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Sozialpädagogische Familienhilfe

SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE Ressourcenaktivierung und Netzwerkarbeit ggmbh KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE gem. 31 SGB VIII RUN Jugendhilfe Ressourcenaktivierung und Netzwerkarbeit ggmbh

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SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE Ressourcenaktivierung und Netzwerkarbeit ggmbh KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE gem. 31 SGB VIII RUN Jugendhilfe Ressourcenaktivierung und Netzwerkarbeit ggmbh Friedensallee Hamburg Telefon /-31 Fax RUN Jugendhilfe KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE 1 / 9 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2. Rechtliche Grundlagen des Leistungsangebots 2.1 Sozialpädagogische Familienhilfe 3. Zielgruppe 4. Ausführung der Hilfe 4.1 Ziele des Hilfeangebots 4.2 Methoden 4.3 Sozialpädagogische Dienstleistungen 4.4 Hilfeverlauf 5. Kindeswohlgefährdung 6. Qualitätssicherung 7. Betreuungspersonal 8. Beteiligungs- und Beschwerdemanagement 9. Finanzierung RUN Jugendhilfe KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE 2 / 9 1. EINLEITUNG Die Ressourcenaktivierung und Netzwerkarbeit ggmbh (RUN) ist ein gemeinnütziger freier Träger der Jugendhilfe. Unser Ziel ist die Unterstützung und Begleitung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher und deren Familien vor dem Hintergrund unterschiedlichster Problemlagen sowie die Schaffung von Unterstützungsnetzwerken, um weiterführende förmliche Hilfen zur Erziehung - wenn möglich - zu vermeiden. Der Sitz des Trägers ist Hamburg. Ein Standort befindet sich im Bezirk Hamburg-Altona. Die Gesellschaft ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden. Sie orientiert sich vornehmlich an den Lebenswelten der von ihr betreuten Menschen und fördert im Rahmen der sozialen Arbeit besonders die Hilfe zur Selbsthilfe. Die Arbeit erfolgt in interdisziplinären Teams und bietet Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien in unterschiedlichsten Lebenssituationen und aus verschiedensten Herkunftsländern an. Die Gesellschaft strebt die Mitgliedschaft im Paritätischen Gesamtverband an und trägt Sorge für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft. Der Träger übernimmt die von Seiten des paritätischen Gesamtverbandes mit der Freien- und Hansestadt Hamburg vereinbarten Qualitätsstandards und gewährt die Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES LEISTUNGSANGEBOTS RUN bietet ambulante sowie projektorientierte Hilfen zur Erziehung und Unterstützung zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten, Krisen und Konflikten an. Wir richten unser Angebot an Familien, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende (junge Volljährige) mit Schwierigkeiten im emotionalen und sozialen Bereich, für die im Rahmen der 27 ff. SGB VIII bzw. SGB XII durch einen öffentlichen Träger der Jugend- oder Sozialhilfe ein Hilfebedarf festgestellt wurde. Die rechtliche Grundlage unserer Tätigkeit ergibt sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ERZIEHUNGSBEISTAND, BETREUUNGSHELFER Gem. 31 SGB VIII soll Sozialpädagogische Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Für die RUN ggmbh bedeutet dieses, dass die Förderung der kommunikativen Fähigkeiten und Stärkung der sozialen Kompetenz, sowie die Erarbeitung angemessener Konfliktlösungsstrategien die Adressaten befähigen soll, an einer Aufrechterhaltung oder RUN Jugendhilfe KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE 3 / 9 Intensivierung der familiären Beziehungen zu arbeiten. Die Unterstützung des Kindes/Jugendlichen im Kontext familiärer Beziehungen ist Bestandteil der Hilfe. Die systemische Sicht und Arbeitsweise ist hierbei handlungsleitend. Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfe ist eine vorausgehende sozialpädagogische Diagnostik des Hilfebedarfs durch den ASD und die gemeinsame Entwicklung zukunftsorientierter realistischer Betreuungsziele unter Einbeziehung aller Beteiligten im Hilfeplanverfahren. Die Sozialpädagogische Familienhilfe durch RUN ist grundsätzlich ressourcenorientiert, das heißt, sie richtet sich an den vorhandenen Stärken der Adressaten aus und versuch, diese in Hinblick auf realistische und lebensweltorientierte Lösungen zu aktivieren. Der Hilfeansatz ist suffizient, das heißt, es wird ausschließlich so viel Unterstützung gewährt, wie zur Erreichung der Hilfeplanziele notwendig ist. Durch diese Hilfe zur Selbsthilfe sollen drohende kostenintensive stationäre Jugendhilfemaßnahmen verhindert werden. Unsere Arbeit orientiert sich an den Lebenswelten unserer Klienten. Die Einbeziehung des sozialen Umfeldes in die Sozialpädagogische Familienhilfe bedeutet für uns, Kontakte zur Schule, KiTa, Arbeits- und Ausbildungsstätte, zu Freunden, Verwandten und Behörden zu pflegen und diese im Sinne der Adressaten untereinander zu vernetzen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe durch RUN erfolgt unter Einbeziehung der Ressourcen des Sozialraums, d.h., die Familien werden befähigt, weitergehende Angebote ihres Stadtteils wahrzunehmen. Grundsätzlich sollte die Hilfe nicht länger als zwei Jahre geleistet werden. In Einzelfällen können davon abweichende Zeiträume vereinbart werden. 3. ZIELGRUPPE Die Leistung richtet sich an Kinder, vornehmlich aber an Jugendliche und junge Volljährige verschiedenster Nationalitäten und kultureller Hintergründe, deren Lebenssituation durch schwierige Familienverhältnisse und soziale Benachteiligung gekennzeichnet ist und die einen erhöhten Hilfebedarf bezüglich ihrer sozialen Integration haben. Eine seelische Behinderung von Kindern und Jugendlichen stellt hierbei KEIN Ausschluss-kriterium dar. Als alleinige Ausschlusskriterien für eine Betreuung durch RUN gelten Gewalt gegen Betreuer und/oder Betreute, sowie fehlende Mitwirkungsbereitschaft bei der Erreichung der Hilfeplanziele oder wenn akute Sucht- oder Suizidgefährdung eine aktive Mitarbeit unmöglich machen. RUN Jugendhilfe KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE 4 / 9 4. AUSFÜHRUNG DER HILFE 4.1 Ziele des Hilfsangebotes Die Sozialpädagogische Familienhilfe der RUN ggmbh aktiviert die innerfamiliären Ressourcen. Der Bewältigung alltäglicher Aufgaben und Herausforderungen kommt eine besondere Bedeutung zu. Dazu gehören: die Stärkung der Selbsthilfepotentiale und die Nutzbarmachung informeller Unterstützungssysteme unter Einbeziehung sozialräumlicher Möglichkeiten die Forderung und Förderung aktiver Mitarbeit die Arbeit an alltäglichen Aufgaben, der Lösung von Problemen und der Entwicklung alternativer Verhaltensweisen im Umgang mit Konflikten die Arbeit an tragfähigen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, zwischen Elternteilen und zwischen Geschwistern die Arbeit an der gesamten Lebenssituation unter Einbeziehung der Bereiche Finanzen, Wohnen, Gesundheit und Umgang mit dem sozialen Umfeld die Förderung des Bewusstseins über sich selbst, die anderen und die eigene Verantwortlichkeit die Förderung eines positiven und der Entwicklung des Kindes förderlichen Erziehungsverhaltens der Garantie des Kindeswohls 4.2 METHODEN Die Leistungserbringung durch die RUN ggmbh erfolgt auf der Grundlage folgender sozialpädagogischer Methoden und Arbeitsweisen: - Eingangsdiagnostik und Fallanamnese nach einheitlichen Verfahren - Triple-P - Effect - Familiäre Ressourcenkarte - Ressourcenorientierte Genogrammarbeit - Social Conflict Training - Social Competence Training - Social Case Management - Familienrat / Familiengruppenkonferenz - Aktions- und erlebnisorientierte Angebote - Systemische Beratung RUN Jugendhilfe KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE 5 / 9 4.3 SOZIALPÄDAGOGISCHE DIENSTLEISTUNGEN Die Leistungserbringung von RUN umfasst folgende sozialpädagogischen Dienstleistungen: Alltagspraktische Hilfen und Unterstützung (z.b. den Umgang mit Finanzen, Haushaltsführung, Gesundheitspflege, Bildung und Ausbildung) Einübung alternativer Verhaltensweisen Entwicklung von Tagesstrukturen Unterstützung im Umgang mit Konflikten in der Herkunftsfamilie oder mit Freunden, Erarbeitung alternativer Bewältigungsstrategien, Unterstützung und Begleitung zur Entwicklung von konstruktiven Freizeitaktivitäten, Unterstützung und Begleitung zur Wahrnehmung von Gruppenangeboten, Die Pädagogen fungieren als Vorbilder für den jungen Menschen, Die Leistung wird in der Regel in aufsuchender Form (in eigenem Wohnraum der jungen Menschen bzw. ihrer Familien) erbracht und soll nachhaltig positive Entwicklungen bewirken: Isolationstendenzen werden aufgefangen und bestehende Isolationen abgebaut. Die Entstehung informeller Unterstützungsstrukturen und sozialer Netzwerke wird aktiv gefördert, die Ressourcen des Sozialraumes werden für die jungen Menschen nutzbar gemacht. Die Familienmitglieder werden als Akteure ihrer Entwicklung gesehen und aktiv in ihrer Kooperationsfähigkeit unterstützt 4.4 HILFEVERLAUF Im Hilfeplanverfahren werden die Ziele der Maßnahme, der Zeitpunkt des Beginns und die Anzahl der wöchentlichen Fachleistungsstunden festgelegt. Kennlernphase: Die ersten ein bis drei Monate der Maßnahme werden genutzt, um eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung aufzubauen und um zu überprüfen, ob die gewählte Hilfe geeignet ist, um die gewünschten Veränderungen zu erreichen. Arbeitsphase: Die Arbeitsphase sollte maximal ein bis zwei Jahre andauern. Sie gliedert sich in halbjährliche Arbeitsabschnitte, nach denen die Ziele in einem erneuten Hilfeplangespräch überprüft und weitere Ziele festgelegt werden. Anhand der vereinbarten Arbeitsaufträge werden in kleinen, konkreten Handlungsschritten RUN Jugendhilfe KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE 6 / 9 die festgelegten Verhaltensveränderungen herbeigeführt und die Adressaten zunehmend befähigt, bestimmte Situationen selbständig zu lösen. Ablösungsphase: Die Ablösungsphase dauert maximal drei Monate, wobei der festgelegte Betreuungsumfang schrittweise reduziert wird, so dass die Selbständigkeit der Adressaten verstärkt eingefordert wird. Die Maßnahme endet mit einem Abschluss- und Reflexionsgespräch, in dem die Erfolge gemeinsam bewertet werden. 5. KINDESWOHL Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der RUN ggmbh handeln entsprechend des 8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls immer unter Hinzuziehung der Kindesschutzfachkräfte und der Leitung, sowie in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den fallführenden Fachkräften des ASD. Bei der Einschätzung der Gefährdungssituation und der sich daraus ergebenden Intervention werden in angemessenem Rahmen auch die Personensorgeberechtigten einbezogen, solange dieses mit dem Schutzauftrag vereinbar ist. Bei akuter Kindeswohlgefährdung wird sofortiges Handeln nötig, um die körperliche Unversehrtheit des Kindes zu gewähren. In diesem Fall sind umgehend die Kindesschutzfachkräfte und das Leitungspersonal zu informieren, der ASD wird unverzüglich unterrichtet. Außerhalb der Geschäftszeiten des ASD wird der Kinder- und Jugendnotdienst einbezogen, um eine sofortige Einschätzung der Situation vor Ort vorzunehmen und ggf. eine Inobhutnahme einzuleiten. Alle eingeleiteten Schritte werden nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert. Der Träger orientiert sich bei der Umsetzung des Schutzauftrags gem. 8a SGB VIII an der von des BASFI formulierten Handlungsempfehlung zum Umgang mit der Garantenstellung des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung und den dort genannten Handlungsstandards. 6. QUALITÄTSSICHERUNG Die RUN ggmbh nutzt folgende Instrumente zur Sicherung der Qualität der Betreuungsleistung: Dienstbesprechungen, Supervision, Fachberatung - Regelmäßige kollegiale Beratung im Team - Team- und Fallsupervision nach Bedarf - Regelmäßige Fachberatung - Wöchentlich stattfindende Dienstbesprechungen RUN Jugendhilfe KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE 7 / 9 Qualifizierung und Personalentwicklung - Regelmäßige Durchführung interner Fortbildungen - Angebot und Finanzierung von externen Fort- und Weiterbildungen insbesondere auch Qualifikation zur zertifizierten Kinderschutzfachkraft Interne Dokumentation - Fortlaufende Falldokumentation inklusive Kontaktnachweis - Mindestens halbjährliche Berichterstattung für die am Einzelfall beteiligten - Dienststellen (Jugendamt, Behörde bzw. andere berechtigte Institutionen) Hilfeplanung - Teilnahme an der Hilfeplanung für die Adressaten, inklusive deren Überprüfung, Dokumentation und Fortschreibungen - Beteiligung der Eltern, Kinder und Jugendlichen am gesamten Planungsprozess als Reflektion der Entwicklung - Vorbereitung der Hilfeplangespräche/Tischvorlage - Situationsanalyse unter Berücksichtigung der Stärken und Kompetenzen von Eltern, Kindern und Jugendlichen. Gewährleistung der Durchführung geeigneter Kinderschutzverfahren - Interne und externe Fachberatung - Regelmäßige Informationen sowie Fortbildungen zum Thema Kindesschutz - Kooperationen mit Institutionen und Einrichtungen zum Thema Kinderschutz - Interne, standardisierte Verfahren bei Vorliegen von Anhaltspunkten (die durch Beobachtungen und/oder Gespräche gewonnen werden können) für Kindeswohlgefährdung (siehe 8a SGB VIII) - Teamgespräch, Einbindung einer trägerinternen zertifizierten Kinderschutzfachkraft, gezielte Maßnahmen (Hilfen) ergreifen, ggf. Information der fallzuständigen Sozialarbeiter des ASD. 7. PÄDAGOGISCHES BETREUUNGSPERSONAL Die sozialpädagogische Betreuung erfolgt durch Dipl. Sozialpädagoginnen / Dipl. Sozialpädagogen bzw. Dipl. Sozialarbeiterinnen / Dipl. Sozialarbeiter mit Fachhochschulabschluss / Hochschulabschluss und staatlicher Anerkennung bzw. RUN Jugendhilfe KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE 8 / 9 Bachelorabschluss oder Masterabschluss oder Fachpersonal in dieser Tätigkeit mit vergleichbarer Qualifikation (z.b. Diplompädagoginnen / Dipl. Pädagogen Diplom Sozialökonomen). Die RUN ggmbh hält Mitarbeiter mit folgenden zertifizierten Zusatzqualifikationen vor: - Triple P Training für Einzelpersonen und Gruppen - Social Conflict Training (SCT I) - Social Competence Training (SCT II) - EFFECT Training für Eltern und Kinder - Familienratkoordinator/ Koordinator für Familiengruppenkonferenzen - Multiplikatoren für Ressourcenaktivierung in Erziehungshilfen - Kinderschutzfachkraft nach 8a SGB VIII 8. BETEILIGUNGS- UND BESCHWERDEMANAGMENT Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung. Dieses Recht leitet das pädagogische Handeln und ist gesetzlich verbrieft. Beteiligung ermöglicht Entwicklungsund Lernprozesse und stärkt Jugendliche durch das Erleben von Selbstwirksamkeit. Für die Sicherung der Rechte von Jugendlichen beim Träger ist die Beteiligung der Jugendlichen eine Grundlage und ein Instrument gleichermaßen. Beteiligung findet bei RUN sowohl in der Art, Weise und Qualität des alltäglichen Umgangs miteinander, als auch in institutionalisierter Form durch z.b. Einzelgespräche, Gruppengespräche und Projektarbeit statt. Die Fachkräfte der Jugendämter und die durch uns betreuten Menschen werden bei Hilfebeginn über das Beschwerdemanagement der RUN ggmbh informiert. Eingehende Beschwerden werden regelhaft durch namentlich benannte Vertrauenspädagogen bearbeitet. Der Ablauf ergibt sich wie folgt: Das Beschwerdesystem wird den Leistungsempfängern beim Erstgespräch ausgehändigt und erläutert: Ein möglicher Konflikt soll zunächst mit der fallführenden Fachkraft direkt geklärt werden. Ist dieses nicht möglich, werden die Vertrauenspädagogen mediativ tätig. Ist eine Lösung des Konflikts auch dann nicht möglich, wird die Geschäftsführung informiert, diese wird Lösungsmöglichkeiten entwickeln und umsetzen. Ist keine Problemlösung möglich, wird das Jugendamt informiert und in den Lösungsprozess einbezogen. RUN Jugendhilfe KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE 9 / 9 Beschwerden können auch direkt an die Geschäftsführung oder das Jugendamt gerichtet werden. Das gesamte Verfahren wird durch RUN dokumentiert. Die von RUN betreuten Adressaten werden über ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten durch die Überreichung einer Begrüßungsmappe informiert. 9. FINANZIERUNG Die Finanzierung des Trägers erfolgt über den Abschluss von Entgeltvereinbarungen mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familien und Integration. Grundsätzlich werden die Leistungen des Trägers hier über Fachleistungsstunden vergütet. RUN Jugendhilfe KONZEPT SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE 10 / 9