Preview only show first 10 pages with watermark. For full document please download

Noch Mehr Vulven Und Ein Galgen In Ebergötzen – Neues Von Den Petroglyphen Bei Göttingen. Gleichzeitig Ein Beitrag Zur Rechtsarchäologie Und Rechtsikonografie

   EMBED


Share

Transcript

Die Kunde N. F. 61, 2010, S. 83–122 Noch mehr Vulven und ein Galgen in Ebergötzen – Neues von den Petroglyphen bei Göttingen Gleichzeitig ein Beitrag zur Rechtsarchäologie und Rechtsikonografie Some more Vulvas and a Gallows in Ebergötzen – News from the Petroglyphs near Göttingen A Simultaneous Contribution to the Archaeology and Iconography of Law Von Sigmund Oehrl Schlüsselwörter: Göttingen; Reinhausen; Ebergötzen; Göttinger Wald; Reinhäuser Wald; Mittelalter; Frühe Neuzeit; Petroglyphen; Felsritzungen; Wetzrillen; Schälchen; Galgen; Richtschwert; Brenneisen; Brandmal; Sühnekreuz; Rechtsgeschichte; Rechtsarchäologie; Rechtsikonografie; Volkskunde Keywords: Göttingen; Reinhausen; Ebergötzen; Göttingen Forest; Reinhausen Forest; Middle Ages; Early Modern Age; Petroglyphs; Rock engravings; Whetgrooves; Bowls; Gallows; Executioner’s Sword; Branding Iron; Brandmark; Penance Cross; Legal History; Legal Archaeology; Legal Iconography; Folklore Zusammenfassung: Im Buntsandsteingebiet östlich und südöstlich von Göttingen ist eine Reihe von Felsen und Abris zu finden, auf denen sich Wetzspuren, Näpfchen, Inschriften und Symbole aus der Frühen Neuzeit oder dem Spätmittelalter befinden. Zu ihnen zählen der mit Scheibenkreuzen (Sühnekreuzen) versehene Bielstein in Reinhausen, der Hurkutstein im Reinhäuser Wald, an dem ein Eremit des 14. Jahrhunderts seine Klause errichtete, und die unweit davon gelegenen Jägersteine, deren Felsdächer bereits im Mesolithikum genutzt wurden. An einem Abri im Weißwassertal bei Ebergötzen ist ein Zeichen in den Stein gemeißelt, das sich durch Vergleiche mit tauschierten Richtschwertern und anderen Objekten als Galgenpiktogramm aus dem 16. bis 18. Jahrhundert deuten lässt. Da dieses Symbol in Form von Brandmalen auch zur Kenntlichmachung von Verbrechern diente, könnte die Petroglyphe von Ebergötzen das Felsschutzdach als temporären Aufenthaltsort von Fahrendem Volk oder Gaunerbanden gekennzeichnet haben. Abstract: In the red sandstone areas east and south-east of Göttingen there are a series of cliffs and abris which have remnants of carved cups or whetgrooves, inscriptions and symbols from the late Middle Ages or early Modern Times. Among these locations are the Bielstein near Reinhausen with a penance cross, the Hurkutstein in the Reinhausen Forest where 83 a hermit set up his cell in the 14th Century, and not far away from this the Jägerstein whose rock shelter was already used in Mesolithic times. In an abri in the Weißwassertal near Ebergötzen there is a carved symbol, that through comparison with engraved executioner’s swords and other objects, can be identified as a pictogram depicting a gallows dating to the 16th to 18th Century. This symbol was also used when brandmarking criminals, therefore the petroglyph on the rock shelter at Ebergötzen could mark the temporary haunt of travelling people or bands of villains. Im Buntsandsteingebiet des südlichen Leineberglands bei Göttingen, im Reinhäuser und Göttinger Wald, ist eine durchaus beachtenswerte Anzahl von Petroglyphen (zu denen hier nicht nur ikonische und grafische Gravuren, sondern auch Näpfchen und Schleif- bzw. Wetzrillen gezählt werden) anzutreffen, die wenigstens zum Teil in der Frühen Neuzeit oder im Spätmittelalter entstanden sein dürften. Wissenschaftlich zur Kenntnis genommen und publiziert, wenngleich ohne angemessene Dokumentation der Felsbilder, sind insbesondere der Bielstein in Reinhausen sowie der Hurkutstein und die Jägersteine im Reinhäuser Wald. Reinhausen befindet sich etwa 8 km südsüdöstlich von Göttingen und gehört zur Gemeinde Gleichen. Der Ort liegt in einem tief eingeschnittenen Tal und wird von felsigen, teils senkrechten Talrändern geprägt. Ganze Häuserreihen stehen mit der Rückseite an den Felswänden und sind regelrecht in den Fels hinein gebaut. Hoch über dem Ort steht die romanische ehemalige Burg- und Klosterkirche St. Christopheros (zur Kirche und zum Ort allgemein: LÜCKE 1927, 184–208; GROTE u. a. 1988, 210–215; BEUERMANN 2004, 8 f.), die noch immer über die mittelalterlichen Steintreppen zu erreichen ist. Der Bielstein in Reinhausen Das unmittelbar an der Dorfstraße senkrecht aufragende Bielstein–Massiv (Abb. 1) ist in etwa 170 cm Höhe mit zwei großen Scheibenkreuzen im Flachrelief versehen (RIEBELING 1977, 72 f.; Katalog-Nr. 4525.2; BAUMANN/MÜLLER 1988, 251 f.; Katalog-Nr. 4525.2+3). Sie haben Durchmesser von circa 80 und 110 cm. In der mündlichen Überlieferung werden die Kreuze mit den Schweden, insbesondere aber (bis heute) mit den Rädern im Wappen von Mainz in Verbindung gebracht, da das Kloster Reinhausen zeitweise dem Erzbistum Mainz unterstellt war (LÜCKE 1927, 184 f.; MÜLLER 1935, 314; RIEBELING 1977, 73; BEUERMANN 2004, 10). Ferner hat man sie als Kennzeichen der Gerichtsstätte sowie des Handgemahls der Grafen von Reinhausen interpretiert (FRÖLICH 1946, 19; FRÖLICH 1950, Anm. 18; RIEBELING 1977, 73). Nicht zuletzt die rundbogige Nische zwischen den beiden Scheibenkreuzen, in der einst eine Heiligenfigur und/oder Kerzen bzw. eine Lampe aufgestellt gewesen sein dürften, lässt eine sakrale Funktion des Komplexes, eine Art Andachtsstätte erkennen (so bereits LÜCKE 1927, 185; HOFFMANN 1935, 33). Die Kreuze von Reinhausen sind wahrscheinlich als Sühnekreuze (allgemein: LEISER 1990a; RIEBELING 1977, 15 f.; BAUMANN/MÜLLER 1988, 2 f.) anzusprechen (GROTE u. a. 1988, 216; GROTE 1994, Teil I:1, 253). Sühnekreuze wurden vom 13. bis 16. Jahrhundert im Fall eines Totschlagdeliktes nach vertraglicher Einigung mit den Hinterbliebenen vom Täter errichtet bzw. finanziert. Sie treten als an belebten Verkehrswegen gut sichtbar positionierte kreuzförmige Steine (Steinkreuz) oder Steine mit Kreuzverzierung (Kreuzstein) in Erscheinung. Die vermeintlichen Sühnekreuze am Bielstein an der Heerstraße zwischen Göttingen und dem Obereichsfeld stellen insofern eine Besonderheit dar, als dass sie nicht als Vollplastik, sondern in Form eines Flachreliefs in den anstehenden Fels gemeißelt wurden. Die Funktion der Sühnekreuze bestand darin, dass sie vorbeikommende Betrachter zum Fürbittgebet aufforderten. Somit dien84 Abb. 1 Der Bielstein in Reinhausen, Gde. Gleichen, Ldkr. Göttingen. Zwei Scheibenkreuze mit Nische, Wetzspuren und Ritzungen. ten sie dem Seelenheil des Toten, welches durch die unnatürlichen Todesumstände in Gefahr war. Tatsächlich wurde im Fall von Reinhausen – wie sehr häufig bei Sühnekreuzen (BAUMANN/MÜLLER 1988, 3; Tab. 4.4.1 und 4.4.2.) – die vage Erinnerung an einen unnatürlichen Todesfall in der mündlichen Sagenüberlieferung bewahrt. So wird berichtet, es seien einst zwei Kinder (beim Pflücken von Erdbeeren) von den Felsklippen gestürzt und die Scheibenkreuze seien zu ihrem Gedenken in den Bielstein gehauen worden (LÜCKE 1927, 184; MÜLLER 1935, 314; RIEBELING 1977, 73; BAUMANN/MÜLLER 1988, 251; BEUERMANN 2004, 10). Verständlicherweise sind religiöse Rechtsdenkmäler wie die in ganz Deutschland verbreiteten Sühnekreuze in vorreformatorische Zeit zu datieren. Durch das Inkrafttreten der Halsgerichtsordnung Karls V. (Constitutio Criminalis Carolina) von 1531 wurden die kirchlichen Sühneverträge offiziell durch staatliches Strafrecht abgelöst. Im Brauchtum wurde das Aufstellen von Sühnekreuzen jedoch weiterhin gepflegt. Zudem ist der Bielstein mit einer Unmenge von Wetzrillen (und einigen schälchenartigen Mulden) versehen, die Klaus Grote als mittelalterlich einschätzt (GROTE 1994, Teil I:1, 253). Es handelt sich sowohl um lange schmale Ritzen als auch um schiffchenförmige Ausschabungen, die in größeren Gruppen auftreten (Abb. 2). Auf Sandsteinfelsen sind derartige Wetzspuren (zu diesem Phänomen einschlägig und mit Literaturhinweisen: LÜCK 1998; SCHELS 2010) nicht selten und in ganz Deutschland und weiten Teilen Europas an verschiedenartigen Profan- (z. B. an Rathäusern, Brücken, Grenzsteinen), insbesondere aber an Sa85 Abb. 2 Der Bielstein in Reinhausen, Gde. Gleichen, Ldkr. Göttingen. Ansammlung von Wetzrillen. kralbauten und sakralen Steindenkmälern festzustellen (z. B. an Kirchenportalen, Grabsteinen, Bildstöcken, Abb. 3). Sie scheinen über einen sehr langen Zeitraum hinweg erzeugt worden zu sein, wobei eine genauere Datierung der Schabmale selten möglich ist. Sie treten jedoch bereits an romanischen Kirchen auf. Aufgrund baugeschichtlicher Bedingungen sollen die Wetzspuren an der Moritzkirche in Coburg spätestens 1518, die Wetzrillen auf einem Grabstein in Göttingen aus dem Jahr 1812, wie Fotos belegen, erst zwischen den Jahren 1940 und 1955 entstanden sein (SCHELS 2010, 143). Über die Wetzrillen und ihre Funktion ist in den vergangenen etwa 150 Jahren eine kaum noch zu überblickende Fülle an Literatur entstanden, die häufig aus den Federn von Laienforschern stammt und mit inzwischen rund 50 Interpretationsansätzen (im Überblick bei EITELMANN 2005, 189–194; SCHELS 2010, 151 f.) aufwartet. Schriftliche Quellen, die eindeutig über den Zweck der Schabmale Auskunft gäben, sind erstaunlicherweise nicht bekannt. Am wahrscheinlichsten und insbesondere an Gebäuden und Steinen mit sakraler Funktion dürften die Eintiefungen der Gewinnung von Steinmehl im Kontext religiöser Volksmedizin oder magischer Praktiken zuzuschreiben sein. Am Bielstein in Reinhausen ist eine Gruppe von schiffchenförmigen Wetzspuren innerhalb des kleineren Scheibenkreuzes, unterhalb der seitlichen Kreuzarme positioniert (Abb. 1). Obgleich ein erheblicher Eingriff in die Steinmetzarbeit die Folge war, ist man offenbar bestrebt gewesen, das Steinmehl aus der unmittelbaren Nähe des Sühnekreuzes zu gewinnen. Wetzrillen und Näpfchen tauchen durchaus häufig an Sühnekreuzen auf. Als weiteres Beispiel sei 86 etwa das Steinkreuz von Hemeln in der Gemeinde Münden, Landkreis Göttingen erwähnt, dessen Kopfstück Wetzspuren und sogar Abschläge aufweist (RIEBELING 1977, 61; Katalog-Nr. 4423.1; BAUMANN/MÜLLER 1988, 231; Katalog-Nr. 4423.1). Es macht den Eindruck, als sei man davon ausgegangen, die Gebete aus Jahrhunderten und ihre heilbringende Kraft seien in den Steinen gespeichert und durch Abreibung transportabel und nutzbar zu machen. Neben den Kreuzen, der Nische und den Wetzrillen sind jedoch eine Reihe weiterer Ritzungen am Bielstein vorhanden, die bislang keinerlei Aufmerksamkeit erhalten haben. Darunter befinden sich Inschriftenreste, Initialen, Jahreszahlen aus dem 16. bis 19. Jahrhundert, einfache Kreuzzeichen und mindestens eine rautenförmige Petroglyphe (Abb. 4). Letztere gehören zu den zeitlich und räumlich am weitesten verbreiteten Felsbildmotiven und können sehr wahrscheinlich als stilisierte Vulven gedeutet werden (PICHLER 1999 und OEHRL 2009, 94–96 mit Literatur und Beispielen). Die Verwendung von Vulva-Ritzungen als Apotropaia kann beispielsweise im Kontext der ostalpinen Petroglyphen des Spätmittelal- Abb. 3 Gunzenhausen, Ldkr. Weißenburg-Gunzenhausen. Wetzrillen an einem Grabmal aus dem Jahr 1484 in der Stadtkirche St. Marien. Abb. 4 Der Bielstein in Reinhausen, Gde. Gleichen, Ldkr. Göttingen. Rautenförmige Petroglyphe (Vulva). 87 Abb. 5 Andachtsstätte im Bärental zwischen Reinhausen und Bremke, Gde. Gleichen, Ldkr. Göttingen. In den Fels gemeißeltes Scheibenkreuz. ters und der Frühneuzeit rekonstruiert werden (OEHRL 2009, 97). Ein dem Bielstein sehr ähnlicher, aufgrund der weniger auffälligen Lage jedoch weniger prominenter Komplex ist übrigens zwischen Reinhausen und Bremke im sogenannten Bärental anzutreffen (BAUMANN/MÜLLER 1988, 253; Katalog-Nr. 4526.3). Dort ist auf rund 270 cm Höhe ein um 45° gedrehtes Scheibenkreuz mit einem Durchmesser von etwa 80 cm in eine steile Felswand eingemeißelt (Abb. 5). Der Fels befindet sich direkt an einer Weggabelung. Das Kreuz ist eingetieft, die Hintergrundfläche ist erhaben. Sechs bzw. elf Meter westlich des Kreuzes sind zwei rundbogige Nischen in den Fels geschlagen. Auch hier haben wir es mit einer christlichen Andachtsstätte, vermutlich einem Sühnekreuz zu tun. D e r H u r k u t s t e i n i m R e i n h ä u s e r Wa l d Der Hurkutstein im Reinhäuser Wald ist ein isoliert aufragender Sandsteinfelskopf, in dem in etwa drei Meter Höhe eine Felsspalte zu einer kleinen Kammer ausgearbeitet wurde (LÜCKE 1927, 199 f.; GROTE 1982, 43; GROTE 1989, 238 f.; SCHREIBER 1989, 19 f.; GROTE 1994, Teil I:1, 230–233; BEUERMANN 2004, 11). An diesem Ort befand sich im Mittelalter eine Einsiedelei. Der Eremit Heinrich Hufnagel, ein Mönch aus dem Benediktinerkloster Reinhausen, hat hier, auf dem Vorplatz an der Westseite des Hurkutsteins, gegen Ende des 14. Jahrhunderts eine kleine Kapelle erbaut. Von der Schenkung zweier Fischteiche unterhalb der 88 Abb. 6 Der Hurkutstein im Reinhäuser Wald. Kreuzdarstellung an der Außenseite des Felsens. Kluskapelle – die noch heute existieren – wird im Jahr 1488 berichtet. Eine weitere Erwähnung der Kirche stammt aus der Zeit um 1600. Spuren der „Kapelle zum heiligen Grabe“ sind in Form von Balkenlöchern und Nischen im Fels erhalten. Archäologische Untersuchungen (GROTE 1982, 43; GROTE 1994, Teil I:1, 231 f.) erbrachten Siedlungs- und Bauschutt des 12. bis 15. Jahrhunderts. Von besonderem Interesse sind im vorliegenden Zusammenhang die am Fels und in der kleinen Felsenkammer eingemeißelten gotischen Kreuze (Abb. 6; GROTE 1994, Teil I:1, 231). Innerhalb der Kammer, die einst über das Dachgeschoss (heute über eine Holzleiter) erreichbar gewesen ist und in der sich auch eine wannenförmige Vertiefung befindet, sind zahlreiche weitere Ritzungen vorhanden, die – auf den ersten Blick – jung zu sein scheinen. Hier mag eine genauere Autopsie mit entsprechender Belichtungstechnik lohnenswert sein. Oben auf dem Felskopf, der problemlos begehbar ist, begegnet eine Unmenge moderner Ritzungen und Initialen. Darunter befinden sich jedoch auch einige außergewöhnliche, stärker verwitterte Motive, bei denen eine frühere Zeitstellung erwägbar ist (GROTE 1994, Teil I:1, 232). Die ganze Fülle an Einritzungen ist momentan nicht annähernd zu überblicken, insbesondere da sich ein großer Teil davon unter dicken Moosschichten verbirgt. Die ebene Kuppe weist ferner eine große Mulde auf, die als Grab des sagenhaften Eremiten Hurkut, der in der Felskammer gehaust haben soll, angesprochen wird. Jene Sagenfigur Hurkut dürfte auf den historischen Eremiten Heinrich Hufnagel zurückzuführen und mit dem niederdeutschen Verb hurken („hocken“ oder „kauern“) zu verknüpfen sein (NEUMANN 1963). 89 D i e J ä g e r s t e i n e i m R e i n h ä u s e r Wa l d Abb. 7 Die Jägersteine im Reinhäuser Wald. Schalen an der Kaverne zwischen den Abris XIII und XIV. Ebenfalls im Reinhäuser Wald, nur etwa 700 Meter vom Hurkutstein entfernt, befinden sich die sogenannten Jägersteine (GROTE 1992, 7; GROTE 1994, Teil I:1, 205– 210; BEUERMANN 2004, 11). Es handelt sich um eine imposante Gruppe abwechslungsreich geformter Buntsandsteinfelsen mit mehreren Abris, die am Rand eines Bergsporns über dem Reintal aufragen. Frühmesolithische, bronzezeitliche, vorrömisch-eisenzeitliche sowie mittelalterliche und frühneuzeitliche Funde zeugen von der intensiven Nutzung der Felsdächer. 14C-Analysen an Holzkohlen von Abri XII ergaben das Datum BC 6575 ± 190, eine neuzeitliche Bronzemünze vom selben Felsdach stammt aus dem Jahr 1677. Die Jägersteine sind von modernen Inschriften und sonstigen Ritzungen übersät. Unter ihnen taucht auch eine Gruppe von drei vergleichsweise großen (Durchmesser von etwa 10, 14 und 16 cm) Schälchen auf (Abb. 7), die recht stark ausgewaschen und verwittert sind, so dass eine Abb. 8 Die Jägersteine im Reinhäuser Wald. Rautenförmige Petroglyphe (Vulva). 90 Datierung in das Mittelalter oder die Frühneuzeit denkbar wäre (so GROTE 1994, Teil I:1, 207). Sie befinden sich an der Kaverne zwischen den Abris XIII und XIV. Daneben sind einige etwa münzgroße Näpfchen positioniert. Ebenfalls an der Kaverne ist eine Gruppe von vier schiffchenförmigen Wetzrillen zu finden, die denen am Bielstein gleichen und ebenfalls spätmittelalterlich/frühneuzeitlich sein könnten (so GROTE 1994, Teil I:1, 207). Ferner ist beispielsweise ein großes rautenförmiges Vulva-Zeichen mit einer Vertiefung in der Mitte auszumachen (Abb. 8). Es wird von modernen Ritzungen überlagert, ist aber zeitlich nicht genauer bestimmbar. D e r D r e c k s t e i n b e i Wa a k e Auf einen mit zahlreichen Ritzungen versehenen Felsblock bei Waake in der Samtgemeinde Radolfshausen im Landkreis Göttingen, dessen „mittelalterlich-frühneuzeitlichen Inschriften und Symbole“ und „Schleifrille mit beiderseitigen Trittlochstufen“ bereits Klaus Grote im Zuge seiner Abri-Untersuchungen aufgefallen waren (GROTE 1994, Teil I:1, 271), ist der Autor jüngst in dieser Zeitschrift etwas näher eingegangen (OEHRL 2009 mit allen für die folgende Kurzdarstellung relevanten Abbildungen). Der als „Dreckstein“ bezeichnete Einzelblock befindet sich neben einer Quelle am südlichen Hangfuß des Haspelberges im Maitschenbruch-Tal unweit der Straße. Zwei Rauten mit etwa 15 bzw. 25 cm Seitenlänge scheinen zu den älteren Ritzungen des Komplexes zu gehören. Eine tiefe Aushöhlung bzw. eine senkrechte Linie innerhalb der Rhomben lassen eine stilisierte Vulva erkennen. In die größere der beiden Vulven dringt von außen eine weitere Linie ein und scheint so eine Kopulation anzudeuten. Vulvasymbole und Kopulations-Abbreviaturen dieser Art sind im Bereich der Felsbilder weithin bekannt und geradezu zeitlos (PICHLER 1999). In den Alpen, wo die Vulvaund Kopulationsritzungen sehr häufig auftreten und dem Spätmittelalter bzw. der Frühneuzeit angehören (MANDL 1991a, Tab. 7; MANDL 1991b, 88), scheint man ihnen eine apotropäische Kraft beigemessen zu haben. Darauf weist eine spätmittelalterlich-frühneuzeitliche Almhüttentür im östlichen Dachsteingebirge hin, auf deren Außenseite neben Vulven und Kopulationssymbolen auch Kreuz und Pentagramm erscheinen (MANDL 1996). Was die Trittlochstufen neben der Schleifrinne oder „Rutsche“ am „Dreckstein“ bei Waake anbelangt, so ist zu ergänzen, dass sie in der mündlichen Überlieferung einem Steinmetz namens Gräbe, der in der Zeit um 1900 tätig war, zugeschrieben werden. Eine weitere „Rutsche“ ist übrigens im Bürgertal im Reinhäuser Wald zu finden (Abb. 9). Weitere Vulvaritzungen befinden sich an anderer Stelle am Haspelberg, im Affental im Bodenhausener Forst und an einem Abri am Stangenberg bei Bremke (Abb. 10). Was die so häufig auftretenden Vulven und ihre Deutungs- und Datierungsmöglichkeiten anbetrifft, so dürfte folgende Beobachtung von Interesse sein: Im linken Nebengebäude des ehemaligen Forstamts Bovenden, etwa 6 km nördlich von Göttingen, befinden sich drei Zimmer, die einst als Arrestzellen für Wilderer genutzt worden sein sollen. Das Gebäude wurde im 18. Jahrhundert erbaut. Auf den Türen dieser Zellen sind Inschriften und Ritzbilder zu sehen, die wohl von den Inhaftierten angefertigt wurden. Darunter sind christliche Symbole und Sinnsprüche, Namen und Jahreszahlen sowie Darstellungen von Bäumen, Wildtieren und Werkzeug. Wild und Bäume dürften die begangene Missetat, die Wilderei bzw. den Holzfrevel widerspiegeln, während der Spaten auf die bevorstehende Strafe – Zwangsarbeit – hindeuten mag. Unter den Ritzungen befindet sich auch eine verblüffende Fülle verschiedenartiger Vulvazeichen, die denen auf den Buntsandsteinfelsen zur Seite zu stellen sind (Abb. 11). Ob sie auch hier, wie es im Zusammenhang mit Waake ausgeführt wurde (OEHRL 2009, 97), ein Unheil abwehrendes Symbol darstellen oder eher als Ausdruck der Sehnsüchte inhaftierter Wilddiebe zu verstehen sind, sei zunächst dahingestellt. Jedenfalls zeigt uns diese Parallele 91 Abb. 9 Petroglyphen im Bürgertal im Reinhäuser Wald. Fels mit Ritzungen und eingeschliffener „Rutsche“. Abb. 10 Felsritzung auf dem Stangenberg bei Bremke, Gde. Gleichen, Ldkr. Göttingen. Rautenförmige Petroglyphe (Vulva) am Abri I. 92 sehr deutlich, dass bei der Datierung derartiger Rauten, die im Fall von Waake als „vermutlich mittelalterlich/frühneuzeitlich“ angesetzt wurde (OEHRL 2009), Zurückhaltung geboten ist. Allein anhand des Motivs ist eine zeitliche Eingrenzung kaum möglich. Die auf den Türen von Bovenden eingeritzten Jahreszahlen geben den Zeitraum zwischen 1832 und 1846 an. We i t e r e S t e l l e n An dieser Stelle sei kurz auf den „Dreimännerstein“ bei Mackenrode (etwa 8 km östlich von Göttingen) hingewiesen, eine Sandsteinwand mit anthropomorphen Darstellungen, die aufgrund ihrer Tracht und Ausstattung in das 18. Jahrhundert datiert wurden (GRESKY 1973). Da es sich jedoch um ein Flachrelief handelt, liegen keine Petroglyphen im engeren Sinne vor. Auf einzelne Ritzungen an AbAbb. 11 ris bzw. in deren Umfeld weist Klaus Grote in seinem Buch Ritzung an der Tür einer Arrestüber die Abris im südlichen Leinebergland von 1994 hin. zelle im ehemaligen Forstamt Neben den Ritzungen am Bielstein, Hurkutstein, JägerBovenden, Ldkr. Göttingen. stein und Dreckstein macht er auf folgende Beobachtungen Rautenförmiges Zeichen (Vulva). aufmerksam: Mehrere „wohl spätmittelalterliche, spitzovale Wetzrillen“ am Abri „Mehltalberg II“ in Bremke (GROTE 1994, Teil I:1, 185), „runenartige Symbolzeichen“ und ein „unleserlicher Inschriftenrest“ am Abri „Heidelöcher“ in Ischenrode – „beides wohl mittelalterlich bis frühneuzeitlich“ (GROTE 1994, Teil I:1, 188; GROTE/SCHÜTTE 1988, 18), fragmentarisch erhaltene „neuzeitliche Inschriften“ am Abri „Bürgertal III“ in Reinhausen (GROTE 1994, Teil I:1, 192), etwa „35 mittelalterliche Wetzrillen“ am Abri „Reiseberg I“ in Reinhausen (GROTE 1994, Teil I:1, 211; dagegen GROTE/SCHÜTTE 1988, 18: „mittelalterlich bis frühneuzeitlich“), ein „kleines Andreaskreuz (Tatzenkreuz) in gotischer Manier“ am Abri „Wolfstal VIII“ in Reinhausen (GROTE 1994, Teil I:1, 234) und „mehrere mittelalterliche Wetzrillen“ am Abri „Sandbreite II“ in Reinhausen. Eine nähere Betrachtung, systematische Sammlung und Auswertung der Petroglyphen ist bisher nicht erfolgt. Klaus Grote und sein Team waren bei ihrer Untersuchung der Buntsandsteinabris immer wieder auf Ansammlungen moderner Inschriften und vermeintlich älterer Felsritzungen gestoßen. Den Unterlagen von Klaus Grote, die der Autor dankenswerterweise im Archiv der Archäologischen Denkmalpflege in Göttingen einsehen durfte, sind knappe Informationen über etwa 30–40 weitgehend unbekannte Felsbildlokalitäten zu entnehmen. Neben dem Standort, der auf Karten im Maßstab 1: 25 000 eingezeichnet ist und einer Bezeichnung der Örtlichkeit – dem Namen des Abris oder dem Flurnamen – sind in manchen Fällen zudem Dias oder Skizzen einzelner Ritzungen sowie Stichworte zur Art der Ritzungen bzw. den auffälligsten Motiven vorhanden. Die von Grote zusammengetragenen Ritzungen befinden sich insbesondere im Gebiet des Reinhäuser und Göttinger Waldes, südöstlich bzw. östlich von Göttingen. Der überwiegende Teil besteht aus einfachen Initialen und ist kaum älter als 60 Jahre. Es sind jedoch auch Jahreszahlen aus dem 19. und 18. Jahrhundert anzutreffen. In welchem Ausmaß Felsritzungen aus dem Mittelalter und der Frühneuzeit der Verwitterung und der Überlagerung durch moderne Graffiti haben trotzen können, ist derzeit nicht einzuschätzen. Den Felsen bei Göttingen sehr ähnliche Lokalitäten, die mit verblüffend ähnlichen Felsbildern versehen wurden, sind übrigens in den Buntsandsteingebieten Luxemburgs anzu93 treffen (zu den Felsbildern Luxemburgs grundlegend: SCHNEIDER 1939; über Schleif-/Wetzrillen, Gleitfurchen/„Rutschen“, Lochstufen und Schälchen siehe dort Seite 9–194). So sind etwa an den Felswänden in Hesperingen und in der Burg von Larochette zahlreiche schiffchenförmige Wetzrillen anzutreffen (SPIER u. a. 2008, Fig. 1–5; 10). In Stuppicht ist, wie im Fall von Waake, ein Vulva-Zeichen bei einem Sandsteinabri (Abri Guedjeslé) eingeritzt (Abb. 12). Es hat eine Höhe von etwa 20 cm und ist in der Mitte etwa 8 cm breit. Ebenfalls mit dem Komplex von Waake vergleichbar sind die langen Schleifrillen von Rollingen, die z. T. mit Trittlochstufen versehen sind (Abb. 13; SINNER 2008, Abb. 2–8). Der Vergleich mit den luxemburgischen Felsritzungen führt allerdings nicht nur zu erfreulichen Erkenntnissen. Am Beispiel eines Buntsandsteinfelsens bei Nommern wird ersichtlich, wie stark die Störung und Überlagerung durch moderne Ritzungen sein kann (ARENSDORFF/EWERS 2001–2001, Abb. 3–6; zu weiteren Felsbildern bei Nommern und der archäologischen Untersuchung des Komplexes, die eine ur- und frühgeschichtliche Nutzung erbrachte: VALOTTEAU 2004). Auf einem Foto aus dem Jahr 1939 ist eine Gruppe von Wetzrillen und Schälchen noch gut erkennbar (Abb. 14). Störungen durch rezente Ritzungen waren zu diesem ZeitAbb. 12 punkt offenbar kaum üblich. Knapp 60 Jahre später ist der Ritzung am Abri Guedjeslé Stein von modernen Initialen übersät (Abb. 15). Die ältein Stuppicht, Gde. Fischbach, ren Spuren sind bereits stark verwittert und von unzähligen Kanton Mersch. Rautenförmige modernen Inschriften überlagert. Zur raschen Verwitterung Petroglyphe (Vulva). des Buntsandsteins und der fehlenden Zurückhaltung moderner Besucher tritt schließlich der Vandalismus in seiner primitivsten Form. Dies ist besonders eindringlich anhand der bemerkenswerten Menschendarstellung von Kleisjesdelt bei Befort zu demonstrieren (ARENSDORFF/EWERS 2001– 2001, Abb. 9–10). Die auf einem Foto von 1939 noch gut erkennbare Adoranten-Figur unklarer Zeitstellung ist zum Schutz vor Überlagerung durch rezente Ritzungen mit einer Glasplatte versehen worden. In den 80er Jahren wurde das Glas eingeschlagen, die Menschendarstellung größtenteils ausgemeißelt und von einer großen Sonnendarstellung überlagert. Nur die Beine und Füße des Adoranten sind noch auszumachen. Mit diesen störenden, überlagernden und vernichtenden Einflüssen ist auch bei den südniedersächsischen Ritzungen zu rechnen. Wer weiß, was sich unter den z. T. flächendeckenden Ansammlungen moderner Ritzungen im Reinhäuser Wald und andernorts, die scheinbar erst in den vergangenen Jahrzehnten angebracht wurden, tatsächlich verbirgt? D i e F e l s b i l d e r a n d e n A b r i s i m We i ß w a s s e r t a l b e i E b e r g ö t z e n Klaus Grote hat in seiner Arbeit über die Abris im südlichen Leinebergland auch auf Ritzungen an zwei Abris im Weißwassertal in der Nähe von Ebergötzen hingewiesen, auf die im Folgenden näher einzugehen ist: Zwischen Bösinghausen/Waake und Ebergötzen (15 km nordöstlich von Göttingen) befindet sich ein kleineres zusammenhängendes Buntsandsteingebiet mit mehreren Abris. Dort verläuft der Weißwasserbach, der von einem gut frequen94 Abb. 13 Schleifrinnen/Gleitfurchen auf einem isoliertern Sandsteinfelsblock in Rollingen, Gde. Mersch, Kanton Mersch. Abb. 14 Petroglyphen auf einem Fels in Nommern, Gde. Nommern, Kanton Mersch. Schleif-/ Wetzrillen und Schälchen auf einer Fotografie aus dem Jahr 1939. Abb. 15 Petroglyphen auf einem Fels in Nommern, Gde. Nommern, Kanton Mersch. Überlagerung älterer Wetzspuren durch moderne Ritzungen. 95 tierten Waldweg begleitet wird. An diesem Weg ist der sogenannte Hördelbrunnen gelegen, der als beliebter Rastplatz für Wanderer und Radfahrer gilt. Oberhalb des Hördelbrunnens befindet sich im steilen felsigen Hang des Weißwassertals eine Gruppe von Felsen und Felsdächern, die mit zahlreichen Ritzungen versehen sind. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um offensichtlich junge Graffiti, insbesondere Initialen. Es seien jedoch auch „eingemeißelte Symbole erkennbar, die wohl mittelalterlich zu datieren sind“. Auch sei eine Gruppe von „frühneuzeitlichen Inschriften, Initialen, unbestimmbaren Zeichen und Symbolen“ vorhanden. Letztere seien „teilweise wohl noch mittelalterlich, so eine Galgendarstellung mit darüber angelegter, schildförmiger Kartusche“, in der eine „vertiefte, verwitterte Kreuzdarstellung“ zu sehen sei (GROTE 1994, Teil I:1, 271; vgl. GROTE 1992, 12). Bereits Wolfgang GRESKY hatte auf „Inschriften und Initialen aus dem 18. Jahrhundert“ im Weißwassertal aufmerksam gemacht, die ihm jedoch nicht aus eigener Anschauung bekannt waren (GRESKY 1973, 138). Einige Petroglyphen heben sich durch ihre Herstellungstechnik, das Motiv und den Verwitterungsgrad deutlich von der Masse der Ritzungen ab und lassen in der Tat ein höheres Alter vermuten. Zu ihnen gehört eine bemerkenswerte stilisierte Reiterdarstellung (Abb. 16). Ferner ist ein eigenartiges pilz- bzw. baum- oder axtförmiges Zeichen zu nennen, dessen Bedeutung vorerst rätselhaft bleibt (Abb. 17). Ein kreuzförmiges grafisches Zeichen mit mehreren Haken und Zweigen ähnelt durchaus den Haus- und Hofmarken (HOMEYER 1967; SCHMIDT-WIEGAND 1986), die etwa seit dem 13./14. Jahrhundert verbreitet sind (Abb. 18). Da in dieses Zeichen eine Wolfsangel integriert ist, wäre auch eine Funktion als Grenzoder Besitzkennzeichnung denkbar. Bekanntlich spielt die Wolfsangel im Niedersächsischen Forst eine besondere Rolle und begegnet hier seit dem 17. Jahrhundert im Schriftverkehr der Forstämter sowie auf Grenzsteinen. Bereits in einem 1616 in Göttingen geschlossenen Grenz- Abb. 16 Ritzung an einem Abri im Weißwassertal bei Ebergötzen, Samtgde. Radolfshausen, Ldkr. Göttingen. Stilisierter Reiter. 96 Abb. 17 Ritzung an einem Abri im Weißwassertal bei Ebergötzen, Samtgde. Radolfshausen, Ldkr. Göttingen. Pilz- oder axtförmige Petroglyphe. vertrag zwischen Braunschweig-Lüneburg und Hessen wird sie als Grenzzeichen erwähnt (GROSSE LÖSCHER 2006, 175–177). Als weiteres Beispiel wäre ein ganz sacht eingeritztes, verwittertes kleines Kreuz von ungewöhnlicher Form (Abb. 19) anzuführen. Es verfügt über einen langen dünnen Schaft und drei kleine rautenförmige Kreuzarme. Ferner ist ein flach eingeritztes und bereits stark verwittertes Radkreuz erwähnenswert (Abb. 20). Radkreuze dieser Art begegnen beispielsweise als Sühnekreuze (BAUMANN/MÜLLER 1988, 68; KatalogNr. 3531.2) oder unter den spätmittelalterlichen alpinen Petroglyphen (MANDL 1991b, 86; MANDL 1991c, Abb. 101 f. und Skizze 113 f.). Die von Klaus Grote als „mittelalterlich“ angesprochene (GROTE 1992, 12; 15; GROTE 1994, Teil I:1, 271) „Galgendarstellung“ mit Abb. 18 Ritzung an einem Abri im Weißwassertal bei Ebergötzen, Samtgde. Radolfshausen, Ldkr. Göttingen. Hausmarke/Steinmetzzeichen. 97 Abb. 19 Ritzung an einem Abri im Weißwassertal bei Ebergötzen, Samtgde. Radolfshausen, Ldkr. Göttingen. Kreuz mit langem Schaft und rhomboiden Kreuzarmen. dem Kreuz darüber befindet sich am Abri „Weißwassertal XI“ in etwa 170 cm Höhe (Abb. 21). Die vergleichsweise tief eingemeißelten Zeichen sind noch gut erkennbar (Abb. 22). Allein ihre unscharfe, leicht abgeschliffene oder abgewaschene innere Kontur lässt ein relativ hohes Alter erraten. Ein Stück weiter rechts ist ein tief eingekerbtes sternförmiges Gebilde zu sehen, das aufgrund der kräftigen Meißeltechnik und der dabei vergleichsweise starken Verwitterung zu der Kreuz- und Galgendarstellung gerechnet werden muss. Es hat einen Durchmesser von etwa 9 cm. Nach Erachten des Abb. 20 Ritzung an einem Abri im Weißwassertal bei Ebergötzen, Samtgde. Radolfshausen, Ldkr. Göttingen. Radkreuz. 98 Abb. 21 Ritzung im Weißwassertal bei Ebergötzen, Samtgde. Radolfshausen, Ldkr. Göttingen. Lage der Ritzungen am Abri XI. Abb. 22 Ritzung im Weißwassertal bei Ebergötzen, Samtgde. Radolfshausen, Ldkr. Göttingen. Galgen, Kreuz und sternförmige Petroglyphe (Rad?) am Abri XI. 99 Abb. 23 Ritzung im Weißwassertal bei Ebergötzen, Samtgde. Radolfshausen, Ldkr. Göttingen. Galgen und Kreuz am Abri XI. Autors dürften sie gemeinsam auf den Fels gekommen sein. Was dieser „Stern“ tatsächlich darstellen soll, bleibt zunächst unklar. Der schildförmige Rahmen des Kreuzes ist rund 24 cm hoch und 13 cm breit. Das vermeintliche Galgen-Zeichen darunter besteht aus zwei parallelen senkrechten Linien, die an ihren oberen Enden durch eine längere horizontale Linie verbunden sind (Abb. 23). Alle drei Linien sind jeweils etwa 10 cm lang. Ein Stück über den unteren Enden der beiden parallelen Linien zweigen jeweils zwei kurze (circa 3 cm) Linien im 45° Winkel nach unten ab. Ob und warum das unterhalb des großen Kreuzes eingemeißelte Zeichen tatsächlich als mittelalterliche Galgendarstellung angesprochen werden kann, soll nun dargelegt werden. Das Pendant in der unteren Kapelle der Externsteine Die nächste Entsprechung dieses Zeichens – Form und Material betreffend – ist an den berühmten Externsteinen (einschlägig: MUNDHENK 1980–1983) im Teutoburger Wald zu sehen. Dort befindet sich in einer künstlich ausgebauten Grotte, die auch als „untere Kapelle“ bezeichnet wird, ein dem Ebergötzer Zeichen entsprechendes, jedoch ungleich größeres (Höhe: 43 cm, Breite: 35 cm), eingepicktes Bild (Abb. 24). In der älteren Forschung und Pseudowissenschaft (z. B. TEUDT 1936, 39; ANDREE 1939, 32; WEIGEL 1940, 71; zur Forschungsgeschichte ausführlich: KITTEL 1984, 59–69; KITTEL 1965, 51–66) sowie bisweilen noch immer in der jüngeren Laienforschung (z. B. GSÄNGER 1968, 158 f.; NIEDHORN 1993, 75) ist diese Ritzung als Rune oder vorrunisches Sinnbild gedeutet worden. Hintergrund dieser Interpretation ist freilich die Auffassung, die Externsteine seien als alte germanisch-heidnische Kultstätte zu betrachten. Ein Beweis für diese Vermutung fehlt jedoch bis heute. Sicher ist indes, dass hier seit dem 11. Jahrhundert eine christliche Abb. 24 Anlage bestand. Davon zeugt insbesondere Petroglyphe in der unteren Kapelle der das monumentale Kreuzabnahmerelief, das Externsteine im Teutoburger Wald. die frühste romanische Großsteinplastik nördZweischläfriger Galgen. 100 lich der Alpen darstellt. Ein Zeichen der hier vorliegenden Form ist in der gesamten runischen Überlieferung unbekannt, sei es in Deutschland oder in Skandinavien, wo sie vom zweiten nachchristlichen Jahrhundert bis in die Neuzeit anhält. Ferner gibt es in Deutschland – mit Ausnahme der skandinavischen Runensteine im Umfeld von Haithabu – keine sichere Runeninschrift auf steinerner Oberfläche. Eine Rune dürfte das Zeichen in der unteren Kapelle der Externsteine also sicher nicht darstellen (PESCH 2003, 568). Zum ersten Mal wird die Felsritzung 1881 erwähnt. Damals war sie noch größtenteils von Putz verdeckt. 1929 wurde der Putz entfernt und die Petroglyphe freigelegt. Da der Putz schwerlich aus dem Mittelalter stammen kann und die primitive grobe Picktechnik nicht zu den älteren Arbeiten der Anlage passt, „scheidet die christliche Phase der Externsteine ganz aus, und es verbleiben nur die Jahrhunderte der Profanierung, die um 1500 beginnt und bis 1810 andauert“ (MUNDHENK 1980–1983, Bd. I, 54 f.). Johannes MUNDHENK spricht das Zeichen als Galgen an (MUNDHENK 1980–1983, Bd. I, 54 f.; 144; Bd. II, 52). Darin folgt er TACKENBERG (1933, 302–304), FUCHS (1935, 30–33; Anm. 51) und KITTEL (1965, 51–66), die darauf hinweisen, dass sich sehr ähnliche Darstellungen auf Richtschwertern der Frühen Neuzeit befinden, wo sie in der Tat als simplifizierte Galgendarstellungen, als Galgenpiktogramme, zu verstehen sind. R i c h t s c h w e r t e r u n d i h r e Ve r z i e r u n g e n Das Richtschwert war über Jahrhunderte das übliche Hinrichtungswerkzeug bei der Enthauptung (allgemein zum Richtschwert mit Abbildungen z. B.: BOEHEIM 1890, 265–267; SCHMID 1908, 23 f.; AMIRA 1922, 118–123; KÜHN 1969, 60–70; KÜHN 1970, 89–94; LEISER 1990b; MAISEL 1992, 118–120; SCHILD 2002, 72; 79–81). In der Regel musste der Delinquent mit entblößtem Hals niederknien und der Scharfrichter hatte die Aufgabe, den Kopf mit möglichst einem einzelnen Schwerthieb abzutrennen. Im Gegensatz zum Hängen und Rädern galt diese Form der Dekapitation als „ehrliche“ Todesstrafe. Richtschwerter sind in deutschen Sammlungen zahlreich überliefert (wenngleich nur bruchstückhaft publiziert) und stammen aus dem Späten Mittelalter und insbesondere der Frühen Neuzeit (meist aus dem 15. bis 18. Jahrhundert). Ein Richtschwert wiegt etwa 5 kg und hat einen zweihändigen Griff. Die zweischneidige Klinge ist durchschnittlich etwa 85 cm lang und bis zu 8 cm breit und hat oftmals keine bzw. eine abgerundete Spitze. Die Klinge ist gleichmäßig breit und hat eine kurze Blutrinne. Das Richtschwert behielt seine mittelalterliche Form bis in das 19. Jahrhundert. Zuweilen befinden sich Öffnungen in der Klinge, in denen Gewichte befestigt worden sein sollen, um die Wucht des Hiebes zu erhöhen. An der Parierstange sind bei den älteren Stücken gelegentlich Schellen befestigt (BOEHEIM 1890, 266 f.). In jenem Moment, in dem die Klinge des Schwertes den Körper des Delinquenten erfasste, jenem kurzen Moment, in dem die Tötung vollzogen wird, ist folglich ein Glockengeläut zu hören gewesen. Ob dieses Geläut eine bloße Spielerei oder ein akustisches Signal für die Zuschauer auf den hinteren Rängen darstellt, vom Exekutierten ausgehendes Unheil (den „bösen Blick“) magisch abwehren sollte oder als Versinnlichung des Übergangs (eine Art „Seelengeläut“?) den sakralen Handlungen des Hinrichtungsrituals (Tragen des Kruzifixes und Gebet [Abb. 25], „Armesünderläuten“ u. a., vgl. SCHILD 2002, 42) zur Seite zu stellen ist, gilt es noch zu erörtern. Dass Schellen im Zuge sakraler Handlungen eingesetzt wurden, ist bekannt. Als Beispiel sei an die Altarschellen erinnert, deren Läuten während der Heiligen Messe den Augenblick der Wandlung kennzeichnet und versinnlicht. Was die Notwendigkeit des magischen Schutzes anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass derartige apotropäische Maßnahmen durchaus überliefert sind (SCHILD 2002, 72). Zu ihnen zählt wohl auch das Herausstrecken der Zunge durch den Scharfrichter (Abb. 25). Wie so vieles, was mit der Hinrichtung, dem Nachrichter und der Hinrichtungsstätte zusammenhängt, ist auch das Richtschwert von abergläubischen 101 Vorstellungen umgeben (BÄCHTOLDSTÄUBLI/HOFFMANN-KRAYER 1927–1942, s. v. Galgen, Richtschwert, Hingerichteter; KÜHN 1970, 106; SCHILD 2002, 72). So galt es etwa als besonders wirksam im Kampf und war daher bei Soldaten sehr gefragt. Noch im „Landgebot wider Aberglauben, Zauberei etc.“ des Kurfürsten Maximilian Joseph von 1746 mussten An- und Verkauf ausrangierter Richtschwerter mit Strafe belegt werden (SCHMID 1908, 24). Nicht selten sind Richtschwerter mit tauschierten Sinnsprüchen und Verzierungen versehen. Fast alle Stücke des 16. bis 18. Jahrhunderts weisen eine Abb. 25 Inschrift auf (BÖHM 1874, 481; zu den Holzschnitt von unbekanntem Meister. Inschriften einschlägig: WEGELI 1902– Erhängung am zweischläfrigen Galgen. 1905; KÜHN 1969, 124–142; KÜHN Der Scharfrichter streckt dem Delinquenten 1970, 95–101). Häufig sind die Indie Zunge entgegen, unter dem Galgen steht ein schriften Ausdruck des essentiellen moGeistlicher. ralisch-religiösen Dilemmas, in dem sich Scharfrichter, Obrigkeit und Gesellschaft durch die Tötung eines Verbrechers befanden. Sie sind meist dem Scharfrichter in den Mund gelegt und kreisen um Ideen von Verantwortung und Versöhnung: „Waß obrigkeit beschließen recht verricht ich als ein Trewer Knecht“ (KÜHN 1970, 97), „Ich stehe Ich hoff nebst gott Zu Richten Recht Jesus Christus Du bist Der Rechter und ich Der Knecht“ (KÜHN 1970, 96), „Wan ich das Schwert thu affheben so wünsche Ich dem Sünder das Ewige Leben“ (KÜHN 1970, 97). Zudem enthalten sie Warnungen, die sich unmittelbar an die Gesellschaft richten: „WAN DICH IN TUGENT ÜBEST WOLL DIS RICHTSCHWERT DICH NIT TREFFEN SOLL“ (HELLMICH/SEGER 1934, 299 Abb. 6). Zuweilen beziehen sie sich allgemein auf die Komplexe Recht, Gerechtigkeit und Strafe: „Durch gerechtigkeit muß das Land bestehen Durch unrecht wird es ganz vergehen“ (KÜHN 1970, 95). Zu den figürlichen Verzierungen, die wesentlich seltener auftreten als die Inschriften, gehören Darstellungen der Justitia oder religiöse Motive wie Judith mit dem Haupt des Holofernes, die Mutter Gottes oder der Heilige Georg und der Heilige Christopherus (KÜHN 1970, 102; MICHEL 2007, 187). Letzterer schützt als Nothelfer vor plötzlichem Tod, Georg gilt als Schutzpatron der Gefangenen und ist laut Legende selbst gerädert und enthauptet worden (KELLER 1968, 89; 217). Häufiger sind jedoch Darstellungen von Hinrichtungsszenen (KÜHN 1970, 101). Auf dem bekannten Richtschwert von Straubing aus dem Jahr 1667, um ein Beispiel zu nennen, ist auf der einen Seite eine Enthauptung mit dem Schwert dargestellt (Abb. 26). Auf der anderen Seite der Klinge sieht man einen Mann am Galgen und darüber ein aufgestelltes Rad. Der Galgen ist „zweischläfrig“, hat also zwei Ständer und einen Querbalken. Ständer und Querbalken sind mit zwei schrägen Stützbalken (Streben) versehen. Das Rad ist auf der Spitze eines Pfostens befestigt und aufgerichtet. Der Pfosten ist am Boden mit mehreren Stützen versehen. Die Hinrichtung am Galgen war die häufigste Todesstrafe im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit und wurde insbesondere bei Diebstahl verhängt. Die einfachste Form (Formenübersicht bei FUNK 1940, Taf. III) des Galgens war der Kniegalgen. Er bestand aus einem senkrechten Ständer und einem kurzen Querbalken am oberen Ende, der durch eine Strebe im Winkel gestützt wurde (Abb. 27; SCHILD 2002, Abb. 442; 436). Am 102 Abb. 26 Das Richtschwert aus dem Gäubodenmuseum der kreisfreien Stadt Straubing, Regierungsbezirk Niederbayern. Exekutionsdarstellungen. häufigsten war der zweischläfrige oder zweistemplige Galgen. Bei dieser Konstruktion ruht der lange Querbalken auf zwei Ständern (Abb. 27 u. a.; SCHILD 2002, Abb. 434; 438; 453). Eine primitive Variante ist der Gabelgalgen, bei dem das Querholz in zwei gestutzten Astgabeln ruht (SCHILD 2002, Abb. 435; 494). Auch drei- und vierschläfrige Galgen, bei denen folglich drei oder vier Querbalken für die Exekution zur Verfügung standen, sind überliefert (SCHILD 2002, Abb. 443). Der Galgen kann einen gemauerten Unterbau haben (SCHILD 2002, Abb. 439–441) oder ganz aus steinernen Säulen bzw. Pfeilern bestehen (SCHILD 2002, Abb. 491–493). Es sind selbst Galgengerüste mit wesentlich mehr als vier Stützen und sogar mehreren Stockwerken bekannt (SCHILD 2002, Abb. 444; 446; SCHMID 2010, 133). Einen Katalog noch heute obertägig sichtbarer Galgen liefert Jost AULER (2008). 103 Abb. 27 Ausschnitt aus „Triumph des Todes“ von Pieter Bruegel dem Älteren. Kniegalgen, zweischläfriger Galgen und Räder. An dieser Stelle sind auch einige Bemerkungen zur Strafe des Räderns angebracht (zum Enthaupten, Hängen/Galgen und Rädern siehe z. B.: AMIRA 1922, 87–131; FUNK 1940, 95– 105; HENTIG 1954, 206–253; 261– 296; mit zahlreichen Abbildungen: HINCKELDEY 1989, 327–330; SCHILD 2002, 197–203; SCHILD 2010, 158– 175; zum archäologisch-forensischen Nachweis der Hinrichtungsarten: BONTE/PIEPER 1995; ULRICH-BOCHSLER/LANZ 2008; AULER 2010). Wie das Hängen gilt sie im Gegensatz zur Abb. 28 Enthauptung mit dem Schwert als Hintergrunddetail aus einem Holzschnitt von Hans Burgkmair (1472–1559). Ein Delinquent wird gerädert, „ehrlose“ Todesstrafe und wurde dahinter ist ein zweischläfriger Galgen mit vertikalen ebenfalls bei schweren Verbrechen Stützen an den Ständerfüßen und ohne Stützstreben am (Mord) verhängt. Das Rädern war im Querbalken zu sehen. Mittelalter verbreitet und bereits im „Sachsenspiegel“ vorgesehen, wurde jedoch vereinzelt noch bis in das 19. Jahrhundert vollstreckt. Dem Delinquenten wurden zunächst mit Hilfe eines Wagenrades die Extremitätenknochen zerschlagen (Abb. 28). Dann wurde 104 der Körper des Verurteilten auf das Wagenrad gebunden bzw. mit den nunmehr recht flexiblen Extremitäten in die Speichen des Rades „geflochten“. Das Rad wurde auf der Richtstätte auf einem Pfosten aufgestellt (Abb. 27). Nur wenn mildernde Umstände oder besonderes Wohlwollen eine Rolle spielten, wurde der Delinquent bereits vor der Befestigung und Zurschaustellung auf dem Rad getötet. Das Galgenpiktogramm auf Richtschwertern Abb. 29 Darstellungen auf einem Richtschwert aus der kreisfreien Stadt Breslau in Niederschlesien. 1934 im Schlesischen Museum für Kunstgewerbe und Altertümer in Breslau aufbewahrt. Zweischläfriger Galgen mit Ringöse und Rad. Auf den meisten Richtschwertern (seltener auf den weniger zahlreichen Richtbeilen) werden das Rad und die zweischläfrige Galgenkonstruktion vereinfacht dargestellt, auf die wesentlichen Konstruktionsbestandteile reduziert und ohne Menschendarstellungen und Bildkontext dargeboten. Vergleichsweise naturalistisch ist etwa der Galgen auf einer Klinge aus Breslau aus dem Jahr 1694 (Abb. 29). Die Balken und Streben an den Füßen der Ständer werden mit Außenkonturen angegeben, am Querbalken ist eine Ringöse zur Befestigung des Stricks bzw. der Kette dargestellt. Auf einem Richtschwert aus der Werkstatt des Solinger Schmieds Johannes Wundes (1560–1610) ist am mit Stützstreben versehenen Längsbalken eines gegenständlich wirkenden Galgens ein Strick zu sehen, der Anbringung, Knoten und Schlaufe genau erkennen lässt (Abb. 30; vgl. etwa MAISEL 1982, Abb. 174 – hier ist sogar die am Querholz angelehnte Leiter dargestellt). Sehr häufig tauchen Galgen und Rad gemeinsam – nebeneinander oder meist auf beide Klingenseiten verteilt – oder quasi zu einem Symbol vereint auf. Besonders anschaulich ist dieses kombinierte Rad-Galgen-Zeichen auf einem deutschen Richtschwert unbekannter Herkunft aus der Zeit um 1600 (Abb. 31) und einem Richtbeil aus dem Besitz eines Flensburger Handelshauses, das in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gefertigt und bis zur Jahrhundertmitte in DänischWestindien eingesetzt worden Abb. 30 sein soll (Abb. 32). Es handelt Darstellung auf einem Richtsich um symbolhafte Darstellunschwert aus der Werkstatt des gen, um Piktogramme, die das Solinger Meisters Johannes Schwert als Richtschwert kennWundes. Aus dem Kunsthanzeichnen und die Blutgerichtsdel. Zweischläfriger Galgen mit Galgenstrick. barkeit vergegenwärtigen sollen. 105 Abb. 31 Deutsches Richtschwert. Aus dem Kunsthandel. Zweischläfriger Galgen und Rad. Abb. 32 Richtbeil aus Dänisch-Westindien. Ehemals im Besitz eines Flensburger Handelshauses. Aus dem Kunsthandel. Zweischläfriger Galgen und Rad. Meist handelt es sich um einfachste grafische Zeichen, bei denen die Galgenhölzer durch simple Linien angegeben werden (Abb. 31–41). Stets liegen zweischläfrige Konstruktionen mit zwei Ständern und einem Querbalken vor, der fast immer mit Stützstreben versehen ist. Meist sind zudem jeweils zwei Streben an den Füßen der Ständer vorhanden. Häufig wird der Galgenstrick in Form eines kleinen Kreises oder einfacher kurzer Linien angedeutet. Fast alle denkbaren Kombinationen aus diesen Elementen (Basis: zwei Ständer mit Längsbalken, Abb. 33 Darstellungen auf einem Richtschwert des Meisters Severin Harsch im Bayerischen Nationalmuseum. Zweischläfriger Galgen ohne Stützkonstruktion mit Strick/Kette und Rad. 106 Abb. 34 Darstellung auf dem Richtschwert I des Schweizer Kantons Schwyz. Zweischläfriger Galgen mit Strick. Abb. 35 Darstellungen auf einem Richtschwert aus dem ehemaligen Kgl. Kreisgericht in Trebnitz, Niederschlesien. 1934 im Schlesischen Museum für Kunstgewerbe und Altertümer in Breslau aufbewahrt. Rad- und Galgenpiktogramm mit der Jahreszahl 1540. Abb. 36 Darstellung auf einem Richtschwert aus dem Hofgericht Leutershausen, Ldkr. Ansbach. Aus dem Kunsthandel. Zweischläfriger Galgen mit Strick. Abb. 37 Richtschwert des Solinger Meisters Willem Meigen aus Zutphen in der niederländischen Provinz Gelderland. Zweischläfriger Galgen mit Schlinge bzw. Ringöse. Element 1: zwei Streben am Längsbalken, Element 2: ein oder häufiger zwei Streben an den Ständerfüßen, Element 3: Strickabbreviatur) treten auf. Nur eine Zusammenstellung ist – soweit es der Autor derzeit überblicken kann – nicht vertreten: Die im Weißwassertal und in der unteren Kapelle der Externsteine in Stein geschlagene Variante. Sie hat Streben an den Füßen der Ständer, ist jedoch ohne Stützen für den Querbalken. Am ähnlichsten ist wohl der Galgen auf dem Richtschwert von Zutphen in den Niederlanden, der jedoch eine kleine Galgenschlaufe unter dem Querholz aufweist (Abb. 37). Zeitgenössische Darstellungen von Richtstätten bezeugen, dass die auf den Richtschwertern abgebildeten Galgenpiktogramme durchaus den tatsächlich verwendeten Galgenkonstruktionen entsprechen. Auf dem Gemälde „Die Elster auf dem Galgen“ (1568) von Pieter Bruegel dem Älteren, das einen bäuerlichen Tanz unter einem Galgen darstellt, ist ein zweischläfriger Galgen mit zwei Stützstreben zu sehen, welche die senkrechten Ständer mit dem Querbalken verbinden (Abb. 42). Auch die im Piktogramm berücksichtigten schrägen Stützen am Fuß der Ständer sind auf dem Gemälde zu sehen. Bruegels „Triumph des Todes“ (um 1562) lässt ebenfalls die Stützen an Längsholz und Ständern sowie an den Pfählen, auf denen die Räder befestigt sind, erkennen (Abb. 27). Noch deutlicher ist die Übereinstimmung mit dem Piktogramm im Fall einer 1606 von Hans Gudewerth dem Älteren gefertigten Hochzeitstruhe aus dem Städtischen Museum in Flensburg (Abb. 43). Hier sind, wie auf den meisten Richtschwertern, an jedem Ständer zwei Stützen am Fuß und eine Stütze am Abb. 38 Darstellung auf einem Richtschwert aus der Hansestadt Lüneburg, Ldkr. Lüneburg im Museum Altona. Zweischläfriger Galgen. Abb. 39 Darstellung auf einem Richtschwert aus der Rüstungskammer des königlichen Schlosses in Stockholm. Zweischläfriger Galgen mit Strick. 107 Abb. 40 Deutsches Richtbeil. Aus dem Kunsthandel. Zweischläfriger Galgen und Rad. Abb. 42 „Die Elster auf dem Galgen“ von Pieter Bruegel dem Älteren. Zweischläfriger Galgen mit waagerechten Stützen an den Ständerfüßen. Abb. 41 (links) Richtschwert aus der kreisfreien Stadt Stralsund. Zweischläfriger Galgen und die Jahreszahl 1441. 108 Abb. 44 Darstellung einer Richtstätte auf einer westfälischen Bilderkarte aus dem Staatsarchiv der kreisfreien Stadt Münster. Zwei zweischläfrige Galgen und Rad. Abb. 43 Galgendarstellung auf einer Hochzeitstruhe („Esthertruhe“) von Hans Gudewerth dem Älteren aus dem Städtischen Museum der kreisfreien Stadt Flensburg. Galgen mit waagerechten Stützen an den Ständerfüßen. Querbalken dargestellt. Wie authentisch diese Darstellungsweise tatsächlich ist, sei Abb. 45 jedoch dahingestellt, denn wie andere Hinrichtungsszene unter den Graffiti im TurmBilddarstellungen verraten, sind die Stregefängnis von Schloss Breitenlohe in ben am Fuß weniger an den Ständerseiten, Breitenlohe/Burghaslach, Ldkr. Neustadt. sondern häufiger an deren Vorder- und HinZweischläfriger Galgen und Rad. terseite, senkrecht zum Querbalken angebracht worden (Abb. 25; 28). Diese Konstruktion ist in einem zweidimensionalen Piktogramm selbstverständlich nicht wiederzugeben und musste daher vereinfacht werden. Das Galgenpiktogramm und das Radpiktogramm sind übrigens nicht allein auf Hinrichtungswaffen zu beobachten. Sie sind in entsprechender Form auf frühneuzeitlichen Karten zu finden, wo sie den Standort einer Hinrichtungsstätte symbolartig kennzeichnen (Abb. 44; KITTEL 1984, 48; 61). Gezeichnete Galgen- und Radsymbole sind beispielsweise auch im Frankfurter Strafregister von 1562 zu finden (SCHWISOW 1933, 26; Hinweise auf vergleichbare Zeichnungen sowie Galgensymbole auf Halseisen: KÜNSSBERG 1936, 166; eine dem Piktogramm sehr ähnliche Galgendarstellung erscheint in Zacharias Heyns „Emblemata moralia“ von 1625 als Kennzeichen bzw. Ziel des sündhaften Lebenswegs: HARMS 1970, Taf. 26 f.). Auch in Form von Graffiti sind derartige Piktogramme überliefert. Im Schloss Breitenlohe in Franken haben sich im ehemaligen Gefängnis im Westturm zahlreiche Ritzzeichnungen von Inhaftierten erhalten (FUNK 1940, 138). Unter den Gefangenenzeichnungen, die um das Jahr 1599 entstanden sind, befindet sich auch die Darstellung einer Exekution (Abb. 45). Der zweischläfrige Galgen ist einfach, ohne Stützkonstruktion wiedergegeben. Links daneben ist ein Rad mit Ständer und Stützbalken zu sehen – piktogrammartig wie auf den 109 Abb. 47 Graffito im Residenzschloss Ludwigsburg, Ldkr. Ludwigsburg. Zweischläfriger Galgen mit Gehängtem. Abb. 48 Graffito am Rathaus von Neumarkt, Ldkr. Środa Śląska in Niederschlesien. Zweischläfriger Galgen mit Gehängtem. Abb. 46 Bemalter Dachbalken aus Schloss Vadstena in Östergötland. Zweischläfriger Galgen mit Strick und Rad sowie der Name Hanns Schemcre und die Jahreszahl 1634. 110 Scharfrichterwaffen. In Schloss Vadstena, einer Renaissanceburg in Östergötland (Schweden), erscheinen Rad und Galgen auf einen Dachbalken gemalt (Abb. 46). Der Galgen ist mit Stützstreben am Querbalken und den Ständerfüßen versehen. Vom Längsbalken geht ein stark verwischtes längliches Gebilde ab, das einen Strick vorgestellt haben dürfte. Das ebenfalls recht verwischte Rad schwebt oberhalb des Galgens. Unter dem Galgen ist der Name „Hanns Schemcre“ und das Jahr „Anno 1634“ zu lesen. Ob sich auch in dieser schwedischen Festungsanlage einst eine Gefängniszelle befunden hat, so dass die Galgenzeichnung ebenfalls einem Inhaftierten zugeschrieben werden kann, entzieht sich leider der Kenntnis des Autors. Denkbar wäre es, zumal in Vadstena tatsächlich eine Hinrichtungsstätte nachgewiesen ist (KARLSSON 2008). Ein piktogrammartiger zweischläfriger Galgen mit oberen Stützstreben, an dem sogar ein Männchen hängt, ist auch unter den Graffiti im Schloss Ludwigsburg aus der Zeit um 1730 und am Rathaus von Neumarkt (Środa Śląska) in Schlesien vorzufinden (Abb. 47–48; SCHULZ 2010, 142 f.). Karl Theodor WEIGEL scheint vergleichbare Darstellungen, die er in Anlehnung an Herman WIRTH als „gesenktes Armpaar des Jahrgottes“ verstehen will (WIRTH 1936, 613 f.; WEIGEL 1942, 23), in seinem „Göttinger Sinnbildarchiv“ gesammelt zu haben (NUSSBECK 1993, 196). Ob hier trotz des pseudowissenschaftlichen Ansatzes und der haarsträubenden Interpretationsmethoden jener Forscherszene verwertbares Bildmaterial zu finden ist, gilt es noch zu prüfen. Weigels Vergleich zwischen einer Hausdarstellung in einer Dreschtenne in Langenschiltach, die aus der Zeit um 1595 stammen soll, und dem Zeichen von den Externsteinen lässt jedoch eine ernüchternde Ausbeute erwarten (WEIGEL 1942, 22 f.; Taf. XV:33). Datierung der Galgen-Petroglyphe von Ebergötzen Auch wenn keine völlig übereinstimmende Galgendarstellung auf Richtschwertern oder anderen Gegenständen angeführt werden konnte, dürfte das Zeichen in der unteren Kapelle der Externsteine mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls als Galgenpiktogramm anzusprechen sein. Dies ist auch insofern schlüssig, als dass die Grotte vorübergehend als Gefängnis der Stadt Horn genutzt worden ist (MUNDHENK 1980–1983, Bd. II, 51–53). So schreibt der spätere Direktor des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens, der Geheime Justizrat und Kriminaldirektor sowie Leiter des Paderborner Inquisitoriats Joseph Chr. E. Gehrken in einem Manuskript aus der Zeit zwischen 1824 und 1835, in dem die Externsteine selbst zu Wort kommen: „Es wurden unsere Steinkammern und Felsenbegräbnisse dem Amt Horn zur Aufbewahrung von Missetätern dienstbar“ (MUNDHENK 1980–1983, Bd. II, 51; vgl. bereits FUCHS 1935, 94 Anm. 51). Gehrken kann als höchst vertrauenswürdiger Gewährsmann angesehen werden. Der Zeitraum, in dem die Grotten als Gefängnis dienten, wird von Johannes MUNDHENK kurz nach 1772 angesetzt. In einem Gefängnis wie dem Turmgefängnis von Breitenlohe oder der Grotte in den Externsteinen ist ein derartiges Zeichen nicht ungewöhnlich. Graffiti in Gefängnissen kreisen häufig um einige zentrale Themenkomplexe, zu denen insbesondere die zu erwartende Strafe bzw. der Komplex der Bestrafung im Allgemeinen gehört. Im Fall der Externsteine scheint ein Gefängnisinsasse seiner Befürchtung, an Leib und Leben bestraft zu werden, Ausdruck verliehen zu haben. Auch die Felsritzung vom Abri XI im Weißwassertal bei Ebergötzen dürfte somit in der Tat als Galgensymbol anzusprechen sein. Das Fehlen der oberen Stützstreben ist nach Auffassung des Autors kein schwerwiegender Einwand. Die Streben, die Längsbalken und Ständer verbinden, fehlen nicht nur in Ebergötzen und an den Externsteinen, sondern auch auf dem Richtschwert von Zutphen in den Niederlanden (Abb. 37). Man könnte auch die recht außergewöhnliche Galgendarstellung auf einem Richtschwert aus Leutershausen in Franken anführen, bei der ebenfalls keine oberen Streben vorhanden sind (Abb. 36). Zudem ist die reale Existenz derartiger Konstruktionen durch ikonografische Zeugnisse belegt (Abb. 28). Vor dem hier gezeichneten Hintergrund scheint im Übrigen die neben dem Galgen von Ebergötzen dargestellte und offenbar ebenfalls alte sternförmige Vertiefung (Abb. 22) interpretierbar zu werden: Auch wenn die Form etwas ungewöhnlich ist, dürfte eine Deutung als weiteres Piktogramm, als Andeutung eines Exekutionsrades zu erwägen sein. 111 Was Grotes Datierung der Petroglyphe in das Mittelalter anbelangt, so sind indes Zweifel angebracht. In der bislang umfangreichsten Veröffentlichung von Richtschwertern, der bereits mehrfach zitierten Arbeit von Ulrich KÜHN (KÜHN 1969; 1970), werden 89 Richtschwerter aus bayerischen Sammlungen (vgl. auch UHLEMANN 1982; SCHMID 1908) vorgestellt, von denen 27 Stück eine Galgendarstellung aufweisen (die bedauerlicherweise nicht abgebildet wird). Auf einem dieser 27 Schwerter, welches aus dem Nürnberger Nationalmuseum stammt, befindet sich die Jahreszahl 1497 (KÜHN Nr. 55). Das genaue Aussehen dieser Galgendarstellung wird von KÜHN jedoch nicht beschrieben. Auf der anderen Klingenseite befindet sich eine Hinrichtungsszene, die wohl kaum piktogrammartig sein dürfte. Das Alter eines Richtschwerts mit tauschiertem Galgen- und Radpiktogramm aus dem Bayerischen Nationalmuseum wird nach KÜHN auf das 15. oder 16. Jahrhundert geschätzt (KÜHN Nr. 31). Auf der Angel eines Schwertes aus dem Heimatmuseum Schwabmünchen (KÜHN Nr. 77), das einen zweischläfrigen Galgen und ein Rad aufweist, soll die Jahreszahl 1425 eingeschlagen sein. Da jedoch auf der Klinge der Name des Solinger Meisters Johannes Wundes (1560–1610) erscheint, ist diese Angabe mehr als zweifelhaft. Die übrigen von KÜHN zusammengetragenen Richtschwerter mit Galgendarstellung datieren in das spätere 16. bis frühe 18., insbesondere (etwa ein Drittel) aber in das 17. Jahrhundert. Von den vom Autor darüber hinaus einbezogenen Objekten mit Galgenpiktogramm sind folgende datiert: Das Richtschwert aus Stralsund zeigt auf seiner Klinge die Jahreszahl 1441 (Abb. 41). Ein Richtschwert aus dem Historischen Museum in Luzern, zu dem leider keine Abbildung vorliegt, ist mit goldtauschiertem Rad und Galgen versehen und gehört in die Mitte des 16. Jahrhunderts (BOESCH 1965, 66). Die Galgenpiktogramme auf der westfälischen Bilderkarte gehören ebenfalls in das 16. Jahrhundert (Abb. 44). Die Solinger Klinge mit dem Galgen, der einen detailreichen Galgenstrick aufweist (Abb. 30), stammt aus der Werkstatt des Meisters Johannes Wundes (1560–1610). Das Richtschwert aus Schwyz (Abb. 34) wird im Jahr 1559 urkundlich erwähnt (MICHEL, 2007, 187) und der Galgen auf dem Schwert von Trebnitz (Abb. 35) ist mit der Jahreszahl 1540 versehen. Die Richtschwerter aus Lüneburg (Abb. 38) und Leutershausen (Abb. 36), das Stück vom Solinger Meister Peter Münich aus Linköping (Abb. 39) sowie das deutsche Schwert unbekannter Herkunft (Abb. 31) sind der Zeit um 1600 zuzuweisen. Das Graffito auf dem Dachbalken von Vadstena (Abb. 46) gibt die Jahreszahl 1634 zu erkennen. Eine Klinge aus der Rüstungskammer des königlichen Schlosses in Stockholm, die eine Marke des Solinger Meisters Johannis Beugel trägt, datiert 1676. Sie zeigt das Galgen- und Radpiktogramm in Kupfer eingeschlagen. Leider ist die Abbildung im Werk von SEITZ (1968, 26 f. Abb. 16) nicht zu gebrauchen. Das Schwert aus Breslau ist 1694 (Abb. 29), das deutsche Richtbeil unbekannter Herkunft 1693 (Abb. 40) entstanden. Dem 17. Jahrhundert kann auch das Richtschwert von Zutphen, das den Namen des Solinger Meisters Willem Meigen trägt, zugewiesen werden (Abb. 37); ebenso zwei Richtschwerter im Deutschen Historischen Museum in Berlin, die auf der einen Seite das Galgenund auf der anderen Seite das Radpiktogramm aufweisen (KÖLLING/MÜLLER 1990, 383; auf den Abb. 171–172 sind die Piktogramme leider nur mit Mühe erkennbar, der Galgen entspricht jedoch dem von Stralsund). Das Graffito von Schloss Ludwigsburg gehört wohl in die Zeit um 1730. Die Darstellung in der unteren Kapelle der Externsteine dürfte erst kurz nach 1772 entstanden sein (Abb. 24). Das Beil aus Dänisch-Westindien soll der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts angehören (Abb. 32). Die vom Autor zusammengetragenen und hier einbezogenen Zeugnisse des Galgenpiktogramms stammen folglich aus dem 16. bis 19. Jahrhundert. Sicher in das Mittelalter, also die Zeit vor 1500, kann nur das Richtschwert aus Stralsund datiert werden. Es ist 1441 entstanden. Die übrigen Objekte gehören alle in die Neuzeit. Im Fall des Schwertes aus dem Nürnberger Nationalmuseum, das aus dem Jahr 1497 stammt, ist nicht sicher, ob es ein Galgenpiktogramm oder eine realistischere Galgendarstellung trägt. Die nächste Entsprechung 112 der Ebergötzer Petroglyphe, das ebenso in Stein gehauene Zeichen in der Grotte der Externsteine dürfte kurz nach 1772 entstanden sein. Der ebenfalls sehr ähnliche Galgen auf der Klinge von Zutphen gehört in das 17. Jahrhundert. Vor dem Hintergrund des hier einbezogenen Materials wird man folglich auch den Galgen von Ebergötzen nur grob in das 15. bis 19. Jahrhundert datieren, eine frühneuzeitliche Entstehung (16. bis 18. Jahrhundert) jedoch favorisieren wollen. An dieser Stelle sei nochmals auf ein grundlegendes Problem aufmerksam gemacht: Richtschwerter sind in überaus vielen europäischen Sammlungen, insbesondere im deutschsprachigen Raum sowie Osteuropa und Skandinavien bewahrt. „Fast jedes Europäische Museum besitzt ein oder mehrere Richtschwerter“ (MAISEL 1992, 118). Die meisten von ihnen sind mit Inschriften und/oder Verzierungen versehen. Nur recht wenige Schwerter sind jedoch publiziert und auch abgebildet. Regelmäßig tauchen neue Stücke im Kunsthandel auf (siehe Abb. 30; 31; 32; 36; 40). Auch wird der Autor kaum alle in der Literatur erreichbaren Exemplare, die im vorliegenden Zusammenhang von Interesse wären, aufgespürt haben. Alle Schlussfolgerungen müssen somit unverbindlich bleiben. Was die Datierung anbelangt, so ist zu betonen, dass mittelalterliche Richtschwerter, obgleich sie ohne Zweifel existiert haben, wesentlich seltener erhalten sind. Die meisten noch existierenden Exemplare stammen aus dem 16. bis 18. Jahrhundert. Erst in der Mitte des 16. Jahrhunderts erscheint das Richtschwert in seiner typischen Form und wird zum obligatorischen Zubehör des Nachrichters (KÖLLING/MÜLLER 1990, 67). Eine Entstehung der Galgen-Petroglyphe von Ebergötzen im Mittelalter, im 15. Jahrhundert oder früher, ist unter Berücksichtigung dieser Fakten also durchaus denkbar – wahrscheinlich ist sie keinesfalls. Deutung der Galgen-Petroglyphe von Ebergötzen Nun stellt sich freilich die Frage nach der Funktion eines Galgensymbols an einem Abri in schwer zugänglicher Hanglage mitten im Wald zwischen Bösinghausen und Ebergötzen. In einem Gefängnis dürfte das Zeichen als Ausdruck der Ängste des Inhaftierten zu werten sein. Auf einem Richtschwert oder einem Richtbeil soll es den Gegenstand kennzeichnen, ihn als dem Scharfrichter zugehörig ausweisen und die Halsgerichtsbarkeit vergegenwärtigen. Auf frühneuzeitlichen Karten repräsentieren die Piktogramme die Richtstätte und markieren ihren Standort. Alle drei Erklärungen kommen für die Galgenritzung von Ebergötzen kaum in Betracht. Weder eine Richtstätte noch ein Gefängnis oder gar die Unterkunft eines Scharfrichters dürften sich unter dem Felsdach oder in seiner unmittelbaren Umgebung befunden haben. Denkbar wäre, dass es sich um eine Art „Zeichen des Straßenfriedens“ (MAISEL 1992, 293 f.) handelt, das auf eine spezielle vor Ort herrschende, besonders strenge Gesetzeslage hinweist. Auch könnte der Galgen die Grenze zwischen zwei Herrschaftsgebieten mit konkurrierender Hochgerichtsbarkeit markieren. In diesem Fall mag es sich um das welfische Fürstentum Grubenhagen und das Erzbistum Mainz handeln, wobei diesbezüglich eingehendere Quellenstudien notwendig wären, die im Zuge des vorliegenden Beitrags nicht zu leisten sind. Tatsächlich war der Galgen, „als vornehmstes Zubehör der Richtstätte zum Zeichen der Gewalt über Leben und Tod d. h. des Mittel- und Höhepunktes aller öffentlichen Gewalt geworden“ (AMIRA 1922, 93). Folglich wurde er auch „Hochzeichen“ genannt und diente, auf einer Anhöhe bzw. an einer Heerstraße oder Wegscheide gut sichtbar positioniert, der Abschreckung sowie der Machtbekundung. Ob eine schlecht zugängliche Einmeißelung mit eher bescheidenen Maßen dieser Aufgabe gerecht werden kann, ist jedoch zweifelhaft. Mit etwas Fantasie könnte man sich auch eine Art „inoffizielle“ oder „improvisierte“ Hinrichtungsstätte vorstellen, auf der einst ein Delinquent vom Fels gestoßen wurde. Der Felssturz ist eine durchaus verbreitete Exekutionsform und stellt eine sogenannte „Zufallsstrafe“ 113 dar (AMIRA 1922, 136–138). Das bedeutet, der Missetäter hatte – mit etwas Glück – die Chance, mit dem Leben davon zu kommen. Schließlich wäre zu erwägen, dass unser Galgenbild von einer unter dem Felsdach Schutz suchenden Person oder Personengruppe als Apotropaion geschaffen wurde. Gemäß verbreitetem Volksglauben ging vom Galgen Unheil aus. Dieses Unheil konnte jedoch dienstbar gemacht und der Unheilabwehr verpflichtet werden. Hier liegt das im Aberglauben und in der Magie des Mittelalters und der Frühneuzeit weit verbreitete Prinzip der Spiegelwirkung zugrunde, das nicht zuletzt durch die Worte Christi gespeist und legitimiert wird (Matthäus 12, 26: „Satanas Satanam eicit“). Infolgedessen wohnte Galgenbestandteilen – Holzsplittern, Nägeln, Kettengliedern, dem Strick – amuletische Kraft inne, weshalb sie höchst begehrt waren (BÄCHTOLD-STÄUBLI/HOFFMANNKRAYER 1927–1942, s. v. Galgen, Sp. 262–268). Auch dem Abbild des Galgens könnte in diesem Sinne apotropäische Wirkung beigemessen worden sein. Jene Menschen, die einst unter dem Abri Schutz – etwa im Zuge von Verfolgung? – suchten, könnten mit dem Galgenzeichen eine zusätzliche, magische Abwehrmaßnahme ergriffen haben. Wie wir sehen, sind viele unterschiedlich plausible Szenarien denkbar und der Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Doch erst bei der Betrachtung einer weiteren Denkmäler-Gruppe scheint sich die eigentliche Bedeutung der Ebergötzer Petroglyphe abzuzeichnen: Im Mittelalter und in der Frühneuzeit (in Deutschland vom 13. bis Ende des 18. Jahrhunderts belegt) sind Straftäter häufig mit einem Brandmal versehen worden (einschlägige Übersichten: CHEN 1948; GRIMM 1992, 298; HIS 1920, 530–532; KÜNSSBERG 1936, 167 f.; HENTIG 1954, 423–426; CARLEN 1978; ANGERMANN/AUTY u. a. 1980–1998, s. v. Brandmal; MAISEL 1992, 152–154; 295 f.; SCHUBERT 2007, 127 f.). Es wurde mit einem glühenden Eisen auf die Hand, den Rücken oder in das Gesicht (ERLER 1965) des Missetäters gebrannt (lateinisch „signare“, mittelhochdeutsch „merken“). Anhand dieses Zeichens sollte es zum einen der Justiz möglich sein, bereits straffällig gewordene Personen als solche zu identifizieren („nota infamiae“). Der Missetäter trug seinen Strafregisterauszug quasi auf der Haut. Nach dem um 1350 entstandenen „Goslarer Stadtrecht“ wurde auch der kleine Dieb gehängt, wenn „er sodane teken, de misdadighe lude pleghet to hebbende, an sik hevet“ (SCHUBERT 2007, 101). Entsprechendes ist auch noch für das 18. Jahrhundert überliefert. So heißt es beispielsweise in den „Memoiren des Venetianers Jacob Casanova de Seingalt“, bei einem gefassten Totschläger werde zunächst die Hand untersucht und geprüft, ob es sich um eine „gefährliche Hand“ handle. Die gefährliche Hand erkenne man „an dem aufgedrückten Brandmal“. Dies sei „ein Zeichen, dass ein solcher Mensch bereits Totschlag verübte und zum Galgen reif erklärt wurde“ (CASANOVA 1826, 163 f.). Zum anderen sollte das sichtbare Brandmal jedoch die Bevölkerung über die Anwesenheit von potentiell gefährlichen Individuen informieren und eindringlich vor ihnen warnen. In der Glosse zum „Sächsischen Weichbildrecht“ aus dem 14. Jahrhundert heißt es folglich zur Funktion der Brandmarkung: „Dass sie die leut kennen mögen und sich desto bas vor in hüten“ (CARLEN 1978). Nicht nur gefährliche Verbrecher und Diebe, sondern auch Vaganten und „Zigeuner“ traf diese Strafe häufig und erschwerte ihr ohnehin gefahrvolles Leben erheblich (SCHUBERT 2007, 128). Die Brandmale stellen häufig Städtewappen oder Initialen von Städten dar, in denen die Strafe vollzogen wurde. Es waren jedoch auch Brandmale in Form des Exekutionsrads und des Galgens üblich (Abb. 49–54; KÜNSSBERG 1936, 167; KÜTHER 1976, 128; ANGERMANN/AUTY u. a. 1980–1998, s. Abb. 49 v. Brandmal; MAISEL 1992, 295; SCHUBERT 2007, 128). So Motiv eines Brandmals auf einem Brenneisen aus dem Mu- wurde, um ein überliefertes Beispiel zu nennen, im Jahr 1753 in Detmold (was in Bezug auf die Externsteine von Inseum Altona, Hansestadt Hamteresse ist), eine „Zigeunerin“ auf dem Rücken mit dem Galburg. Zweischläfriger Galgen. 114 Abb. 50 Brenneisen unbekannter Herkunft. Drei zweischläfrige Galgen (erstes, zweites und viertes Eisen von rechts), in einem Fall mit Rad (zweites Eisen von rechts). genzeichen gebrandmarkt (FUCHS 1935, 94 Anm. 51). In einer badischen Verordnung aus dem Jahr 1707 ist das Galgenzeichen für herumvagabundierende Diebe vorgesehen (CHEN 1948, 43). Die galgenförmigen Brandmale waren piktogrammartig gestaltet und entsprachen, wie einige publizierte Brenneisen zeigen, den Galgenzeichen auf den Richtschwertern. Der Ritzung von Ebergötzen am ähnlichsten, wenngleich mit oberen Stützstreben versehen, sind das Brenneisen aus Altona (Abb. 49) und ein im 1989 vom Kriminalmuseum in Rothenburg ob der Tauber veröffentlichten Band „Justiz in alter Zeit“ abgebildetes Exemplar (Abb. 50, zweites von rechts). Letzteres zeigt Galgen und Rad zu einem Zeichen vereint. Die zeitliche Zuordnung der Stücke ist schwierig. Ein Brandeisen aus Rinteln im Schaumburgischen Heimatmuseum „Eulenburg“, das einen zweischläfrigen Galgen mit oberen und unteren Stützstreben abbildet (Abb. 51), wird in das 17. Jahrhundert datiert (MECKSEPER 1985, 978). Der sehr einfache zweischläfrige Galgen des Brenneisens aus Graz gehört in das 18. Jahrhundert (Abb. 53). Abb. 51 Brenneisen aus Rinteln, Ldkr. Schaumburg im Schaumburgischen Heimatmuseum Eulenburg. Zweischläfriger Galgen. Abb. 52 Brenneisen aus Rinteln, Ldkr. Schaumburg im Schaumburgischen Heimatmuseum Eulenburg. Zweischläfriger Galgen. 115 Abb. 53 Brenneisen aus dem Landesmuseum Joanneum in Graz, Steiermark. Zweischläfriger Galgen (links). Abb. 54 Brenneisen aus dem Bayerischen Nationalmuseum. Rad und zweischläfriger Galgen. Aus diesem Umstand ergibt sich nach Erachten des Autors eine schlüssige Deutung für die Darstellungen von Ebergötzen: Auch hier könnten der Galgen und (gegebenenfalls) das Rad eine „brandmarkende“ Funktion übernommen haben. Es wäre durchaus denkbar, dass die Felsschutzdächer im Weißwassertal zeitweilig von umherziehenden Kriminellen, Räuberbanden oder Fahrendem Volk als Unterschlupf aufgesucht wurden. Umherziehende Gruppen dieser Art waren durchaus häufig und bestanden oft aus Männern, die aufgrund einer Ehrenstrafe als ehrlos galten und daher kein Handwerk und keinen ehrlichen Beruf mehr ausüben durften oder aufgrund schwererer Verbrechen das Rad- oder Galgenzeichen auf Hand und Stirn trugen und somit ihre bürgerliche Existenz unwiderruflich eingebüßt hatten (KÜTHER 1976, 128; LANGE 2007, 131). Unter einigen Abris im Weißwassertal sind mittelalterliche und frühneuzeitliche Begehungen archäologisch nachgewiesen (GROTE 1985; GROTE/SCHÜTTE 1988, 37; GROTE 1992, 12; GROTE 1994, Teil I:1, 265; 268; zur Nutzung der Abris in jener Zeit allgemein: GROTE 1982, 25). Sie sind also tatsächlich im fraglichen Zeitraum von Menschen als vorübergehender Wohnplatz aufgesucht worden. Mancherorts wurde die Erinnerung an eine derartige Funktion bei vergleichbaren Buntsandsteinabris in der mündlichen Überlieferung bewahrt. So gibt es beispielsweise auf der Schwäbischen Alb und in der Sächsischen Schweiz Abris, die als „Zigeunerhöhle“ oder „Räuberloch“ bezeichnet werden. Es ist gut vorstellbar, dass man irgendwann in der Frühneuzeit Kreuz, Galgen und Rad am Abri XI im Weißwassertal eingemeißelt hat, um die Bewohner der umliegenden Dörfer sowie vorbeiziehende Reisende zu warnen und sie darüber zu informieren, dass sich hier gefährliche Galgenvögel aufhalten könnten. Die Funktion des Galgenpiktogramms wäre somit die Gleiche wie im Fall der Brenneisen. Auch die Petroglyphe ist dann als eine Art Brandmarke zu verstehen. Denkbar wäre im Übrigen auch, dass die Galgenvögel selbst das Zeichen angebracht haben, um ihre Anwesenheit und ihren Anspruch auf das Felsdach zu dokumentieren und Fremde fernzuhalten. Dabei dürfte eine Mischung aus dem Gruppenstolz der kriminellen Subkultur und einer Art Selbstverspottung, die für Fahrende typisch ist, anklingen (SCHUBERT 1995, 422 f.; LANGE 2007, 69–71). Auch wären Berührungspunkte mit 116 den sogenannten Gaunerzinken oder vergleichbaren Zeichensystemen wie etwa den Verständigungszeichen der Landsknechte zu konstatieren (SCHUBERT 1995, 421 f.). Im Fall von Ebergötzen hat der Galgen mit dem Kreuz (welches ebenfalls als Brenneisen-Motiv belegt ist: CHEN 1948, 43; MAISEL 1992, 295) auf dem Schild darüber fast schon den Charakter eines Wappens. Tatsächlich sind die Brandmale in jener Zeit auch als „Diebsmarke“ oder gar „Diebswappen“ bezeichnet worden (KÜNSSBERG 1936, 167). Dank Dank gilt an erster Stelle Klaus Grote, der mir die Möglichkeit gab, seine Dokumentationsunterlagen auszuwerten. Besonderer Dank gilt auch Eberhard Moser und Jürgen SchmitzReinthal, die mich bei meiner Arbeit bei Klaus Grote und den Untersuchungen im Gelände begleitet und unterstützt haben. Sie waren mir eine große Hilfe. Für Hinweise bezüglich Waake und Mackenrode bin ich Helga Wenzel und Herbert Kruse zu Dank verpflichtet. Michael und Janine Körber, den Eigentümern des ehemaligen Forstamtshauses in Bovenden, danke ich ganz herzlich für die Möglichkeit, die Wildererzellen in Augenschein nehmen zu können. Für Informationen und die freundliche Genehmigung, Bildmaterial zu verwenden, bin ich Jean-Paul Stein von der Société Préhistorique Luxembourgeoise, Hartmut Rothe, Hermann Historica Auktionen, Jürgen Schmitz-Reinthal, Peter Schels, Martin Wittwar, Klaus Grote und dem Historischen Verein des Kantons Schwyz sehr dankbar. Literatur AHNENERBE 1939: Die Externsteine. Ahnenerbe Stiftung. Berlin 1939. AMIRA, Karl von 1922: Die germanischen Todesstrafen. Untersuchungen zur Rechts- und Religionsgeschichte. Abhandlungen der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Philologische und Historische Klasse 31:3. Denkschriften der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 91:1. München 1922. ANDREE, Julius 1939: Die Externsteine. Eine germanische Kultstätte. 3. Ergänzte und vermehrte Auflage. Münster in Westfalen 1939. ANGERMANN, Norbert/AUTY, Robert u. a. 1980–1998: Lexikon des Mittelalters 1–9. München u. a. 1980–1998. ARENSDORFF, Georges/EWERS, Marcel 2001–2002: Kulturelles Erbe in Gefahr. Alarmierender Zustand archäologischer Felsbilder. Bull. Soc. Préhist. Luxembourgeoise 23–24, 2001–2002, 13–19. AULER, Jost 2008: Katalog erhaltener Hochgerichte in Deutschland und einigen Nachbarländern. In: J. Auler (Hrsg.), Richtstättenarchäologie 1. Dormagen 2008, 308–325. AULER, Jost 2010: Bodenbefunde zu einem dekapitierten und einem geräderten Delinquenten. In: J. Auler (Hrsg.), Richtstättenarchäologie 2. Dormagen 2010, 34–43. BÄCHTOLD-STÄUBLI, Hanns/HOFFMANN-KRAYER, Eduard 1927–1942: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens 1–10. Berlin/Leipzig 1927–1942. BAUMANN, Günther E. H./MÜLLER, Werner 1988: Kreuzsteine und Steinkreuze in Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Vorhandene und verlorengegangene Rechtsdenkmale und Memorialsteine. Forschungen der Denkmalpflege in Niedersachsen 5. Hameln 1988. BEUERMANN, Herta 2004: Aus der Geschichte von Reinhausen. Göttingen 2004. BOEHEIM, Wendelin 1890: Handbuch der Waffenkunde. Das Waffenwesen in seiner historischen Entwicklung vom Beginn des Mittelalters bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Seemanns kunstgewerbliche Handbücher 7. Leipzig 1890. BÖHM, Gottfried 1874: Über Schwertinschriften. Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, Neue Folge III, 1874. 117 BOESCH, Gottfried 1965: Luzerner Richt- und Zeremonialschwerter. In: F. Elsener (Hrsg.), Festschrift für Karl Siegfried Bader. Rechtsgeschichte, Rechtssprache, Rechtsarchäologie, Rechtliche Volkskunde. Zürich/Köln/Graz 1965, 65–68. BONTE, Wolfgang/PIEPER, Peter 1995: Gerichtsmedizin und Sachsenspiegel. In: M. Fansa (Hrsg.), der sassen speyghel. Sachsenspiegel – Recht – Alltag, Bd. 2. Beiträge und Katalog zur Ausstellung „Aus dem Leben gegriffen – Ein Rechtsbuch spiegelt seine Zeit“. Archäologische Mitteilungen aus Nordwestdeutschland, Beiheft. 10. Oldenburg 1995, 423–432. CARLEN, Louis 1978: Brandmarkung. In: H. Beck u. a. (Hrsg.), Reallexikon der germanischen Altertumskunde 3. Berlin/New York 1978, 401–402. CASANOVA, Jacob 1826: Aus den Memoiren des Venetianers Jacob Casanova de Seingalt oder sein Leben, wie er es zu Dux in Böhmen niederschrieb, Bd. 9. Nach dem Original-Manuskript bearbeitet von Wilhelm Schütz. Leipzig 1826. CHEN, Yuvoon 1948: Probleme der Strafe der Brandmarkung im Lichte von rechtsvergleichenden Quellen. Abhandlungen des Kriminalistischen Instituts an der Universität Berlin, Vierte Folge 5:4. Berlin 1948. EITELMANN, Karl Walter 2005: Rittersteine im Pfälzerwald. Gedenksteine und Inschriften. Eine steinerne Geschichtsschreibung. Fünfte leicht überarbeitete Auflage. Neustadt an der Weinstraße 2005. ERLER, Adalbert 1965: Brandmarken ins Antlitz. In: F. Elsener (Hrsg.), Festschrift für Karl Siegfried Bader. Rechtsgeschichte, Rechtssprache, Rechtsarchäologie, Rechtliche Volkskunde. Graz/Köln/Zürich 1965, 115–120. FRÖLICH, Karl 1946: Stätten mittelalterlicher Rechtspflege im niederdeutschen Bereich. Arbeiten zur rechtlichen Volkskunde 4. Gießen 1946. FRÖLICH, Karl 1950: Das Rätsel der Steinkreuze. Nachrichten der Gießener Hochschulgesellschaft 19, 1950, 59–70. FUCHS, Alois 1935: Im Streit um die Externsteine. Ihre Bedeutung als christliche Kultstätte. Paderborn 1935. FUNK, Wilhelm 1940: Alte deutsche Rechtsmale. Sinnbilder und Zeugen deutscher Geschichte. Bremen/Berlin 1940. GRESKY, Wolfgang 1973: Der Dreimännerstein von Mackenrode. Göttinger Jahrbuch 21, 1973, 136–147. GRIMM, Jacob 1992: Deutsche Rechtsalterthümer 2 (1899). Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Werke. Forschungsausgabe, herausgegeben von Ludwig Erich Schmitt. Abteilung I. Die Werke Jacob Grimms 18. Nach der Ausgabe von Andreas Heusler und Rudolf Hübner, besorgt von Ruth SchmidtWiegand. Hildesheim/New York/Zürich 1992. GROSSE LÖSCHER, Gerhard 2006: Die Wolfsangel als Forst- und Jagdzeichen in Niedersachsen. In: J. Delfs (Hrsg.), Jagd in der Lüneburger Heide. Beiträge zur Jagdgeschichte. Begleitpublikation zur Ausstellung. Veröffentlichungen des Landwirtschaftsmuseums Lüneburger Heide 15. Celle 2006, 238–239. GROTE, Klaus 1982: Die Felsschutzdächer (Abris) im südniedersächsischen Bergland – Ihre archäologischen Funde und Befunde. Nachrichten aus Niedersachsens Urgeschichte 51, 1982, 17–70. GROTE, Klaus 1985: Urgeschichtliche Wohnplätze im Weißwassertal bei Bösinghausen. Wir in Radolfshausen. Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Radolfshausen 9/1985. GROTE, Klaus 1988: Die Buntsandsteinabris im südniedersächsischen Bergland bei Göttingen. Erfassung und Untersuchung ihrer ur- und frühgeschichtlichen Nutzung (1983–1987). Die Kunde N. F. 39, 1988, 1–43. GROTE, Klaus 1989: Wildbeuterstationen, Wüstungen, Kultplätze. Zur Archäologie der Beziehungen zwischen Mensch und Landschaft am Beispiel des Reinhäuser Waldes bei Göttingen. In: A. Budde/B. Herrmann (Hrsg.), Naturwissenschaftliche und historische Beiträge zu einer ökologischen Grundbildung. Sommerschule „Natur und Geschichte“ vom 14. bis 27. September 1989 an der Georg-August-Universität Göttingen. Hannover 1989, 233–239. GROTE, Klaus 1992: Archäologische Untersuchungen unter Sandsteinfelsdächern südöstlich von Göttingen. Göttinger Jahrbuch 40, 1992, 5–15. GROTE, Klaus 1994: Die Abris im südlichen Leinebergland bei Göttingen. Archäologische Befunde zum 118 Leben unter Felsschutzdächern in urgeschichtlicher Zeit, Teil I–II. Veröffentlichungen der urgeschichtlichen Sammlungen des Landesmuseums zu Hannover 43. Oldenburg 1994. GROTE, Klaus/SCHÜTTE, Sven 1988: Stadt und Landkreis Göttingen. Führer zu archäologischen Denkmälern in Deutschland, Bd. 17. Stuttgart 1988. GSÄNGER, Hans 1968: Die Externsteine. Mysterienstätten der Menschheit. Zweite, erweiterte Auflage. Freiburg im Breisgau 1968. HAGEN, Rose-Marie/HAGEN Rainer 1999: Bruegel. Sämtliche Werke. Pieter Bruegel d. Ä. um 1525– 1569. Bauern, Narren, Dämonen. Köln u. a. 1999. HARMS, Wolfgang 1970: Homo viator in bivio. Studien zur Bildlichkeit des Weges. Medium Aevum, Philologische Studien 21. München 1970. HELLMICH, Max/SEGER, Hans 1934: Die Richtschwerter des Schlesischen Museums für Kunstgewerbe und Altertümer. Altschlesien. Mitteilungen des Schlesischen Altertumsvereins und der Arbeitsgemeinschaft für oberschlesische Ur- und Frühgeschichte 4, 1934, 294–301. HENTIG, Hans von 1954: Die Strafe 1: Frühformen und kulturgeschichtliche Zusammenhänge. Berlin/Göttingen/Heidelberg 1954. HINCKELDEY, Christoph 1989: Justiz in alter Zeit. Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber VIc. Rothenburg ob der Tauber 1989. HIS, Rudolf 1920: Das Strafrecht des deutschen Mittelalters 1. Die Verbrechen und ihre Folgen im Allgemeinen. Leipzig 1920. HOFFMANN, Adolf 1935: Die mittelalterlichen Steinkreuze, Kreuz- und Denksteine in Niedersachsen. Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens 42. Hildesheim/Leipzig 1935. HOMEYER, Karl Gustav 1967: Die Haus- und Hofmarken. Neudruck der zweiten Auflage von 1890. Aalen 1967. JÜNEMANN, F. B. 1967: Bühren vor dem Walde. Ein Kurzbericht aus der Geschichte des Dorfes und seiner Feldmark. Ein mit Bildern ergänzter Sonderdruck aus der Festschrift der Kyffhäuser-Kameradschaft Bühren 1967. Hann. Münden 1967. KARLSSON, Emma 2008: Gravar på Galgebergsgärdet. Östergötlands Länsmuseum, Avdelningen för Arkeologi, Rapport 2008:105. Arkeologisk undersökning. Linköping 2008. KELLER, Hiltgart L. 1968: Reclams Lexikon der Heiligen und der biblischen Gestalten. Stuttgart 1968. KITTEL, Erich 1965: Die Externsteine als Tummelplatz der Schwarmgeister. Detmold 1965. KITTEL, Erich 1984: Die Externsteine. Ein kritischer Beitrag zu ihrer Erforschung und Deutung nebst Führer durch die Anlagen. Detmold 1984. KÖLLING, Hartmut/MÜLLER, Heinrich 1990: Europäische Hieb- und Stichwaffen aus der Sammlung des Museums für Deutsche Geschichte. Fotografiert von Gerd Platow. 5. durchgesehene Auflage. Berlin 1990. KÜHN, Ulrich 1969: Inschriften und Verzierungen auf Richtschwertern. Ihre Deutung aus der Person des Scharfrichters. Inaugural-Dissertation der Juristischen Fakultät Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Erlangen 1969. KÜHN, Ulrich 1970: Das Richtschwert in Bayern. Zeitschrift der Gesellschaft für historische Waffenund Kostümkunde 2, 1970, 89–126. KÜNSSBERG, Eberhard Freiherr von 1936: Rechtliche Volkskunde. Grundriss der deutschen Volkskunde in Einzeldarstellungen 3. Halle an der Saale 1936. KÜTHER, Carsten 1976: Räuber und Gauner in Deutschland. Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 20. Göttingen 1976. LANGE, Martin 2007: Räuber und Gauner ganz privat. Räuberbanden und die Justiz im 18. und frühen 19. Jahrhundert. Marburg 2007. LEISER, Wolfgang 1990a: Steinkreuz. In: A. Erler u. a. (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 4. Berlin 1990, Sp. 1948 f. LEISER, Wolfgang 1990b: Richtschwert. In: A. Erler u. a. (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 4. Berlin 1990, Sp. 1060 f. LÜCK, Heiner 1998: Wetzen, Wetzrillen. In: A. Erler u. a. (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 5. Berlin 1998, Sp. 1337–1340. 119 LÜCKE, Heinrich 1927: An den Ufern der Garte. Historisches und Literarisches aus der Südostecke des Göttinger Landes. Duderstadt 1927. MAISEL, Witold 1982: Archeologia Prawna Polski. Warschau 1982. MAISEL, Witold 1992: Rechtsarchäologie Europas. Köln/Weimar/Wien 1992. MANDL, Franz 1991a: Die Felsritzbilder um Lofer. In: H. Adler/F. Mandl/R. Vogeltanz (Hrsg.), Zeichen auf dem Fels – Spuren alpiner Volkskultur. Felsritzbilder im unteren Saalachtal. Mitteilungen der ANISA 12. Unken 1991, 50–70. MANDL, Franz 1991b: Kleines Lexikon der Felsritzbilder. In: H. Adler/F. Mandl/R. Vogeltanz (Hrsg.), Zeichen auf dem Fels – Spuren alpiner Volkskultur. Felsritzbilder im unteren Saalachtal. Mitteilungen der ANISA 12. Unken 1991, 71–92. MANDL, Franz 1991c: Abbildungen und Bildbeschreibungen. In: H. Adler/F. Mandl/R. Vogeltanz (Hrsg.), Zeichen auf dem Fels – Spuren alpiner Volkskultur. Felsritzbilder im unteren Saalachtal. Mitteilungen der ANISA 12. Unken 1991, 108–275. MANDL, Franz 1996: Volkskundliches aus dem östlichen Dachsteingebirge. Die Eingangstür der Almhütte Vlg. Rainhuber mit eingeschnitzten Zeichen auf der Schildenwangalm. In: G. Cerwinka/F. Mandl (Hrsg.), Dachstein. Vier Jahrtausende Almen im Hochgebirge 1. Mitteilungen der ANISA 17. Gröbming 1996, 127–129. MECKSEPER, Cord 1985: Stadt im Wandel. Kunst und Kultur des Bürgertums in Norddeutschland 1150– 1650. Bd. 2: Katalog der Objekte. Niedersächsische Landesausstellung. Stuttgart 1985. MICHEL, Kaspar 2007: Richtschwerter und Scharfrichter in Schwyz. Das Staatsarchiv hat aus dem Kunsthandel ein Schwyzer Richtschwert erworben. Mitteilungen des Historischen Vereins des Kantons Schwyz 99, 2007, 183–189. MÜLLER, Dr. med. 1935: Radkreuze aus Reinhausen. Aus der Rubrik „Die Fundgrube“. Germanien 10/1935, 314. MUNDHENK, Johannes 1980–1983: Forschungen zur Geschichte der Externsteine. I: Architektonischarchäologische Bestandsaufnahme. II: Untersuchungen zur jüngeren Geschichte der Externsteine. III: Quellen zur mittelalterlichen Geschichte der Externsteine. IV: Die Geschichte der Externsteine in Schwerpunkten, eingeordnet in einen historischen Gesamtabriss. Lippische Studien. Forschungsreihe des Landesverbandes Lippe in Detmold 5–8. Lemgo 1980–1983. NEUMANN, Günter 1963: Der Name des Hurkutsteins. Göttinger Jahrbuch, 1963. NIEDHORN, Ulrich 1993: Vorgeschichtliche Anlagen an den Externstein-Felsen. Isernhägener Studien zur frühen Skulptur 5. Frankfurt am Main 1993. NUSSBECK, Ulrich 1993: Karl Theodor Weigel und das Göttinger Sinnbildarchiv. Eine Karriere im Dritten Reich. Beiträge zur Volkskunde in Niedersachsen 7. Göttingen 1993. OEHRL, Sigmund 2009: Bericht über zwei vermutlich mittelalterliche/frühneuzeitliche rautenförmige Petroglyphen (Vulven) in Waake, Samtgemeinde Radolfshausen, Landkreis Göttingen. Die Kunde N. F. 60, 2009, 89–100. PESCH, Alexandra 2003: Noch ein Tropfen auf die heißen Steine … Zur 1992 entdeckten Runeninschrift an den Externsteinen. In: W. Heizmann/A. van Nahl (Hrsg.), Runica – Germanica – Mediaevalia. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Ergänzungsbände 37. Berlin/New York 2003, 567–580. PICHLER, Werner 1999: Die Raute – ein Beitrag zur Problematik der Interpretation von Felsbildern. Almogaren XXX, 1999, 35–64. RIEBELING, Heinrich 1977: Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen. Ein topographisches Handbuch zur rechtlichen Volkskunde. Dossenheim/Heidelberg 1977. SCHELS, Peter 2010: Schabmale auf Stein – Zeugnisse der Volksmedizin und/oder des Aberglaubens? SIGNA IVRIS. Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und rechtlichen Volkskunde 5, 2010, 141–161; ausführliche Version mit Bibliografie: http://www.rillen-und-naepfchen.de. Zuletzt geprüft 01.02.2011. SCHILD, Wolfgang 2002: Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. 1000 Jahre Grausamkeit. Vom Gottesgericht bis zum Beginn der modernen Rechtsprechung. Hintergründe, Urteile, Aberglaube, Hexen, Folter, Tod. Hamburg 2002. 120 SCHILD, Wolfgang 2010: Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter. München 2010. SCHMID, W. M. 1908: Altertümer des bürgerlichen und Strafrechts. Insbesondere Folter- und Strafwerkzeuge des Bayerischen Nationalmuseums. Kataloge des Bayerischen Nationalmuseums VII. München 1908. SCHMIDT-WIEGAND, Ruth 1986: Eigentumsmarken und -bezeichnungen. In H. Beck u. a. (Hrsg.), Reallexikon der germanischen Altertumskunde 6. Berlin/New York 1986, 566–573. SCHNEIDER, Ernest 1939: Material zu einer archäologischen Felskunde des Luxemburger Landes. Luxemburg 1939. SCHUBERT, Ernst 1995: Fahrendes Volk im Mittelalter. Bielefeld 1995. SCHUBERT, Ernst 2007: Räuber, Henker, arme Sünder. Verbrechen und Strafe im Mittelalter. Darmstadt 2007. SCHREIBER, Friedrich 1989: Auf den Spuren mittelalterlicher Frömmigkeit. Klusen und Klausner in Südniedersachsen und den benachbarten Gebieten Ostwestfalens. Schriftenreihe des Heimat- und Geschichtsvereins Holzminden 5. Holzminden 1989. SCHULZ, Daniel 2010: Von allerlei Knöpfen: Die Kleidung der am Ellwanger Galgen Hingerichteten. In: J. Auler (Hrsg.), Richtstättenarchäologie 2. Dormagen 2010, 124–147. SCHWISOW, Theodor 1933: Zwei Brandmarken aus dem jüngeren Strafenbuch. In: Frankfurter Beiträge. Arthur Richel gewidmet. Frankfurt am Main 1933, 26–28. SEITZ, Heribert 1968: Blankwaffen II. Geschichte und Typenentwicklung im europäischen Kulturbereich vom 16. bis 19. Jahrhundert. Ein waffenhistorisches Handbuch. Bibliothek für Kunst- und Antiquitätenfreunde IV/A. Braunschweig 1968. SINNER, Jean-Marie 2008: Drei bemerkenswerte Gleitfurchen in Rollingen/Mersch (Luxemburg). Bull. Soc. Préhist. Luxembourgeoise 30, 2008, 73–79. SPIER, Fernand u. a. 2008: Répertoire des pétroglyphes du territoire de la commune de Hesperange. Bull. Soc. Préhist. Luxembourgeoise 30, 2008, 81–96. TACKENBERG, Kurt 1933: Das Flachrelief und die untere Kapelle der Externsteine. Niedersachsen. Monatsschrift für Kultur- und Heimatpflege in Niedersachsen 38/1933, 299–304. TEUDT, Wilhelm 1936: Germanische Heiligtümer. Beiträge zur Aufdeckung der Vorgeschichte, ausgehend von den Externsteinen, den Lippequellen und der Teutoburg. Vierte, neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Jena 1936. UHLEMANN, Heinz Robert 1982: Die mittelalterlichen Gerichtsschwerter und die späteren Richtschwerter von Passau. In: K. Stüber/H. Wetter (Hrsg.), Blankwaffen. Festschrift Hugo Schneider zu seinem 65. Geburtstag. Zürich 1982, 33–44. ULRICH-BOCHSLER, Susi/LANZ, Christian 2008: Mittelalterliche und neuzeitliche Skelettfunde Hingerichteter in der Schweiz. Katalog und anthropologisch-rechtsmedizinische Beurteilung. In: J. Auler (Hrsg.), Richtstättenarchäologie 1. Dormagen 2008, 412–433. VALOTTEAU, François (avec la collaboration de Georges Arensdorff) 2004: Ensemble de rochers gravés de Nommern-“Auf den Leyen” dit “La Lock” bilan des connaissances à l’issue de la campagne de fouille 2002. Soc. Préhist. Luxembourgeoise 26, 2004, 231–269. WEGELI, Rudolf 1902–1905: Inschriften auf mittelalterlichen Schwertklingen. Zeitschrift für historische Waffenkunde III. Leipzig 1902–1905. WEIGEL, Karl Theodor 1940: Runen und Sinnbilder. Dritte, verbesserte Auflage. Berlin 1940. WEIGEL, Karl Theodor 1942: Ritzzeichnungen in den Dreschtennen des Schwarzwaldes. Wörter und Sachen. Zeitschrift für indogermanische Sprachwissenschaft, Volksforschung und Kulturgeschichte. Der Neuen Folge Beiheft 1. Heidelberg 1942. WIRTH, Herman 1936: Die Heilige Urschrift der Menschheit. Symbolgeschichtliche Untersuchungen diesseits und jenseits des Nordatlantik, Bd. 1: Text, Bd. 2: Bilderatlas. Leipzig 1936. 121 Abbildungsnachweise Abb. 1, 2, 4, 6, 11, 16–23: Aufnahmen Sigmund Oehrl Abb. 3: Aufnahme Peter Schels Abb. 5: Aufnahme Martin Wittwar Abb. 7, 8: Aufnahmen Jürgen Schmitz-Reinthal Abb. 9, 10: Aufnahmen Klaus Grote Abb. 12: Aufnahme Jean-Paul Stein/Société Préhistorique Luxembourgeoise Abb. 13: Aufnahme Jean-Marie Sinner/Société Préhistorique Luxembourgeoise Abb. 14: ARENSDORFF/EWERS 2001–2002, Abb. 5 Abb. 15: ARENSDORFF/EWERS 2001–2002, Abb. 6 Abb. 24: WEIGEL 1935, Abb. 28 Abb. 25: HINCKELDEY 1989, 361 Abb. 26: SCHILD 2002, Abb. 147 f. Abb. 27: HAGEN/HAGEN 1999, 44 Abb. 28: HINCKELDEY 1989, 217 Abb. 29: HELLMICH/SEGER 1934, Abb. 7 Abb. 30, 31, 40: Hartmut Rothe, Historica Arma. Kunsthandel für historische Waffen Abb. 32, 36: Hermann Historica Auktionen, München Abb. 33: SCHMID 1908, Abb. 23 Abb. 34: Historischer Verein des Kantons Schwyz Abb. 35: HELLMICH/SEGER 1934, Abb. 3 Abb. 37: AHNENERBE 1939, 9 Abb. 38: KITTEL 1984, Abb. 7 Abb. 39: SEITZ 1986, Abb. 15 Abb. 41: WEIGEL 1935, Abb. 27 Abb. 42: HAGEN/HAGEN 1999, 82 Abb. 43: SCHILD 2002, 111 Abb. 44: KITTEL 1984, Abb. 10 Abb. 45: FUNK 1940, Abb. 74 Abb. 46: Aufnahme Per Rydberg Abb. 47, 48: Aufnahmen Daniel Schulz Abb. 49: TACKENBERG 1933, 303 Abb. 50: HINCKELDEY 1989, 453 Abb. 51, 52: Aufnahmen Eulenburg-Museum Rinteln Abb. 53: SCHILD 2002, Abb. 204 Abb. 54: FUNK 1940, Taf. IVe Anschrift des Verfassers: Dr. Sigmund Oehrl Skandinavisches Seminar Georg-August-Universität Göttingen Käte-Hamburger-Weg 3 37073 Göttingen 122