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Menschenrechtsbildung & Menschenrechtsgeschichte Dekolonialisieren (mai 2016 Aktualisiert)

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Exposé Promotion Regina Richter 1/ 14 Promotionsprojekt Regina Richter – aktualisiertes Exposé (2016) Menschenrechte & Menschenrechtsbildung dekolonialisieren – rassismuskritische Menschenrechtsgeschichte als Menschenrechtsbildung Abstract: In meinem Dissertationsvorhaben wird Kritik geübt an der weit verbreiteten Vorstellung und Geschichtserzählung, dass die Menschenrechte eine westliche Erfindung seien. Dabei wird einerseits die These vertreten, dass ‚die Menschenrechte‘ nicht westlich sind, sondern transkulturell und geschichtlich. Andererseits wird problematisiert, dass, durch die Vorstellung von der Westlichkeit, Menschenrechtsbildung und -forschung selber Gefahr läuft, rassistisch zu diskriminieren. ‚Diskriminieren‘ meint, dass Menschen von (menschenrechtlichen) Ansprüchen der Teilhabe, Selbstbestimmung und Anerkennung ausgeschlossen und verletzt werden. Deshalb soll in der Promotion eine Konzeption für eine historische Menschenrechtsbildung (in Schule wie Hochschule) entwickelt werden, die versucht, nicht zu diskriminieren oder besser: diskriminierungssensibler und -kritischer zu werden und möglichst sogar zu empowern. Es handelt sich also um eine didaktisch-theoretische Arbeit: bestimmte rassismuskritische und postkoloniale (Gesellschafts-, Kultur-, Geschichts-) Theorien sollen auf ‚Menschenrechte‘ = Menschenrechtsgeschichte angewandt und daraus konkrete Erkenntnisse für eine zu verändernde Bildungspraxis gewonnen werden: Welche Themen, Fragen, Geschichten, Menschen, etc. müssten genauer wie dargestellt und behandelt werden? Dabei geht es mir nicht um Menschenrechtsbildung allgemein, sondern um den Beitrag den historisches Lernen und Wissen für eine rassismuskritische (Menschenrechts-) Bildung leisten sollte. Liegt der Schwerpunkt auch auf Bildung, ist dies doch kaum zu trennen von Wissenschaft und Forschung: Immer mitverhandelt wird die Frage, wie eine kritische Wissensproduktion möglich, also wie Forschungsmethoden und Darstellungsweisen bezüglich ‚Menschenrechte/-sgeschichte‘ dekolonialisiert werden können. Letztlich ist die Frage und Intention, wie ein (unabschließbares) herrschaftskritisches historisch-politisches Lernen und Forschen möglicher werden könnte. Betreuer_innen: Astrid Messerschmidt (PH Karlsruhe, Uni Wuppertal), Heiner Bielefeldt (Uni Erlangen) Förderung: Hans-Böckler-Stiftung (bis Mitte 2016); Fertigstellung der Arbeit bis Anfang 2017 Kontakt: Regina Richter, Berlin, [email protected] Aufsätze Regina Richter zum Thema: - Für eine historische und transkulturelle Menschenrechtsbildung. Zur Kritik an der „westlichen“ Menschenrechtserzählung; in: Zeitschrift für Geschichtsdidaktik, Jg. 11 (2012), S. 31-49. - Kritisches Weisssein in der Bildungsarbeit – wie rassismuskritisch umgehen mit der eigenen Rolle als weisse Lehrperson?; in: Art Education Research, Zürich Dez. 2012, Jg. 3 (6), http://iae-journal.zhdk.ch/no-6/ - Rassismuskritisches Geschichtslernen: Oder wie historisch-politische Bildung dekolonialisieren?, in: Elina Marmer & Papa Sow (Hg.): Wie Rassismus aus Schulbüchern spricht: Kritische Auseinandersetzung mit „Afrika“-Bildern und Schwarz-WeißKonstruktionen in der Schule: Ursachen, Auswirkungen und Handlungsansätze für die pädagogische Praxis, 2015. Exposé Promotion Regina Richter 2/ 14 Ausgangsproblem und Forschungsfrage In einer sich globalisierenden Welt sind Menschenrechte und Menschenrechtsbildung von grundlegendem Interesse für Fragen des Zusammenlebens, der Diskriminierung oder Emanzipation/Partizipation von Menschen, nicht zuletzt in der deutschen Migrationsgesellschaft. Ausgangspunkt dieser Dissertation ist deshalb ein m.E. grundsätzliches Problem, nämlich dass Menschenrechte (u.a. in bundesdeutschen Diskursen und politischer Bildung) häufig als „westlich“ und „weiß“ angesehen und dargestellt werden – also als Erfindung einer als westlich1 imaginierten Kultur und Geschichte weißer2 Menschen. Läuft Menschenrechtsbildung vor diesem Hintergrund nicht Gefahr, ihren eigenen Ansprüchen zu widersprechen und sowohl rassistisch zu diskriminieren als auch zu kulturellem Imperialismus3 beizutragen? Da hier Geschichte, u.a. als Narrationen über ‚Menschenrechte‘4, eine wesentliche Rolle spielt und Einfluss nimmt auf das Verständnis von und den Umgang mit Menschen/-rechten, soll in meiner Promotion der Frage nachgegangen werden, ob und wie eine rassismuskritische Menschenrechtsgeschichte und historische Menschenrechtsbildung möglich ist. Zum besseren Verständnis: Es geht mir gar nicht in erster Linie darum, wie Menschenrechtsbildung zu „interkultureller“ Verständigung über Menschenrechte/Antidiskriminierung beitragen kann, sondern darum, ob und wie Menschenrechtsbildung selber herrschafts- und diskriminierungsfreier bzw. -sensibler sein kann; darum, einen gleichberechtigteren Austausch über Menschenrechte im Klassenraum genauso wie in internationalen Zusammenhängen überhaupt möglich(er) zu machen. Was ich dabei unter ‚diskriminierungs- und rassismuskritisch‘ verstehe, basiert v.a. auf postkolonialen und Schwarzen (feministischen) Theorien5; entsprechend könnte die Forschungsfrage auch so formuliert werden: Wie Menschenrechtsbildung und Menschenrechtsgeschichte dekolonialisieren? Forschungsstand6 und Grundthese Die Suche nach „Lösungen“ für das Problem der Westlichkeit und Diskriminierung durch ‚Menschenrechte‘ (Menschenrechtsideen, -politiken etc.) reicht von Ablehnung der Menschenrechte als westlichem und zudem bürgerlich-kapitalistischem Projekt, über kulturrelativistische Kritiken am Universalismus, oder andersherum die Fruchtbarkeit der Menschenrechtsidee trotz ihres westlichen Ursprungs anzuerkennen und weiterzuentwickeln, bis hin zum Aufzeigen „anderer“ nicht-westlicher Menschenrechtstraditionen und der Betonung der Internationalität (UNO) der aktuellen Menschenrechtskonventionen... Viele dieser, auch postkolonialen Ansätze tendieren dazu, die kulturhistorische Behauptung, dass die Menschenrechte zuerst und wesentlich im Westen entstanden seien, vorauszusetzen und gar nicht erst zu hinterfragen. Oder sie arbeiten sich an dieser Frage, ob die ‚Westlich‘ ist natürlich ein Konstrukt, dass es in der Arbeit zu kritisieren gilt. Gemeinhin wird darunter verstanden: (West-)Europa, Nordamerika, (nicht orthodoxes) Christentum, weiße Menschen. 2 ‚weiß‘, ‚People of Color‘ und ‚Schwarz‘ meinen nicht adjektivische Beschreibungen von Hautfarben, sondern Positionen/Erfahrungen in rassistischen Verhältnissen – ‚Schwarz‘ und ‚People of Color‘ der Unterdrückung/des Widerstands und ‚weiß‘ der Dominanz/Privilegierung. ‚Schwarz’ ist eine politische Selbstbezeichnung und wird deshalb groß geschrieben. 3 Vgl. zu ‚kulturellem Imperialismus‘: Young (1990). 4 ‚Menschenrechte‘ in einfachen Anführungsstrichen meint nicht nur Menschenrechtsideen, sondern auch die Diskurse und Praktiken rund um Menschenrechte, also z.B. Menschenrechtspolitiken, Menschenrechtskonventionen, Menschenrechtsgeschichten etc. 5 Vgl. Literaturliste unten v.a. unter 1. 6 Ausführlicherer Forschungsstand siehe unten ab Seite 6. 1 Exposé Promotion Regina Richter 3/ 14 Menschenrechte westlich seien, ab, kommen nicht über sie hinaus. Aber vielleicht braucht man das Kind (die Menschenrechte) nicht gleich mit dem Bade (der Kritik am Eurozentrismus) auszukippen – vielleicht ist die Frage, wessen Erfindung oder gar Besitz die Menschenrechte seien, die „falsche“ Frage? Sind gar nicht die Menschenrechte westlich, sondern vielmehr lediglich die Diskurse, Geschichten und Interpretationen zu den ‚Menschenrechten‘ eurozentrisch dominiert und verengt?7 Und wären insofern zunächst diese Diskurse und Geschichten auf ihre Eingebundenheit in historisch spezifische gesellschaftliche Verhältnisse und ihre Erzählweisen zu hinterfragen – zu historisieren/dekonstruieren? Auffällig bei der Beschäftigung mit diesen Fragen war, dass Geschichte in der Menschenrechtsforschung und -bildung und ‚Menschenrechte‘ in den historischen Wissenschaften bis vor kurzem kaum eine Rolle spielten und entsprechend große Forschungs- und Wissensdesiderate bestehen.8 Beide, Menschenrechts- und Geschichtsforschung, berücksichtigen zudem bisher kaum postkoloniale oder gar rassismuskritische (Geschichts-)Theorien. In der politischen Bildung werden ‚Menschenrechte‘ häufig nur als Menschenrechtsidee oder Menschenrechtsdeklaration und nicht als komplexe Diskurse und Praxen aufgefasst. Die grundlegende These dieser Arbeit lautet entsprechend, dass der Eurozentrismus der Menschenrechte deshalb wenig in Frage gestellt wird bzw. so selbstverständlich erscheint, weil entweder der europäische Post-/Kolonialismus, also die Eingebundenheit von ‚Menschenrechten‘ in historisch spezifische Herrschaftsverhältnisse nicht mitbedacht wird, und/oder weil bestimmte (neuzeitliche, koloniale) Vorstellungen von ‚Geschichte‘ und ‚Kultur/en‘ vorausgesetzt und nicht kritisch reflektiert werden. Also weil, unbewusst oder auch bewusst politisch intendiert, innerhalb kolonialrassistischer Diskurse bzw. Gesellschafts- und Geschichtstheorien gedacht und die entsprechenden („falschen“) politischen wie didaktischen Fragen entwickelt werden. Mein zentrales Anliegen und Argument ist also, dass das Problem von Eurozentrismus und Diskriminierung durch ‚Menschenrechte‘/Menschenrechtsbildung sozusagen nur auf einer Metaebene „lösbar“ ist, indem zunächst bestimmte (geschichts-)theoretische Annahmen selber hinterfragt und historisch eingeordnet werden. Um dann Möglichkeiten einer alternativen Geschichtstheorie sowohl für eine reflexive, kritische Didaktik als auch Forschung entwickeln zu können. Methode, Theorie und Thesen Demgemäß ist meine Promotion im Wesentlichen eine theoretische Arbeit. Hierbei werden bestimmte, bisher wenig berücksichtigte rassismuskritische/postkoloniale und historische Theorien auf ‚Menschenrechte‘, insbes. Menschenrechtsgeschichte und -bildung, angewandt und systematisch befragt, um so überprüf-, diskutier- und operationalisierbare didaktische Erkenntnisse zu gewinnen. Insofern schaue ich nicht aus einer menschenrechtlichen Perspektive, sondern von „außen“ auf ‚Menschenrechte‘, aus einer historisch-soziologischen Forschungsperspektive und einer anderen gerechtigkeitstheoretischen, nämlich herrschafts- und diskriminierungskritischen Position.9 Vgl. Kalny (2008). Näheres zum Forschungsstand siehe unten ab Seite 6. 9 Der Schwerpunkt dabei ist zwar ein rassismuskritischer, aber ein intersektional reflektierter. Vgl. Adam (2007), Quijano (2000), Gutiérrez Rodríguez (2011). 7 8 Exposé Promotion Regina Richter 4/ 14 Diese Herangehensweise findet in folgenden Ausgangsthesen ihren Ausdruck: Nicht die Menschenrechte selber sind westlich, sondern lediglich die Diskurse, die Interpretationen und Geschichtserzählungen zu Menschenrechten sind eurozentrisch und weiß dominiert. Es gibt überhaupt nicht die einen Menschenrechte, sondern ‚Menschenrechte‘ sind pluralistisch, transkulturell10 und vor allem geschichtlich/veränderlich, denn sie werden konstruiert. Die Menschenrechte sind insofern nicht westlich, sie beruhen nicht auf Ideen, Traditionen und Initiativen vor allem weißer, westlicher Menschen (Männer). Menschen aus „außereuropäischen“ Regionen und People of Color im Westen haben wesentliche Beiträge zu ‚Menschenrechten‘ geleistet und diese sogar oft gegen westlich-weiße Hegemonien durchgesetzt. Überdies gibt es nicht den Westen, noch die eine westliche/ europäische oder eine eigentlichere/wahrere Interpretation der Menschenrechte. Doch damit ist weder alles beliebig vielfältig/interkulturell noch nur „virtuell“, sondern auch ‚Menschenrechte‘ (Menschenrechtsideen, -diskurse, -bewegungen, etc.) sind eingebunden in historisch spezifische gesellschaftliche Herrschaftsverhältnisse, und (ent-)stehen keineswegs nur in Kritik/Opposition zu ihnen. In dieser Arbeit wird entsprechend die These vertreten, dass der dominierende Menschenrechtsdiskurs in der BRD wenig mit Antidiskriminierung (also „menschenrechtlichen“ Intentionen) zu tun hat, sondern vor allem Teil des kolonialen Diskurses vom „Westen und der Rest“11 ist. ‚Menschenrechte‘ sind in die „Kolonialität der Macht und des Wissens“12 verstrickt und damit ein Code für Weißsein13, erst/nur insofern sind sie westlich. Entsprechend kann also die Art und Weise, wie über Menschenrechte gesprochen oder wie Menschenrechtsgeschichte erzählt wird, letztlich wie Menschenrechte verstanden und umgesetzt werden, kolonial-rassistische Auswirkungen haben – auf Menschen wie Menschenrechtspolitiken. Dieser Umstand (bzw. überhaupt die ganze Problemstellung) wird in der Menschenrechtsbildung zu wenig reflektiert, so dass Menschenrechtsbildung im bewussten oder unbewussten Rückgriff auf diese Erzählungen selber diskriminieren und Menschen verletzen kann. Ein erster Schritt wäre deshalb, sich dieser Problematik bewusst zu stellen, die Eingebundenheit von ‚Menschenrechten‘ und Menschenrechtsbildung in Herrschaftsverhältnisse zu reflektieren und genauer zu analysieren – ‚Menschenrechte‘ eben zu historisieren/dekonstruieren. Aber wie kann Menschenrechtsbildung sich dadurch nicht sozusagen selbst abschaffen, wie könnte sie trotzdem zu einer diskriminierungssensiblen und empowernden14 Auseinandersetzung mit Menschenrechtsfragen beitragen? Was kann mensch praktisch mit der Reflexion und Dekonstruktion anfangen, um (Menschenrechts-) Bildung und Forschung rassismuskritischer zu gestalten? Und wie(so) könnte dabei ausgerechnet eine (tendenziell alles relativierende) historische Perspektivierung und Geschichtstheorie hilfreich sein? Vgl. zu Transkulturalität Langenohl u.a. (2015). Siehe Hall (1994). 12 Vgl. Quijano (2000), Quintero/Garbe (2013). 13 Vgl. Eggers (2005). 14 Vgl. Mamutovič (2012), Heinrich-Böll-Stiftung (2013). 10 11 Exposé Promotion Regina Richter 5/ 14 Wenn Menschenrechtsbildung nicht als Moral-, Werte- oder staatsbürgerlich-affirmative Erziehung, sondern als demokratische, kritische politische Bildung verstanden werden soll, dann ist damit die Forderung verbunden, nicht nur in der Forschung sondern auch in der Bildungspraxis, Menschenrechte nicht länger als gegeben vorauszusetzen und als Wert zu vermitteln, sondern genau sie zum Diskussionsund Auseinandersetzungsgegenstand von Menschenrechtsbildung (und Menschenrechtsbildungsforschung) zu machen.15 Also eben u.a. zu (hinter-)fragen: Warum ‚Menschenrechte‘ und was & wie sind dann überhaupt ‚Menschenrechte‘? Und da ‚Menschenrechte‘ gesellschaftsanalytisch betrachtet erst einmal konstruiert und damit geschichtlich/veränderlich sind, kommt die historische Perspektive ins Spiel. Es stellt sich, für eine differenzierte Auseinandersetzung damit, was ‚Menschenrechte‘ sind/ sein könnten, die Frage, wie die Konstruktionsprozesse (die Geschichtlichkeit) von ‚Menschenrechten‘ genau ablaufen und zusammenhängen und welche Auswirkungen das dann eben auf ‚Menschenrechte‘ und Menschen hat. ‚Menschenrechte‘ sind insofern Menschenrechtsgeschichte – als materielle Zwischenergebnisse vergangener (Menschenrechts-) Kämpfe und Politiken genauso wie als Geschichten und Diskurse über ‚Menschenrechte‘. Aus der Frage, was ‚Menschenrechte‘ sind, resultiert also die geschichtstheoretische Frage, was & wie ‚Menschenrechtsgeschichte‘ bzw. -Geschichtlichkeit ist. Und gerade hier kommt die Grundthese und Frage ins Spiel: Wie könnte ‚Menschenrechtsgeschichte‘ geschichtstheoretisch anders gefasst und vermittelt werden als es die westlich-eurozentrische Erzählung suggeriert?16 Und was ließe sich daraus ableiten für eine herrschafts- und diskriminierungskritische Geschichtsdidaktik: Welche (historischen) Inhalte, Fragen, Perspektiven, Methoden etc. könnten zu einem rassismusfreieren und empowernden historisch-politischen (Menschenrechts-)Lernen beitragen? Erst über diese „Umwege“ scheint mir das Ausgangsproblem der westlichen Menschenrechtsgeschichtserzählung in gewisser Weise lösbar, denn mit einem kritischen und historischen Herangehen hat mensch zumindest die Chance, nicht gefangen zu bleiben in den historisch aktuell dominierenden Welt-Wahrnehmungsstrukturen und Diskursen (der Kulturalisierung/Essentialisierung und des Othering). Die Formel für diese Promotion, ihre Grundidee (oder gewissermaßen Antwort auf die Forschungsfrage) wäre also so etwas wie: diskriminierungs- und rassismuskritische Menschenrechtsgeschichte als Menschenrechtsbildung. Vgl. Scherr/Hormel (2008). Geschichtstheoretisch meint: Ich kann und werde nicht etwa eine „Weltgeschichte der Menschenrechte“ schreiben, sondern eine Theorie entwickeln und diskutieren, wie Menschenrechtskonstruktionen und -diskurse im Groben ablaufen und zusammenhängen. Vgl. meine Vorschläge in: Richter 2012 und 2015. 15 16 Exposé Promotion Regina Richter 6/ 14 Kurzgliederung 1. Einleitung... 2. Gesellschafts- und gerechtigkeitstheoretische Perspektive und Thesen: Diskriminierung, Rassismus, Kolonialität, Rassismuskritische Bildung,... 3. Kritik ‚Menschenrechtsgeschichte‘ oder: Sind die Menschenrechte westlich? 3.1. verbreitete Darstellung der Menschenrechtsgeschichte und erste Kritiken 3.2. Theorie: Was oder wie „ist“ Menschenrechtsgeschichte? 3.2.1. ‚Menschenrechte‘ sind Menschenrechtsgeschichte/n 3.2.2. Wie sind ‚Menschenrechte‘ in Geschichte und Diskriminierung eingebunden? 3.3. Konkret: Wie (Menschenrechts-)Geschichte Kolonialität re-/produziert und diskriminierend wirkt 3.3.1. Geschichtsvorstellungen produzieren Räume und Identitäten 3.3.2. Nur „der Westen“ hat/macht (Menschenrechts-)Geschichte oder (Menschenrechts-)Geschichte/n produzieren Kolonialität und Rassismus 3.4. Historisches Lernen diskriminiert 4. Konzeption: Wie eine rassismuskritische, historische Bildung zu Menschenrechten? 4.1. Was könnte ‚Menschenrechtsgeschichte‘ aus einer rassismuskritischen Perspektive bedeuten? = Vorschlag für eine kritische Geschichtstheorie und historische Beispiele 4.2. Inhalte und Darstellungsweisen kritischer historischer Menschenrechtsbildung 5. Wichtige Wissensbereiche rund um Menschenrechtsgeschichte / Typen historischer Menschenrechtsbildung 5.1. Kritische, transkulturelle Geschichten & Wissen (z.B. Haitianische Revolution) 5.2. Konzepte und Begriffe hinterfragen und historisieren (z.B. ‚Mensch‘, ‚Subjekt‘, ‚Recht‘, Staatsbürgerrechte,...) 5.3. (Rassismus-) Analyse und Kritik einüben (z.B. Umgang mit bestehendem Material/ Infos) 5.?. 6. Schluss 7. Literatur Forschungsstand ausführlicher Menschenrechtsgeschichte in den Wissenschaften: Wenn überhaupt wurde Menschenrechtsgeschichte bis vor kurzem eher von Politik- und Rechtswissenschaftler_innen oder Philosoph_innen geschrieben. Deren Interesse galt aber eigentlich eher Fragen wie der, ob der universale Anspruch der Menschenrechte mit kulturell unterschiedlichen Werten vereinbar sei. Die westliche historische Forschung bzw. ein kleiner Teil von ihr hat sich erst seit den 1990er Jahren, in Deutschland noch später, den Menschenrechten (unter dem Begriff ‚Menschenrechtsgeschichte‘) angenommen. 17 So kommen etwa in neueren historischen Gesamtdarstellungen des 20. Jahrhunderts oder in begriffshistorischen Lexika ‚Menschenrechte‘ kaum vor. Weder ist Geschichte ein Schwerpunkt der Menschenrechtsforschung, noch sind Menschenrechte ein Schwerpunkt der historisch arbeitenden Wissenschaften. Eine Historisierung der Menschenrechte steht noch am Anfang und konzentriert sich bisher auf die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts. Entsprechend zeigen sich Wissensdefizite, vor allem in Bezug auf außereuropäische oder transnationale (politische Ideen-)Geschichte, und es besteht ein großer Forschungs- und Diskussionsbedarf, was denn eigentlich unter ‚Menschenrechten‘ oder 17 Vgl. Cmiel (2004), v.a. Absätze 4-5; Hoffmann (2010), Einführung, z.B. S. 8f., 10f.; Moyn (2012). Exposé Promotion Regina Richter 7/ 14 verwandten Ideen in welcher Zeit, Sprache, Region oder politischen Konstellation verstanden wurde, letztlich wie Menschenrechtsgeschichte überhaupt geschrieben werden kann. Bisher kaum hinterfragt wurde die Annahme als solche, dass die Menschenrechte westlichen Ursprungs seien, hier ist mir vor allem der Aufsatz von Eva Kalny bekannt.18 Mehr indirekt als explizit problematisieren dies auch Argumentationen, die auf außereuropäische menschenrechtliche Traditionen, wie den Konfuzianismus, verweisen,19 oder manche der neueren Wissenschaftler_innen, die die Unterschiede zwischen den Menschenrechtsideen des 18./19. und der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts betonen. Heiner Bielefeldt stellt zwar nicht in Frage, dass die Menschenrechte zuerst im Westen artikuliert worden seien, kritisiert aber deutlich die kulturgenetische Erzählweise. 20 Hans Joas fragt in „Sind die Menschenrechte westlich?“ mehr nach den Widersprüchen zwischen europäischen Werten und gleichzeitiger Gewalt.21 Ähnlich scheinen postkoloniale Studien eher die Zusammenhänge zwischen Menschenrechtsideen und -politiken sowie kolonialen und diskriminierenden Praxen in den Fokus zu nehmen.22 Eine nicht seltene Sichtweise ist die von Hanna Schissler, die in einem Gutachten über Schulbücher und Curricula für das Bundespräsidialamt zwar den „eurozentrischen Blick auf die Welt“ kritisiert, jedoch selbstverständlich konstatiert, dass die Menschenrechte, „historisch gesehen, eine Errungenschaft der westlichen Kultur“ seien.23 Aktuellere menschenrechtsgeschichtliche Gesamtdarstellungen oder Aufsätze/Sammelbände, die auch die Zeit vor dem 20.Jahrhundert behandeln, stellen die westliche Teleologie nicht in Frage.24 Mehr (v.a. Ishay) oder weniger deutlich beziehen sie zumindest die Frage, für wen die Menschenrechte jeweils galten und für wen nicht, mit ein, und nehmen in einzelnen Fällen auch einmal Bezug auf nichtwestliche menschenrechtliche Ideen. Das ist eventuell einer gewissen Öffnung der historischen Wissenschaften für kulturgeschichtliche sowie transnationale Fragen zu verdanken. Einer „master narrative of the human rights“ skeptischer gegenüber25 stehen meist sehr rezente Arbeiten. So distanzieren sich die Autor_innen des von Hoffmann 2010 herausgegeben Sammelbandes „Moralpolitik. Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert“ von „dem vorherrschenden Bild einer bruchlosen Evolution der Menschenrechte“ 26 und betonen die gravierenden Unterschiede zwischen dem 18./19. Jahrhundert und der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts.27 Momentan am weitestgehenden ist hier wahrscheinlich Samuel Moyn („The Last Utopia“ 2010), der den Menschenrechten in ihrem universalen Anspruch sogar erst ab den 1970er Jahren den historischen Durchbruch zumisst. In diesen neuen Forschungen wird zumindest für das 20. Jahrhundert auch der Einfluss der nichtwestlichen Welt auf die Menschenrechte, z.B. der antikolonialen Bewegungen, stärker diskutiert.28 Menschenrechtsgeschichte in Bildung und Bildungswissenschaften: Vorab sei bemerkt, dass Menschenrechte und Menschenrechtsbildung selber bisher keineswegs einen guten Stand in der Vgl. Kalny (2008). Vgl. Yousefi (2013). 20 Vgl. Bielefeldt (2007), S.43-55; Ders. (2009). 21 Joas (2015). 22 Vgl. z.B. Spivak (2008), Pagden (2003), Williams (2010), Dhawan (2014). 23 Vgl. Schissler (2003), S.162-163. 24 Vgl. z.B. Grandner (2002), Haratsch (2006), Hunt (2007), Ishay (2004 und 2007), Lauren (1998), Wolgast (2009). 25 So Sandrine Kott in der Sektion „Genealogien der Menschenrechte“ auf dem Deutschen Historikertag 2010 in Berlin. 26 Siehe Hoffmann (2010), Einführung S.10. 27 Vgl. auch Baxi (2002ff.). 28 Vgl. z.B. Barreto (2013), Burke (2010), Eckel (2014), mehrere Aufsätze in Hoffmann (2010), Waltz (2001, 2002). 18 19 Exposé Promotion Regina Richter 8/ 14 Schule haben,29 obwohl es seit den 1990er Jahren einige ambitionierte Projekte gerade auf internationaler Ebene gibt.30 Ähnlich wie in den Wissenschaften spielen historische Themen in der Menschenrechtsbildung und Menschenrechte in der historischen Bildung31 eine untergeordnete Rolle (jedenfalls in Deutschland). Allerdings wird in der außerschulischen Bildung durchaus kontrovers diskutiert, inwiefern historische Bildung überhaupt notwendig und hilfreich ist für die Menschenrechtsoder politische Bildung.32 Auffällig ist, dass es kaum Austausch zwischen der (meist außerschulischen) historischen Menschenrechtsbildung und der Geschichtsdidaktik oder mit (Menschenrechts-) Historiker_innen zu geben scheint. Die mir bekannten deutschen oder europäischen Versuche, Menschenrechtsbildung und historische Bildung zu verbinden, haben einen Schwerpunkt auf HolocaustEducation33 oder allgemeiner auf Diskriminierungsgeschichte, das heißt der Frage, wer von den Menschenrechten ausgeschlossen war – etwa Frauen (in der Französischen Revolution), versklavte und Schwarze Menschen (in den USA), Juden und Jüd_innen (in der deutschen Geschichte). 34 Beispiele für nichtwestliche Beiträge zur Menschenrechtsgeschichte habe ich bisher nicht ausfindig machen können. Das ist insbesondere interessant, weil ‚Menschenrechte‘ im Politik- oder Geographieunterricht oft nur als ‚Menschenrechtsverletzungen‘ und ‚Menschenrechtsinterventionen‘ in außereuropäischen Ländern thematisiert werden. In sich als historisch verortenden Konzepten der Menschenrechtsbildung kommt selten etwas zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO 1948 und vor allem ihren Folgepakten vor, als ob dies kein historisches Thema mehr sei, sondern eines für die politische Bildung. Menschenrechtsgeschichte als solche wird in der Menschenrechtsbildung meist nur als Hintergrundinformation anhand von Chronologien oder unkommentierten Quellen o.ä., die sich an der klassischen Erzählung orientieren, dargeboten und wird nicht methodisch aufbereitet. In angrenzenden Bereichen der historisch-politischen Bildung, wie der Geschlechter- oder interkulturellen Geschichte finden sich natürlich weitere Themen einer, selten explizit menschenrechtlich genannten, Diskriminierungs- und Emanzipationsgeschichte. Allerdings ist davon in der praktischen Schulbildung noch kaum etwas angekommen. Zusammenfassend lässt sich also konstatieren, dass (kolonialismuskritische) Geschichte in der Menschenrechtsbildung und -forschung ein Desiderat darstellt und dass die historische Erzählung von der Westlichkeit der Menschenrechte bisher kaum untersucht und hinterfragt wurde. Um die obige Frage zu diskutieren, wie eine rassismuskritische Menschenrechtsgeschichte in der Menschenrechtsbildung aussehen könnte, muss also zunächst auf die Desiderate eingegangen und erörtert werden, was ‚Menschenrechtsgeschichte‘ überhaupt ist bzw. wie ‚Menschenrechte‘ in historische Begebenheiten und Narrative eingebunden sind und ob sich hieraus Schlüsse bezüglich der westlichen Menschenrechtserzählung sowie für eine diskriminierungssensible und transkulturelle Perspektivierung ziehen lassen. Vgl. z.B. Druba (2006), Forum Menschenrechte (2006), Zimmer: Menschenrechtsbildung – eine Aufgabe für die Schule. Über Grundlagen, Konzepte und gesellschaftliche Herausforderungen, in: Zimmer (2008), S.11-56. 30 Vgl. Europarat u.a. (2005), KMK 1980/2000, OHCHR/ UNESCO (2006). 31 In der Geschichtsdidaktik aktuell nur ein Buch von Borries (2011), für 2016 ist ein erstes Handbuch angekündigt (Lücke u.a. 2016). 32 Vgl. z.B. Scherr (2011). 33 Vgl. z.B. FRA (2010) und vor allem Stiftung EVZ (Hormel 2008). Dies bestätigten mir aktuell auch die Herausgeber_innen Lücke und Engel von „Change. Handbook for History Learning and Human Rights Education“. 34 Vgl. Fröhlich/Rüsen (1990), Borries (2011). 29 Exposé Promotion Regina Richter 9/ 14 Literatur (Auswahl) 1. Diskriminierungs- und rassismuskritische sowie postkoloniale Theorie und Bildung: - Adams/ Bell/ Griffin (Hg.): Teaching for Diversity and Social Justice; New York u.a. 2007 - Adams/ Blumenfeld/ Castañeda/ Hackman/ Peters/ Zúñiga (Hg.): Readings for diversity and social justice; New York u.a. 2000/2010 - Albrecht-Heide, Astrid: Historische Grundlagen der europäischen Erziehungswissenschaft – weiß und hegemonial. Von der Disziplinar- zur Kontrollgesellschaft, 2006 (ehemals Online über die Technische Uni Berlin). - Arndt/ Ofuatey-Alazard (Hg.): Wie Rassismus aus Wörtern spricht. (K)Erben des Kolonialismus im Wissensarchiv deutsche Sprache. Ein kritisches Nachschlagewerk, Münster 2011 - Attia, Iman: Die »westliche Kultur« und ihr Anderes: Zur Dekonstruktion von Orientalismus und antimuslimischem Rassismus, 2009 - Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hrsg.): Schulbuchstudie Migration und Integration, Berlin 2015. - Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag (Hg.): Wer anderen einen Brunnen gräbt... Rassismuskritik// Empowerment// Globaler Kontext; Berlin 2012, http://ber-ev.de/infopool-publikationen - Broden/ Mecheril (Hg.): Rassismus bildet. Bildungswissenschaftliche Beiträge zu Normalisierung und Subjektivierung in der Migrationsgesellschaft, Bielefeld 2010 - Castro Varela/ Dhawan: Postkoloniale Theorie. Eine kritische Einführung; 2. komplett überarbeitete Auflage, Bielefeld 2014 - Diakonie Deutschland u.a. (Hrsg.): Rassistische Diskriminierung in Deutschland. Parallelbericht an den UNAntirassismusausschuss... Berlin 2015, http://rassismusbericht.de - Dietze, Gabriele u.a. (Hg.): Kritik des Okzidentalismus. Transdisziplinäre Beiträge zu (Neo-)Orientalismus und Geschlecht, Bielefeld 2009. - Dussel, Enrique: Der Gegendiskurs der Moderne, Wien 2013 - Eggers/ Kilomba/ Piesche/ Arndt (Hg.): Mythen, Masken und Subjekte. Kritische Weissseinsforschung in Deutschland, Münster 2005 - Fava, Rosa: Die Neuausrichtung der Erziehung nach Auschwitz in der Einwanderungsgesellschaft. Eine rassismuskritische Diskursanalyse; Berlin 2015 - Ferree, Myra Marx/ Tripp, Aili Mari (Hg.): Global Feminism. Transnational Women’s Activism, Organizing, and Human Rights, New York; London 2006. - Freire, Paulo: Pädagogik der Unterdrückten. Bildung als Praxis der Freiheit; Reinbek bei Hamburg 1973ff. - Geulen, Christian: Geschichte des Rassismus, München 2007. - Gutiérrez Rodríguez, Encarnación: Intersektionalität oder Wie nicht über Rassismus sprechen, in: Hess, Sabine/ Langreiter, Nicole/ Timm, Elisabeth (Hg.): Intersektionalität revisited. Empirische, theoretische und methodische Erkundungen, Bielefeld 2011, S. 77-100. - Guillaumin, Colette: Racism, Sexism, Power and Ideology; London 1995 - Grosfoguel, Ramon: Die Dekolonisation der politischen Ökonomie und der postkolonialen Studien: Transmoderne, Grenzdenken und globale Kolonialität; in: Boatca/Spohn (Hg.): Globale, multiple und postkoloniale Modernen, München 2010, S.309-338. - Ha/ Lauré al-Samarai/ Mysorekar (Hg.): re/visionen: Postkoloniale Perspektiven von People of Color auf Rassismus, Kulturpolitik und Widerstand in Deutschland, Münster 2007 - Hall, Stuart: Der Westen und der Rest: Diskurs und Macht; in: ders.: Ausgewählte Schriften 2: Rassismus und kulturelle Identität, Hamburg 1994 - Heinrich-Böll-Stiftung/ Hamaz/ Ergün-Hamaz (Hg.): (Online)Dossier Empowerment, Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin 2013, download: http://heimatkunde.boell.de/sites/default/files/dossier_empowerment.pdf - Holzkamp, Klaus: Lehren als Lernbehinderung? in: Forum Kritische Psychologie 27, 1991, S.5-22. - hooks, bell: Teaching to Transgress. 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