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Bedingungsheft Der R+v Krankenversicherung Ag. Gesamt-inhaltsverzeichnis

Bedingungsheft der Gesamt-Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Informationen Informationen nach 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) 5 Informationsblatt der

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Bedingungsheft der Gesamt-Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Informationen Informationen nach 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) 5 Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß 10 a VAG 7 Zusätzliche Informationen nach 3 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) für unsere vollversicherten Kunden 8 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2009) Teile I und II Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2009) (Teil I Musterbedingungen 2009 und Teil II Tarifbedingungen 2009) 10 Teil III Tarife Krankheitskostenversicherungen für Nicht-Beihilfeberechtigte Tarife AGIL classic (EP0 bis EP3) - Primärarzttarife mit Basisleistungen für ambulante ärztliche und zahnärztliche sowie stationäre Heilbehandlung im Dreibettzimmer ohne privatärztliche Behandlung 28 Tarife AGIL comfort (MP0 bis MP3) - Primärarzttarife mit Leistungen für ambulante ärztliche und zahnärztliche sowie stationäre Heilbehandlung im Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung 35 Tarife AGIL premium (TN0 bis TN3) - Krankheitskostenversicherung für ambulante ärztliche und zahnärztliche sowie stationäre Heilbehandlung im Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung 42 Besondere Bedingungen für Studenten und Schüler in den Tarifen AGIL classic, AGIL comfort, AGIL premium 47 Krankheitskosten-Zusatzversicherungen und Krankenhaustagegeldversicherung Tarif SG 1 - Krankheitskostenversicherung für Wahlleistungen bei stationärer Heilbehandlung im Einoder Zweibettzimmer 48 Tarif SG 2 - Krankheitskostenversicherung für Wahlleistungen bei stationärer Heilbehandlung im Zweibettzimmer 50 Tarif 10 - Krankenhaustagegeld 52 Tarif EG 3 - Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse 53 Tarif EG 4 - Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse 56 Tarif AG - Zusatzversicherung für ambulante Heilbehandlung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse 59 Tarife ZE 30, ZE 40, ZE 50 - Ergänzungstarife für Zahnersatz für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse 60 Tarif Blick + Check premium (BC1) - Zusatzversicherung mit Leistungen für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen 61 Tarif Blick + Check comfort (BC2) - Zusatzversicherung mit Leistungen für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen 62 Tarif Blick + Check classic (BC3) - Zusatzversicherung mit Leistungen für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen 63 Tarif Klinik premium (K1) - Zusatzversicherung für stationäre Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer 64 Tarif Klinik comfort (K2) - Zusatzversicherung für stationäre Behandlung im Zweibettzimmer 67 Tarif Klinik classic (K3) - Zusatzversicherung für stationäre Behandlung im Zweibettzimmer infolge von Unfällen 70 Tarif Zahn premium (Z1) - Zusatzversicherung mit Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie 74 Tarif Zahn comfort (Z2) - Zusatzversicherung mit Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie 76 Tarif Zahn classic (Z3) - Zusatzversicherung mit Leistungen für Zahnersatz 78 Tarif Premium plus (P1) - Zusatzversicherung mit Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Vorsorge 80 PKX0411 Seite 1 von 258 Bedingungsheft der Tarif Comfort plus (P2) - Zusatzversicherung mit Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Vorsorge 83 Tarif Classic plus (P3) - Zusatzversicherung mit Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Vorsorge 85 Tarif NaturMedizin (N1) - Zusatzversicherung für ambulante Behandlung mittels Naturheilverfahren 87 Tarif Mitglieder premium (M1) - Ergänzungstarif zur gesetzlichen Krankenversicherung für Mitglieder von Genossenschaften und Versicherte von bestimmten gesetzlichen Krankenkassen 88 Tarif Mitglieder comfort (M2) - Ergänzungstarif zur gesetzlichen Krankenversicherung für Mitglieder von Genossenschaften und Versicherte von bestimmten gesetzlichen Krankenkassen 91 Tarif Mitglieder classic (M3) - Ergänzungstarif zur gesetzlichen Krankenversicherung für Mitglieder von Genossenschaften und Versicherte von bestimmten gesetzlichen Krankenkassen 94 Besondere Bedingungen für die Beitragsentlastung im Alter WBET, BET - Besondere Bedingungen für die Beitragsentlastung im Alter 97 Allgemeine Versicherungsbedingungen der Tarife ZV und ZK (AVB/ZV, ZK) Allgemeine Versicherungsbedingungen der Tarife ZV und ZK für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (AVB/ZV, ZK) 99 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (AVB/KT 2009) Teile I und II Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (AVB/KT 2009) (Teil I Musterbedingungen 2009 und Teil II Tarifbedingungen 2009) 108 Teil III Tarife Tarife TA-Krankentagegeld 122 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegetagegeldversicherung (AVB/PK) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegetagegeldversicherung (AVB/PK) 124 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegezusatzversicherung (AVB/PZV) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegezusatzversicherung (AVB/PZV) (Teil I Tarifbedingungen) 132 Tarif PT - Pflegetagegeld bei Pflegebedürftigkeit der Stufen I bis III 142 Anwartschaftsversicherungen und Optionstarif für Kranken- und Pflegezusatzversicherungen AWG - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die große Anwartschaftsversicherung 143 AWKL - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die kleine Anwartschaftsversicherung 145 Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Optionstarif OT (AVB/OT) 147 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung - Bedingungsteil (MB/PPV 2009) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung - Bedingungsteil - (MB/PPV 2010) 150 Zusatzvereinbarungen für Versicherungsverträge gemäß 110 Absatz 2 und 26 a Absatz 1 SGB XI (siehe Anhang) 165 Tarif PP PKX0411 Seite 2 von 258 Bedingungsheft der Leistungen der Versicherer Tarif PP mit Tarifstufen PPN und PPB 167 Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung 171 Informationen Private Pflegeberatung 174 Private Pflegepflichtversicherung/Zusatzvereinbarungen für Studenten, Fach- und Berufsfachschüler sowie Praktikanten 175 Besondere Bedingungen für die Anwartschaftsversicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung 176 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung ohne Alterungsrückstellungen nach Tarifen, die mit der Bezeichnung K enden im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen (AVB/K) Teil I Tarifbedingungen AVB für die Krankheitskostenversicherung ohne Alterungsrückstellung nach Tarifen, die mit der Bezeichnung K enden im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen (AVB/K) (Teil I Tarifbedingungen) 178 Teil II Tarife Tarif SG 1K - Krankheitskostenversicherung ohne Alterungsrückstellung für Wahlleistungen bei stationärer Heilbehandlung im Ein- oder Zweibettzimmer innerhalb von Gruppenversicherungsverträgen 188 Tarif EG 4K - Zusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von Gruppenversicherungsverträgen 190 Tarife ZE 30K, ZE 40K, ZE 50K - Ergänzungstarife ohne Alterungsrückstellung für Zahnersatz innerhalb von Gruppenversicherungsverträgen 193 Tarif AGK - Zusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung für ambulante Heilbehandlung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von Gruppenversicherungsverträgen 194 Tarif AKK - Zusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung für ambulante ärztliche Behandlung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von Gruppenversicherungsverträgen 195 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung ohne Alterungsrückstellungen nach Tarifen, die mit der Bezeichnung K enden im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen (AVB/KTK) Teil I Tarifbedingungen AVB für die Krankentagegeldversicherung ohne Alterungsrückstellung nach Tarifen, die mit der Bezeichnung K enden im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen (AVB/KTK) (Teil I Tarifbedingungen) 196 Teil II Tarife Tarif TA 6K Krankentagegeldversicherung ohne Alterungsrückstellung 205 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die R-Tarife im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen (AVB/R) Teil I Tarifbedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die R-Tarife im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen (AVB/R) (Teil I Tarifbedingungen) 206 Teil II Tarife PKX0411 Seite 3 von 258 Bedingungsheft der Tarif SG 1R - Krankheitskostenversicherung für Wahlleistungen bei stationärer Heilbehandlung im Einoder Zweibettzimmer innerhalb von Gruppenversicherungsverträgen 216 Tarif SG 2R - Krankheitskostenversicherung für Wahlleistungen bei stationärer Heilbehandlung im Zweibettzimmer innerhalb von Gruppenversicherungsverträgen 218 Tarif EG 3R - Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von Gruppenversicherungsverträgen 220 Tarife ZE 30R, ZE 40R - Ergänzungstarife für Zahnersatz für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von Gruppenversicherungsverträgen 223 Tarif AGR - Zusatzversicherung für ambulante Heilbehandlung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von Gruppenversicherungsverträgen 224 Tarif AG 1R - Zusatzversicherung für ambulante Heilbehandlung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von Gruppenversicherungsverträgen 225 Anhang: Gesetzesauszüge Gesetzesauszüge zum Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Sozialgesetzbuch, Bundesversorgungsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Pflege-Versicherungsgesetz 226 Merkblatt zum Datenschutz Merkblatt zur Datenverarbeitung 254 PKX0411 Seite 4 von 258 Informationen nach 1 VVG-InfoV Seite 1 Informationen nach 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) Versicherungsträger, Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Frank-Henning Florian, Vorsitzender; Jörg Bork, Tillmann Lukosch. Handelsregister Nr. HRB 7094, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE Hauptgeschäftstätigkeit Die betreibt die private Krankenversicherung einschließlich der Pflegepflichtversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen. Sicherungsfonds Die gehört dem Sicherungsfonds Medicator AG, Bayenthalgürtel 26, Köln an, der gemäß 124 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz zum Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen dient. Wesentliche Merkmale der Versicherung Die für das von Ihnen beantragte Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Antrag und diesem Bedingungsheft. Wesentliche Merkmale der von Ihnen beantragten Versicherungen - wie z. B. Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen - ergeben sich aus den für Sie geltenden Versicherungsbedingungen. Beitrag Die Höhe des Beitrags und die Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Anschreiben zum Versicherungsschein und dem Versicherungsschein. Zahlung und Erfüllung Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung des Beitrags finden Sie in den für Sie geltenden Versicherungsbedingungen. Zusätzlich anfallende Kosten Informationen zu den während der Vertragslaufzeit möglicherweise anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte den für Sie geltenden Versicherungsbedingungen. Die Höhe der Kosten, die für die Nutzung der von uns zur Kommunikation zur Verfügung gestellten Servicenummern entstehen, finden Sie im direkten Anschluss an die jeweilige Telefon- oder Faxnummer. Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages dar. Mit Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmebestätigung der ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht Ihr Widerrufsrecht ausüben. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch frühestens mit Abschluss des Vertrages und nicht vor Ablauf eventueller Wartezeiten. In der privaten Pflegepflichtversicherung ist der Beginn des Versicherungsschutzes zudem von der rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags abhängig. Näheres können Sie auch 2 der für den jeweiligen Tarif geltenden Versicherungsbedingungen entnehmen. PKX0411 Seite 5 von 258 Informationen nach 1 VVG-InfoV Seite 2 Widerrufsbelehrung nach 8 VVG Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B. Brief, Fax, , widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform, erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:, Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden, Telefax , Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um 1/30 des im Versicherungsschein ausgewiesenen Monatsbeitrags pro Tag. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen, z. B. Zinsen, herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Laufzeit des Vertrags Angaben zur Laufzeit und eine etwaige Mindestvertragsdauer finden Sie im Antrag sowie in den für Sie geltenden Versicherungsbedingungen. Kündigungsrecht Die Bestimmungen zum Kündigungsrecht entnehmen Sie bitte jeweils den 13 und 14 der für Sie geltenden Versicherungsbedingungen bzw. Nrn. 7 und 8 des Tarifs OT. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das im Falle eines Rechtsstreits zuständige Gericht finden Sie in den für den jeweiligen Tarif geltenden Versicherungsbedingungen in der Regelung zum Gerichtsstand. Sprache Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt, die Kommunikation während der Laufzeit wird in deutscher Sprache geführt. Beschwerdestellen und Aufsichtsbehörde Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Schlichtungsverfahren bei dem PKV-Ombudsmann in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Postfach , Berlin. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Homepage des PKV-Ombudsmann: Sie gehen mit der Einlegung einer Beschwerde beim PKV-Ombudsmann keinerlei Verpflichtungen ein. Die Empfehlung des Ombudsmanns bindet Sie in keiner Weise. Sie sind zudem nicht gehindert, Ihre Forderung im Klagewege zu verfolgen. Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn wenden. Auch eine an die Aufsichtsbehörde gerichtete Beschwerde hindert Sie nicht, Ihre Forderung gerichtlich geltend zu machen. PKX0411 Seite 6 von 258 Informationsblatt gemäß 10 a VAG Seite 1 Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß 10 a VAG In der Presse und in der Öffentlichkeit werden im Zusammenhang mit der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung Begriffe gebraucht, die erklärungsbedürftig sind. Dieses Informationsblatt will Ihnen die Prinzipien der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung kurz erläutern. Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als Prozentsatz des Einkommens bemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei mitversichert. Prinzipien der privaten Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer - mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif - keine Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellungen kann an den neuen Versicherer übertragen werden. (1) Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatztarifs auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versicherungskollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen. (1) Waren Sie bereits vor dem privat krankenversichert, gelten für Sie Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls gesondert über diese Regelungen. PKX0411 Seite 7 von 258 Zusätzliche Informationen für unsere vollversicherten Kunden Seite 1 Zusätzliche Informationen nach 3 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) für unsere vollversicherten Kunden Mit einem privaten Krankenversicherungsvertrag genießen Sie in der Regel lebenslang die Vorteile eines Privatpatienten. Für Vollversicherte ist die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse nur unter engen gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen möglich, ab dem 55. Lebensjahr nahezu ausgeschlossen. Ein wesentliches Merkmal der Vollversicherungstarife ist, dass Rückstellungen für das mit dem Alter wachsende Krankheitsrisiko gebildet werden. Das bedeutet: Der zu zahlende Beitrag übersteigt zu Beginn des Versicherungsverhältnisses den Betrag, der notwendig wäre, um das tatsächliche Krankheitsrisiko zu finanzieren. Der verbleibende Beitragsteil wird in der sogenannten Alterungsrückstellung angespart. Die so angesammelten Mittel werden dazu verwendet, die alleine wegen des Älterwerdens höheren Krankheitskosten aufzufangen. Die in den Beitrag einkalkulierten Kosten und Angaben zu möglichen sonstigen Kosten entnehmen Sie bitt