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Arbeitsgemeinschaft Der Grundbesitzerverbände E. V.

Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e. V. V 1. Schutz des privaten Eigentums an Grund und Boden Eigentum und Erbrecht sind ein elementares Grundrecht und ein unverzichtbarer Grundpfeiler unserer

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Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e. V. V 1. Schutz des privaten Eigentums an Grund und Boden Eigentum und Erbrecht sind ein elementares Grundrecht und ein unverzichtbarer Grundpfeiler unserer demokratischen Grundordnung. nung. Ist Ihre Partei bereit, sich aktiv zugunsten des Privateigentums an Grund und Boden einzusetzen, und wenn ja in welcher Form? Im Grundgesetz ist in Art. 14 das Recht des Einzelnen auf Eigentum festgeschrieben. Seine Nutzung soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Allerdings muss die Sozialpflichtigkeit des Eigentums verhältnismäßig sein. Das Recht des Einzelnen, über die Nutzung seines eigenen Grund und Bodens zu entscheiden, gehört zu den Grundwerten unserer Demokratie. Die FDP sieht sich als Partei des Eigentums und wendet sich entschieden gegen Enteignungen, die nicht ausdrücklich durch ein übergeordnetes Anliegen des Gemeinwohls begründet sind. Wir lehnen kalte Enteignungen ab. Das private Eigentum ist für uns Grundpfeiler der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen. Etwaigen Versuchen der Einschränkung werden wir uns immer mit Nachdruck entgegenstellen. 2. Verzicht auf jede Form von Substanzbesteuerung und Zwangsabgaben a) Stimmt Ihre Partei damit überein, dass sich die Belastung der Land- und Forstwirtschaft durch Erbschaftsteuer, Grundsteuer und vergleichbare Steuern nur an der Ertragsfähigkeit der Betriebe ausrichten darf? b) Wie sind Ihre Pläne zur künftigen Steuerpolitik? c) Wie stehen Sie zu einer Wiedererhebung der Vermögensteuer und zur Einführung E einer Ver- mögensabgabe? d) Gibt es Pläne Ihrer Partei, die Erbschaftssteuer zu erhöhen? e) Halten Sie am bisherigen Modell des Erlasses der Erbschaftsteuer zur Arbeitsplatzsicherung rung bei Betriebsfortführung durch den Erben/Schenknehmer fest? f) Wie beurteilen eilen Sie folgende Aussage: Durch eine Steuerbelastung über die Ertragsfähigkeit hinaus wird in die Substanz der Betriebe eingegriffen und damit werden als Folge die Steuer- einnahmen langfristig sinken? Die FDP will die staatlichen Einnahmen grundsätzlich auf die Ertragsbesteuerung stützen und nicht auf die Substanzbesteuerung. Ein verschärftes Erbschaftsteuerrecht sowie eine Vermögensabgabe und eine Vermögensteuer wären gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine untragbare Belastung und würden zu einem massiven Abfluss von Kapital und Vermögen aus Deutschland führen und Arbeitsplätze vernichten. Bei derzeitigen Rekord- Steuereinnahmen verbietet sich eine Diskussion über Steuererhöhungen. Wir wollen stattdessen die Kalte Progression abschaffen und den Abbau des Solis schrittweise bis 2019 einleiten. Die erbschaftssteuerlichen Regelungen bei Fortführung des Betriebs haben wir eingeführt und wollen sie, ggfs. in anderem verfassungsrechtlichen Umfeld, erhalten. Eine Grundsteuerreform kann wenn überhaupt nur aufkommensneutral erfolgen. Seite 2/9 3. Europäische Agrarpolitik Wie sehen die Pläne Ihrer Partei zur gemeinsamen Agrarpolitik der EU 2014 aus? a) Setzt sich Ihre Partei für eine Kappung der EU-Zahlungen ab einer bestimmten Hektar- Größe ein? Wenn ja, wie verträgt sich Ihre Position mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG sowie mit den Gleichheitssätzen der EU-Grundrechtecharta? Wir wollen bei der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik die Rahmenbedingungen für die konventionelle und ökologische Landwirtschaft weiter durch marktwirtschaftliche Reformen und einen konsequenten Bürokratieabbau verbessern. Dazu gehört Planungssicherheit für Landwirte durch marktwirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Abbau von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass EU-Recht konsequent 1:1 in nationales Recht umgesetzt wird. Kappung ab einer bestimmten Hektarzahl und eine degressive Ausgestaltung von Direktzahlungen, auch in Abhängigkeit von Arbeitsplätzen, lehnen wir ab. Das führt langfristig zu ineffizienten Betriebsstrukturen. Diese Instrumente führen zu keinen Verbesserungen beim Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz. Sie führen zu höheren Kosten durch Ausweichreaktionen, z. B. Betriebsteilungen und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. b) Greening: Stimmen Sie zu, dass auf ökologischen Schwerpunktflächen auch weiterhin eine e Flächennutzung möglich sein muss? Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt das Greening als Hauptelement der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab. Pauschal 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu greenen bringt nach kein Mehr an Biodiversität in der Landwirtschaft. Effektiver sind gezielte Agrarumweltmaßnahmen und die Förderung von Hotspots. Die FDP fordert einen effizienten Einsatz von Steuergeldern für Naturschutz und Biodiversität. Die Landwirtschaft hat in den nächsten Jahren hohe Anforderungen zu erfüllen: die Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung, die Bereitstellung von Flächen und Biomasse für die Produktion erneuerbarer Energien, Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffe und den Klimawandel. Angesichts dessen, können wir es uns nicht leisten, ökologische Vorrangfläche vollständig aus der produktiven Nutzung herauszunehmen. c) Wie definieren Sie den aktiven Landwirt? Die FDP hält an dem Grundsatz fest, dass die Direktzahlungen an die ordnungsgemäß bewirtschaftete Fläche gebunden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die die Fläche Eigentum eines Landwirtes im Nebenwerb, einer Genossenschaften oder Agrarholding ist. Ausgeschlossen von aktiver Landwirtschaft sind Parkanlagen, Golfplätze und Flughäfen, auch wenn sie eventuell mit Schafen beweidet werden. Die vorgeschlagene Lösung einer kurzen Negativliste, wie sie jetzt im Zuge der GAP vorliegt, wird von der FDP begrüßt. d) Stimmt Ihre Partei damit überein, dass sich die Frage der Neuzuteilungen von Zahlungsann- sprüchen für Mitgliedsstaaten wie Deutschland erübrigt, weil diese schon regional einheitl heitlii- che Flächenprämien eingeführt haben? Ja. e) Sind Sie bereit, bei allen weiteren Regelungen in der europäischen und deutschen Agrar- und Forstpolitik eine Gleichbehandlung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen B zu beachten? Wir wollen den europäischen Binnenmarkt vollenden, die gemeinsame Agrarpolitik stärker an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und Nachhaltigkeit ausrichten und Europas Füh- Seite 3/9 rungsrolle in den Schlüsselbereichen von Forschung, Technologie und Dienstleistungen stärken. Eine Gleichbehandlung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange gehört für uns selbstverständlich dazu. 4. Land- und Forstwirtschaft in der Energiewende a) Wie berücksichtigt Ihre Partei die Belange der Land- und Forstwirtschaft beim Ausbau des Leitungsnetzes im Rahmen der Energiewende? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass eine möglichst geringe Durchschneidung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen bzw. Flä- chenbeanspruchung erfolgt? Wie stehen Sie zu einer angemessenen, wiederkehrenden Vergütung für die Einräumung von Energieleitungsrechten (über die bisherige einmalige Dienstbarkeitsentschädigung hinausg ausge- hend) als faire Entschädigung für die dauerhafte Nutzungseinschränkung? Der geeignete Trassenkorridor wird im Rahmen der Bundesfachplanung unter Berücksichtigung sämtlicher öffentlicher und privater Belange festgelegt. Nach 5 NABEG prüft die Bundesnetzagentur insbesondere eine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und ob der Verwirklichung des Vorhabens in einem Trassenkorridor überwiegende öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Hierbei werden auch etwaige ernsthaft in Betracht kommende Alternativen von Trassenkorridoren berücksichtigt. Belange der Land- und Forstwirtschaft können von den Eigentümern oder den Trägern öffentlicher Belange (insbesondere den Landwirtschaftskammern) als private Belange in der Bundesfachplanung und auch im Planfeststellungsverfahren vorgebracht werden. Die Durchschneidung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist ein wirtschaftlicher Aspekt, der in die Abwägungsentscheidung einfließt. Eine Durchschneidung ist relevant, wenn sie zu wirtschaftlichen Einbußen führt (z.b. Beeinträchtigung der Landwirtschaft oder der Entwicklungsmöglichkeiten eines Betriebes). Für die wirtschaftlichen Einbußen erfolgt in der Regel ein angemessener finanzieller Ausgleich. Beeinträchtigungen der Land- und Forstwirtschaft können zudem über das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 GG) Berücksichtigung finden, sofern die Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert primär, unverhältnismäßige und gleichheitswidrige Belastungen zu vermeiden. Es gilt das Gebot des geringstmöglichen Eingriffs. Hinsichtlich der Leitungen, die dem überörtlichen Versorgungsnetz dienen, besteht regelmäßig im Rahmen der Verhältnismäßigkeit eine Duldungspflicht. Im Hinblick auf Kompensationszahlungen für die Einräumung von Energieleitungsrechten (über die bisherige einmalige Dienstbarkeitsentschädigung hinaus) ist zunächst auf Entschädigungen der Grundbesitzer einzugehen. Die Regelung von Kompensationszahlungen für die Errichtung von Stromleitungen erfolgt in der Regel in Rahmenvereinbarungen zwischen dem Netzbetreiber und landwirtschaftlichen Verbänden. In diesen Rahmenvereinbarungen wird grundsätzlich eine Entschädigung für die Eintragung einer Dienstbarkeit sowie zusätzlich ein Zuschlag für Zeit- und Aufwandsersparnis bei gütlicher Einigung vorgesehen. Regelmäßig enthalten die Rahmenvereinbarungen eine Nachbesserungsklausel, wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der zu einer höheren Entschädigung geführt hätte (Bauland- /Bodenschutzklausel). Darüber hinaus zahlt der Netzbetreiber regelmäßig an den Eigentümer oder Bewirtschafter eines Grundstücks Aufwandspauschalen für den mit dem Abschluss des Vertrages und der Grundbucheintragung verbundenen - und gegebenenfalls auch weiteren - Aufwand. Neben der Dienstbarkeitsentschädigung für den Schutzstreifen erhält der Eigentümer eine einmalige Entschädigung für die Maststandorte. Diese dient der Kompensation der tatsächlichen Nutzungseinschränkung für den Maststandort und wird anhand einer Mastentschädigungstabelle ermittelt. Die Tabelle wurde aus einem Gutachten abgeleitet, das unter Einbe- Seite 4/9 ziehung der Landwirtschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Netzbetreiber RWE, E.ON, Amprion und TenneT, durch die vereidigten Sachverständigen Dr. Jennissen und Wolbering erstellt wurde. Relevante Faktoren für die Berechnung der Mastentschädigung sind dabei im Wesentlichen die Mastaustrittsgröße und die Ertragserwartung. Bei Errichtung von Leitungen erfolgt weiterhin ein Ersatz des Aufwuchsschadens im Arbeitsstreifen je nach Inanspruchnahme. Er wird im Nachhinein individuell ermittelt. Flurschäden werden ebenfalls nach individueller Ermittlung ersetzt. Hierfür gibt es jeweils Tabellen der Landwirtschaftskammern. Nachweisbare Folgeschäden (z.b. Minderertrag) werden ebenfalls ausgeglichen. Für die Bewertung forstwirtschaftlich genutzter Flächen gibt es teilweise besondere Waldbewertungsrichtlinien der Forstbehörden. Soweit keine besonderen Regelungen vereinbart werden, haftet der Übertragungsnetzbetreiber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb der Leitung entstehen. Mitunter erfolgen zwischen den Netzbetreibern und Grundbesitzern auch weitere (individuelle) Vereinbarungen über die Nutzung der Grundstücke während der Bautätigkeiten (z.b. Nutzung des Grundstücks als Stellfläche für Baumaschinen). Was Kompensationszahlungen an Gemeinden betrifft, können gemäß 5 Abs. 4 StromNEV bei der Festlegung der Netzentgelte einmalig Kompensationszahlungen an Gemeinden in Höhe von bis zu / km berücksichtigt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber können mit den Gemeinden, auf deren Gebiet eine Freileitung errichtet wird, einen Vertrag über die Ausgleichszahlung schließen. Voraussetzung der Ausgleichszahlung sind der Bau und die Inbetriebnahme einer Höchstspannungsfreileitung in neuer Trasse nach 43 Nr. 1 EnWG. Die Höhe der Zahlung soll nach objektiven Kriterien bestimmt werden. Je mehr Systeme vorhanden sind, umso größer und breiter ist die Trasse und damit die Beeinträchtigung, so dass ein höherer Ausgleichsbetrag gezahlt wird. Hierzu hat 50Hertz im Dezember 2012 als erster ÜNB eine Mustervereinbarung veröffentlicht. b) Welche Maßnahmen planen Sie im Hinblick auf eine Reform des Erneuerbare- Energien- Gesetzes (EEG)? Werden Sie und wenn ja, in welchem Umfang, die Vergütungen für Be- B standsanlagen und Neuanlagen neu regeln? Für die FDP ist das Gelingen der Energiewende entscheidend. Im Vordergrund steht dabei, dass Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie erhalten bleiben. Mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbaren Energien am gesamten Strommix müssen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Erneuerbaren stärker marktwirtschaftlichen Mechanismen folgt. In der Vergangenheit war das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)- mit festen Einspeisevergütungen - ein wirksames Instrument zur Förderung von Techniken in einem Nischenmarkt. Dies hat dazu geführt, dass Ausbauziele erreicht und sogar übererfüllt wurden. Allerdings hat dies zu einer erheblichen Kostensteigerung geführt, die von den Stromkunden zu schultern ist. Es ist absehbar, dass der Ausbau bis 2020 viel schneller voran geht als geplant. Dies erfordert grundlegende Anpassungen an die neue Rolle der Erneuerbaren im Strommarkt. Bestehende Anlagen genießen selbstverständlich Bestandsschutz. Bei neuen Anlagen muss aber sichergestellt werden, dass der Zubau in einer Weise erfolgt, die stabile Netze gewährleistet. Produzenten müssen deshalb mehr Verantwortung für ihr Produkt übernehmen und dazu veranlasst werden, ihren Strom bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Dies geht nur, indem die erneuerbaren Energien an den Markt herangeführt werden und sich also nach Angebot und Nachfrage richten müssen. Wir Liberalen schlagen u.a. vor, dass die Förderung weg von der festen Einspeisevergütung und hin zur Direktvermarktung umgestellt wird. Produzenten mit neuen Anlagen sollen sich einen Kunden suchen müssen, statt den Strom unabhängig vom Bedarf beim Netzbetreiber abzuliefern. Dabei soll Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Preiszuschlag unterstützt werden, aber generell sollen die Erlöse am Markt erzielt wer- Seite 5/9 den. Außerdem befürworten wir automatische Förderkürzungen bei Überschreiten vorgegebener Ausbauziele. Langfristig ist für uns ein europäisches Mengenmodell ein Ziel, um einen Mindestanteil erneuerbarer Energien an den kostengünstigsten Standorten Europas zu produzieren. Im Übrigen ist die FDP mit Ihnen einig, dass die Energiespeicherung und der Netzausbau die zentralen Punkte der Energiewende sind, die nun weiter vorangebracht werden müssen. Mit der Einführung eines bundesweit koordinierten Netzentwicklungsplans, der Grundlage für einen Offshore-Netzentwicklungsplan und zahlreicher gesetzlichen Vorkehrungen für eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren haben wir wesentliche Vorkehrungen für einen beschleunigten Netzausbau getroffen. Nun kommt es darauf an, dass die Ausbauprojekte zügig von den Netzbetreibern realisiert werden. Dabei sind auch die Länder in der Pflicht, die vorhandenen Instrumente für eine zügige Umsetzung vollumfänglich zu nutzen. Die Dezentralisierung bietet die Chance, den Wettbewerb zu stärken und die Energiemärkte für den Mittelstand zu öffnen. Wir unterstützen die Weiterentwicklung der Versorgungsnetze zu intelligenten Netzen (smart grids) die aktiv auf unterschiedliche Energienachfrage reagieren und damit die Effizienz der im Netz eingesetzten Energie erhöhen. Der Bundesnetzagentur soll sofort die Möglichkeit eingeräumt werden, bei instabilen Netzverhältnissen den Einspeisevorrang für neue Großanlagen per Beschluss regional und befristet außer Kraft setzen zu können. Das schafft einen Anreiz, Großanlagen der regionalen Nachfrage entsprechend zu bauen. Der Einspeisevorrang ist ansonsten zu erhalten, um kleinen Anbietern eine faire Chance zu geben und den Druck auf die Netzbetreiber zum Netzausbau zu erhalten. Wir wollen die Chancen zur Energiespeicherung nutzen. Deshalb unterstützen wir gute Rahmenbedingungen für einsatzfähige und effiziente Speichermöglichkeiten, z.b. für Power-to- Gas-Modelle, Pumpspeicher-Kraftwerke oder die kurzfristige Speicherung von Strom mittels Batterietechnik oder anderer einsatzfähiger effizienter Speichermöglichkeiten. c) Wie beurteilen Sie die Risiken der Fracking-Technologie bei der Gewinnung von Erdgas und Erdöl? Stimmen Sie mit uns überein, dass keine weitere Genehmigungen auch außerhalb a von Trinkwassergebieten erfolgen dürfen, solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Gefährdung für Mensch, Umwelt und insbesondere Grundwasser besteht? b Es ist Ziel der FDP, die Möglichkeit zum Einsatz der Fracking-Methode in Deutschland aufrecht zu erhalten, aber gleichzeitig den Schutz der Umwelt drastisch zu verbessern. Dabei hat für die FDP der Schutz des Grund- und Trinkwassers höchste Priorität. Die Fachpolitiker von FDP und CDU hatten sich erfolgreich und einvernehmlich mit dem Umwelt- und Wirtschaftsministerium auf einen Gesetzesvorschlag verständigt, der die Sicherheit für Mensch und Umwelt deutlich verbessert hätte: Für jedes künftige Fracking-Projekt in Deutschland wäre von Anbeginn eine Prüfung der Umweltverträglichkeit mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend vorgeschrieben und eine ausdrückliche Zustimmung der Wasserbehörden erforderlich gewesen. Auch hätte es künftig kein Fracking in Wasserschutzgebieten und Gebieten mit Heilquellen gegeben. Bedenkenträger in der Unionsfraktion haben den Gesetzentwurf nun zu Fall gebracht und damit das Gegenteil dessen erreicht, was sie wollten. Folge ist: Fracking bleibt ohne zusätzliche umweltpolitische Auflagen zulässig. d) Wie steht Ihre Partei zum CCS Verfahren? Setzen Sie sich für die Ausweisung von Gebieten für die dauerhafte Einlagerung von CO² in Deutschland ein? Wenn ja, wie beurteilen Sie die Gefahr von Langzeitrisiken? Bei der Erprobung der unterirdischen Speicherung von CO2 in den geplanten Demonstrationsprojekten muss die Sicherheit für Mensch und Umwelt oberste Priorität haben. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir den dafür dringend benötigten verlässlichen Rahmen. Die Car- Seite 6/9 bon-capture and Storage-Technologie (CCS) dient dazu, CO2-Emissionen von Kraftwerken oder Industrieanlagen abzuscheiden und unterirdisch einzulagern. Die Technik befindet sich noch in der Erprobung. Für die deutsche Energieversorgung ist CCS Voraussetzung und Chance, um Kohle - insbesondere den heimischen Energieträger Braunkohle - klimaneutral nutzen zu können. Wenn wir eine klimafreundliche Energieversorgung wollen, müssen wir in global anwendbaren Technologiekonzepten denken. Dazu gehört die CCS-Technologie. Die fossilen Energieträger Kohle, Gas und Erdöl werden weltweit die tragende Rolle bei der Abdeckung des wachsenden Energiebedarfs vor allem der Entwicklungs- und Schwellenländer spielen. Deutschland sollte bei der CCS-Technologie die Marktführerschaft für den weltweiten Einsatz anstreben. Dafür müssen wir in Deutschland die technologische Kompetenz im Bereich CCS nachweisen. Gleichzeitig sollten die deutschen Industrie- und Energieunternehmen ihr Engagement an ausländischen CCS-Projekten verstärken. 5. Natur-,, Gewässer- und Bodenschutz a) Welchen Stellenwert hat der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen für Ihre Partei? Mit welchen Maßnahmen setzen Sie sich dafür ein, dass der Boden für die landwirtschaftlii- che Produktion geschützt wird? Wie werden Sie sicherstellen, dass Böden zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben genutzt und Nutzungskonkurrenzen vermieden werden? Ist es e Ihr Ziel, die Entsiegelung ungenutzter Siedlungs- und Verkehrsflächen voranzutreiben? Wenn ja, mit welchen Mitteln? Hat Ihre Partei ein Interesse daran, eine umwelt- und tiergerechte Grundversorgung für heu- tige und künftige Generationen durch eine nachhaltige und standortgerechte Bewirtschaf- tung landwirtschaftl