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Teresa Koloma Beck und Tobias Werron
Gewaltwettbewerbe ,Gewalt‹ in globalen Konkurrenzen um Aufmerksamkeit und Legitimität
1. Einleitung Die Institutionalisierung universalistischer Beobachtungskriterien, Normen und Werte ist ein zentraler Bestandteil moderner Globalisierungsprozesse, die eben nicht nur durch wachsende mediale, ökonomische, soziale und (sicherheits-)politische Vernetzungen gekennzeichnet ist, sondern auch durch die Konvergenz bestimmter Vorstellungs- und Erwartungshorizonte. Unter dem Stichwort ›Globale Normen‹ ist diese Dynamik in den letzten Jahren in Politikwissenschaft und Internationalen Beziehungen viel diskutiert worden. Dabei standen vor allem die Durchsetzungsmöglichkeiten und Konfliktpotentiale globaler Normen – wie der Menschenrechte – im Zentrum der Debatte. Wenig Beachtung fand jedoch der Umstand, dass diese globalen Wertordnungen zur Herausbildung einer Form globaler Vergesellschaftung ganz eigenen Typs geführt hat, nämlich zu globalen Konkurrenzen, in deren Zentrum weiche Güter wie Aufmerksamkeit, Legitimität und Leistungsprestige stehen. Global sind diese Konkurrenzen, weil in ihnen um die Gunst eines als global imaginierten Publikums konkurriert wird. Ermöglicht und unterhalten werden sie von spezialisierten Beobachtern – allen voran NGOs, PublizistInnen und WissenschaftlerInnen1 –, die zwischen die Konkurrenten und eine konkret nicht fassbare ›Weltöffentlichkeit‹ treten. Auf der Grundlage der eben angesprochenen universalistischen Kriterien, Normen und Werte beobachten, vergleichen und evaluieren diese Beobachter das Geschehen und positionieren sich somit als ,desinteressierte‹ Dritte, denen es zumindest offiziell allein um die Verwirklichung universalistischer Prinzipien geht. Im universalistischen Normen- und Wertkanon kommt einer Norm ganz besondere Bedeutung zu: dem Prinzip der Gewaltlosigkeit bzw. des Gewaltverzichts. Diese Norm ist insbesondere bedeutsam mit Blick auf weltpolitische Zusammenhänge, da die Anwendung physischer Zwangsmittel, also die Ausübung von ,Gewalt‹, seit je her eine mögliche Form der Austragung politischer Konflikte dargestellt hat. Die seit dem 19. Jahrhundert fortschreitende Institutionalisierung der Gewaltlosigkeitsnorm hat diese Möglichkeit offensichtlich nicht zum Verschwinden gebracht. Doch liegt die Vermutung nahe, dass sie Strukturen und Verläufe von Konflikten verändert. Denn vor dem Hintergrund eines universale Gültigkeit beanspruchenden Gewaltlosigkeitsprinzips wird die ,Gewalt’ selbst zum Skandalon, zum Aufmerksamkeitsattraktor. Die universalistische Norm macht es möglich, jeden Konflikt, in 1 Im Folgenden wird auf geschlechtsspezifische Doppelbezeichnungen verzichtet. Doch geschieht dies allein aus Gründen der Lesbarkeit, das heißt die Vertreterinnen der angesprochenen Akteursgruppen sind ausdrücklich mitgemeint. Leviathan, 41. Jg., Sonderband 28/2013, S. 1 – 29
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dem ,Gewalt‹ beobachtet wird, weltpolitisch zu öffnen und zum Gegenstand globaler Kommunikationsprozesse zu machen. Vor dem Hintergrund dieser Ausgangsüberlegungen gehen wir in diesem Beitrag der Frage nach, welche Rolle ,Gewalt‹ in globalen Konkurrenzen um Aufmerksamkeit und Legitimität spielt und wie letztere den Verlauf von Konflikten beeinflussen können. Wir entwickeln die These, dass die soziale Herstellung und Reproduktion des Gewaltlosigkeitsideals mit globalen Konkurrenzdynamiken einhergeht, die in Politikwissenschaft und Soziologie bislang unterschätzt und in ihrem systematischen Zusammenhang nicht analysiert worden sind. Diese Dynamiken fassen wir unter dem Begriff Gewaltwettbewerbe zusammen und bezeichnen damit Fälle, in denen Kommunikation von und über ,Gewalt‹ zum Element globaler Konkurrenzen um Aufmerksamkeit und Legitimität wird. Die Bedeutung des Faktors ,Gewalt‹ in solchen Konkurrenzen besteht darin, dass mit physischen Zwangsmitteln ausgetragene Konflikte offenbar in besonderem Maße geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit zu erregen. Je nachdem, ob man primär auf Aufmerksamkeit oder Legitimität achtet, scheinen die Effekte jedoch in unterschiedliche Richtungen zu weisen: Einerseits kann ,Gewalt‹ als Aufmerksamkeitserreger dienen – was im Interesse von Akteuren liegen mag, denen daran gelegen ist, Dritte in den Konflikt hineinzuziehen; andererseits birgt ,Gewalt‹ das Risiko, die Legitimität der sie ausübenden Akteure zu unterminieren – und dadurch der Aufmerksamkeit den angestrebten strategischen Wert zu entziehen. Von ,Gewalt‹ ist dabei in Anführungszeichen die Rede, da – wie im folgenden zu zeigen ist – die Frage, ob ein Handeln als ,Gewalt‹ beobachtet und dadurch in der Regel delegitimiert wird, selbst eine entscheidende Variable solcher Konkurrenzen ist.2 Da wir in theoretischer wie empirischer Hinsicht Neuland betreten, sind die Ziele dieses Beitrags primär konzeptioneller und explorativer Art: Wir erschließen die soziale Form des ›Gewaltwettbewerbs‹ begrifflich, unterscheiden typische Erscheinungsformen und zeigen systematische Zusammenhänge zwischen diesen Formen auf. Wir definieren damit ein Forschungsfeld, das enge Kooperation zwischen Soziologie und Politikwissenschaft nicht nur zulässt, sondern erforderlich macht. Methodisch-theoretischer Ausgangspunkt der Überlegungen ist eine konstruktivistisch-kommunikationstheoretische Perspektive. Kennzeichnend für einen konstruktivistischen Ansatz ist zunächst, das, was wir als Wirklichkeit erleben, als kontingent, das heisst als sozial konstruiert und damit auch anders möglich zu verstehen. Phänomene sind nicht einfach, was sie sind; sondern das, als was sie beobachtet, gedeutet oder ,erkannt‹ werden. Sie erscheinen also im Horizont ihrer möglichen 2 Wir sprechen von ›Gewaltwettbewerben‹, nicht ›Gewaltkonkurrenzen‹, um diese diskursiv-semantischen Aspekte zu betonen und die Konkurrenz um Dritte – beispielsweise um eine vorgestellte ›Weltöffentlichkeit‹ – ins Zentrum zu stellen. Beides scheint uns im Wettbewerbsbegriff, der mit sozial geregelten und motivierten Formen der Konkurrenz assoziiert ist (vgl. z. B. Röper 1952: 21; begriffsgeschichtlich Richter 2012: 17), besser ausgedrückt als im Begriff der Konkurrenz. Diese Differenzierung ist freilich nicht überzubewerten, zumal es in vielen anderen Sprachen, insbesondere im Englischen (›competition‹), keine analogen Möglichkeiten der Differenzierung zwischen Konkurrenz und Wettbewerb gibt.
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Variationen oder Abwandlungen (siehe beispielsweise Luhmann 1984: 152). In kommunikationstheoretischer Perspektive stellen Kommunikationsprozesse einen Untersuchungsgegenstand sui generis dar, weil sie eine genuin soziale, insbesondere von psychischen Prozessen unterscheidbare, Wirklichkeit konstruieren. Diese konstruktivistisch-kommunikationstheoretische Perspektive lenkt also die Aufmerksamkeit auf Prozesse der Konstruktion sozialer Sachverhalte in der kommunikativen Beobachtung, Beschreibung oder Deutung. Sie ist deshalb, wie wir im folgenden zeigen wollen, besonders geeignet, Untersuchungen der Rolle von ,Gewalt‹ in globalen Konkurrenzen um Aufmerksamkeit und Legitimität konzeptionell vorzubereiten. Der Beitrag ist in drei Teile gegliedert. Im folgenden Teil (2.) entwickeln wir den Begriff des Gewaltwettbewerbs in drei Schritten: Zunächst stellen wir ein theoretisches Konzept globaler Konkurrenzen vor (2.1). Danach rekonstruieren wir die Formierung und Konsolidierung der Gewaltlosigkeitsnorm seit dem späten 19. Jahrhundert (2.2). Und schließlich zeigen wir, wie diese Entwicklung zu einer besonderen Form globaler Konkurrenzen um Aufmerksamkeit und Legitimität führte, in deren Zentrum die Kommunikation von und über ,Gewalt‹ steht, und die wir als Gewaltwettbewerbe charakterisieren (2.3). Im dritten Teil analysieren wir verschiedene Formen dieser Gewaltwettbewerbe mit Augenmerk darauf, wie sie den Verlauf lokaler Konflikte beeinflussen (entschärfen, verschärfen, transformieren) können. Wir unterscheiden drei allgemeine Typen von ›Gewaltwettbewerben‹ sowie sechs charakteristische Fälle, illustrieren diese anhand empirischer Beispiele und erörtern systematische Zusammenhänge zwischen ihnen. Wir schließen mit einem Ausblick, der das skizzierte Forschungsfeld im Horizont der neueren Globalisierungs- und Weltgesellschaftsforschung auf einige exemplarische Forschungsfragen hinführt. 2. Gewaltwettbewerbe: Begriff und historische Voraussetzungen Wir leben in einer Welt, die das Ideal der Gewaltlosigkeit kultiviert, in der Gewalt jedoch auffällig häufig vorkommt. Mit Blick auf diese Spannung zwischen Ideal und Realität drängen sich drei Erklärungsansätze auf. Die ersten beiden sind wohlbekannt und stehen sich in der Literatur mehr oder weniger unversöhnlich gegenüber: Der optimistischen, modernisierungstheoretisch geprägten Alternative zufolge nähert sich die Realität dem Ideal auf lange Sicht an, und wir befinden uns inmitten dieses Prozesses. In dieser Perspektive erscheint Gewalthandeln als Abweichung oder Anomalie.3 Die pessimistische Gegenposition konstatiert, dass aufgrund anthropologischer Anlagen, unvermeidbarer Interessenkollisionen und Konflikte die Distanz zwischen Ideal und Realität unaufhebbar ist. Gewaltlosigkeit ist somit ein
3 Diese Idee einer fortschreitenden Einhegung von Gewalthandeln im Zuge gesamtgesellschaftlichen Fortschritts liegt letztlich allen Klassikern moderner Sozialtheorie zugrunde (siehe exemplarisch Elias 1976). Zuletzt wurde sie populär vertreten von Pinker 2011. Hierzu kritisch Joas und Knöbl 2008; Reemtsma 2008; Spreen 2008: 30-34. Leviathan, 41. Jg., Sonderband 28/2013
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Ideal, dessen Verwirklichung die menschliche Natur selbst im Wege steht.4 Es gibt aber auch noch eine dritte und, wie wir denken, sozialwissenschaftlich produktivere Alternative, die das Verhältnis zwischen Gewaltlosigkeitsideal und Gewalthandeln weder als eines von Normalität und Abweichung, noch als eines von Utopie und Realität, sondern als historisch wandelbar versteht. Sie geht davon aus, dass es komplexe Interdependenzen zwischen der Institutionalisierung des Gewaltlosigkeitsideals seit dem 19. Jahrhundert einerseits und den Formen der Ausübung und Zuschreibung von Gewalt andererseits gibt, deren theoretische und empirische Aufarbeitung jedoch bis heute aussteht. Ausgehend von dieser Überlegung entwickeln wir im folgenden die These, dass die soziale Herstellung und Reproduktion des Gewaltlosigkeitsideals mit Konkurrenzdynamiken einhergeht, die in Politikwissenschaft und Soziologie bislang unterschätzt und noch nicht in ihrem systematischen Zusammenhang analysiert worden sind. Diese Konkurrenzdynamiken nennen wir ›Gewaltwettbewerbe‹. 2.1 Der Aufstieg ,universalisierter Dritter‹ und die Emergenz globaler Konkurrenzen seit Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts Die neuere Globalisierungs- und Weltgesellschaftsforschung hat in den letzten Jahren auf die Entstehung und Durchsetzung globaler Legitimitätskriterien aufmerksam gemacht, deren Anfänge sich bis in das mittlere bis späte 19. Jahrhundert zurückverfolgen lassen und die auch Licht auf die Entstehung und Durchsetzung des heutigen Ideals der Gewaltlosigkeit werfen. Als fruchtbar haben sich insbesondere ›konstruktivistische’ Perspektiven in der IB-Theorie sowie neuere Global Governance- und Weltgesellschaftsforschung erwiesen, indem sie das Wahrnehmungs- und Normengefüge einer ›internationalen Gesellschaft‹, world polity oder emergierenden ›Weltstaatlichkeit‹ sichtbar gemacht haben (exemplarisch Albert und Stichweh 2009; Price 2003; Risse, Ropp und Sikkink 1999; Ruggie 2004; Zürn 2004; Zürn, Binder und Ecker-Erhardt 2012). Zu den empirisch und konzeptionell instruktivsten Beiträgen dieser Literatur zählen die Arbeiten der neo-institutionalistischen world polity-Forschung um John W. Meyer, auf die wir uns im Folgenden vor allem berufen wollen. Deren Vertreter haben seit Anfang der 1980er Jahre in zahlreichen Studien gezeigt, dass sich die heutige globale Einheitlichkeit (›Isomorphie‹) nationalstaatlicher Strukturen – von verfassungsmäßig garantierten Menschenrechten und Bildungseinrichtungen bis hin zu Umweltschutzprogrammen – nur unter Berücksichtigung einer globalen Ordnungsebene über oder neben den Nationalstaaten erklären lässt (Meyer 1980; für einen neueren Überblick Meyer 2010). Diese Dynamik wird von Neo-Institutionalisten auf den Aufstieg eines bestimmten Typus von Beobachtern zurückgeführt, nämlich internationale Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, Sozialwissenschaftlern und andere Experten, die seit Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts und insbesondere nach 1945 vermehrt auftauchen und an Einfluss gewinnen. Kontrapunktisch zu einer von natio4 Siehe hierzu klassisch Dollard 1963; Duerr 1993; Freud 1974. Für eine kritische Diskussion aktuell populärer neurobiologischer Debatten siehe Kroeber 2007.
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nalen Interessen geprägten Weltpolitik positionieren sich diese neuen Beobachter dezidiert als ›desinteressierte‹ Dritte, die keinerlei Partikularinteressen und allein universalistischen Normen und Werten verpflichtet sind. Mit zunehmendem Erfolg wirkten sie so auf die weltweite Verbreitung ›rationaler‹ Akteurs- und Handlungsmodelle hin. John W. Meyer prägte für diesen Typus von Beobachtern den Begriff der ,rationalisierten Anderen‹ (Meyer 1994). Diese Diagnose eines von ›rationalisierten Anderen‹ vorangetriebenen Umbruchs hin zu einer world polity seit dem mittleren 19. Jahrhundert (mit westlich-christlichen Wurzeln; Meyer 1988) passt zu neuerer globalhistorischer Literatur, die das mittlere bis später 19. Jahrhundert als Zäsur im Übergang zum heutigen ›globalen Zeitalter‹ begreift (z. B. Geyer und Bright 1995; zum späten 19. Jahrhundert als ›take off-Phase‹ der Globalisierung auch Robertson 1990). Empirische Hinweise auf einen solchen Umbruch sind zuletzt vor allem von wirtschafts- und medienhistorischen Arbeiten zusammengetragen worden, insbesondere von Studien zur Einrichtung eines sich seit den 1860er Jahren formierenden globalen Oligopols von Nachrichtenagenturen und einer expandierende Tages- und Fachpresse, die sich, so die zusammenfassende Formel zweier Medienhistoriker, zwischen etwa 1860 und 1920 zu einem global media system zusammengeschlossen haben (vgl. Wenzlhuemer 2010; Winseck und Pike 2007). Die Folgen dieses ›globalen Mediensystems‹, das im 20. Jahrhundert durch zahlreiche weitere Medientechnologien (v.a. Radio, Fernsehen, Internet) erweitert worden ist, sind bislang jedoch meist nur unter eingeschränkten Gesichtspunkten gewürdigt worden: mit Blick auf neue bzw. beschleunigte Kontakte zwischen Akteuren aller Art sowie dadurch angeregte Imitations- und Abgrenzungsprozesse, Kooperations- und Konfliktdynamiken (interessant z. B. Headrick 2010; Osterhammel 2009: 904). Weniger beachtet worden sind Konsequenzen, die auffallen, wenn man sich dieser neuen medialen Infrastruktur seit dem mittleren 19. Jahrhundert von der eben skizzierten world polity-Perspektive her annähert: dass sie nicht nur Kontaktmöglichkeiten zwischen Akteuren erleichtert hat, sondern die Möglichkeiten des Redens und Schreibens über Akteure in allen sozialen Feldern vermehrt und verändert hat. Sichtbarster Ausdruck dieser globalen Kommunikationsdynamik war die seit den 1860er Jahren beständig wachsende Zahl von internationalen Organisationen, Journalisten, Sozialwissenschaftlern und anderen ›Experten‹, die Staaten und andere globale Akteure zum Gegenstand ihrer Beobachtungen und Kritik machten (zu Internationalen Organisationen Boli und Thomas 1999; Iriye 2002; Murphy 1994; zu Professionen Fourcade 2006). Wie oben bereits angedeutet, sind diese Beobachter in der world polity-Forschung bereits mit einem eigenen Namen belegt worden: John W. Meyer hat sie ›rationalisierte Andere‹ genannt, um zu betonen, dass sie die Weltgesellschaft nicht in der Rolle verantwortlicher Akteure, sondern als Spezialisten für Beobachtung (›Theoretisieren‹) vertreten, die Modelle für andere ›Akteure‹ (Individuen, Organisationen, Nationalstaaten) formulieren und an diese mit dem Anspruch universaler Geltung herantragen. Eine zentrale Eigenschaft dieser world polity ist, dass sie universalistische Legitimitäts- und Modernitätskriterien hervorbringt und verbreitet, wonach sich alle Staatswesen ›entwickeln‹, alle Volkswirtschaften ›wachsen‹, alle ErzieLeviathan, 41. Jg., Sonderband 28/2013
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hungssystem verbessert werden können, etc. Eine Folge dieser universalistischen, ›desinteressierten‹ Haltung ist eine generelle Skepsis gegenüber explizit partikularistischen Perspektiven auf die Welt; insbesondere kulturellen Partikularismen wie Nationalismus oder ethnischen Identitäten wird in dieser Perspektive nur Platz eingeräumt, soweit sie mit einer universalistischen Weltsicht in Einklang zu bringen sind (vgl. Boli und Elliott 2008; Meyer 2000). Mit dem Aufstieg der nach universalistischen Legitimitäts- und Modernitätskriterien beobachtenden ,rationalisierten Anderen‹ entsteht jedoch ein Problem: Zwar stehen nun Strukturen bereit, soziale Prozesse rund um den Globus im Lichte universalistischer Normen neu zu deuten und zu kritisieren – gerade auch entgegen nationalstaatlicher Interessen. Doch gerade weil nun potentiell jedes politische, soziale oder ökonomische Problem nicht mehr nur mit Blick auf lokale, nationalstaatliche oder regionale Kontexte, sondern auch in universalistischer Perspektive, also vor den ,Augen der Welt‹ diskutiert werden kann, wird die Realisierung dieser Möglichkeit zu einem knappen Gut. Auf der Bühne der ,Weltöffentlichkeit‹ drängeln sich buchstäblich Tausende von Gruppen, Staaten, Nationen und Völkern mit ihren Fürsprechern und Interessenvertretern. Es herrscht Konkurrenz, weil und insofern nicht alle gleichermaßen zum Zuge kommen können. Somit findet in dem durch den Aufstieg der ,rationalisierten Anderen‹ entstandenen Aufmerksamkeitsund Legitimitätsraum nicht lediglich die Artikulation und Durchsetzung neuer Normen und Rechtsansprüche statt, sondern auch und vor allem um Konkurrenz um ,weiche‹ Güter wie Aufmerksamkeit und Legitimität. Solche Formen der Konkurrenz sind in der sozialwissenschaftlichen Literatur bislang aus unterschiedlichen Gründen zu kurz gekommen (näher Werron 2011; 2012 a; 2012 b. Ein erster Grund ist, dass sich viele unter dem internationalen Systems noch immer primär eine Art Hobbesches System von rational kalkulierenden staatlichen Akteuren vorstellen, die in einem weithin anarchischen Umfeld ihre egoistischen Interessen an Machtausdehnung oder Bestandserhaltung verfolgen (ausformuliert vor allem in neorealistischen Theorien der internationalen Beziehungen; Waltz 1979). In dieser Sicht ist Konkurrenz immer schon als Machtkonkurrenz um ›harte‹ Güter wie Territorien, natürliche und kulturelle Ressourcen definiert – und sind andere, ›weichere‹ Formen der Konkurrenz wenn nicht ausgeschlossen, so doch marginalisiert. Wichtiger dürfte jedoch ein zweites Erkenntnishindernis sein: eine Art ›Knappheitsblindheit‹ in den Sozialwissenschaften, die auch konstruktivistisch argumentierende Sozialwissenschaftlern zu der Auffassung zu verleiten scheint, Knappheit gleichsam mit bloßem Auge erkennen zu können und nicht näher auf ihre sozialen Voraussetzungen untersuchen zu müssen. Daher herrscht in der sozialwissenschaftlichen Literatur meist ein alltagsnahes Verständnis von Konkurrenz vor, das Konflikt und Konkurrenz unter dem Begriff des Ziel- und Interessenwiderspruchs zusammenzieht (z.B. Weber 1980: 20), oder Konflikte als Interessenwidersprüche versteht, die aus der Konkurrenz um knappe Güter entstehen (typisch Nader 1968). Offen bleibt dabei, wie der Eindruck der Knappheit bestimmter Güter sozial hergestellt wird.
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Zu einem alternativen Konkurrenzbegriff, der Knappheit nicht als Prämisse, sondern als soziales Konstrukt und historische Variable begreift, kann man sich von Georg Simmels Modell der Konkurrenz anregen lassen. Simmel versteht Konkurrenz als eine triadische Form, die sich dadurch auszeichnet, dass die Kampfparteien indirekt um die Gunst Dritter streiten (Simmel 1992: 323-349). Im Licht dieses Konkurrenzbegriffs fallen die Eigenschaften genuin sozialer, aus mindestens drei Parteien bestehender Konkurrenzkonstellationen deutlicher auf und analytisch stärker ins Gewicht. Es macht nun einen entscheidenden Unterschied, ob die umkämpften Güter Territorien oder andere Dinge sind, die sich physisch ergreifen oder besetzen lassen (und deren Knappheit daher unmittelbar einleuchten mag), oder ob sie das Produkt der Wahrnehmungen, Meinungen und Präferenzen Dritter sind. Nur im zweiten Fall liegt eine eigenständige soziale Form vor, die auf indirekten sozialen Beziehungen aufruht und daher auch auf andere Effekte hinauslaufen mag als direktere Formen des Konflikts (Werron 2010).5 Zugleich stellt sich die Knappheit des umkämpfen ›Guts’ nun wesentlich voraussetzungsvoller dar: Zu seiner Identifizierung bedarf es der Analyse dritter Beobachter, die zum Ausdruck bringen, ob ihre Gunst knapp oder im Überfluss vorhanden ist, und wie sie diese, falls knapp, zwischen den Bewerbern zu verteilen gedenken. Um die eben angesprochenen neuen Formen der Konkurrenz in den Blick zu holen, die sich mit der Herausbildung einer world polity ergeben, muss Simmels Modell jedoch um eine Annahme ergänzt werden: Solche globalen Formen der Konkurrenz können nur dann entstehen, wenn öffentliche Kommunikationsprozesse zwischen die Konkurrenten und ihr Publikum treten. Diese Kommunikationsprozesse unterhalten die Vorstellung eines im Einzelnen unbekannten Publikums indem sie genau dieses Publikum adressieren und an der Bestimmung der knappen, ›wählerischen‹ Gunst dieses Publikums mitwirken (siehe Abb. 1; näher Werron 2011; 2012 a).
5 Im Kontrast mit der ›indirekten‹, reinen Konkurrenz lassen sich dann auch ›direkte‹ Konflikte genauer bestimmen: als kommunikative Prozesse von Gegenwidersprüchen (im Anschluss an Luhmann 1984: 504ff; Messmer 2003; für die Anwendung in den Internationalen Beziehungen Albert, Diez und Stetter 2008; Stetter 2007; 2008). Leviathan, 41. Jg., Sonderband 28/2013
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Abb. 1: Kommunikationstheoretisches Modell öffentlicher Konkurrenzen
Folgt man diesem Vorschlag, hängt die Antwort auf die Frage, ob und inwiefern die Gunst Dritter knapp ist, nicht allein von den Einschätzungen soziologischer Beobachter ab, sondern muss aus empirisch beobachtbaren öffentlichen Kommunikationsprozessen erschlossen werden. Das diszipliniert und historisiert den sozialwissenschaftlichen Blick auf solche Formen der Konkurrenz und trägt zudem zur Identifikation der Voraussetzungen der uns hier interessierenden ,Güter’ – Aufmerksamkeit und Legitimität – bei: Öffentliche Kommunikationsprozesse (1) produzieren und verknappen Aufmerksamkeit, indem sie bestimmte Konkurrenten beobachten/zur Kenntnis nehmen und thematisieren – und andere ignorieren oder vernachlässigen; und sie (2) produzieren und verknappen Legitimität, indem sie bestimmte Konkurrenten als legitime Akteure eines Feldes anerkennen – und anderen die Anerkennung verweigern.6 Im Zuge der oben beschriebenen historischen Entwicklung werden Aufmerksamkeit und Legitimität also zu knappen Gütern, die nicht mehr allein zwischen Staaten in ›internationalen Beziehungen‹ verhandelt, sondern auch extern hergestellt und an Staaten und andere Akteure herangetragen werden. Berücksichtigt man, dass die von world polity-Forschern ›rationalisierte Andere‹ genannten Beobachtungsexperten Güter wie Aufmerksamkeit und Legitimität nicht nur produzieren, sondern auch verknappen können, und dass sie dabei in eine triadische Beziehung mit potentiellen Konkurrenten treten, die um diese Güter kämpfen (können), legt dies die begrifflich Konsequenz nahe, sie in die Konkur6 Als drittes allgemeines ›Gut‹ dieser Art, das im hier erörterten Problemzusammenhang jedoch vernachlässigt werden kann, ist Prestige zu nennen, das erzeugt wird, indem Konkurrenten verglichen, evaluiert, ›gerankt‹ und ›geratet‹ werden – und indem die einen gelobt und heraufgesetzt, die anderen kritisiert und herabgesetzt werden (näher Werron 2012 a; 2012 b). Auch sind diese Güter nicht unabhängig voneinander zu denken und bauen aufeinander auf: Das basale Gut ist Aufmerksamkeit, da sich ohne ein Minimum an Aufmerksamkeit weder Legitimität noch Prestige artikulieren und vergeben lassen.
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renztriade zu integrieren. Anstatt wie in der world polity-Forschung von ›rationalisierten Anderen‹ zu sprechen, kann man sie dann als ›universalisierte Dritte‹ bezeichnen. Diese Formulierung verweist darauf, dass der Einfluss dieser Akteure sich nicht aus ihnen selbst heraus erklärt, sondern – und dies wird von der world polityForschung in der Regel übersehen – von der Unterstellbarkeit eines weiteren Dritten, nämlich ›der Weltöffentlichkeit‹, abhängig ist (siehe Abbildung 2). Abb. 2: Kommunikationstheoretisches Modell globaler Konkurrenzen
Bis hierhin sollte deutlich geworden sein, wie ein solches triadisches Konkurrenzmodell den Blick auf globale Formen der Konkurrenz um Aufmerksamkeit und Legitimität lenken kann, die seit dem späten 19. Jahrhundert auf Basis eines globalen Mediensystems entstehen. Global sind diese Formen nicht, jedenfalls nicht primär, weil sie einen globalen Teilnehmerkreis von Konkurrenten einbeziehen, sondern weil in ihnen um die Gunst universalistisch eingestellter Beobachter und globaler Publika – und in diesem Sinne um globale Aufmerksamkeit und Legitimität – konkurriert wird. 2.2 Die Formierung eines universalen Gewaltlosigkeitsideals seit Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts Die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Prozesse führten zur Institutionalisierung einer Reihe von ,globalen Normen‹, die beispielsweise die Organisation von Staatswesen (Demokratie), den Umgang mit deren Bürgern (Menschenrechte) oder wünschenswerte Pfade sozialer und ökonomischer Entwicklung (Liberalisierung und Modernisierung) betreffen. Mit Blick auf weltpolitische Dynamiken kommt, wie in der Einleitung bereits erwähnt, einer dieser Normen besondere Bedeutung zu, nämlich der Norm der Gewaltlosigkeit und des Gewaltverzichts. Deren fortschreitende Formierung lässt sich seit dem späten 19. Jahrhundert beobachten. Kodifiziert wurde diese Norm mit der völkerrechtlichen Legalisierung der MenschenLeviathan, 41. Jg., Sonderband 28/2013
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rechte Mitte des 20. Jahrhunderts. Historisch ist jedoch bemerkenswert, dass die prinzipielle weltweite Ächtung von ,Gewalt‹ bereits einhundert Jahre früher beginnt. Während die Vorstellung von Menschenrechten als einem universalen Recht i.e.S. – d.h. als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, das von nationalen Rechtsordnungen entkoppelt und in einer globalen Rechtsordnung kodifiziert werden kann – sich erst nach dem Zweiten Weltkrieg durchsetzte (oder gar erst in den 1970 e Jahren; vgl. Moyn 2010), nahmen die Delegitimierung von kriegerischer und anderer staatlicher ,Gewalt‹ bereits im mittleren bis späten 19. Jahrhundert Fahrt auf. Etwa seit etwa den 1860er Jahren, inspiriert vor allem von Abolitionismus und peace societies in Großbritannien, entwickelten sich internationalistische Bewegungen und Organisationen, die sich zunächst vor allem gegen staatliche und zwischenstaatliche ,Gewalt‹ wendeten. Wie dieser auf Gewaltlosigkeit hinwirkende ›Internationalismus‹ – trotz zahlreicher offensichtlicher Rückschläge – im Lauf des 20. Jahrhunderts an Präsenz und Einfluss hinzugewonnen hat, lässt sich an einer Reihe von chronologisch aufeinander folgenden Indizien ablesen: (1) Die erste internationale Organisation überhaupt war das 1863 gegründete International Committee of the Red Cross (ICRC), in dessen Satzung die Verteidigung universalistischer, humanitärer Prinzipien in Kriegskontexten festgeschrieben ist.7 (2) Zahlreiche weitere internationale Organisationen, Friedensbewegungen und Publizisten, die die humanitären Ziele des ICRC aufnahmen und weiter ausbauten, kamen in den nächsten Jahrzehnten hinzu (zum Überblick vgl. Iriye 2002: 9ff.). Die internationale Vernetzung ›internationalistischer‹ Aktivisten und Organisationen hatte (3) schon im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert – vor Aufkommen und Legalisierung der universalen Menschenrechte – einige greifbare praktische Effekte. Beispielsweise trug sie zur Abschaffung des sogenannten Lotusfußes in China bei (vgl. Keck und Sikkink 1998: 39ff). Diese internationale Bewegung gegen staatliche und zwischenstaatliche ,Gewalt‹ und ihr Einfluss auf den Völkerbund bildete dann auch den Hintergrund für die erste (4) rechtlich relevante Ächtung von Angriffskriegen im sogenannten Briand-Kellog-Pakt von 1928 sowie (5) für die Kodifizierung eines allgemeinen Gewaltverbots in den internationalen Beziehungen in Art. 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen 1945. Diesen Rechtstexten zufolge verstoßen heute nicht nur der Krieg oder bestimmte Formen der Kriegsführung, sondern alle Formen der Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen gegen Völkerrecht. Nach 1945 formierte sich auch die (6) enge Verbindung zwischen Delegitimierung von zwischenstaatlicher ,Gewalt‹ auf der einen, und Konventionen zur Begründung und zum Schutz universaler Menschenrechte auf der anderen Seite. Diese findet ihren Ausdruck beispielsweise in der fortschreitenden Kodifizierung des ›Rechts auf
7 http://www.icrc.org/HOME.NSF/060a34982cae624ec12566fe00326312/125ffe2d4c7f68acc1256ae300394f6 e?OpenDocument, Zugriff vom 09.09.2012.
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Leben‹.8 Diese Entwicklung mündete nicht zuletzt 2002 in der Einsetzung des Internationalen Strafgerichtshofes, der mit der Verfolgung von Völkermord und anderen Verbrechen gegen die Menschheit betraut ist. (7) Neuere Ausprägungen dieser Verbindung, die die klassische Bedeutung der Menschenrechte als Abwehrrechte überschreiten und die weitere Verfestigung und Expansion der globalen Ächtung von ,Gewalt‹ anzeigen, sind z.B. die Aufwertung sowie Legalisierung der Stellung des ›Opfers‹ in Prozessen nationaler Vergangenheitsaufarbeitung (Bonacker 2012) oder die im Mai 2011 unterzeichnete europäische Konvention gegen ,Gewalt’ gegen Frauen, mit der das universalistisch verstandene Gewaltverbot auch auf private und individuelle Fälle bezogen wird. (8) Parallel zu dieser internationalen Rechtsbildung gibt es schließlich auch eine seltener beachtete Dynamik der globalen Skandalisierung und erweiterten öffentlichen Skandalisierbarkeit von ,Gewalt‹, die für die hier verfolgte Fragestellung von besonderem Interesse ist. Auch sie lässt sich bis an die Anfänge des ›langen 20. Jahrhunderts‹ zurückverfolgen.9 Nach 1945 erweist sich die öffentliche Empörung über exzessive staatliche ,Gewalt‹, insbesondere über den deutschen Völkermord an den Juden, dann auch als ein founding narrative neuerer Menschenrechtsdebatten (dazu kritisch abwägend Cohen 2012). Charakteristisch für die Entwicklung seit dem Ende des Kalten Krieges ist, (9) dass sich die Skandalisierung und Ächtung der ,Gewalt‹ ausdehnt und nun nicht mehr nur im engeren Sinne staatliche, sondern zunehmend auch andere Fällen politischer oder gar privater ,Gewalt‹ erfasst. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die Kampagne Kony 2012 der us-amerikanischen NGO Invisible Children, die – gegen den Anführer der ugandischen Lords Resistance Army, Joseph Kony, gerichtet – Anfang 2012 für großes Aufsehen in der digital community sorgte und auch zu konkreten politischen Reaktionen führte (insbesondere zur Einsetzung einer – später auch vom UN-Sicherheitsrat unterstützten – Sondereinheit der Afrikanischen Union zur Ergreifung Konys im März 2012). Ein Beispiel für die Ächtung eigentlich ,privater‹ Fälle im Namen universalistischer Gewaltverzichtsnormen sind die Bewegung gegen weibliche Genitalverstümmelung seit den 1970er Jahren10 wie auch die jüngere Debatte um religiös motivierte Beschneidungen von Jungen.
8 Zunächst in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1948. Spezifischer dann im Internationalen Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte, 1966, der in Artikel 6 das Recht auf Leben kodifiziert, in Artikel 7 Folter und in Artikel 20 gesetzliche Verbote jeder Kriegspropaganda sowie gegen Aufrufe zu nationalem, rassischen oder religiösen Hass fordert (ICCPR 2012). 9 Beispielsweise zur Skandalisierung der sogenannten ›Kongogräuel‹ in der westeuropäischen Presse um 1900, die entscheidend zur Auflösung beziehungsweise Umstrukturierung des belgischen Kolonialregimes beitrug (Hochschild 2009). 10 Popularität gewann diese Bewegung erst 1994, als ein CNN-Bericht und eine anschließend verbreitete Videoaufnahme einen weltweiten Skandal auslöste und eine Welle nationaler Gesetzgebungsverfahren zur Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung in Gang setzte. Einige Historiker werten diese Entwicklung heute als einen Wendepunkt in der Geschichte der Menschenrechte (siehe Mackie 1996; Shannon 2012: 287). Leviathan, 41. Jg., Sonderband 28/2013
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Hier schließt sich der Kreis zwischen diesen Trends zur globalen Delegitimierung von ,Gewalt‹ und der eingangs angedeuteten Formierung eines globalen Mediensystems seit den 1860er Jahren. Denn das zuletzt beschriebene Skandalisierungspotential geht auf die Verfügbarkeit neuer, das heisst zunächst elektrischer und später digitaler, Medien zurück, die es möglich machen, sich an eine globale Öffentlichkeit zu wenden und zu versuchen, deren Aufmerksamkeit zu mobilisieren und zu lenken. Wie hoch man das politische Gewicht dieser Innovationen und Teilprozesse im Einzelnen auch einschätzt, sie belegen, dass die grundsätzliche Delegitimierung von ,Gewalt‹ nicht nur zu den wesentlichen Neuerungen des internationalen Rechts und der weltpolitischen Beobachtung im 20. Jahrhunderts gehört, sondern dass die weltöffentliche Skandalisierung von ,Gewalt‹ bei der Institutionalisierung der entsprechenden Normen eine zentrale Rolle gespielt hat und noch immer spielt. Diese Skizze verdeutlicht daher auch, dass sich die Effekte des globalen Mediensystems nicht in der quantitativen Vermehrung und beschleunigten Verbreitung von Kommunikationsmöglichkeiten erschöpften, sondern dass sich mit ihm auch die Qualität öffentlicher Kommunikationsprozesse in einer wichtigen Hinsicht veränderte: Erst jetzt konnte die Vorstellung Plausibilität gewinnen, sich an gleichzeitig-globale Publika – wie eine politische ›Weltöffentlichkeit‹ – zu richten, die man adressieren und mit deren Aufmerksamkeit man rechnen konnte (Clark 2007; Werron 2012 a), und erst von jetzt an konnten Politiker, aber auch Unternehmen, Wissenschaftler, Sportler, Künstler und andere Akteure beginnen, sich als Teilnehmer gleichzeitig-globaler Kommunikationszusammenhänge begreifen (am Beispiel von Wissenschaft und Sport Heintz und Werron 2011). In diesem Zusammenhang gesehen, erweisen sich die angedeuteten Trends zur Delegitimierung von ,Gewalt‹ auch als ein Medienphänomen, das eng mit der Entstehung und Entwicklung globaler Aufmerksamkeitsräume zu tun hat. Ausgehend von diesen Überlegungen wollen wir im folgenden diskutieren, wie ein Konzept globaler Konkurrenzen dazu dienen kann, die Rolle von ,Gewalt‹ in Konflikten neu in den Blick zu nehmen. Dies erfordert jedoch zunächst eine nähere Bestimmung des Gewaltbegriffs. 2.3 ,Gewalt‹-Wettbewerbe Die politische Brisanz der universalistischen Gewaltverzichtsnorm liegt in der strategischen Bedeutung von ,Gewalt‹ als Form der Austragung von Konflikten. Insbesondere in politischen Konflikten – sei es innerhalb oder zwischen Staaten – präsentiert sich der Einsatz physischer Zwangsmittel immer wieder als eine Möglichkeit (unter anderen), die eigenen Konfliktpositionen zu verteidigen oder zu verbessern. Solches Gewalthandeln unterlag stets mehr oder weniger expliziten Regeln, bestimmten, in welchen Situationen und wem gegenüber es legitim (oder illegitim) sei. Die Verbreitung der universalistischen Gewaltverzichtsnorm verändert diese Situation jedoch dramatisch. Denn nun wird es möglich, jedes Gewalthandeln als Verstoß gegen universale Rechte auf Leben und Unversehrtheit ,vor den Augen der Welt‹ in Frage zu stellen oder gar zu skandalisieren – und zwar unabhängig von dessen Mo-
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tivationen und möglichen Rechtfertigungsgründen.11 Somit kann potentiell jeder Konflikt, in dem ,Gewalt‹ möglicherweise oder tatsächlich vorkommt, von einem nur lokal relevanten Geschehen zum Gegenstand der Weltpolitik werden. So verändert die Verbreitung der universalistischen Gewaltverzichtsnorm die Regeln, nach denen Gewalthandeln Legitimität zu- oder abgeschrieben wird und lenkt gleichzeitig das Interesse und die Aufmerksamkeit auf solche Phänomene. Je nachdem, ob man primär auf Aufmerksamkeit oder Legitimität achtet, scheinen die Effekte jedoch in unterschiedliche Richtungen zu weisen: Einerseits scheinen mit ,Gewalt‹ ausgetragene Konflikte in besonderem Maße die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit erregen. Dies mag bisweilen, insbesondere in asymmetrischen Konfliktkonstellationen, im Interesse bestimmter Konfliktparteien sein, die darauf hoffen, ihre Position durch die Einschaltung Dritter zu verbessern. Andererseits birgt ,Gewalt‹ auch das Risiko, die Legitimität der sie ausübenden Akteure zu unterminieren und dadurch der Aufmerksamkeit den angestrebten strategischen Wert zu entziehen. Eine solche globale Öffnung oder Anbindung lokaler Konfliktkonstellationen ist zunächst vor allem eine Möglichkeit (oder auch ein Risiko), die sich nicht für alle Konfliktkontexte und -akteure gleichermaßen realisieren kann: Nicht überall gibt es einen charismatischen Führer, der die Aufmerksamkeit westlicher Journalisten weckt (wie der Dalai Lama als Oberhaupt der Tibeter), nicht alle verfügen über alternative Konzepte und rhetorische Mittel, um beispielsweise das Interesse und Wohlwollen globalisierungskritischer NGOs auf sich zu ziehen (wie die Zapatisten um Subcommandante Marcos), nicht allen gelingt es, Gewaltausbrüche zu verhindern, um die Sympathien Gewaltlosigkeit präferierender Beobachter zu gewinnen (nicht zum Beispiel den Uiguren im Westen Chinas), nicht überall stehen finanzielle und personelle Ressourcen für systematische public relations zur Verfügung, kurz: nicht alle verfügen über das Personal, die Erfahrung, das Geschick oder auch einfach nur das Glück, sich im Aufmerksamkeits- und Legitimitätskampf gegen andere durchzusetzen (zum ›Marketing of Rebellion‹ von Ethnien und nationalen Unabhängigkeitsbewegungen vgl. Bob 2005; zur Konkurrenz um NGOs um Aufmerksamkeit im global media field Cottle und Nolan 2007; Fenton 2010). Dennoch führt diese Möglichkeit zu einer Veränderung der Konfliktstrukturen, da sich nun in einem gegebenen Kontext Konflikt- und Konkurrenzdynamiken überlagern. Die Konfliktparteien arbeiten sich nicht mehr nur aneinander ab, sondern müssen mit der Beobachtung durch ein globales Publikum rechnen und gegebenenfalls um dessen Gunst – im Sinne von Aufmerksamkeit und Legitimität – konkurrieren. Im Spannungsfeld von Aufmerksamkeits- und Legitimitätskriterien ist ,Gewalt‹ dann nicht mehr nur ein Element des Konflikts (im Sinne eines Konfliktführungsinstruments), sondern auch ein Element einer gleichzeitig ablaufenden globalen Konkurrenz um Aufmerksamkeit und Legitimität. Das verweist auf Fälle, in denen die Kommunikation von und über ›Gewalt‹ zum Element globaler Konkurrenzen um Aufmerk11 Der französische Soziologe Luc Boltanski hat diese Dynamiken im Begriff der politique de la pitié (›Politik des Erbarmens‹) zusammengeführt. Charakteristisch für letztere ist eine Spezialisierung auf die Beobachtung von ›Leiden‹ (souffrance) und dessen Beendigung – und zwar ohne Beachtung von dessen Entstehungsgründen (Boltanski 2007). Leviathan, 41. Jg., Sonderband 28/2013
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samkeit und Legitimität wird. Es sind solche Konstellationen, die wir mit dem Begriff des Gewaltwettbewerbs bezeichnen. Um die so bezeichneten Dynamiken genauer in den Blick zu holen, müssen wir uns jedoch zunächst dem Gewaltbegriff zuwenden, der in sozialwissenschaftlichen Literatur in der Regel in einem intuitiven alltagsnahen Verständnis gebraucht wird. Dieses Alltagsverständnis führt jedoch – ebenso wie beim zuvor diskutierte Begriff der Konkurrenz – dazu, dass die soziale Konstruiertheit des in Rede stehenden Geschehens aus dem Blick gerät. So unterstellen sozialwissenschaftliche Auseinandersetzungen mit dem Thema denn auch üblicherweise explizit oder implizit die Evidenz des Phänomens. Dies scheint zunächst naheliegend, denn im Mittelpunkt des Gewaltgeschehens stehen Körper, die in ihm in eine Dynamik von Erleiden und Antun verwickelt werden (Trotha 1997: 26). Die »Verletzungs-Offenheit« des Menschen, die Ausgesetztheit seines Körpers sind demnach Grundbedingungen jeder Gewaltdynamik (Popitz 1986: 68-69). Und so hinterlässt ,Gewalt‹ auch häufig deutlich sichtbare Spuren, geht es im Extremfall um Leben und Tod. Vor diesem Hintergrund erscheint die Behauptung, auch ,Gewalt‹ sei – ebenso wie Konkurrenz oder jedes andere soziale Phänomen – eine soziale Konstruktion, als Provokation. Allerdings: Auch die Alltagserfahrung kennt Streitgespräche darüber, ob ein bestimmter Vorgang ›schon‹ als ,Gewalt‹ zu bezeichnen sei oder nicht: die lauten Worte gegen ein Kind, die bösen Blicke der Kolleginnen oder Kollegen im Büro, das Rempeln in der U-Bahn oder ein aufgezwungener Kuss. Diese Diskussionen weisen darauf hin, dass auch im Falle des sozialen Phänomens ,Gewalt‹ Beobachtungsleistungen eine Rolle spielen. Im Folgenden wird ein konstruktivistisch-kommunikationstheoretischer Begriff von ,Gewalt‹ vorgestellt, der mit dem in ähnlicher theoretischer Perspektive entwickelten Konkurrenzkonzept kompatibel ist und es somit erlaubt, die als Gewaltwettbewerbe beschriebenen sozialen Dynamiken genauer in den Blick zu nehmen. Er geht davon aus, dass ,Gewalt‹ ein sozial konstruiertes Phänomen ist, das sich in einer triangulären Struktur zwischen ,Täter‹, ,Opfer‹ und ,Beobachter‹ entfaltet. Der Begriff selbst verweist auf die Beobachtung eines intentional herbeigeführten Zusammenhangs zwischen Antun und Erleiden (dazu ausführlich Koloma Beck 2011). In diesem Konzept erschöpft sich die soziale Dynamik der ,Gewalt‹ also nicht in der Konfrontation von ,Täter‹ und ,Opfer‹, sondern ist von der Beobachtung und Deutung des Geschehens durch einen Dritten abhängig. Wenn also ,Gewalt‹ gesagt wird, deutet dies darauf hin, dass der, der da spricht, unterstellt, bei dem in Rede stehenden sozialen Geschehen verbänden sich Verletzungsintention einerseits und Leiden andererseits in kausaler Logik. Die Beobachtung nimmt demnach eine Deutung hinsichtlich der Intentionalität des Handelns der Beteiligten vor und fällt damit auch ein Werturteil hinsichtlich der Legitimität des beobachteten Handelns. Hervorgehoben sei, dass im Rahmen dieses Konzepts ,Täter‹, ,Opfer‹ und ,Beobachter‹ nicht notwendiger Weise drei Akteure bezeichnen. Vielmehr handelt es sich um verschiedene Modi der Erfahrung von ,Gewalt‹, die in einer gegebenen Situation auch zwischen den Beteiligten wechseln können. Wer geschlagen wird, schlägt möglicherweise zurück; wer heute noch zuschaut, also beobachtet, ist morgen vielleicht selbst schon ,Opfer‹ oder ,Täter‹. Hinzu kommt, dass spätestens post factum alle
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Beteiligten des Geschehens zu Beobachtern werden, sofern sie noch am Leben sind. Der Begriff des Beobachters bezeichnet also nicht nur Zeugen der Gewalt in actu, sondern auch all jene, die das Geschehen – sei es gleichzeitig oder später – sinngebend verarbeiten (Koloma Beck 2011: 349-51). Abb. 3: Gewalttriade
Ein solches Verständnis von ,Gewalt‹ lenkt die Aufmerksamkeit auf den Zusammenhang zwischen einem gegebenen ,somatischen‹ Geschehen und den daran anknüpfenden Beobachtungs- und Interpretationsleistungen. Entscheidend dabei ist, dass – entgegen allen Suggestionen eines alltagsnahen Verständnisses – die Beobachtung von ,Gewalt‹ kontingent ist. Das heisst, die Verwendung des Gewaltbegriffs liegt keineswegs auf der Hand, sondern – und deshalb wird der Begriff hier nur in Anführungszeichen verwendet – verweist bereits auf eine Beobachtungsleistung, die mit bestimmten Zuschreibungen einhergeht. Denn immer wird es möglich sein, das Geschehen auch anders zu beschreiben: ›Massaker‹ oder ›kollektive Bestrafung‹, ›Genitalverstümmelung‹ oder ›rituelle Beschneidung‹, ›Zwangssterilisation‹ oder ›Verhütung erbkranken Nachwuchses‹, die Liste dieser alternativen Beschreibungen für identische Vorgänge könnte beliebig fortgesetzt werden. Gemeinsam ist den Begriffspaaren, dass in der ersten Formulierung der Zwangscharakter der Maßnahme sowie das durch sie hervorgerufene Leiden der Opfer in den Vordergrund gerückt wird, wohingegen die jeweils zweite Formulierung versucht, diese Aspekte des Geschehens in den Hintergrund zu drängen, indem sie dessen Legitimität betont, die sich beispielsweise aus Tradition, aus einer legalen Ordnung oder einem höheren Ziel erklärt. So lenkt der Gewaltbegriff, und das ist für die hier vorliegende Fragestellung zentral, die Aufmerksamkeit vor allem auf den Legitimationsbedarf der mit dem Begriff ,Gewalt‹ bezeichneten Handlungen oder Vorgänge und damit auf die über das ,Opfer‹-,Täter‹-Verhältnis hinausgehenden sozialen Zusammenhänge, die über Legitimität/Illegitimität jener Handlungen oder Vorgänge entscheiden. So ist es kein Zufall, dass für Fälle, in denen das Zufügen von Leid oder Verletzungen als legitim gilt, typischerweise nicht der Gewaltbegriff benutzt, sondern auf andere Vokabeln zurückgegriffen wird, wie im Falle der ›Selbstverteidigung‹. Besonders auffällig ist dies überall dort, wo physischer Zwang und absichtliche Verletzung vom Staat ausgeübt werden. Das Monopol der legitimen Gewalt führt zum kommuni-
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kativen Verschwinden der ,Gewalt‹ im hier beschriebenen Sinne. Stattdessen ist von ›Militär-‹ oder ›Polizeieinsätzen‹ die Rede, von ›humanitären Einsätzen‹, ›Festnahmen‹, ›Inhaftierungen‹ oder ›Sicherungsverwahrung‹. Werden solche Vorgänge, beispielsweise in politischen Debatten, mit dem Gewaltbegriff belegt, ist in der Regel Kritik bereits impliziert und die Legitimität des so beschriebenen Handelns steht in Frage.12 Zu Beginn dieses Abschnittes haben wir Gewaltwettbewerbe definiert als Fälle, in denen Kommunikation von und über ›Gewalt‹ zu einem Element globaler Konkurrenzen um Aufmerksamkeit und Legitimität wird. Mit Blick auf dieses Konzept besteht die Relevanz des eben vorgestellten Gewaltbegriffs darin, dass er es erlaubt, die Rolle der für globale Konkurrenzen entscheidenden ,universalisierten‹ Dritten genauer zu bestimmen. Das konstruktivistisch-kommunikationstheoretische Gewaltkonzept macht darauf aufmerksam, dass deren Beobachtungs-, Vergleichs- und Evaluationsleistungen sich nicht einfach auf ein Geschehen mit evidentem sozialem Gehalt – nämlich Gewalt – beziehen. Vielmehr besteht ihre wichtigste Rolle darin, dieses Geschehen als ,Gewalt‹ zu deuten. Machen universalisierte Dritte – also jene an universalistischen Prinzipien und Werten ausgerichteten internationalen Organisationen, Sozialwissenschaftlern und Publizisten – die ,Weltöffentlichkeit‹ auf Verstöße gegen die Gewaltlosigkeitsnorm aufmerksam, dann ist dies bereits das Ergebnis eines Zuschreibungsprozesses, in dem die Legitimität des in Rede stehenden Handelns in Frage gestellt wurde. Dies führt jedoch dazu, dass diese Zuschreibung wie auch die Aufmerksamkeit für das Geschehen selbst zum Gegenstand von Konflikt- und Konkurrenzdynamiken werden. In diesem Sinne erscheinen die ,universalisierten Dritten‹ und ihre Publika aus der Sicht der Konkurrenten und lokaler Konfliktparteien auch als ›zu interessierende Dritte‹ (vgl. Münkler 2002: 263), die freilich wegen der von ihnen bevorzugten universalistischen, ›desinteressierten‹ Beobachtungskriterien gerade nicht auf geteilte ›Interessen‹ hin angesprochen werden können. In einer Welt, in der ,Gewalt‹ ein Legitimitätsrisiko darstellt, wird also die Frage, was überhaupt als ,Gewalt‹ gilt, potentiell selbst zu einem wichtigen Motiv von Konflikt- und Konkurrenzdynamiken. Auf diese Verknüpfung will das Konzept der Gewaltwettbewerbe aufmerksam machen (Abb. 4).
12 Vor diesem Hintergrund hat die jüngere Staatsforschung darauf aufmerksam gemacht, dass das Gewaltmonopol keine statische Größe, sondern tatsächlich das Resultat eines permanenten Prozesses der Monopolisierung ist (siehe beispielsweise Schlichte 2005).
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Abb. 4: Kommunikationstheoretisches Modell von Gewaltwettbewerben
Wie dieser Abschnitt deutlich gemacht haben sollte, verbinden wir den Innovationsanspruch dieses Modells vor allem mit zwei Annahmen, die zum Abschluss dieser grundsätzlichen konzeptionellen Überlegungen noch einmal explizit hervorgehoben werden sollen: Zunächst lenkt das triadische Konkurrenzmodell den Blick auf globale Formen der Konkurrenz um Aufmerksamkeit und Legitimität, die seit dem späten 19. Jahrhundert auf Basis eines globalen Mediensystems entstehen. Gegenstand dieser Konkurrenzen ist die Gunst universalistisch eingestellter Beobachter und globaler Publika. Komplementär macht der triadische Gewaltbegriff darauf aufmerksam, dass die Frage, ob ein Geschehen als ,Gewalt‹ beobachtet und dadurch delegitimiert wird, selbst ein zentraler Aspekt solcher globaler Konkurrenzen sein kann. In diesem Sinne bezeichnen Gewaltwettbewerbe Fälle, in denen die Kommunikation von und über ,Gewalt‹ zum Gegenstand globaler Konkurrenzen wird. Solche Fälle wollen wir im nun folgenden zweiten Abschnitt genauer daraufhin untersuchen, wie sie den Verlauf von Konflikten beeinflussen (entschärfen, verschärfen, überlagern, transformieren) können. 3. Gewaltwettbewerbe – typische Formen und Konstellationen Bereits unser Begriffsvorschlag zu ›Gewaltwettbewerben‹ sollte verdeutlicht haben, dass vor dem Hintergrund globaler Öffentlichkeiten und universalisierter Gewaltlosigkeitsideale ,Gewalt‹ in Konflikten nicht einfach nur als Zwangsmittel zur Durchsetzung dieser oder jener Interessen zu verstehen ist. Vielmehr kann Kommunikation von und über ,Gewalt‹ auch dazu dienen, in globalen Konkurrenzen um Aufmerksamkeit und Legitimität Vorteile zu erzielen oder zur Erlangung solcher Vorteile Anstrengungen zu unternehmen, die ihrerseits auf den Konflikt zurückwirken können. Abhängig vom Kontext wie auch von den Kalkülen der Akteure können Gewaltwettbewerbe jedoch verschiedenen Formen annehmen, die es sich zu unterLeviathan, 41. Jg., Sonderband 28/2013
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scheiden und auf ihre Gemeinsamkeiten und Differenzen hin zu analysieren lohnt. Mit Blick auf die kommunikative Grunddynamik schlagen wir vor, drei Typen zu unterscheiden: Erstens Fälle, in denen ,Gewalt‹ in rechtfertigender oder denunzierender Deutung thematisiert wird, um globale Legitimitätsvorteile zu erreichen; zweitens Fälle, in denen ,Gewalt‹verzicht inszeniert wird, um sowohl Aufmerksamkeitschancen als auch globale Legitimitätsvorteile zu generieren; und schließlich drittens Fälle, in denen ,Gewalt‹täterschaft inszeniert wird, um Aufmerksamkeitschancen zu erzielen, die sich potentiell in Legitimitätsvorteile wenden lassen. Diese Typen sollen im Folgenden näher beschrieben und mit Blick auf ihre empirische Relevanz diskutiert werden. Dabei werden wir zeigen, dass der strategisch-taktische Umgang mit der Kommunikation von ,Gewalt‹ vor allem in asymmetrischen Konfliktlagen von großer Bedeutung ist. Denn die Bezugnahme auf das universalistische Ideal der Gewaltlosigkeit – sei es in Form von Entsprechung oder Devianz – eröffnet den aus klassischer Sicht schwächeren Parteien zuvor nicht vorhandene Aufmerksamkeits- und Legitimitätschancen. Typ 1: Inszenierung der Abwehr von ,Gewalt’ zur Erlangung von Legitimitätsvorteilen ,Gewalt‹beobachtungen sind – dies wurde im ersten Teil dieses Artikels ausgeführt – kontingent. Nicht jeder Vorgang, bei dem eine Partei einer anderen absichtsvoll Schaden oder Leid zufügt, wird als ,Gewalt’ beschrieben. Vielmehr ist dieser Begriff für Fälle reserviert, in denen die Legitimität der Leid oder Schaden zufügenden Partei in Frage steht. Das aus dieser Kontingenz von ,Gewalt‹beobachtungen sich ergebende strategische Potential steht im Zentrum des ersten Typs von ,Gewalt‹wettbewerben, in denen globale Legitimitätsvorteile angestrebt werden, indem eigene Handlungen, die als ,Gewalt‹ bezeichnet werden könnten, als bloße Re-Aktion auf die ,Gewalt‹ der Gegenseite inszeniert werden. In diesen Fällen erscheint dann intendiertes Leid- oder Schaden-Zufügen nicht mehr als ,Gewalt‹, sondern als ,Gegengewalt‹, ,Selbstverteidigung‹ oder auch ,Schutzhandlung‹. Entscheidend ist die Unterstellung, dass Partei B, der nun Leid oder Schaden zugefügt wird oder werden soll, zuvor selbst die antuende Position in einer Gewalttriade besetzt hat. Diese Form des Gewaltwettbewerbs ist charakteristisch für Situationen, die von einer Legitimitätsschwebe gekennzeichnet sind, insbesondere wenn politische Herrschaftsansprüche mit Blick auf bestimmte Gebiete oder Bevölkerungsgruppen in Frage stehen. Das kann in Konflikten zwischen ›souveränen‹ Staaten der Fall sein, aber auch in innerstaatlichen Konflikten, wenn das staatliche ›Gewaltmonopol‹ – das dafür sorgt, dass ›Staatsgewalt‹ als legitim, also gerade nicht als ,Gewalt‹ im hier vorausgesetzten Sinne gilt – grundsätzlich oder mit Blick auf bestimmte Gebiete und Ansprüche in Frage gestellt wird. Die Denunziation der ,Gewalt‹ der anderen wie auch die kommunikative Verschleierung eigener ,Gewalt‹ lassen sich als Strategien verstehen, diese Unentschiedenheit durch die Einführung universalistisch ausgeflaggter Kriterien aufzulösen, die eine eindeutige Zuschreibung von Legitimität und Illegitimität ermöglichen. Im (sich nur selten realisierenden) Extremfall mag es einer Seite gelingen, den eigenen Legitimitätsanspruch durchzusetzen und ein Monopol legitimer
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Anwendung von Zwangsmitteln zu etablieren, so dass der Konflikt (vorerst) stillgestellt beziehungsweise die Anwendung von Zwangsmitteln der Gegenseite in den devianten Bereich verschoben wird (vgl. dazu Typus 3). Abhängig davon, ob der Einsatz von Gewaltmitteln als Reaktion auf eigenes Leid (1.1.) oder auf das Leid einer dritten Partei (1.2.) gedeutet wird, lassen sich innerhalb dieses Typus zwei Formen unterscheiden: 1.1. Die erste Form ist ein klassischer Fall, der in seiner Grundstruktur im Prinzip auch schon lange vor der Durchsetzung universalistischer Gewaltlosigkeitsnormen vorkommt. Denn die vorsätzliche Beschädigung von Körpern und Eigentum anderer unterlag immer auch begrenzender Regeln, die von Dritten (v.a. andere Staaten; Nichtkombattanten) beobachtet wurde und deren Einhaltung von diesen angemahnt werden konnte. In Konfliktsituationen war es daher schon immer eine naheliegende und erfolgsversprechende Strategie, die eigene Anwendung von Zwangsmitteln als ,Selbstverteidigung‹ darzustellen. Mit der Durchsetzung universalistischer Gewaltverzichtsnormen und der Institutionalisierung globaler Publika seit dem 19. Jahrhundert haben sich jedoch Infragestellungspotentiale und Rechtfertigungsnotwendigkeiten von ›Gewalt‹ in solchen Konfliktsituationen in entscheidenden Hinsichten vermehrt und intensiviert. Kriege und militärische Einsätze müssen (und können) nun nicht mehr nur gegenüber der eigenen Bezugsgruppe, community oder constituency gerechtfertigt werden, sondern auch ›vor den Augen der Welt‹ und mit Blick auf eine unterstellte ›Weltöffentlichkeit‹. Der Verweis auf Kategorien der Staatsräson ist dafür nicht mehr ausreichend, da vor dem Hintergrund universaler Gewaltlosigkeitsnormen letztlich die Legitimität jedes bewaffneten Handelns in Frage gestellt werden kann. Die wiederholten erregten Debatten um Tucholkys (1931) Aussage ›Soldaten sind Mörder‹ legen beredtes Zeugnis von dieser Spannung zwischen politischer (Staats-)Raison und universalistischen Gewaltlosigkeitsnormen ab. Die Notwendigkeit solcher alternativen Rechtfertigungsnarrative, die sich durch die Verbreitung der universalistischen Gewaltlosigkeitsnorm ergeben, lässt sich an der – meist als Paradebeispiel für die Rechtfertigung eines Angriffskriegs zitierten – Rede Adolf Hitlers vor dem deutschen Reichstag am 1. September 1939 belegen, in der er versuchte, den Überfall auf Polen nicht nur vor den deutschen Parlamentariern, sondern auch vor der Weltöffentlichkeit im Rahmen globaler Legitimitätskonkurrenzen als einen normgebundenen Akt der Selbstverteidigung zu rechtfertigen: » […] Ich will dabei die notwendigen Handlungen so vornehmen, dass sie nicht dem widersprechen, was ich Ihnen hier ... im Reichstag selbst als Vorschläge an die übrige Welt bekannt gab. Das heißt, ich will nicht den Kampf gegen Frauen und Kinder führen. Ich habe meiner Luftwaffe den Auftrag gegeben, sich auf militärische Objekte bei ihren Angriffen zu beschränken. […] Polen hat heute Nacht zum erstenmal auf unserem eigenen Territorium auch mit bereits regulären Soldaten geschossen. Seit 5.45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen! Und von jetzt ab wird Bombe mit Bombe vergolten! Wer mit Gift kämpft, wird mit Giftgas bekämpft. Wer selbst sich von den Regeln einer humanen Kriegsführung entfernt, kann von uns nichts anderes erwar-
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ten, als dass wir den gleichen Schritt tun«.13 Das Zitat zeigt exemplarisch, dass selbst Situationen, die scheinbar eindeutig von einer Logik des Konflikts und der Gewalteskalation geprägt sind, im 20. Jahrhundert fast unvermeidbar zugleich von der Logik einer Legitimitätskonkurrenz begleitet und beeinflusst werden können. 1.2. Mit Blick auf den tatsächlichen Einfluss der Legitimitätskonkurrenz auf Konfliktverläufe ist die zweite hier zu erwähnende Fallgruppe, in der nicht eigenes Leid, sondern das Leid anderer (›Opfer‹) als Legitimationsgrund für ›Gegengewalt‹ herangezogen wird, wohl noch bedeutsamer. Denn in diesem Fall kehrt sich nicht nur die Vorrangbeziehung zwischen Konflikt und Gewaltwettbewerb tendenziell um, sondern kann das Ziel, einen Legitimitätsvorsprung gegenüber der ,Gewalt‹ ausübenden Partei zu erreichen, selbst zu einem entscheidenden Motiv werden, sich in den Konflikt einzumischen und als Konfliktpartei aufzutreten. Semantisch steht hier das Motiv des ,Schutzes‹ als Legitimationsgrund im Vordergrund. Einen typischen Fall stellen in dieser Hinsicht sogenannte humanitäre Interventionen dar, die als Reaktion auf ,Gewalt‹ an unschuldigen oder wehrlosen ›Opfern‹ gerechtfertigt werden (vgl. auch Boltanski 2007). Dass sich die Praxis humanitärer Interventionen in den letzten Jahrzehnten trotz fehlender expliziter Regelungen in völkerrechtlichen Verträgen und trotz einer auch sonst unklaren bis ungünstigen Rechtslage hat durchsetzen und verstetigen können – zuletzt in der Reinterpretation des Souveränitätsprinzips als responsibility to protect – , ist ein besonders eindrucksvoller Beleg für den Einfluss universalisierter Dritter wie auch für die Möglichkeiten der Überlagerung und Erweiterung lokaler Konflikte durch globale Legitimitätskonkurrenzen. Zur Illustration der Rhetorik, die in dieser Form des Gewaltwettbewerbs zum Einsatz kommt, sei hier auf eine Aussage des damaligen deutschen Außenministers Joschka Fischer verwiesen, der die NATO-Intervention gegen Serbien zu legitimieren suchte: »Ich habe nicht nur gelernt: Nie wieder Krieg. Sondern auch: Nie wieder Ausschwitz« (zit. n. Kunczik 2005: 260). ›Nie wieder Ausschwitz‹ steht hier für die Auffassung, dass gerade die generelle Verurteilung von Gewalt und Krieg den Einsatz physischer Zwangsmittel (ausnahmsweise) erforderlich machen kann, weil nur so Wehrlose gegen unbelehrbare Gewalttäter zu schützen sind. Typ 2: Inszenierter ,Gewalt’verzicht zur Erlangung von Legitimitätsvorteilen und Aufmerksamkeitschancen Im zweiten Typus von Gewaltwettbewerben stehen Legitimitätsvorteile und Aufmerksamkeitschancen im Vordergrund, die in einer gegebenen Konfliktlage durch den inszenierten Verzicht auf ,Gewalt‹ entstehen und gewonnen werden können. Hintergrund ist auch hier wieder die universalistische Norm der Gewaltlosigkeit, die den demonstrativen Verzicht auf ,Gewalt‹ selbst zu einer wichtigen Legitimitätsquelle werden lassen kann. Historisch gesehen ist für diesen Typ daher kennzeichnend, dass er erst vor dem Hintergrund einer institutionalisierten globalen Gewaltlosigkeitsnorm überhaupt möglich wird. Um die Nicht-Anwendung physischer Zwangsmittel jedoch zu einer solchen Legitimitätsquelle werden zu lassen, muss er 13 http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_n4_bsb00000613_00048.html
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zunächst von universalisierten, oder in diesem Fall besser: von zu interessierenden Dritten bemerkt werden; deshalb sprechen wir von inszeniertem Verzicht. Im historischen Vergleich liegt eine wichtige Besonderheit des demonstrativen Gewaltunterlassens darin, dass der Nicht-Einsatz militärischer Mittel in einem Konflikt nun nicht mehr notwendig mit einer Position der Schwäche assoziiert ist. Vielmehr kann demonstrativer Gewaltverzicht, soweit er mit dem Einverständnis universalistisch eingestellter Beobachter und Publika rechnen kann, gerade im Vergleich mit einem stärkeren Konfliktgegner globale Legitimitätsvorteile sichern und somit die eigene Position im Konflikt stärken. Dies geschieht auch durch eine parallele De-legitimierung der Gegenseite, deren Verstöße gegen die universalistische Gewaltlosigkeitsnorm nun umso offensichtlicher und unvorteilhafter hervortreten, je deutlicher sie mit deren Einhaltung durch die ,Gewalt‹verzicht übende Seite kontrastieren. ›Gewalt‹verzicht wird daher im Rahmen eines politischen Konflikts auch zum Bestandteil einer Legitimitätskonkurrenz, in der die Legitimitätsgewinne der ›gewalt‹verzichtenden Konfliktpartei potentiell auf Kosten der ›gewalt‹ausübenden Partei gehen. Militärische Schwäche bzw. Verzicht auf militärische Stärke wird damit selbst zu einer politischen Machtressource, zu einer für den Konfliktgegner ›gefährlichen Idee‹ (Kurlansky 2006). Von Bedeutung ist dies insbesondere in asymmetrischen Konfliktlagen, in denen ostentativer Gewaltverzicht der schwächeren Seite ein neues Mittel der Konfliktführung zuführt, über das die stärkere Seite gerade nicht oder nur eingeschränkt verfügt. Auch an diesem Typ möchten wir zwei Varianten unterscheiden: Fälle strategischen oder prinzipiellen ›Gewalt‹verzichts (2.1.) und Fälle taktischen oder partiellen ›Gewalt‹verzichts (2.2.). 2.1. Von strategischem (oder prinzipiellem) ›Gewalt‹verzicht kann man sprechen, wenn ›Gewalt‹losigkeit Teil einer langfristigen politischen Konfliktstrategie wird und so die ›Konfliktidentität‹ einer Konfliktpartei gewissermaßen mitdefiniert. Die prominentesten Beispiele für diesen Typus dürften die indische Unabhängigkeitsbewegung unter Mahatma Gandhi (und dessen Strategie der ›Satyagraha‹) und heute die tibetische Autonomiebewegung unter Führung des 14. Dalai Lama sein. Beide Beispiele sprechen dafür, dass sich die strategischen Vorteile des ›Gewalt‹verzichts am effektivsten auf Basis religiös-spiritueller Begründungen sowie über sogenannte charismatische Führer erschließen lassen, und dass ihre Erfolgschancen entscheidend davon abhängen, auf einen Konfliktgegner (wie das koloniale Regime Großbritanniens im mittleren bis späten 20. Jahrhundert; heute die VR China) zu treffen, der Legitimitätsverlusten gegenüber sensibel ist. Allerdings legen die beiden genannten Fälle auch nahe, dass ein solcher inszenierter prinzipieller ›Gewalt‹verzicht – trotz seiner offensichtlich positiven Wirkungen auf Legitimität und Aufmerksamkeit – nicht notwendig zur Erreichung der anvisierten Ziele führt: Die indische Unabhängigkeitsbewegung kam wohl erst nach dem Übergang zu (auch) gewaltbereiten Formen des Widerstands und durch das Eingreifen der ›Indian National Army‹ während des Zweiten Weltkriegs politisch zum Durchbruch (für eine skeptische Einschätzung des gewaltlosen Widerstands vgl. etwa Anderson 2012: »Satyagraha had not been a success: each time Gandhi had tried it, the British had seen it off«). Und auch die tibetische Autonomiebewegung erreichte trotz der Prominenz des Dalai Lama ihre Ziele bisher nicht. Nach diesen historischen Erfahrungen zu schließen Leviathan, 41. Jg., Sonderband 28/2013
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scheint die politische Bedeutung des inszenierten prinzipiellen ›Gewalt‹verzichts weniger in dessen Wirkung auf den Ausgang des Konfliktes zu liegen, als in der Rolle, die eine solche Strategie in der Formierung von Konfliktparteien und spezifischen Konfliktidentitäten spielen kann. 2.2. Taktischer oder partieller Gewaltverzicht liegt im Gegensatz dazu dann vor, wenn inszenierte ›Gewalt‹losigkeit aus eher kurzfristig-taktischen Motiven eingesetzt wird, um sich Legitimitätsvorteile in einem dynamischen Konfliktgeschehen zu verschaffen. Besonders deutlich ist dies immer dann, wenn sogenannte terroristische Gruppen eine Aussetzung ihrer Aktionen ankündigen, um zu verhandeln.14 Ein Beispiel hierfür ist aber auch der völkerrechtlich verbindliche Verzicht einer Reihe von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen auf den Einsatz von Landminen im Rahmen einer Initiative der Schweizer NGO Geneva Call: Bemerkenswerterweise hat ein Großteil der bewaffneten Gruppen, die der Verzichtserklärung bisher beitraten, niemals Landminen eingesetzt. Dennoch verspricht ihnen die Unterzeichnung der Erklärung globale Legitimitätsvorteile; völkerrechtlich verbürgt finden sie Anerkennung als Akteure, die willens und fähig sind militärische Mittel regelgebunden einzusetzen.15 Typ 3: Inszenierung von ,Gewalt’täterschaft zur Attraktion von Aufmerksamkeit und Erlangung von Legitimitätsvorteilen Der dritte und vermutlich in vielerlei Hinsicht kontraintuitivste Typ von Gewaltwettbewerben nutzt die Aufmerksamkeitspotentiale absichtlicher Verstöße gegen die universalisierte Gewaltlosigkeitsnorm. Er beruht darauf, dass vor dem Hintergrund dieser Norm die Kommunikation von ,Gewalt‹ in besonderem Maße geeignet ist, die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit zu erregen, eben weil sie damit rechnen kann, als (schwerer) Normverstoß beobachtet und skandalisiert zu werden. Im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen Typen, bei denen Legitimität durch Distanzierung und Fremdzuschreibung von ,Gewalt‹ angestrebt wird, steht beim dritten Typ folglich gerade die Inszenierung von ,Gewalt‹täterschaft im Zentrum der Dynamik. Abhängig von der Dramaturgie des Normverstoßes und dem Grundverhältnis zur Norm lassen sich innerhalb dieses Typs wiederum zwei Formen unterscheiden: ›dosierte‹ Formen der Kommunikation von ,Gewalt‹, die vor allem der Lenkung von Aufmerksamkeit auf bestimmte Konfliktparteien und deren – sich innerhalb universalistischer Normen bewegender – Interessen dienen (3.1.); und zweitens Fälle, in denen inszenierte und bisweilen exzessive ›Gewalt‹täterschaft zur Voraussetzung dafür wird, in einem bestimmten Konfliktrahmen legitime Ansprüche geltend zu machen (3.2). 3.1. Die erste Fallgruppe zeichnet sich dadurch aus, dass lokale Konfliktparteien die im Konflikt artikulierten Interessen mit universalistischen Normen verknüpfen, beispielsweise dem Schutz der Menschenrechte oder Ansprüchen auf ökonomische 14 Man denke hier an die unzähligen Waffenruhen der ETA oder der IRA. 15 Für eine Liste der Unterzeichner siehe: http://www.genevacall.org/resources/list-of-signatories/list-of-signatories.htm, Zugriff vom 25.09.2012.
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und soziale Entwicklung. In diesen Fällen dient die Kommunikation von ,Gewalt‹ letztlich dem Zweck, globale Aufmerksamkeit auf diese als legitim geltenden Ansprüche zu lenken und im Kampf um sie Legitimitätsvorteile zu sichern. Die mexikanische EZLN (Ejército Zapatista de Liberación Nacional, Zapatistischen Armee der Nationalen Befreiung) ist hierfür ein charakteristisches Beispiel: Um auf die sich beständig verschlechternden Lebensbedingungen der indigenen Bevölkerung im südlichen Bundesstaat Chiapas aufmerksam zu machen, hatten sie 1994 der mexikanischen Regierung den Krieg erklärt, vier Bezirkshauptstädte eingenommen und einen Marsch auf die Hauptstadt begonnen. Obwohl bereits in den Jahren zuvor lokale NGOs immer wieder versucht hatten, auf die sozio-ökonomischen Probleme in Chiapas hinzuweisen, wurde erst durch die Aktionen der EZLN breite Aufmerksamkeit auf die Situation gelenkt. Zahlreiche NGOs, internationale Organisationen, die globalisierungskritische Bewegung wie auch die internationale Presse begannen, sich mit der Lage in Chiapas zu beschäftigen. Auch die friedlichen Aktivisten in Chiapas fanden nun Gehör, und die EZLN verlegte ihren Kampf in soziale Bewegungen und Netzwerke. Letztlich scheint es also den Zapatisten durch die Kombination von demonstrativem, aber dosiertem ›Gewalt‹einsatz (Typ 3) und inszeniertem Gewaltverzicht (Typs 2) gelungen zu sein, sich langfristige Legitimitätsvorteile im Konflikt mit der mexikanischen Regierung zu verschaffen. Auf dieser Basis erreichten sie eine Duldung ihres Modells einer autonomen lokalen Entwicklung durch die Regierung und etablierten sich zugleich als Ikone der globalisierungskritischen Bewegung (Pleyers 2009; Reyes und Kaufman 2011). Fälle wie dieser scheinen uns konflikttheoretisch von besonderem Interesse zu sein, weil sich die Konkurrenzdynamik hier einerseits deutlich von der ›direkten‹ Logik des Konflikts und der Gewalteskalation in Konflikten abhebt (zu letzterer am Beispiel des Nahen Ostens Stetter 2008), zugleich aber auf komplexe Weise mit der Konfliktlogik verbunden ist, da sie ›Gewalt‹ausübung sowohl motivieren als auch demotivieren kann. 3.2. Während im eben beschriebenen Fall der Anschluss an universalistische Normen insofern gewahrt bleibt, als erstens die ,Gewalt‹ dosiert eingesetzt und zweitens im Namen anderer universalistischer Normen (beispielsweise Rechte auf sozio-ökonomische Entwicklung oder Minderheitenschutz) gerechtfertigt wird, gibt es aber auch Fälle in denen der drastische Verstoß gegen die Norm im Vordergrund steht. Es geht um Situationen, in denen bestimmte – beispielsweise sogenannte terroristische – Gruppen durch auffallende ›Gewalt‹täterschaft überhaupt erst als politische Akteure sichtbar werden. Hier kann das als intentional beobachtete Verletzen fremder Körper letztlich zur Voraussetzung dafür werden, in einem bestimmten Konfliktrahmen Ansprüche überhaupt geltend machen zu können. Denn als exzessiv beobachtete ›Gewalt‹ stellt ein probates Mittel dar, die Aufmerksamkeit von NGOs und anderen ›universalisierten Dritten‹ zu gewinnen, und diese Aufmerksamkeit kann zur Grundlage dafür werden, an politische Verhandlungstische geladen zu werden. So zeigte jüngst Séverine Autessere in einer Analyse sexualisierter Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo, wie die große öffentliche Aufmerksamkeit für Massenvergewaltigungen letztere in den Augen bewaffneter Gruppen zu einem Verhandlungsinstrument werden lassen kann (Autesserre 2012). Ein Kommentator der New York Times brachte diese Paradoxie so auf den Punkt: »So we have gotten Leviathan, 41. Jg., Sonderband 28/2013
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to the point that public outcry against the use of rape as a weapon in war can be viewed as helping spread the very thing it is trying to fight« (Cohen 2012). Mit Blick auf solche Fälle kann man auch von ›paradoxer ,Gewalt‹ sprechen, insofern hier gerade der ostentative Verstoß gegen globale Legitimitätskriterien eine Art Legitimitätsvorteil zweiter Ordnung sichern kann. Auch die weltweite Politisierung muslimischer Identitäten in der Folge der Anschläge vom 11. September 2001 kann als Beispiel für diese paradoxe Logik gelten. Insofern scheint diese bisher in der Forschung systematisch kaum diskutierte letzte Fallgruppe politisch besonders relevant und stellt die Konflikt- und Gewaltforschung vor konzeptionelle Herausforderungen. Fig.: Tabellarische Übersicht zu Typen/typischen Formen von Gewaltwettbewerben 1. Inszenierung der Abwehr von ,Gewalt‹
2. Inszenierter ,Gewalt‹verzicht
3. Inszenierung von ,Gewalt‹täterschaft
1.1. selbstschützende ›Gegengewalt‹ zur Gewinnung von Legitimitätsvorteilen (Selbstverteidigung)
2.1. strategischer/prinzipieller Gewaltverzicht zur Gewinnung von Legitimitätsvorteilen
3.1. Dosierte ,Gewalt‹ zur Gewinnung von Aufmerksamkeitschancen
1.2. fremdschützende ›Gegengewalt‹ zur Gewinnung von Legitimitätsvorteilen (Schutz)
2.2. taktischer/partieller Gewaltverzicht zur Gewinnung von Legitimitätsvorteilen
3.2. Paradoxe ,Gewalt‹ zur Gewinnung von Aufmerksamkeitschancen und sekundären Legitimitätsvorteilen
4. Schluss: Forschungsperspektive Will man aus diesen Überlegungen einen vorläufigen Schluss zur historischen Beziehung zwischen Gewaltlosigkeitsideal und Gewaltpraxis ziehen, so muss er wohl lauten: In einer Welt, in der sich mit ,Gewalt‹ in besonderer Weise Aufmerksamkeit erzielen lässt – und zwar gerade weil sie gegen ein institutionalisiertes globales Ideal der Gewaltlosigkeit verstößt – , und in der sich lokale Gruppen den Status einer politisch ernstzunehmenden Konfliktpartei häufig nur erarbeiten können, indem sie sich als ›gewalt‹tätiger und -fähiger als andere Parteien erweisen – in einer solchen Welt wird es ›Gewalt‹ auf absehbare Zeit nicht nur trotz, sondern gerade auch wegen des globalen Gewaltlosigkeitsideals geben. Diese paradoxen Nebenfolgen des globalen Kampfes gegen ,Gewalt’ genauer zu rekonstruieren, die Bedeutung globaler Aufmerksamkeits- und Legitimitätskonkurrenzen in spezifischen Konfliktkontexten auch empirisch zu erforschen sowie Vorschläge zum (politischen) Umgang mit diesen Konstellationen zu erarbeiten, scheint uns ein fruchtbares Feld für künftige Forschungen an der Schnittstelle von Soziologie und Politikwissenschaft/Internationalen Beziehungen zu sein. Drei Forschungsstränge scheinen uns dabei besonders relevant. Der erste betrifft die genauere Erforschung der Wechselwirkungen zwischen Konflikt- und Konkurrenzdynamiken, die im Rahmen der im zweiten Teil vorgestellten Typologie nur
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angedeutet werden konnten. Empirisch von Bedeutung ist hier vor allem die Frage, unter welchen Umständen sich Konflikte und Konkurrenzen wechselseitig steigern oder bremsen. Es gälte zu klären, inwiefern beispielsweise das Wissen der Konfliktakteure um die Aufmerksamkeitspotentiale und Legitimitätschancen, die in der Beobachtung von ,Gewalt‹ durch ein globales Publikums liegen, zur Eskalation oder Deeskalation von Konflikten führen kann. Von besonderem Interesse ist dabei, dass die Verschachtelung von Konflikt und Konkurrenz auch den gezielten Übergang von einem zum anderen Typ des Gewaltwettbewerbs nahelegen können. Taktische Spielräume, die sich daraus ergeben können, hatten wir oben am Fall der Zapatista angedeutet, die im Konflikt mit der mexikanischen Regierung Mitte der 1990er Jahre rasch von einer primär Aufmerksamkeit attrahierenden ›Gewalt‹tätigkeit in den Modus eines primär auf Legitimitätsgewinne zielenden ›Gewalt‹verzichts übergewechselt waren. Generell legt die oben skizzierte Typologie nahe, mögliche Übergänge zwischen den Typen und ihre jeweiligen Koexistenzen mit Konfliktdynamiken genauer in den Blick zu nehmen. Ein zweiter, damit in Verbindung stehender Forschungsstrang betrifft das globale Publikum selbst, oder genauer: die dieses adressierenden – und es dadurch erst hervorbringenden –Dritten. Das globale Publikum haben wir hier als eine Fiktion vorgestellt, die von ,universalisierten‹, ›desinteressierten‹ Dritten hergestellt und zur Wirkung gebracht wird. Diese Dritten müssten daher ebenfalls im Mittelpunkt einer dem hier vorgestellten Modell folgenden Forschung über ›Gewaltwettbewerbe‹ stehen. Wie im theoretischen Teil ausgeführt kann es sich hierbei um sehr unterschiedliche Akteure und Akteursgruppen handeln, von staatliche Kooperation organisierenden internationalen Organisationen über Medienvertreter bis hin zu globalisierungskritischen grass roots-NGOs. Obwohl sie alle ,universalistische‹ Normen und Prinzipien als Grundlage ihres Handels postulieren, leiten sie daraus sehr verschiedene Handlungsmuster ab und können bzw. müssen mit höchst unterschiedlichen Autoritätszuschreibungen rechnen (vgl. Ecker-Ehrhardt 2012). Empirische Forschung ist nötig, um die Einflussmöglichkeiten dieser unterschiedlichen Dritten auf lokale Konflikte – auch im Verhältnis zu anderen, ›interessierteren‹ Dritten (Anhängern politischer Parteien, nationaler Bewegungen, usf.) – mit Blick auf aktuelle Konfliktlagen sowie in historischer Perspektive genauer zu bestimmen. Schließlich birgt dieses Forschungsthema auch das Potential, zur Erarbeitung allgemeiner Theorien der Globalisierung beizutragen, indem es die Frage der Vermittlung und Interdependenz von lokalen und globalen Dynamiken ins Zentrum stellt. In der neueren soziologischen Literatur wird dieses Verhältnis u.a. unter dem Stichwort der Entkopplung (decoupling) diskutiert. Der Begriff stellt darauf ab, dass die Verbreitung universalistischer globaler Normen zwar dazu führt, dass Akteure (insbesondere nationale Regierungen) vermehrt öffentlich ihre Bereitschaft zeigen, sich entsprechend diesen Normen zu verhalten (z.B. Menschenrechtserklärungen zu unterzeichnen), dass sich die tatsächliche Praxis jedoch zugleich regelmäßig von diesen Absichtserklärungen ablöst (hierzu z. B. Hafner-Burton und Tsutsui 2005; Meyer und Jepperson 2000). Die Analyse von ›Gewaltwettbewerben‹ könnte dazu beitragen, diese Einsicht zu vertiefen und zugleich zu verkomplizieren. Bereits unser kurzer Aufriss zum Thema Gewaltwettbewerb hat ja gezeigt, dass sich die in Rede stehenLeviathan, 41. Jg., Sonderband 28/2013
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den Dynamiken ohne globale Erwartungen, universalisierte Dritte sowie den durch sie ausgelösten Legitimationsdruck heute nicht mehr verstehen lassen, und dass die Konsequenzen dieser Konstellationen über demonstrative Sprechakte weit hinausgehen. Andererseits regt gerade dies offenbar auch einen taktisch-strategischen Umgang mit diesen Normen an, ein gaming dieser Normen zur Gewinnung von Aufmerksamkeits- und Legitimitätsvorteilen, das zur Folge hat, dass sich die Dynamik lokaler Konflikte niemals in der bloßen Anpassung an das Gewaltlosigkeitsideal erschöpft. Als knappe globale Güter sind Aufmerksamkeit und Legitimität vielmehr selbst zu einer Ressource lokaler Konfliktführung geworden. Literaturliste Albert, M.; Stichweh, R. (Hrsg.) 2009. Weltstaat und Weltstaatlichkeit: Beobachtungen globaler politischer Strukturbildung. Wiesbaden: VS Verlag. Albert, Mathias; Diez, Thomas; Stetter, Stephan (Hrsg.) 2008. The European Union and Border Conflicts. Assessing the Impact of Integration and Association. Cambridge: Cambridge University Press. Anderson, Perry 2012. »Gandhi Centre Stage«, in London Review of Books, Vol. 34, No. 13, 2012, S. 3-11. Autesserre, Séverine. 2012. »Dangerous tales. Dominant narratives on the Congo and their unintended consequences«, in African Affairs 111, 443, S. 202-22. Bob, Clifford 2005. The marketing of rebellion. Insurgents, media, and international activism. Cambridge: Cambridge Univ. Press. Boli, John; Elliott, Michael A. 2008. »Facade Diversity: The Individualization of Cultural Difference« in International Sociology 23, S. 540-560 Boli, John; Thomas, George M. (Hrsg.) 1999. Constructing World Culture. International Nongovernmental Organizations since 1875. Stanford: Stanford University Press. Boltanski, Luc 2007. La souffrance à distance. Morale humanitaire, médias et politique. Paris: Gallimard. Bonacker, Thorsten 2012. »Globale Opferschaft. Zum Charisma des Opfers in Transitional Justice-Prozessen«, in Zeitschrift für internationale Beziehungen 19, S. 5-36 Clark, Ian 2007. International Legitimacy and World Society. Oxford; New York: Oxford University Press. Cohen, G. Daniel 2012. »The Holocaust and the "Human Rights Revolution": A Reassessment«, in The Human Rights Revolution, An International History, hrsg. v. Iriye, Akira; Goedde, Petra; Hitchcock, William I., S. 53-71. Oxford: Oxford University Press. Cohen, Noam 2012. »A Video Campaign and the Power of Simplicity«, in New York Times, 11. März 2012 Cottle, Simon; Nolan, David 2007. »Global Humanitarianism and the Changing Aid-MediaField«, in Journalism Studies 8, 6, S. 862-878. Dollard, John 1963. Frustration and aggression. New Haven: Yale University Press. Duerr, Hans Peter 1993. Obszönität und Gewalt. Der Mythos vom Zivilisationsprozess, Bd. 3. Frankfurt a. M.: Suhrkamp. Ecker-Ehrhardt, Matthias 2012. »But the UN Said So …«: International Organisations as Discursive Authorities«, in Global Society 26, S. 451-471 Elias, Norbert 1976. Über den Prozess der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen. Frankfurt a. M.: Suhrkamp. Fenton, Natalie 2010. »NGOs, New Media and the Mainstream News: News from Everywhere«, in New Media, Old News. Journalism and Democracy in the Digital Age, hrsg. v. Fenton, Natalie, S. 153-168. Los Angeles et al.: Sage. Fischer-Lescano, Andreas 2005. Globalverfassung. Die Geltungsbegründung der Menschenrechte, Weilerswist: Velbrück.
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