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Amtsblatt Der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-heide Für Die Mitgliedsgemeinden

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide für die Mitgliedsgemeinden Angern Bertingen Born Burgstall Colbitz Cröchern Dolle Glindenberg Heinrichsberg Hillersleben Loitsche Mahlwinkel Neuenhofe Elbe-Heide

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide für die Mitgliedsgemeinden Angern Bertingen Born Burgstall Colbitz Cröchern Dolle Glindenberg Heinrichsberg Hillersleben Loitsche Mahlwinkel Neuenhofe Elbe-Heide Rogätz Sandbeiendorf Wenddorf Zielitz 3. Jahrgang Freitag, den 1. August 2008 Nummer 7 Woche 31 Herausgeber und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Telefon 0 30 / , Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für das Amtsblatt: Der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes Elbe-Heide, Rogätz, Magdeburger Str. 40 Die Rogätzer Kanuregatta Jubiläumsveranstaltung auf hohem sportlichen Niveau und mit viel Spannung Am 14./15. Juni 2008 fand in diesem Jahr die traditionelle Kanuregatta des Sportklubs Kanu Rogätz statt. Sie wurde zum 20. Mal ausgetragen, wozu sich 14 Vereine aus Sachsen Anhalt eingefunden hatten. In diesem Jahr fanden die Rennen auf dem Baggersee am Campingplatz von Fred Grobler aus Angern, am Sandkrug, statt. Der Rahmen und die Regattastrecke hatten ein höheres Niveau als in den vergangenen Jahren. Auch die Gastvereine äußerten sich positiv zum neuen Regattaort. Am Sonnabend fanden die 200 m Rennen und am Sonntag die 500 m Rennen statt. Im Kampf um den Sprintpokal siegten der Wassersportverein Haldensleben vor den Wassersportfreunden aus Burg. Neu im Programm waren die Staffelwettkämpfe. Über 200 m mit jeweils 4 Startern pro Verein sorgten diese Wettkämpfe für mehr Spannung bei Kanuten und Zuschauern. Hier war Geschicklichkeit gefragt, um den Staffelstab zu übergeben, was nicht immer gelang, so dass auch einige Sportler kenterten. Im Rahmen der Rogätzer Kanuregatta wurden auch die 1. Kinder- und Jugendspiele im Landkreis Börde ausgefahren. Die Siegerehrung am Sonntag nahmen unser Landrat Thomas Webel, unterstützt von der Rogätzer Blütenkönigin und Justizia vor. Den Gesamtpokal erkämpfte sich die TSG Calbe mit 307 Punkten, gefolgt von den Wassersportfreunden aus Burg mit 289 Punkten und dem Wassersportverein Haldensleben mit 248 Punkten. Die Veranstalter aus Rogätz belegten den 4. Platz mit 214 Punkten. Die 20. Rogätzer Kanuregatta auf dem Gelände des Campingplatzes von Fred Grobler war ein Erfolg und dafür möchte sich der Verein bei allen Helfern und Sponsoren recht herzlich bedanken. Ein herzliches Dankeschön: der Gemeinde Rogätz, den Kieswerken Cemex Rogätz, der Elektroinstallation Sven Zake, SLT Kran Transport u. Vermietungs- GmbH, Firma Wessel Autoteile, Campingplatz und Liegewiese Fred Grobler, Firma Gordon Böttcher, Fleischerei Gäpler, Feinkostwerke Hamker, Malerfirma Winkelmann. Für den 23. August 2008 planen die Kanuten einen Kaffeenachmittag verbunden mit einem Schnupperpaddeln. Auch für diese Veranstaltung laden wir alle herzlich ein. Der Sportclub Kanu Rogätz 1. August 2008 Elbe-Heide 3 AMTSBLATT Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil 1. Satzungen Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Cröchern für das Haushaltsjahr 2008 Seite Bekanntmachung der Satzung über die Gewährung eines kommunalen Begrüßungsgeldes für neugeborene Kinder der Gemeinde Heinrichsberg Seite 4 2. Öffentliche Bekanntmachungen 2.1. Bekanntmachung der Jahresrechnungen der Gemeinde Bertingen für die Jahre 2005 bis 2006 Seite 5 Nichtamtlicher Teil 3. Hinweise Seite Gefahrenabwehr für die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Seite Mitteilungen des Verwaltungsamtes Seite Gratulationen Seite 8 1. Satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Cröchern für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund des 92 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Cröchern in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzhaushalt mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen wird auf festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt: 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 345 v. H. 3. Gewerbesteuer auf 325 v. H. 6 Für den unverzüglichen Erlass einer Nachtragssatzung gem. 95 GO LSA gelten folgende Wertgrenzen: 1. Erheblich i.s.d. 95 Abs. 2 Ziffer 1 GO LSA ist ein Fehlbetrag, der 2 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens überschreitet. 4 Elbe-Heide AMTSBLATT 1. August 2008 Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide 2. Erheblich i.s.d. 95 Abs. 2 Ziffer 2 GO LSA sind Mehrausgaben, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens übersteigen. 3. Bei Ausgaben im Sinne des 95 Abs. 3 Ziffer 2 GO LSA für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, deren voraussichtliche Höhe mehr als beträgt. 4. Erheblich i.s.d. 95 Abs. 3 Ziffer 4 GO LSA ist eine Vermehrung oder Hebung von Stellen ab 5 v. H. der im Stellenplan des laufenden Haushaltsjahres ausgewiesenen Planstellen. Cröchern, den Horn Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2008 der Gemeinde Cröchern Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Cröchern für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Kommunalaufsicht ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung LSA vom bis zur Einsichtnahme in der Gemeinde Cröchern während der Bürgermeistersprechstunde und zu den Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Elbe - Heide in Rogätz, Magdeburger Straße 40, Kämmerei öffentlich aus. Rogätz, den Schmette Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes der VG Elbe-Heide Satzung über die Gewährung eines kommunalen Begrüßungsgeldes für neugeborene Kinder der Gemeinde Heinrichsberg Aufgrund 6, 7 und 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBL.LSA S. 568), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 7. November 2007 (GVBL, LSA S. 352) hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: Präambel Die demographische Entwicklung in Sachsen-Anhalt hat auch die Gemeinde Heinrichsberg erreicht. Der Bevölkerungsrückgang im Territorium wird immer dramatischer und führt zur Überalterung der Bevölkerung. Wohnten im Dezember 2000 in Heinrichsberg noch 411 Bürger, so wohnten im Juni 2007 in Heinrichsberg noch 387 Bürger. Um diesem Trend entgegenzuwirken und vor allem um die Geburtenrate zu erhöhen sind neben dem staatlichen Kindergeld weitere Fördermöglichkeiten nötig. 1 Die Gemeinde Heinrichsberg zahlt für jedes ab dem 1. Juli 2008 neugeborene Kind, dessen Mutter mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Heinrichsberg gemeldet ist und dessen Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) ebenfalls in der Gemeinde Heinrichsberg ist, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 500,00. 2 Die Leistung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Antragsstellung erfolgt bei der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide. 4 Die Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Geburt des Kindes zu stellen. 5 Der Anspruch auf Leistungen gemäß dieser Satzung wird ausschließlich der Mutter gewährt, wenn die melderechtlichen Verhältnisse gemäß 1 gegeben sind. 6 Die Leistung der Gemeinde wird innerhalb eines Monat nach Antragstellung erbracht so weit die satzungsgemäßen Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung vorliegen. 7 Die Leistung der Gemeinde wird im Rahmen der Haushaltslage gewährt, sie ist freiwillig und deshalb nicht einklagbar. 8 Diese Satzung tritt rückwirkend am in Kraft. Heinrichsberg, den Seidewitz Bürgermeisterin 3 Antragsberechtigt ist jeder Elternteil der für das Neugeborene sorgeberechtigt ist. Bei der Antragstellung ist die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des Antragstellers vorzulegen. 1. August 2008 Elbe-Heide 5 AMTSBLATT Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide 2. Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Jahresrechnungen der Gemeinde Bertingen für die Jahre Der Gemeinderat der Gemeinde Bertingen hat in der Sitzung am die Jahresrechnungen der für die Jahre 2005 und 2006 (Beschluss BV-BE/059/2008/IV) bestätigt und gleichzeitig die Entlastung des Bürgermeisters gemäß Gemeindeordnung 108a für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 (Beschluss BV-BE/058/2008/IV) beschlossen. Die Jahresrechnungen für die Jahre 2005 und 2006 einschließlich Stellungnahme nach 108a (1) und Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes liegen zu den Dienstzeiten vom bis zur Einsichtnahme in der Kämmerei des Verwaltungsamtes der VG Elbe- Heide in Rogätz, Magdeburger Str. 40 öffentlich aus. Rogätz, den Schmette Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes der VG Elbe-Heide Ende des amtlichen Teils 6 Elbe-Heide 1. August 2008 Nichtamtlicher Teil 3. Hinweise Hinweise des Ordnungsamtes für die Bungalow-Siedlung Lindhorst / Heidberg Langsam fahren, Lärm vermeiden, Hunde anleinen wichtig für gutes Miteinander Liebe Naturfreunde, liebe Bungalowbesitzer und -pächter, liebe Urlauber, mit den folgenden Hinweisen möchten wir zum rücksichtsvollen, reibungslosen Zusammenleben der Grundstückbesitzer und - pächter im folgenden Nutzer genannt auf dem Heidberg beitragen: Das von Ihnen genutzte Gebiet wurde im März 1996 durch den Bebauungsplan Nr. 13 als Sondergebiet im Flächennutzungsplan der Gemeinde Colbitz festgeschrieben. Der Bebauungsplan für das Sondergebiet wurde aufgestellt: zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Plangebiet zur Erhaltung der Erholungsfunktion zur Erhaltung des Charakters des Landschaftsschutzgebietes (Lindhorst- Ramstedter Forst) Die Nutzung des Sondergebietes ist festgeschrieben als Wochenendhausgebiet mit vereinzelter genehmigungspflichtiger Wohnnutzung. Das Gebiet wird umschlossen durch die unbefestigten öffentlich gewidmeten Wege: Sandbreite An der Wasserleitung Drosselweg Buchfinkenweg. Die inneren, unbefestigten Erschließungswege (Schwarzer Weg, Finkenweg, Eichhornweg und Amselweg) mit Geh-, Fahrund Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit sind Privatwege! Aufgrund der Eigenschaften dieser Wege gilt ein generelles Parkverbot. Weiterhin ist mit Kraftfahrzeugen mit angemessener Fahrgeschwindigkeit ( 20 km/h) zu fahren. Durch die geographische Lage des Sondergebietes außerhalb der Ortskerne Colbitz/Lindhorst ist eine Entwicklung zum Wohngebiet nicht vorgesehen. Als Art der baulichen Nutzung wird für das Plangebiet Sondergebiet für Wochenendhäuser festgeschrieben. Eine Wohnnutzung als ständiger Wohnsitz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Für dieses Gebiet steht die Sicherung der Erholungsfunktion im Vordergrund. Wochenendhausgebiete sind aufgrund der Erholungsnutzung besonders lärmempfindliche Bereiche. Alle Nutzer werden deshalb aufgefordert, ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Die Gefahrenabwehrverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide, die auch für die Gemeinde Colbitz gilt, schreibt die Gebiete Lindhorst Heidberg und Lindhorst Balzer Siedlung ebenfalls als Sondergebiete fest. In diesen Gebieten ist Sonntags grundsätzlich und an allen anderen Tagen in der Zeit von Uhr bis Uhr und von Uhr bis 6.00 Uhr jegliche Ruhestörung zu unterlassen. Während dieser Zeiten sind unter anderen folgende Tätigkeiten zu unterlassen: Der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten (z.b. Sägen, Bohren, Schleifen, Pumpen u.a.), der Betrieb von motorbetriebenen Garten- und Sportplatzpflegegeräten (z.b. Rasenmäher. Arbeitsmaschinen u.a.), Holzhacken, Ausklopfen von Teppichen, Polstern und Matratzen u.a.. Weiterhin dürfen innerhalb der Ruhezeiten Lautsprecher, Radios, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. Bei der Benutzung und dem Betrieb von Fahrzeugen (Kfz, Motorräder, Quads u.a.) ist jedes nach den Umständen vermeidbare Geräusch zu unterlassen. Insbesondere ist die Angabe von Schallzeichen sowie das Ausproben und geräuschvolle Laufen lassen von Motoren verboten. Eine weitere Lärm- und Gefahrenquelle, stellt die von einigen Nutzern praktizierte Hundehaltung dar. Es wird deshalb nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hunde im Amt der Verwaltungsgemeinschaft anzumelden sind, Hunde grundsätzlich außerhalb der Grundstücke anzuleinen sind, Hunde nicht durch langanhaltendes Bellen, Heulen und ähnliche Geräusche die Nachbarn stören, Hunde nicht ohne den Willen des Hundehalters das befriedete Besitztum verlassen können, Hunde nicht unbeaufsichtigt herumlaufen, Personen oder Tiere anspringen oder anfallen bzw. beißen. Nur bei Einhaltung dieser allgemeinen Regeln, wird dieses Gebiet seiner Zweckbestimmung als Erholungsgebiet gerecht und es werden Ärgernisse unter den Nutzern vermieden. In diesem Sinne wünschen wir allen Nutzern für die laufende Saison und für die Zukunft ein partnerschaftliches, harmonisches Zusammenleben. Horn Leiter des Ordnungsamtes Gefahrenabwehr für die VG Elbe-Heide 0171/ Rufnummer des WWAZ bei Störungen: Bereitschaftstelefon GKVE mbh Klein Ammensleben: Feuerwehrleitstelle Landkreis Börde Tel Information des Einwohnermeldeamtes Sicher haben Sie die intensiven Berichterstattungen in den Medien bezüglich des Sicherheitsproblems in den Meldebehörden wahrgenommen. Das in unserer Verwaltungsgemeinschaft eingesetzte Einwohnermeldeverfahren MESO ist von den aufgeworfenen Problemen nicht betroffen. Es handelt sich bei der Datenpanne in den Meldebehörden um eine Internetanwendung unseres Softwareanbieters, die bei einigen Kommunen, nicht bei uns, im Einsatz ist. Die Daten unseres Einwohnermeldedatenbestandes sind geschützt und erfüllen die Datenschutzbestimmungen. Wir können Ihnen versichern, dass keinerlei Daten an die Öffentlichkeit gelangt sind. Schmette Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes 1. August 2008 Elbe-Heide 7 Kegelparty im Burgstaller Bürgerhaus am 23. August SV Heide Burgstall 1910 e.v. informiert: Am ist im Burgstaller Bürgerhaus Kegelparty. Dazu laden wir alle Burgstaller recht herzlich ein. 15:00-18:00 Uhr Kegelturnier der Kinder (U 18) ab 19:00 Uhr Kegelturnier der Erwachsenen (Erwachsenenkegeln erfolgt in Mannschaft mit je 3 Teilnehmern pro Mannschaft.)...anschließend Party, Party, Party! ACHTUNG: Turnschuhe nicht vergessen!!! Tag der offenen Tür des Schützenvereins am 30. August Der Schützenverein Rogätz 1994 e. V. lädt ein zum Tag der offenen Tür. Am Samstag, dem , von bis Uhr, Schießanlage in Rogätz-Friedrichshöhe Lasergesteuertes Schießen Eintritt frei! Kostenloses Kleinkaliberschießen ab 16 Jahre Großkaliberschießen (Kauf der Munition) Ermittlung der Dorfschützenkönige Für das leibliche Wohl ist gesorgt Gut Schuss! Der Vorstand Zum 1. Januar neue Ausschreibung des Sportlerheimes Der SV Angern e.v. schreibt zum die gastronomische Betreuung des Sportlerheimes am Sportkomplex in Angern neu aus. Interessenten können die Bewerberunterlagen bis zum schriftlich anfordern unter: SV Angern e.v., Mario Otte Bruchstraße 40, Angern oder per an Freundschaftsspiel gegen 1. FC Magdeburg am 23. August SV Heide Burgstall 1910 e.v. lädt ein zum Freundschaftsspiel gegen 1. FC Magdeburg A-Jugend (Landespokalsieger) am , Anstoß 15:00 Uhr. Für das leibliche Wohl wird gesorgt! Wir trauern um Malermeister Hans-Joachim Steffen Als langjähriges Mitglied im Gemeinderat und Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr hat er sich Verdienste um die Gemeinde Burgstall erworben. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Gemeinderat Freiwillige Feuerwehr Burgstall 8 Elbe-Heide Gratulationen für Geburtstagskinder Unsere herzlichen Glückwünsche gelten allen Jubilaren in den Gemeinden 1. August zum 50. Hochzeitstag Herr Kurt und Frau Ellen Schwentesius, in Zielitz zum 60. Hochzeitstag Herr Fritz und Frau Helga Barth, in Loitsche zum 60. Hochzeitstag Herr Rolf und Frau Christa Conneus, in Zielitz Gemeinde Angern zum 88. Geburtstag Frau Hösel, Elfriede zum 71. Geburtstag Frau Kämpfert, Ruth zum 70. Geburtstag Frau Roloff, Inge zum 93. Geburtstag Frau Voigt, Hedwig zum 78. Geburtstag Herr Blume, Heinz zum 84. Geburtstag Frau Groß, Edith zum 79. Geburtstag Frau Wolter, Lieselotte zum 78. Geburtstag Frau Klein, Ella zum 79. Geburtstag Frau Adler, Annemarie zum 74. Geburtstag Herr Framke, Hubert zum 81. Geburtstag Herr Ferl, Karl-Heinz zum 78. Geburtstag Frau Hellmuth, Ursula zum 73. Geburtstag Frau Framke, Helga zum 77. Geburtstag Frau Theuerkauf, Thea Gemeinde Bertingen zum 88. Geburtstag Frau Kloß, Herta zum 76. Geburtstag Herr Brock, Hans Gemeinde Burgstall zum 95. Geburtstag Frau Steffen, Charlotte zum 71. Geburtstag Herr Schulze, Eberhard zum 77. Geburtstag Herr Seebert, Heinz zum 82. Geburtstag Herr Rasper, Johann zum 75. Geburtstag Frau Schäfer, Regina Gemeinde Colbitz zum 79. Geburtstag Frau Seifert, Elfriede zum 82. Geburtstag Herr Sommer, Hermann zum 75. Geburtstag Frau Bock, Helga zum 79. Geburtstag Frau Seebert, Anneliese zum 73. Geburtstag Frau Stage, Gertrud zum 75. Geburtstag Herr Herms, Hermann zum 79. Geburtstag Herr Fischer, Otto zum 71. Geburtstag Herr Ringel, Günther zum 75. Geburtstag Herr Wesche, Heinz zum 82. Geburtstag Frau Ebert, Eva zum 72. Geburtstag Frau Wischeropp, Irmtraut zum 73. Geburtstag Herr Helmholz, Rudolf zum 95. Geburtstag Frau Kositzki, Anna zum 72. Geburtstag Herr Wehling, Egon zum 71. Geburtstag Frau Holland, Anita zum 84. Geburtstag Frau Jüterbock, Hildegard zum 74. Geburtstag Frau Pieper, Vera zum 74. Geburtstag Herr Barby, Ewald zum 71. Geburtstag Frau Schrader, Helga zum 70. Geburtstag Frau Gerecke, Thea zum 84. Geburtstag Herr Thomas, Karl zum 72. Geburtstag Herr Holland, Siegfried zum 83. Geburtstag Frau Hunold, Gerda zum 73. Geburtstag Herr Pieper, Kurt zum 72. Geburtstag Herr Kolbe, Arno zum 80. Geburtstag Frau Saaling, Elisabeth zum 87. Geburtstag Frau Seifert, Gerda zum 75. Geburtstag Frau Gladow, Lisa OT Lindhorst zum 75. Geburtstag Frau Radtke, Elisabeth zum 75. Geburtstag Frau Helmholz, Erika zum 76. Geburtstag Frau Wehrmann, Lieselotte zum 73. Geburtstag Herr Gellert, Werner zum 70. Geburtstag Frau Paschold, Ursula zum 72. Geburtstag Frau König, Eva zum 70. Geburtstag Frau Barth, Lieselotte Gemeinde Cröchern zum 88. Geburtstag Frau Brauns, Erika zum 70. Geburtstag Frau Franz, Editha zum 88. Geburtstag Frau Meyer, Charlotte zum 74. Geburtstag Herr Heymann, Wilfried Gemeinde Dolle zum 85. Geburtstag Frau Sterdt, Emma zum 74. Geburtstag Frau Schütte, Hildegard zum 76. Geburtstag Frau Köhler, Inge zum 88. Geburtstag Frau Müller, Martha zum 83. Geburtstag Herr Ebert, Heinz zum 83. Geburtstag Frau Nahrstedt, Irmgard zum 78. Geburtstag Frau Friedrich, Ingeborg zum 73. Geburtstag Frau Steinig-Pinnecke, Anneliese zum 74. Geburtstag Frau Glebe, Edith zum 81. Geburtstag Herr Leiffert, Wilhelm Gemeinde Glindenberg zum 70. Geburtstag Frau Hasselmann, Therese zum 74. Geburtstag Herr Höhne, Ulrich zum 70. Geburtstag Frau Renger, Ilse zum 84. Geburtstag Herr Meyer, Fritz zum 75. Geburtstag Herr Müller, Arno zum 80. Geburtstag Frau Hausmann, Anneliese zum 75. Geburtstag Frau Braune, Christel zum 71. Geburtstag Herr Soschinski, Günter zum 71. Geburtstag Fr