ist mit der Anmeldung zur Facharztprüfung zu entrichten. Wird die Anmeldung bis zu 3 Wochen vor dem Prüfungstermin zurückgezogen, wird die Prüfungsgebühr zurückerstattet. Erfolgt der Rückzug zu einem späteren Zeitpunkt, so wird die Prüfungsgebühr nur aus wichtigen Gründen zurückerstattet. 4.6 Bewertungskriterien Die Antworten des schriftlichen, theoretischen Teils werden von der Prüfungskommission beurteilt, der praktische Teil von den Examinatoren. Die Facharztprüfung gilt als bestanden, wenn beide Teile der Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Die Beurteilung der beiden Teile der Prüfung sowie die Schlussbeurteilung lautet «bestanden» oder «nicht bestanden». 4.7 Wiederholung der Prüfung und Einsprache Eröffnung Das Ergebnis ist dem Kandidaten schriftlich zu eröffnen Wiederholung Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, wobei nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden muss. Bei Wiederholung des praktischen Teils kann der Kandidat verlangen, von neuen Experten geprüft zu werden Einsprache Der Entscheid über Nichtbestehen der Prüfung kann innert 60 Tagen ab schriftlicher Eröffnung bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) angefochten werden (Art. 27 WBO). 5. Kriterien für die Anerkennung und Einteilung der Weiterbildungsstätten 5.1 Kategorieneinteilung Die Weiterbildungsstätten werden aufgrund ihrer Charakteristika in 5 Kategorien eingeteilt. Für jede Kategorie ist die maximale Anerkennungsdauer als Weiterbildungsstätte definiert: - Kat. 4 Jahre: Total 4 Jahre, davon Basis (B) 3 Jahre, Spital (S) 2 Jahre, Praxis (P) 2 Jahre - Kat. 3 Jahre: Total 3 Jahre, Basis 3 Jahre, Spital 2 Jahre, Praxis 2 Jahre - Kat. 2 Jahre: Total 2 Jahre, Basis 2 Jahre, Spital 1 Jahr (s. unten), Praxis 2 Jahre - Kat. 1 Jahr: Total 1 Jahr, Basis 1 Jahr, Spital 0-1 Jahr (s. unten), Praxis 0-1 Jahr - Arztpraxen (1 Jahr Praxis) SIWF ISFM 8 / 33 5.2 Anerkennung von Weiterbildungsstätten der Kategorien 4, 3, 2 und 1 Jahre Anforderungen an Leiter der Weiterbildungsstätten - Die anerkannten Weiterbildungsstätten stehen unter der Leitung eines Facharzttitelträgers für Kinder und Jugendmedizin (ausnahmsweise genügen gleichwertige Voraussetzungen gemäss Art. 39 Abs. 2 WBO). - Der Leiter ist für die Einhaltung des Weiterbildungsprogramms verantwortlich. - Der Leiter weist sich über die erfüllte Fortbildungspflicht aus (Art. 39 WBO) Anforderungen an die Klinikstruktur und -organisation - Es besteht ein aktualisiertes Weiterbildungskonzept, welches die Lerninhalte für Weiterzubildende mit Ziel des Facharzttitels (FAT) für Kinder- und Jugendmedizin (fachspezifische Weiterzubildende) und die Lerninhalte für Weiterzubildende mit Ziel FAT in einem anderen Fach (fachfremde Weiterzubildende) spezifiziert. - Es besteht ein institutionseigenes Sicherheitsmanagementsystem, welches den Umgang m