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Innenstadtentlastungsstraße Zwischen Westerbütteler Straße Und Der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord (bebauungsplan Nr. 51)

Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen Am Bugapark Gelsenkirchen Telefon +49 ( Telefax +49 ( M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Telefon +49 (

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Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen Am Bugapark Gelsenkirchen Telefon +49 ( Telefax +49 ( M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Telefon +49 ( Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord (Bebauungsplan Nr. 51 Schalltechnisches Immissionsschutzgutachten nach 16. BImSchV sowie nach DIN Bericht Nr. M89 136/2 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\GLA\89\89136\M89136_02_Ber_2D.DOC : Auftraggeber: Bearbeitet von: Berichtsumfang: Stadt Brunsbüttel Stadtverwaltung FB III Röntgenstraße Brunsbüttel M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Insgesamt 39 Seiten davon 13 Seiten Textteil, 2 Seiten Anhang A, 15 Seiten Anhang B 4 Seiten Anhang C und 5 Seiten Anhang D Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Müller-BBM GmbH Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Niederl. Gelsenkirchen, HRB München Geschäftsführer: Horst Christian Gass Bernd Grözinger, Dr. Carl-Christian Hantschk Stefan Schierer, Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung 3 2 Grundlagen 3 3 Anforderungen an den Schallschutz Straßenneubau BImSchV Bauleitplanung - DIN Schutzbedürftige Wohnbebauung 7 5 Schallemissionen Eingangsdaten Berechnungsmodell 9 6 Schallimmissionen Berechnungsergebnisse und Beurteilung BImSchV DIN Schallschutzmaßnahmen 11 Zusammenfassung 12 Anhang A: Anhang B: Anhang C: Anhand D: Lagepläne Schallemissionsberechnungen EDV-Eingabedaten (Auszugsweise und Ergebnisse Gebäudelärmkarten Seite 2 1 Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Brunsbüttel plant die Fortführung der Innenstadtentlastungsstraße Justusvon-Liebig-Straße von der Westerbütteler Straße bis zu Anschlussstelle der B5 an der Fritz-Staiger-Straße bei der Firma REMONDIS. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord wird eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung benötigt Bei der geplanten Entlastungsstraße handelt es sich um einen Straßenneubau. Hier gelten die schalltechnischen Anforderungen der 16. BImSchV [4] in vollem Umfang. Zur Vergleichsbetrachtung werden zusätzlich die Orientierungswerte der DIN ( Schallschutz im Städtebau [14] für den Prognose-Planfall 2020 herangezogen. Sollten die Berechnungen ergeben, dass Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [4] zu erwarten sind, so werden Aussagen zum Anspruch auf passiven Schallschutz getroffen. Es werden ggf. alle Fassaden angegeben, für die auch nach Errichtung von Abschirmmaßnahmen passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. 2 Grundlagen [1] Planunterlagen: Verkehrsgutachten Brunsbüttel zum Neubau der Innenstadtentlastungsstraße, Juli 2005 Straßenplanung als DXF, Juli 2010 Straßenquerschnitte, Juli 2009 Bebauungspläne Nr. 25, 1. Änderung und Nr. 48 Angaben der Stadt Brunsbüttel zu den Gebietsausweisungen, vom Auszug aus Amtlicher Liegenschaftskarte, Oktober 2010 [2] Ortsbesichtigung am mit Fotodokumentation [3] Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. INr. 71 vom S. 3830, zuletzt geändert durch Art. 2 G v (BGBl. I S [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom ; BGBl. I, S [5] Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung BImSchV vom 4. Februar BGBl. I, S ; S Seite 3 [6] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90: Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 [7] Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom zur Anhebung der Grenze zwischen leichten und schweren Lkw von 2,8t auf 3,5t - Umrechnungsfaktoren (Geschäftszeichen StB 13/ /67 BASt 96 [8] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, HBS, Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2001 [9] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991 vom (StB 11/26/ /27 Va 91 zu Korrekturwerten für unterschiedliche Straßenoberflächen als Ergänzung zur Fußnote 4 der RLS-90, Bundesministerium für Verkehr [10] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/2002 vom 26. März 2002 (S 13/ /57 Va 01 I, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Fahrbahnoberflächen-Korrekturwerte DstrO für offenporigen Asphalt (OPA mit Anlage: Statuspapier Offenporige Asphaltdeckschichten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt vom [11] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/2006 vom (S 13/7144.4/01, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung zu Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90; mit Anlage: Statuspapier Deckschichten aus Waschbeton der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt vom [12] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2010 vom (StB 13/7144.2/02-01 / , Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung zu Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Fahrbahnoberflächen-Korrekturwert D StrO für Lärmarmen Gussasphalt mit Anlage: Statuspapier Lärmarmer Gussasphalt der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt vom [13] Auslegung der 16. BImSchV und offene Fragen; Stefan Strick, Bundesministerium für Verkehr, Tagung Verkehrslärmschutzverordnung am 11. u in Celle [14] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 [15] Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [16] VDI-Richtlinie 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Seite 4 3 Anforderungen an den Schallschutz 3.1 Straßenneubau BImSchV Im Rahmen der Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [3] gelten für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen die Anforderungen der 16. Bundes- Immissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom [4]. Beim Bau oder der wesentlichen Änderung ist dann sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet. Tabelle 1. Immissionsgrenzwerte in db(a nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung in Abhängigkeit von der Gebietseinstufung Gebietseinstufung Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Reine Wohngebiete (WR, Allgemeine Wohngebiete (WA, Kleinsiedlungsgebiete (WS Mischgebiete (MI, Kerngebiete (MK, Dorfgebiete (MD Immissionsgrenzwerte in db(a tags (06:00-22:00 Uhr nachts (22:00-06:00 Uhr Gewerbegebiete (GE Die Art der Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in Bebauungsplänen. Liegt kein Bebauungsplan vor, sind die Anlagen entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. Gemäß der Auslegung der 16. BImSchV durch das Bundesministerium für Verkehr findet eine schon vor dem Bau oder der wesentlichen Änderung des Verkehrsweges gegebene tatsächliche Vorbelastung durch einen anderen Verkehrsweg bei der Bestimmung des für den neuen oder wesentlich geänderten Verkehrsweg maßgeblichen Beurteilungspegels keine Berücksichtigung. Es ist nur auf die zusätzlich durch das Vorhaben verursachten Immissionen abzustellen. Eine Überlagerung der Beurteilungspegel mehrerer Verkehrswege bei der Berechnung erfolgt nicht. In [4] wird im Hinblick auf den Teilausbau einer Straße weiter ausgeführt, dass bei der Ermittlung des Beurteilungspegels im Ausbauabschnitt die volle Verkehrsstärke, d. h. die Verkehrsbelastung des Ausbauabschnittes und des sich anschließenden bauliche nicht veränderten Abschnittes zugrunde gelegt wird. Für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Bereich des vorhandenen, baulich nicht geänderten Abschnittes ist nur die Verkehrsbelastung des Ausbauabschnittes maßgeblich. Die Verkehrsbelastung des sich anschließenden baulich nicht geänderten Abschnittes der vorhandenen Straße ist außer Acht zu lassen. Seite 5 3.2 Bauleitplanung - DIN Ergänzend zur Beurteilung nach der 16. BImSchV werden die Beurteilungspegel verursacht durch die zukünftige Verkehrsgeräuschbelastung den schalltechnischen Orientierungswerten nach DIN Schallschutz im Städtebau [14] gegenübergestellt. Diese sind zur Beurteilung der Geräuschimmissionen bei der Ausweisung von neuen Baugebieten heranzuziehen. Die Einhaltung oder Unterschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Tabelle 2. Schalltechnische Orientierungswerte (ORW nach DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR, Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA, Kleinsiedlungsgebiete (WS Mischgebiete (MI, Dorfgebiete (MD Kerngebiete (MK, Gewerbegebiete (GE Orientierungswerte in db(a tags nachts Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Verkehrslärm Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06:00-22:00 Uhr und nachts von 22:00-06:00 Uhr zugrunde zulegen. Außerdem werden im Beiblatt 1 der DIN [15] folgende Hinweise gegeben: - Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. - Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. - In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schall- Seite 6 schutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. - Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. - Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Zu letztem Punkt ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie 2719 [15], Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel L m 50 db(a auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. Diese Richtlinie hat nicht die Qualität einer Rechtsvorschrift, sondern gilt als antizipiertes Sachverständigengutachten. Die dort niedergelegten Orientierungswerte sind somit abwägungsfähig. Die Rechtsprechung hat zu einem konkreten Einzelfall Überschreitungen der Orientierungswerte um 5 db(a anerkannt. 4 Schutzbedürftige Wohnbebauung Folgende Gebäude werden im Rahmen der Untersuchung nach 16. BImSchV [4] betrachtet: Westerbütteler Str. 16, MI-Gebiet Das Gebäude besitzt 2 Vollgeschosse Westerbütteler Str. 18, MI-Gebiet Das Gebäude besitzt 2 Vollgeschosse sowie ein Dachgeschoss Westerbütteler Str. 21, MI-Gebiet Das Gebäude besitzt 2 Vollgeschosse Westerbütteler Str. 23, MI-Gebiet Das Gebäude besitzt 2 Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss Volsenweg 45, MI-Gebiet Das Gebäude besitzt 1 Vollgeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss Remondis, GE-Gebiet Das Bürogebäude besitzt 2 Stockwerke, der Sozialtrakt besitzt 1 Stockwerk Die Lage der Immissionsorte ist im Lageplan in Anhang A, Seite 2 eingezeichnet. Bei Immissionsorten außerhalb des Umbauabschnittes ist aufgrund Ihrer Lage und Ihres Abstands zur neu geplanten Straße mit keinen Überschreitungen der schalltechnischen Anforderungen zu rechnen. Seite 7 5 Schallemissionen 5.1 Eingangsdaten Der Schallemissionspegel L m,e einer Straße (Immissionspegel in 25 m Abstand von der Straßenmittelachse wird nach den RLS-90 [6] aus der Durchschnittlichen Täglichen Verkehrsstärke DTV, dem Lkw-Anteil sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen über 5 % berechnet. Der Lkw-Anteil sowie die prozentuale Aufteilung des Verkehrs auf den Tagesund den Nachtzeitraum wird gemäß diesen Richtlinien aus Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der Straßengattung festgelegt, sofern keine genaueren Zählergebnisse vorliegen. Im vorliegenden Fall werden die Verkehrsmengendaten nach Angaben des Verkehrsgutachtens Brunsbüttel [1] herangezogen. Die Verkehrsdaten liegen für das Prognosejahr 2020 vor. Es wurde die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke werktags DTV w herangezogen. Dieser Wert liegt höher als die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke DTV, wodurch die hier vorliegenden Berechnungen auf der sicheren Seite liegen. Der für das Jahr 2005 ermittelte Lkw-Anteil von p 24 = 5,3 % an Landesstraßen [1] wurde nach Abstimmung mit der Stadt Brunsbüttel für alle untersuchten Straßenabschnitte für das Prognosejahr 2020 übernommen. Hierdurch ergibt sich tags ein Lkw-Anteil von p T = 5,5 % und nachts von p N = 2,7 %. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der geplanten Innenstadtentlastungsstraße soll 70 km/h betragen. Im südlichen Bauabschnitt, ca. 50 m nördlich der Kreuzung zur Westerbütteler Straße bis zum südlichen Bauende, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert. Innerhalb des Kreisverkehrs sowie auf den zugehörigen Zu- und Abfahrten beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Auf dem zu untersuchenden Abschnitt der Westerbütteler Straße soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betragen. Steigungen von mehr als 5 % treten in den relevanten Bereichen nicht auf. Die Berechnungen aller Schallemissionspegel können dem Anhang B entnommen werden. In der folgenden Tabelle sind die Hauptstraßenabschnitte zusammengefasst. Tabelle 3. Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge DTV, Lkw-Anteil p,zul. Höchstgeschwindigkeit v zul. und Schallemissionspegel L m,e (Prognosezeitraum, tags/nachts Straße Innenstadtentlastungsstraße - Abschnitt süd Innenstadtentlastungsstraße - Abschnitt nordwest Innenstadtentlastungsstraße - Abschnitt nordwest Innenstadtentlastungsstraße - Abschnitt nordost DTV w in Kfz/24h p in % v zul. in km/h L m,e in db(a tags nachts tags nachts ,5 2, ,5 51, ,5 2, ,3 50, ,5 2, ,6 52, ,5 2, ,3 52,3 Westerbütteler Straße ,5 2, ,1 45,0 Seite 8 Es bedeuten: DTV w Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge werktags in Kfz/24h für das Jahr 2020 p maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht in % v zul. L m,e zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h Emissionspegel in db(a für die Tageszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr bzw. Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr berechnet für den Prognosezeitraum Berechnungsmodell Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt anhand eines 3-dimensionalen Berechnungsmodells unter Verwendung des Computerprogramms Cadna/A (Version für die Straßenverkehrsgeräusche nach RLS-90 [6]. Im Berechnungsmodell werden folgende Elemente berücksichtigt: - Straße - Höhenknoten - Abschirmkanten - Baukörper Bei der Ausbreitungsberechnung wird gemäß der oben genannten Richtlinie die Pegelminderung durch: - Abstandsvergrößerung - Luftabsorption - Boden- und Meteorologiedämpfung und - Abschirmung berücksichtigt. Bei der Dateneingabe in die EDV-Anlage wurden die schalltechnisch relevanten Gebäudefassaden gekennzeichnet; das Programm berechnet dann für Immissionspunkte entlang dieser Fassaden die Beurteilungspegel für alle angegebenen Stockwerke. Die Darstellung der so berechneten Beurteilungspegel erfolgt grafisch in Gebäudelärmkarten (Anhang D. In diesen Karten werden die jeweils höchsten Beurteilungspegel entlang der Fassaden angegeben. Im Symbol Hausbeurteilung werden im oberen Halbkreis die Stockwerke angegeben, bei denen mindestens in einem Fassadenbereich in der Tageszeit oder der Nachtzeit der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV überschritten wird. Im unteren Halbkreis wird im linken Viertelkreis der höchste Beurteilungspegel am Gebäude in der Tageszeit und im rechten Viertelkreis der höchste Beurteilungspegel am Gebäude in der Nachtzeit angegeben. Die Berechnungen wurden für die betroffenen Gebäudefassaden entlang der geplanten Innenstadtentlastungsstraße durchgeführt. Ein Lageplan des Berechnungsmodells ist in Anhang A dargestellt. Die Berechnungsergebnisse sind in Anhang C tabellarisch zusammengestellt. Seite 9 6 Schallimmissionen Berechnungsergebnisse und Beurteilung BImSchV In Tabelle 4 werden die ermittelten Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten in den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV gegenübergestellt. Die Ergebnisse sind ebenfalls als Gebäudelärmkarten in Anhang D, Seite 2 bis 5 dargestellt. Tabelle 4. Beurteilungspegel L r,t/n Tag und Nacht für Straßenneubau und Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV Immissionsort Einstufung Immissionsgrenzwert in db(a Beurteilungspegel in db(a Überschreitung In db tags nachts tags nachts tags nachts Westerbütteler Str. 16 MI Westerbütteler Str. 18 MI Westerbütteler Str. 21 MI Westerbütteler Str. 23 MI Volsenweg 45 MI Remondis Bürogebäude GE Remondis Sozialtrakt GE Wie aus Tabelle 4 deutlich wird, werden die Immissionsgrenzwerte sowohl tags als auch nachts an allen Immissionsorten eingehalten. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch auf Schallschutz. 6.2 DIN In Tabelle 5 werden die ermittelten Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten in den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN gegenübergestellt. Überschreitungen der Orientierungswerte sind grau hinterlegt. Seite 10 Tabelle 5. Beurteilungspegel L r,t/n Tag und Nacht und schalltechnische Orientierungswerte nach DIN Immissionsort Einstufung Orientierungswert in db(a Beurteilungspegel in db(a Überschreitung In db tags nachts tags nachts tags nachts Westerbütteler Str. 16 MI Westerbütteler Str. 18 MI ,8 0,6 Westerbütteler Str. 21 MI Westerbütteler Str. 23 MI ,8 0,7 Volsenweg 45 MI Remondis Bürogebäude GE Remondis Sozialtrakt GE Nach den ermittelten Beurteilungspegeln werden an den meisten Häusern die Orientierungswerte der DIN sowohl tags als auch nachts eingehalten bzw. unterschritten. Die Überschreitung der Orientierungswerte an den Häusern Westerbütteler Str. 18 und 23 betragen weniger als 1 db. Überschreitungen bis zu 5 db können ggf. im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan hingenommen werden (siehe Abschnitt 3.2. Die ermittelten Überschreitungen der Orientierungswerte sind als geringfügig einzustufen. 7 Schallschutzmaßnahmen In der 24. BImSchV [5] heißt es, dass Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht, wenn die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [4] überschritten werden. Wie in Abschnitt 6.1 dargestellt, werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an allen Immissionsorten eingehalten, sodass kein Anspruch auf Schallschutz besteht. Seite 11 Zusammenfassung Die Stadt Brunsbüttel plant die Fortführung der Innenstadtentlastungsstraße Justusvon-Liebig-Straße von der Westerbütteler Straße bis zu Anschlussstelle der B5 an der Fritz-Staiger-Straße bei der Firma REMONDIS. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord wird eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung benötigt. Bei der geplanten Entlastungsstraße handelt es sich um einen Straßenneubau.