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županič, Jan. Herzöge Und Fürsten Von Hohenberg. Adler. Zeitschrift Für Genealogie Und Heraldik, Vol. 25. (xxxix.), No. 3/2009 (juli/september), P. 112-122, Issn 0001-8260.

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Jan Ž u p a n i č HERZÖGE UND FÜRSTEN VON HOHENBERG1 Die zweifellos bekanntesten morganatischen Nachkommen der Habsburgischen Dynastie sind die Herzöge und Fürsten von Hohenberg. Das Geschlecht, das seinen Ursprung der Liebe zwischen dem österreichisch-ungarischen Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand d´Este (1863–1914) und Sophie Gräfin Chotek (1968–1914) zu verdanken hat, wird in den historischen Arbeiten jedoch nur sporadisch erwähnt, während die Eltern ganz logisch in der Gunst vieler Historiker und Romanciers stehen. Es ist verständlich, weil die drei Kinder des Thronfolgers – die Tochter Sophie (1901–1990) und die Söhne Maximilian (1902–1962) und Ernst (1904–1954) – es mit Rücksicht auf ihr Jugendalter nicht schafften, eine wesentliche Spur in der Geschichte Österreich-Ungarns hinterzulassen. Die Geschichte der Familie Hohenberg bleibt deswegen meistens auf die Person Franz Ferdinands und auf seine Gattin Sophie Fürstin (und später Herzogin) von Hohenberg beschränkt. Die Nachkommen des Thronfolgerpaars werden meistens nur im Zusammenhang mit der Erteilung des Wappens im Jahr 1917 und mit der Einziehung ihres Vermögens durch die Tschechoslowakei erwähnt.2 De facto entstehen dadurch zwei unabhängige, nur durch die Person von Franz Ferdinand verbundene Geschlechter – zwischen 1900 und 1914 sind es die ausschließlich durch Sophie Chotek repräsentierten Hohenberg, und nach 1917 dann ihre Kinder Sophie, Max und Ernst. Zwischen 1914 und 1917 ist eine Lücke, über die die Literatur bis heute überwiegend stillschweigend hinweggeht. Bevor wir uns auf die Geschichte der Familie Hohenberg näher konzentrieren, ist es unumgänglich, die Frage der morganatischen (nicht standesgemäßen) Nachkommen des Hauses Habsburg kurz zu erwähnen.3 Das Haus Habsburg – seit Mitte des 18. Jahrhunderts – Habsburg-Lothringen regelte seine familienrechtlichen Angelegenheiten ausschließlich nach dem Gewohnheitsrecht, das mehr oder weniger auf der Tradition basierte. Die legitime Grundlage ihrer Position 1 Diese Studie entstand im Rahmen des Forschungsvorhabens des Ministeriums für Schulwesen der Schechischen Republik MSM 002160827 „Länder der böhmischen Krone in der Mitte Europas in der Vergangenheit und heute“. 2 CHROMÝ, M., František Ferdinand d´Este a Hohenbergové (Franz Ferdinand d‘Este und die Hohenberg). In: Heraldická ročenka 1989, S. 5-28. 3 Zu dieser Frage siehe STICKLER, M., Abgesetzte Dynastien. Strategien konservativer Beharrung und pragmatischen Anpassung ehemals regierender Häuser nach der Revolution von 1918 – Das Beispiel Habsburg, SCHULZ, G. – DENZEL, M. A. (Hrsg.), Deutscher Adel im 19. und 20. Jahrhundert. Büdingen Forschungen zur Sozialgeschichte 2002 und 2003, St. Katharinen 2004, S. 430-431; ŽUPANIČ, J., Habsburkové ve 20. století (Die Habsburger im 20. Jahrhundert). In: Historický obzor 1-2/2006, S. 2-9. ADLER 6/08 265 war neben einigen weiteren Dokumenten besonders die Pragmatische Sanktion von 1713, in der das Prinzip der Unteilbarkeit und Untrennbarkeit des Reiches und der Herrschermacht kodifiziert wurde. Gleichzeitig wurde auch die weibliche Erbfolge festgelegt, indem auch Frauen von der Nachfolge nicht ausgeschlossen wurden. Diese Bestimmung war wichtiger, als es auf den ersten Blick scheint. Es wurden damit nicht nur die Thronfolge, sondern mit ihrer Hilfe auch die hierarchische Struktur der Dynastie und die komplizierten zeremoniösen Fragen geregelt. Seither kannte jedes Familienmitglied seine Position im Haus Habsburg und alle, vor dem Jahr 1713 ziemlich häufigen diesbezüglichen Streitfälle waren nicht mehr aktuell.4 Die Hausordnung der Dynastie, genauso wie die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder wurden aber lange Zeit nicht schriftlich niedergelegt. Ihre Kodifikation erfolgte erst 1839 in Form des Dokuments, das unter dem Namen „Das Kaiserlich Oesterreichische Familien-Statut vom 3. Februar 1839“ bekannt wurde. Diese „Statuten“ des Hauses Habsburg repräsentierten und repräsentieren bis heute einen privaten Familienkodex. Seine Bestimmungen waren bis zum Untergang der Monarchie geheim, und seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts rief diese Tatsache eine scharfe Kritik der Abgeordneten im Reichsrat hervor. Das Dokument mit 61 Paragraphen wurde im Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrt, das in die Amtsbefugnis des Ministers des kaiserlichen und des königlichen Hauses und des Äußeren fiel. Dieser Posten wurde meistens von einem Hocharistokraten bekleidet, unter anderem auch deswegen, weil in seine Kompetenzen nicht nur die außenpolitischen bzw. diplomatischen Beziehungen, sondern auch die Probleme der kaiserlichen Familie fielen. Nach dem Familien-Statut bildete die Dynastie, das Haus Österreich, eine streng hierarchisch geordnete Gruppe mit dem Kaiser an der Spitze. Die Kodifizierung dieser Struktur war außerordentlich wichtig, weil die Beziehung zwischen dem Oberhaupt und den Mitgliedern der Familie bis 1839 nur aufgrund der Tradition festgelegt wurde. Dem Kaiser stand nun nicht nur die Souveränität über die Familienmitglieder in Fragen des Gerichtswesens zu, sondern auch das Aufsichtsrecht über die Handlungen seiner ganzen Verwandtschaft. So hatte er eine außerordentliche Macht und konnte das Privatleben der einzelnen Erzherzöge und Erzherzoginnen bis in die kleinsten Details beeinflussen. Ohne sein Wissen konnte kein Erzherzog einen Beruf wählen, durfte weder studieren noch reisen. Derart konnte er in jedem wichtigeren Lebensschritt kontrolliert werden, ob er in der Öffentlichkeit den guten Leumund der Familie verletzen könnte. Eine der wichtigsten Bestimmungen der Familienordnung war das Prinzip der standesgemäßen Ehe. Als „für die Eheschließung geeignet“ konnten nur solche Familien bezeichnet werden, die von einem katholischen, derzeit oder in der Ver- 4 Vgl. URFUS, Valentin, 19. 4. 1713 – Pragmatická sankce: rodný list podunajské monarchie (Pragmatische Sanktion: Die Geburtsurkunde der Donau-Monarchie) , Praha 2002. 266 ADLER 6/08 gangenheit herrschenden Geschlecht stammten. Eine Ausnahme von dieser Regel konnte (wenn auch mit großen Schwierigkeiten) Erzherzog Johann (1782–1859) im Jahr 1823 erreichen, als er die Tochter des Postmeisters aus dem steirischen Aussee Anna Plochl (1804–1885) heiratete.5 Sechzehn Jahre später, nachdem das Familienstatut kodifiziert worden war, wäre ein ähnlicher Schritt fast unmöglich gewesen. Unter Kaiser Franz Josef bedeutete die Verletzung der genannten Vorschrift ein Ausscheiden aus der Dynastie und den Verlust aller Rechte.6 Eine Ausnahme in dieser Hinsicht stellte Franz Ferdinand d´Este dar, dem es gelang, nicht nur seine nicht standesgemäße Ehe durchzusetzen, sondern auch seine Position des Thronfolgers beizubehalten. Er musste jedoch auf alle dynastischen Privilegien für seine Ehefrau und künftige Nachkommen verzichten und sich von der Idee trennen, dass seine Kinder einmal Herrscher von Österreich-Ungarn werden, und damit konnte er sich nur sehr schwer versöhnen. Seine Gattin Sophie erwarb also weder die staatsrechtliche Position ihres Ehemanns, noch seinen Erzherzogstitel. Am Tage der Hochzeit, am 1. Juli 1900, wurde sie jedoch mit einem Allerhöchsten Handschreiben in den Fürstenstand mit dem neuen Namen „von Hohenberg“ und dem Prädikat „fürstliche Gnaden“ erhoben, 5 Anna wurde am 14. 3. 1834 in den Freiherrnstand mit dem Prädikat „von Brandhofen“ erhoben. Ihr einziger Sohn Franz Ludwig (1839–1891) wurde am 29. 4. 1844 in den Grafenstand mit dem Prädikat „Graf von Meran, Freiherr von Brandhofen“ erhoben. Anna erhielt den Grafentitel erst sechs Jahre später, am 9. 1. 1850. Siehe Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv Wien (nachstehend nur AVA), Adelsarchiv, Anna Plöchl, Freiherrnstand (von Brandhofen) 1834; ebenda, Meran, Grafenstand 1844–1850. 6 Während der Regierungszeit von Franz Josef I. sind sechs Personen von der Familie weggegangen oder wurden ausgeschieden: im Jahr 1864 Ferdinand Maximilian (1832–1867), der als Maximilian I. die mexikanische Krone annahm, 1889 Johann Salvator (Johann Orth; 1852–1890?), 1902 Leopold Salvator (Leopold Wölfling; 1868–1935), 1903 die sächsische Kronprinzessin Luisa (1870–1947), später Gräfin Montignoso, dann verheiratete Toselli und schließlich Comtesse d´Ysette. Der letzte war der Bruder des Thronfolgers Franz Ferdinand d´Este Ferdinand Karl im Jahr 1911 (Ferdinand Burg; 1868–1915). Einen Sonderfall repräsentierte Erzherzog Heinrich (1828–1891), zwischen 1868–1872 Graf von Waidek, der im Jahr 1872 wieder in die Familie aufgenommen wurde. Ein (bis heute ungelöster) Sonderfall ist die sog. Causa Wallburg. Im Jahr 1858 soll Erzherzog Ernst (1824–1899) aus der Linie des Erzherzogs Rainer die ungarische Edeldame Laura Skublics de Velike et Bessenyö (1826–1865) ohne Genehmigung des Kaisers geheiratet haben, mit der er vier Kinder hatte, die den Namen Freiherr von Wallburg trugen. Nach dem Tod des Erzherzogs erhoben die Kinder den Anspruch auf die Erbschaft, aber der Kaiser lehnte es ab, weil er der Eheschließung seine Genehmigung nicht erteilt hatte. Siehe z. B. HAMANNOVÁ, B., Habsburkové. Životopisná encyklopedie (Die Habsburger. Biographische Enzyklopädie). Praha 1996; WIESFLECKER, P., Studien zur habsburgischen Heirats- und Familienpolitik im Zeitalter Kaiser Franz Josephs I. Austritte aus dem Kaiserhaus und Ehen mit Bürgerlichen, Diplomarbeit, Universität Wien, 1989; LIST, J., Beiträge zur Stellung und Aufgabe der Erzherzoge unter Kaiser Franz Josef I., Dissertation, Universität Wien, Wien 1982. ADLER 6/08 267 wodurch der Kaiser ihre gesellschaftliche Position wesentlich verbesserte.7 Die Erhebung war auch dadurch interessant, dass Sophie gleichzeitig ein neues Wappen erteilt wurde.8 Seine Grundlage war das Wappen der Familie Chotek, jedoch ohne Helme und Kleinodien, das durch das habsburgisch-lothringische Wappen gebessert wurde:9 Ein gevierteter Schild mit je einem Mittelschilde in der oberen und unteren Schildeshälfte. In dem oberen zweimal in die länge getheilten Mittelschilde, das mittlere Feld rot von einem silbernen Querbalken durchzogen, im rechten goldenen Felde ein roter, blau gekrönter, ebenso bewehrter und bezungter Löwe, und in dem linken, ebenfalls goldenen Felde ein roter, mit drei gestümmelten silbernen Adlern hintereinander belegter Schrägbalken (Habsburg-Lothringen). In dem untern, halb in die länge und quer getheilten Mittelschilde oben das rechte Feld silbern, das linke Feld rot, und unten im roten Felde ein aus Teilung zur hälfte niederwärts hervorgehendes silbernes Speichenrad (Chotek von Chotkowa und Wognin). In dem oberen rechten, wie in dem unteren linken goldenen Quartier des Hauptschildes ein schwarzer, golden gekrönter und ebenso bewehrter, rot bezungter Doppeladler, und in dem oberen linken, dann in dem untern rechten blauen Quartiere dieses Schildes ein einwärts aufgerichteter goldener, rot bezungter Bär (Chotek von Chotkowa und Wognin – Wappenbesserung vom 1745). Das Ganze umgibt der purpurne, goldbefranzte, zu beiden Seiten mit goldenen Quastenschnüren aufgebundene, mit weißem Hermelin unterlegte Fürstensmantel, welchem der Fürstenhut aufliegt. (Abb. 1) Dieses Wappen stand den österreichischen Gepflogenheiten nach auch Sophies Nachkommen zu,10 in der Literatur Abbildung 1 wird es jedoch nicht erwähnt. Die betreffen- 7 Trotzdem musste sie etliche Demütigungen erdulden, insbesondere seitens des höchsten Hofmeisters Alfred Fürsten von Montenuovo, sowie seitens von Angehörigen der habsburgisch-lothringischen Familie. Das war auch der Grund, warum sich der Thronfolger nach seiner Eheschließung von den meisten Hofveranstaltungen fernhielt, bei denen auch seine Ehefrau anwesend sein müsste. 8 Das Allerhöchste Handschreiben Kaisers Franz Josef I. an den Minister des Aüßern Agenor Grafen Gołuchowski, Ischl, 1. 7. 1900. In: AVA, Adelsarchiv, Adelsakt Hohenberg 1900–1917. 9 AVA, Adelsarchiv, Adelsakt Hohenberg 1900–1917. 10 Sophie Chotek wurde in den erblichen Fürstenstand erhoben und die erwähnten Nachkommen waren ihre noch nicht geborenen Kinder aus der Ehe mit Franz Ferdinand d´Este. AVA, Adelsarchiv, Adelsakt Hohenberg 1900–1917. ŽUPANIČ, J., Nová šlechta 268 ADLER 6/08 de Urkunde wurde mit 8. August 1900 datiert. Die gesellschaftliche Position der Fürstin Sophie wurde weiter mit der Erteilung des Prädikats „Durchlaucht“ vom 8. Juni 1905 verbessert, die sie wieder mit den herrschenden Fürstenfamilien gleichstellte.11 Diese Nobilitierung betraf die die ganze neu entstandene Familie Hohenberg (auch wenn sie in diesem Augenblick nur aus einem einzigen Mitglied – des Erzherzogs Gattin bestand), hingegen bezog sich die weitere Erhebung nur auf Sophie. Am 4. Oktober 1909 erteilte ihr der Kaiser ad personam den Herzogstitel mit dem Recht, das Prädikat „Hoheit“ zu nutzen. Es handelte sich um eine aus mehreren Gründen völlig außergewöhnliche Auszeichnung. In der Rangordnung war Sophies Stellung zwar hinter der jüngsten österreichischen Erzherzogin, aber sie erwarb den Vorrang vor den Häuptern aller Fürstenfamilien in der Monarchie. Außerdem handelte es sich um die einzige Erteilung des Herzogstitels während des Bestehens der österreichischen (bzw. der österreichisch-ungarischen) Monarchie.12 Auf diese Weise verletzte Franz Josef zum ersten und letzten Mal die österreichische Adelshierarchie, die den Herzogstitel nicht kannte, und stellte Sophie Hohenberg den herrschenden Fürsten gleich. Zum äußeren Symbol dieses Schritts wurde auch das verbesserte Wappen, das sich von dem Fürstenwappen durch die herzogliche Krone unterschied.13 (Abb. 2) Abbildung 2 Rakouského císařství (Der neue Adel des Kaisertums Österreich), Praha 2006, S. 110. Demselben Vorfall können wir auch im Falle von Anna Plochl begegnen, deren Sohn Franz nach seiner Geburt den Titel eines Freiherrn von Brandhofen und das Wappen nutzte, das seiner Mutter erteilt wurde. 11 Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser, Bd. XV., Limburg an der Lahn 1997. Diese Tatsache wird jedoch in den im Wiener Adelsarchiv hinterlegten Dokumenten nicht erwähnt. Ohne Zweifel deswegen, weil das Prädikat durch das Allerhöchste Handschreiben des Kaisers erteilt wurde, aber urkundlich nicht festgelegt wurde. 12 Die Herzogswürde wurde an einige bedeutende Persönlichkeiten im 17. und 18. Jahrhundert verliehen, im 19. Jahrhundert wurde sie einigen Fürstenfamilien nichtösterreichischen Ursprungs (z.B. Beaufort-Spontin) nur konfirmiert. Es ging jedoch nur um einen Ehrentitel und um keine Stufe in der Adelshierarchie. ŽUPANIČ (2006), S. 96-97. 13 Ein klassischer Nobilitierungsbrief (mit der Unterschrift des Herrschers) wurde nicht herausgegeben. Sophie ließ vom cisleithanischen Innenminister nur ein Zertifikat (datiert zum 17. 12. 1909) mit gemaltem Wappen ausstellen und bezahlte dafür 326 K (der Adelsbrief hätte sie 3240 K gekostet). AVA, Adelsarchiv, Adelsakt Hohenberg 1900–1917. ADLER 6/08 269 Das solcherart verbesserte Wappen benutzte Sophie bis zu ihrem gewaltsamen Tod am 28. Juni 1914. Es ist interessant, wie kompliziert und ungenau die Stellung der Nachkommen des Thronfolgers interpretiert wird. Gewöhnlich wird behauptet, dass, „ihre Position innerhalb des österreichischen Adels durch die Allerhöchste Entschließung Kaiser Karls vom 31. 8. 1917 geregelt wurde“14, wobei offensichtlich angenommen wird, dass die erwähnte Entscheidung infolge der Aktivität des Herrschers oder einer Persönlichkeit aus seinem Umkreis erfolgte. Es handelt sich jedoch um einen Irrtum. Die Position der Familie Hohenberg in der Monarchie wurde vor allem bereits mit der Nobilitierung von 1900 sichergestellt, dank der alle Familienmitglieder den Fürstentitel erwarben. In das weitere Familienschicksal griff außerdem nicht der Kaiser, sondern ein anderer Verwandter ein. Es war ihr Onkel Jaroslav Graf (seit 1916 2. Fürst) von Thun und Hohenstein (1864–1926), Ehemann von Sophies älterer Schwester Maria Pia (1863–1935), der nach dem Attentat von Sarajevo zum Vormund der minderjährigen Waisenkinder worden war. Er übernahm nicht nur die Erziehung der Kinder und die Verwaltung ihres Vermögens, sondern auch ihre Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten. Und er war, der im Jahr 1915 den Antrag stellte, das Familienwappen der Hohenberg zu ändern.15 Er besprach die Angelegenheit vorab während einer Audienz bei Kaiser Franz Josef am 20. April 1915. Dieser stimmte seinem Vorhaben zu, gleichzeitig übertrug er das Problem an das k. k. Innenministerium, der zuständigen Behörde für die Adels- Angelegenheiten in Österreich.16 Nach dem Bericht des Innenministeriums setzte sich Graf Thun für die Anpassung des Familienwappens hauptsächlich deswegen ein, weil er es für ungeeignet hielt. Er bezeichnete es als Gnadenwappen „das durch die Vereinigung des obersten Wappens des [habsburgischen-lothringischen] Hauses mit dem Wappen der Grafen Chotek mit dem Ziel entstand, die Position seines Trägers heraldisch zu definieren.“17 Demnach hatte es eine Bedeutung für Sophie Chotek, aber es spielte keine Rolle für ihre Nachkommen, deren Stellung in der Adelshierarchie bereits fest vorgegeben war. Ein großer Mangel seiner Meinung nach war auch das Fehlen der Helme, die nach heraldischen Grundsätzen unabdingbar zu dem neu erteilten Wappen gehörten. Deswegen schlug er vor, ein neues Wappen zu bilden, aus dem der Hauptschild weggelassen und beide Mittelschilde (Habsburg-Lothringen und Chotek) in einem Schild vereinbart werden sollten.18 Das 14 Zit. nach: CHROMÝ (1989), S. 20. Seine Fassung hat sich leider nicht erhalten, der Inhalt des Antrags vom 5. 5. 1915 befindet sich jedoch in den Memoranden des k.k. Innenministeriums vom 8. 5. 1915 und 19. 8. 1915. AVA, Adelsarchiv, Adelsakt Hohenberg 1900–1917. 16 Memorandum des k. k. Innenministeriums vom 29. 8. 1917. Ebenda. (Auch für folgende.) 17 Zit. nach: Memorandum des k. k. Innenministeriums vom 19. 8. 1915. 18 Memorandum des k. k. Innenministeriums vom 8. 5. 1915. 15 270 ADLER 6/08 neue Wappen der Familie Hohenberg war deswegen geteilt. Im oberen Teil befand sich das habsburgisch-lothringische Wappen, im unteren Teil das ursprüngliche Wappen der Familie Chotek von Chotkowa: im roten Felde ein aus der Teilung zur Hälfte niederwärts hervorgehendes silbernes Speichenrad.19 Auf dem Hauptrande des Schildes sind zwei gekrönte Turniershelme, die von rote mit Silber unterlegten Decken umwallt sind. Die Helmkrone zur rechten trägt einen Pfauenstoß (Österreich) und aus der Helmkrone zur Linken schwingen sich drei Straußfedern, eine rote zwischen silbernen (Chotek von Chotkowa). Das Ganze umgibt der purAbbildung 3 purne, goldbefranzte, zu beiden Seiten mit goldenen Quastenschnüren aufgebundene, mit weißem Hermelin unterlegte Fürstensmantel, auf welchem die fürstliche Krone liegt (Abb. 3). Nach den Gesprächen zwischen dem Innenministerium und dem Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern stimmte das Innenministerium den Einsprüchen Graf Thuns zum Teil zu, aber lehnte die Erteilung eines dermaßen vereinfachten Wappens ab. Laut ihm „ein unbefangener Beschauer, der in Wappensachen einigen Bescheid weiß, würde voraussichtlich den Eindruck gewinnen, daß die Träger des erbetenen Wappens nicht Mitglieder eines neuen österreichischen Fürstengeschlechtes, nicht die Sprößlinge einer morganatischen Verbindung, sondern daß sie vollberechtigte Mitglieder des All[er]h[öchstes] Kaiserhauses sind.“20 Der Hauptgrund für diese Zurückhaltung war jedoch die Angst davor, „daß das erbetene Wappen leicht den Eindruck erwecken könnte, dass seine Träger Mitglieder des Kaiserhauses seien, sowie unter Bedachtnahme auf die bekannte Stellungnahme gewisser Kreise in beiden Staatsgebieten der Monarchie zu der Frage der Rechtswirkungen morganatischen Ehen kommen…“.21 Bei „diesen Kreisen“ meinte das Ministerium einige Oppositionsele19 Vom Wappen der Familie Chotek würde so die obere Hälfte, also das Wappen der Familie Chotek von Wognin wegfallen. Das zusammengeführte Wappen der Familie Chotek von Chotkova und der Familie Chotek von Wognin wurde dem Geschlecht anlässlich der Erhebung in den böhmischen Grafenstand am 13. 5. 1723 bestätigt. Der geviertelte Schild mit Adlern und Bären wurde anlässlich der Erhebung in den Reichsgrafenstand am 4. 10. 1745 ergänzt. SEDLÁČEK, A., Českomoravská heraldika. II. Část zvláštní (Die böhmisch-mährische Heraldik II. Sonderteil), Praha 1925, S. 74. 20 Zit. nach: Memorandum des k. k. Innenministeriums vom 8. 5. 1915. AVA, Adelsarchiv, Adelsakt Hohenberg 1900–1917. 21 Zit. nach: Memorandum des k. k. Innenministeriums vom 19. 8. 1915. Dieselben Besorgnisse enthält auch das Memorandum vom 8. 5. 1915. Ebenda. ADLER 6/08 271 mente in Böhmen und Ungarn, die die Idee vertraten, dass das böhmische, bzw. ungarische Staatsrecht im Falle von Herrscherhäusern die Institution der nicht standesgemäßen Ehen nicht kennen, und die daraus das Nachfolgerecht der Kinder von Franz Ferdinand und Sophie Chotek ableiteten. Nach den Ministeriumsexperten konnte das neue Wappen der Familie Hohenberg zwar einige Elemente des habsburgisch-lothringischen Familienwappens enthalten, wie im Falle der Grafen von Meran und der Gräfin von Waidek22, musste sich aber vom Wappen der Dynastie konsequent unterscheiden. Aufgrund der Gespräche zwischen dem Außen- und Innenministerium sollte die Grundlage des neuen Wappens das Fürstenwappen der Hohenzollern vom Jahr 1900 werden, in dem die beiden Mittelschilde wieder in einen zusammengefügt wären. Auf dem oberen Rande des Hauptschildes dann ruhen vier offene gekrönte Turniershelme,23 von denen die beiden mittleren ins Visier gestellt, die beiden seitlichen einwärts gekehrt sind. Von den mittleren Helmen ist der rechte von rot-silbernen Decken umwallt und trägt den österreichischen Pfauenstoß. Aus der Krone in der Mitte links befindlichen von rot-silbernen Decken umwallten Helmes schwingen sich drei Straußenfedern. Der auswärtige rechte, von schwarz-goldenen Decken umgebene Helm, zeigt als Helmkleinod einen schwarzen, golden bewehrten und ebenso gekrönten, auf der Helmkrone aufstehenden Doppeladler (Chotek 1745). Aus der Krone des auswärtigen linken, von blau-goldenen Decken umwallten Helmes wächst ein goldener rotbezungter Bär empor (Chotek 1745). Das Ganze umgibt der purpurne, goldbefranzte, zu beiden Seiten mit goldenen Quastenschnüren aufgebundener, Abbildung 4 mit weißem Hermelin unterlegter Fürstens22 Mit dem allerhöchsten Handschreiben vom 24. 9. 1872 und dem Brief vom 5. 11. 1872 – nachstehend nur 24. 9. (5. 11.) 1872 – wurde Leopoldine, geborene Hofmann, Gattin des Erzherzogs Heinrich, und den Kindern aus dieser morganatischen Ehe genehmigt, den Namen Waidek zu benutzen. Am 3. 1. (25. 1.) 1878 wurde Leopoldine mit ihren Nachkommen in den Freiherrenstand erhoben. Die einzige, in dieser Ehe geborene Tochter Marie Raineriana (1872–1936) wurde am 18. 2. (1. 3.) 1892, also kurz vor ihrer Eheschließung (26.7.1892) mit Enrico Graf Lucchesi Palli, 9. Fürst di Campofranco (1861– 1924), in den Grafenstand erhoben. AVA, Adelsarchiv, Waidek, Adelsakt 1872–1892. 23 Im ursprünglichen Vorschlag des k. und k. Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und des Kaiserhauses waren die Helme nicht enthalten, sie wurden erst später vom Wappenzensor des k. k. Innenministeriums ergänzt. AVA, Adelsarchiv, Adelsakt Hohenberg 1900–1917. 272 ADLER 6/08 mantel, welchem die fürstliche Krone aufliegt. (Abb. 4) Nach dem Innenministerium war es außerdem notwendig, eine Sonderpassage in den Text der Urkunde einzufügen, mit der die Nutzung des Mittelschilds ohne die anderen Felder verboten wird. Graf Thun besuchte das Innenministerium am 3. September 1915 und behandelte diese Frage mit Sektionschef Freiherr von Kriegs-Au, der ihn über die Ergebnisse der Gespräche zwischen dem Außenminister István Baron Burian und dem österreichischen Innenminister Karl Freiherr von Heinold-Udyński informierte. Thun war mit den Änderungen des Wappens nach den Vorstellungen des Innenministeriums vorläufig einverstanden, insbesondere gefiel ihm die Ergänzung mit vier Helmen. Zur Übertragung in Urkundenform erteilte er jedoch nicht seine Genehmigung und nach einer Woche hat er sich die Änderung des Wappens anders überlegt.24 Damit schlief die Angelegenheit des Wappens der Familie Hohenberg fast für zwei Jahre ein. Ein neues Kapitel in der Geschichte der Familie Hohenberg fing erst nach dem Regierungsantritt Kaiser Karl I. an. Der neue Herrscher erteilte am 15. März 1917 Jaroslav von Thun und Hohenstein seine Audienz und sprach mit ihm unter anderem auch über seine Pflegekinder. Fürst Thun teilte dem Herrscher mit, dass er beabsichtigt, die Änderung des Wappens wieder zu beantragen, das sich diesmal vom bestehenden Wappen grundsätzlich unterscheiden würde. Karl erklärte seine Zustimmung zu dem Wunsch, und deswegen stellte Thun mit seinem Schreiben vom 24. August 1917 einen offiziellen Antrag wegen der Änderung des Wappens und legte dem Schreiben seinen Entwurf mit Wappenbeschreibung bei:25 Ein von Silber und Rot dreimal quer geteilter Schild, auf dessen Hauptrande zwei offene Turniershelme ruhen, die von roten mit Silber unterlegten Decken umwallt sind. Der Helm zur Rechten ist gekrönt und trägt einen in zwei Reihen angeordneten Pfauenstoß (Österreich). Als Zier des Helmes zur Linken, der weder Krone noch Bund zeigt, dienen zwei von Silber über Rot quergeteilte Büffelshörner, welche oben von roten und unten von silbernen Tragringen umschlossen werden. Die Ringe sind durch verknotete, oben rot, unten silbern tingierte Schnüre kreuz- 24 Bericht über das Schreiben von Jaroslav Graf Thun (Kwas[s]itz, 10. 9. 1915). Wenn der Graf auch gleichzeitig beantragte, dass die Änderung des Wappens ohne Taxe erfolgt (das k. k. Ministerium setzte die Gebühren für die Änderung des Wappens in der Höhe von 6300 K an – Max und Ernst jeweils 2520 K und Sophie 1260 K), war der Hauptgrund für die Rücknahme des Antrags nicht finanziell begründet. Die Taxe würde nämlich nicht der in Schulden geratene Thun bezahlen, sondern die Zetraldirektion des Hohenberg´schen Vermögens, die mit wirtschaftlichen Problemen keinesfalls kämpfen musste. Ebenda. 25 Ausgefertigt in Kwassitz (Kvasice). Das Original hat sich nicht erhalten. Der kurze Inhalt des Schreibens ist im Memorandum des k. k. Innenministeriums vom 29. 8. 1917 enthalten. Ebenda. ADLER 6/08 273 weise verbunden (Grafschaft Hohenberg in Württemberg). Weder der Fürstenhut noch der Fürstenmantel sollten Bestandteile des erteilten Wappens sein26 (Abb. 5). Es fragt sich, inwieweit die jungen Hohenberg an dem Entwurf partizipierten – Sophie war im Jahre 1917 siebzehn, Maximilian fünfzehn und Ernst dreizehn Jahre alt. Man kann mutmaßen, dass es nicht der Fall war und dass der Entwurf vielmehr von einem renommierten Heraldiker, möglicherweise vom Wappenmaler Ernst Krahl stammte. Jedenfalls ist ein höchst eindrucksvolles Wappen entstanden, das „den guten Geschmack des Urhebers erweist“27. Abbildung 5 Obwohl das k. k. Innenministerium anführte, dass das Wappen eher dem Wappen einer Ritterfamilie als dem eines Fürstenhauses ähnelt, hatte es vom Gesichtspunkt der Wappenkunde keine Einwände. Auch der Kaiser war dem Bericht des Chefs seiner Kabinettkanzlei Arthur Ritter von Polzer vom 27. August 1917 nach mit dem Entwurf einverstanden. Anschließend teilte Karl mit Allerhöchstem Handschreiben vom 31. August 1917 dem k. k. Innenminister Friedrich Graf von Toggenburg mit, dass er Maximilian Fürst von Hohenberg nach dem Prinzip der Primogenitur in den Herzogsstand mit dem Prädikat „Herzog von Hohenberg“ und „Hoheit“ erhob und ihm und seinen Geschwistern, Fürst Ernst und Fürstin Sophie genehmigte, das neue Wappen zu führen.28 Die Behauptung, dass mit diesem Allerhöchsten Handschreiben gleichzeitig auch der Fürstenstitel mit dem Prädikat „Durchlaucht“ an Ernst und Sophia erteilt wurde, ist unrichtig.29 Es war 26 In der Praxis wurden sie jedoch später benutzt und die Angehörigen der Familie tragen diese Wappenform bis heute. 27 Zit. nach: CHROMÝ (1989), S. 22. Für den Urheber des Wappens hält er jedoch irrtümlich Friedrich Junginger. In dem zum Briefkonzept vom Jahr 1917 beigelegten Entwurf ist jedoch Krahl unterzeichnet. Junginger war der Urheber der Entwürfe vom Jahr 1915. Siehe die Bemerkung im Memorandum des k. k. Innenministeriums vom 8. 5. 1915 (AVA, Adelsarchiv, Adelsakt Hohenberg 1900–1917) über die Auszahlung des rückständigen Honorars an den Wappenmaler Junginger in der Höhe von 30 K. 28 Es ist merkwürdig, dass nur Maximilian in dem Brief namentlich erwähnt wird. Es ist darin jedoch angeführt, dass den Herzogstitel nach Maximilian gemäß dem Erstgeburtsrecht das älteste Mitglied der Fürstenfamilie Hohenberg erben soll – also auch die Nachkommen seines Bruders Ernst. Siehe den Nobilitierungsbrief vom 31. 8. (5. 10) 1917. In: AVA, Adelsarchiv, Adelsakt Hohenberg 1900–1917. 29 Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser, Bd. IX., Limburg an der Lahn 1971, S. 411; CHROMÝ (1989), S. 20; Almanach českých šlechtických rodů (Jahres- 274 ADLER 6/08 nämlich überflüssig. Der Fürstentitel stand ihnen nämlich von der Nobilitierung ihrer Mutter im Jahr 1900 zu und der Titel „Durchlaucht“ wurde der ganzen Familie fünf Jahre später erteilt. Die unentbehrliche Taxe für den Brief in der Höhe von 2520 K bezahlte die Herzogliche Hohenberg´sche Zentraldirektion Wien am 29. September 1917 und der Adelsbrief wurde mit 5. Oktober 1917 datiert. Am 31. Januar 1918 übernahm ihn Fürst Thun als Vormund der Waisenkinder. Aller Voraussicht nach sollten die Hohenberg zur aristokratischen Elite der Monarchie zählen. Ihr Prestige sollte auch durch den nur selten erteilten Herzogstitel bekräftigt werden, mit dem das Familienoberhaupt (genauso wie Sophie Chotek seit 1909) de facto den Oberhäuptern aller übrigen Fürstenfamilien vorgesetzt wurde, denen die Position in der Hofhierarchie nach dem Nobilitierungsdatum zustand.30 Das Ganze war jedoch anders. Im Herbst 1918 zerfiel das jahrhundertealte Gebäude der Donaumonarchie und Kaiser Karl I. begab sich ins Exil. Die Nachfolgestaaten wurden mit der komplizierten Erbschaft eigene Art und Weise fertig. In dieser Frage verhielt sich die Tschechoslowakische Republik höchst radikal. Die Aversion gegen die gestürzte Herrscherdynastie war dermaßen stark, dass der neue Staat nicht nur das habsburgisch-lothringische Vermögen ersatzlos konfiszierte, sondern mit dem Parlamentsbeschluss vom 5. August 1921 auch das Vermögen der Nachkommen des in Böhmen nicht allzu beliebten Thronfolgers Franz Ferdinand d´Este – der Familie Hohenberg. Mit diesem seltsamen Schritt gestand die Republik den morganatischen Nachkommen der Familie Habsburg dieselben „Rechte“ zu, die die ganze ehemalige Herrscherfamilie im Lande nach 1918 „genoss“.31 Der Großgrundbesitz und die Schlösser Konopiště und Chlum bei Třeboň mit wertvollen Kunstsammlungen wurden beschlagnahmt, zum Hauptsitz der Familie Hohenberg wurde nunmehr das Schloss Arstetten in Niederösterreich, in dessen Kapelle die Gründer der Familie, Erzherzog Ferdinand und seine morganatische Gattin Sophie bereits im Jahr 1914 beigesetzt worden waren. (Wappenzeichnungen: Michal Fiala) schrift der böhmischen Adelsfamilien), Hrsg. POUZAR, V. – MAŠEK, P. – MENSDORFF-POUILLY, H. – POKORNÝ, P. R., Praha 2001, S. 147. 30 Sonst wäre die Familie Hohenberg fast am Ende der Hofrangordnung, vor den „jüngsten“ Fürstenfamilien (seit 1911) Thun-Hohenstein, Festetics und Weikersheim und vor den Fürsten (1917) Lónyay gestanden. ŽUPANIČ (2006), S. 96-97. 31 PEKAŘ, J., Omyly a nebezpečí pozemkové reformy (Missgriffe und Gefahr der Bodenreform), Praha 1923, S. 63; CHROMÝ (1989), S. 22. ADLER 6/08 275