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Grenzziehungen Und Grenzverschiebungen Im Sowjetstaat Von 1918/22 Bis 1936 Am Beispiel Des Südkaukasus

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    June 2017
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Grenzziehungen und Grenzverschiebungen im Sowjetstaat von 1918/22 bis 1936 am Beispiel des Südkaukasus In diesem Arbeitspapier geht es darum, den aktuellen Stand meiner Arbeit zur Frage zu skizzieren, wie in der Sowjetunion die Grenzen zwischen den einzelnen Unionsrepubliken gezogen worden sind. In einem ersten Teil gebe ich einen Überblick auf die Formung des Unionsstaates ab 1922. Dann werde ich kurz die Grenzziehungsprozesse im Südwesten (im Fall der Ukraine) sowie Zentralasien vorstellen, um dann im Hauptteil auf das Problem einzugehen, wie sich dieser Prozess im transkaukasischen Bereich gestaltet hat. Die Formung des Unionsstaates ab 1922 Als die Sowjetunion am 30. Dezember 1922 aus der Taufe gehoben wurde, war noch nicht klar welche Unionsglieder ihr angehören und wie diese voneinander abgegrenzt werden sollen. Anfang der 1920er Jahre war ausserdem innerhalb der Führung der Bolschewiki höchst umstritten, wie sich der Sowjetstaat weiterentwickeln sollte. Sollten sie am Ziel der Weltrevolution festhalten oder versuchen, einen sozialistischen Staat in dem Raum aufzubauen, den sie mittels der Roten Armee kontrollierten? Anfängliche territoriale Unterteilungen wurden rasch auf dem Reissbrett entworfen und hatten oft nur ephemeren Charakter, wie etwa die Gründung der Litauisch- Weissrussischen Sowjetrepublik (LitBel) 1919 oder die Bergrepublik im Nordkaukasus 1921 bis 1924. Die Grenzziehungen und Grenzregulierungen stellten das Resultat eines komplexen Aushandlungsprozesses zwischen Zentrum und Peripherie dar, welcher zum Ziel hatte, die Herrschaft der Bolschewiki insbesondere in den Grenzregionen zu stabilisieren. Denn die wenigen bisherigen Untersuchungen zu dieser Frage, die sich auf Archivunterlagen der Partei- und Staatsführung stützen, lassen den Schluss zu, dass es sich nicht um ein Willkürakt der Parteiführung gehandelt hat, um die einzelnen Bevölkerungsteile gegeneinander auszuspielen.[1] Bis Mitte der 1920er Jahre setzte sich die Stalinsche Interpretation von Nation als kulturelle und sprachliche Gemeinschaft, die über ein bestimmtes Territorium verfügt[2] gegenüber austromarxistischen Ansätzen sowie rein wirtschaftlichen Überlegungen zur territorialen Gliederung des Sowjetstaates in der Führung durch. Sie bekam dadurch eine grundlegende Bedeutung für die künftige Form des Staates.[3] Die sowjetische Nationalitätenpolitik war allerdings kein Selbstzweck. Denn, indem die nationalisierten Eliten gewonnen werden sollten, hoffte die Kommunistische Partei, auch die Grenzregionen für ihr politisches Ziel mobilisieren zu können. Nur über die lokalen Eliten und die lokale Sprache bestand damit für die Zentralmacht die Chance, ihre Herrschaft entfalten und diese Gesellschaften durchdringen zu können. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen verkündeten die Bolschewiki ab 1923 explizit die Politik der korenizacija (Verwurzelung bzw. Indigenisierung der Sowjetmacht).[4] Damit hoffte das Regime, mögliche nationale Konfliktherde zu entschärfen und gleichzeitig national konnotierte Interessen als innen- und aussenpolitische Ressourcen" aktivieren zu können.[5] In den 1920er und bis Mitte der 1930er Jahre entstand eine abgestufte Hierarchie von national definierten Einheiten. Zwischen der Gründung der Union und der Verfassungsrevision von 1936 bildete sich in den Grundzügen jene territoriale Organisation heraus, die sich bis 1991 halten sollte. Zuerst kamen die Unionsrepubliken, danach folgten die autonomen Republiken, die autonomen Gebiete (oblastʼ), die autonomen Bezirke (okrug), die nationalen Distrikte (rajon) sowie schliesslich die nationalen Dorfsowjets und Kolchosen.[6] In den Unionsrepubliken, die an der Spitze der föderalen Hierarchie standen, wurde mit der Unterstützung der Kommunistischen Partei eine Elite geschaffen, die sich national definierte. Ferner verfügten die Unionsrepubliken jeweils über eine eigene Regierung, eigene Ministerien sowie über ein eigenes Nationaltheater und über eine eigene Akademie der Wissenschaften, die sich schwerpunktmässig mit der Nationalgeschichte und Nationalsprache beschäftigte. Sie hatten ausserdem im Gegensatz zu allen anderen nationalen Einheiten formal das Recht die Union zu verlassen.[7] Schriften, die sich mit der Genese und der Entwicklung der sowjetischen Nationalitätenpolitik auf einer geistesgeschichtlichen Ebene befassen, füllen bereits ganze Regale.[8] Was Historiker, die sich dagegen praktischen Umsetzung der Nationalitätenpolitik auseinandergesetzt haben, bisher noch zu wenig beachtet haben[9] – und was ich gerne in meinem Projekt untersuchen möchte, ist, wie die (Stalinsche) Deutung davon, dass jede Nation über ein bestimmtes Territorium verfügen müsse, konkret in die Praxis umgesetzt wurde. Das heisst, wie wurde der nach dem Bürgerkrieg von der Roten Armee eroberte Raum in regierbare national konnotierte Territorien unterteilt? Oder anders gewendet: Wie wurden in Räume wie Osteuropa", Zentralasien" und Transkaukasien" klar abgegrenzte, nationale Territorien wie die Ukraine", Usbekistan" oder Armenien" hineingezeichnet?[10] Hierfür will ich auf der Ebene der Unionsrepubliken, das heisst der hierarchisch höchsten Ebene, klären, welche Akteursgruppen (Funktionäre des Moskauer Zentrums, lokale Parteikader und -mitglieder, lokale Intelligencija, ethnographische und statistische Experten") auf diesen Grenzziehungs- und Territorialisierungsdiskurs einwirkten, welche Vorstellung von Nation bzw. territorialer Ordnung sie dabei produzierten (bzw. reproduzierten). Denn eine Untersuchung, welche die Grenzziehungen und Grenzregulierungen in allen drei Regionen (Südwesten, der Südkaukasus und Zentralasien) miteinbezieht, die für die föderale Struktur der Union konstituierend gewesen sind, steht bis heute aus.[11] Dies sind die ukrainisch-russischen Grenze im Südwesten, die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan in Transkaukasien sowie die kirgisisch-kasachisch- usbekischen[12] Grenze in Zentralasien. In diesen Regionen finden sich einerseits Gebiete, die besonders umstritten (gewesen) sind: das Donezbecken im Südwesten, Berg-Karabach im Kaukasus sowie das Ferghana-Tal in Zentralasien. Andererseits erwiesen sich einige dieser Grenzziehungen bis heute als relativ stabil, wie unter anderem die Nordgrenze zwischen der russländischen und der ukrainischen Unionsrepublik. Bei der Erforschung von Territorialisierungsprozessen haben unter anderem die humangeographischen Ansätze von Steffi Marung, Stuart Elden, Ulrike Jureit, David Delaney oder Anssi Paasi gezeigt, wie durch Schaffung von eingegrenzten Territorien politische, soziale und wirtschaftliche Machtbeziehungen eine geographische Form erhielten. Mit anderen Worten, in der territorialen Ordnung eines Raumes manifestiert sich die staatliche Deutungsmacht über dessen innere und äussere Organisation. Territorialisierungen sind somit als Instrument zur Verdinglichung von Macht zu verstehen. Auch innerstaatliche administrative Grenzlinien entfalten mit Hilfe der Staatsgewalt eine soziale Verbindlichkeit, etwa wenn es um die Festlegung von Amtssprachen, Steuersätzen oder um den Zugang zu Bildungsinstitutionen geht. Dies war auch im föderalen Rahmen der UdSSR der Fall.[13] Territorialisierungsprozesse im Südwesten und in Zentralasien Bisher habe ich die Grenzziehungen im Südwesten und Zentralasien untersucht. Grob zusammengefasst ging es bei der Schaffung des Territoriums der Ukraine darum, einerseits möglichst alle als ukrainischsprachig definierten Gebiete zu einer Sowjetrepublik zusammenzufassen, andererseits sollte aber die ukrainische Sowjetrepublik nicht allzu mächtig werden, da sie mit einem zu grossen wirtschaftlichen Potential den Unionsstaat zu destabilisieren drohte.[14] In den Dörfern, die im Grenzgebiet zwischen der Ukraine und der RSFSR lagen, waren die nationalen gegenüber lokalen und religiösen Identitäten schwach ausgeprägt. Vielmehr schienen hier nationale Zugehörigkeitsgefühle je nach Situation betont oder ignoriert worden zu sein.[15] Während im Südwesten der UdSSR nationale Identitäten wenigstens in Ansätzen ausgeprägt waren, fehlten diese (mit Ausnahme von Teilen der lokalen Eliten) in Zentralasien fast vollständig. In diesem Raum der von Nomaden in den Steppen und von halbsesshaften Bauern in den Oasen und Flusstälern geprägt war, dominierten religiöse und clanspezifische Identitäten. Vor allem die Stadtbewohner in Zentralasien waren bilingual und beherrschten sowohl das lokale turksprachige Idiom als auch das Persische.[16] Hier wurden die nationalen Identitätsangebote (kasachisch, usbekisch oder tadschikisch) grösstenteils von der Sowjetmacht etabliert und durchgesetzt. Grundsätzlich plante die Führung hier wie im Südwesten, durch die Schaffung von nationalen Republiken die Grundlagen für eine beschleunigte Modernisierung von oben zu legen. Gesellschaften auf sowjetischem Gebiet, die sich in den Augen der Bolschewiki noch in einer urkommunistischen oder feudalen Phase befanden, sollten einen beschleunigten Entwicklungsprozess durchmachen, wobei die Ausbildung einer nationalen Identität als wesentlicher Faktor betrachtet wurde. Um diesen Nationalisierungsprozess in Gang zu setzen, mussten bestehende Identitäten, die nicht in dieses Schema passten, geschwächt werden und, wenn nötig, nationale Identitäten überhaupt erst geschaffen werden.[17] Vergleicht man nun die konkrete Ausführung dieser Nationalitätenpolitik anhand der Grenzziehung zwischen den Republiken im Südwesten und Zentralasien, so kann man einerseits feststellen, dass dieser auf der Ebene der mittleren Staats- und Parteikader sowie unter Einbezug der lokalen Bevölkerung erfolgte. Anderseits wurde in der Grenzziehungsfrage die Nationalitätenpolitik mit einem grossen Mass an Pragmatismus und Zugeständnissen an die lokalen Verhältnisse umgesetzt. Das Moskauer Zentrum griff nur in diesen Prozess ein, sobald bestimmte Interessen des Gesamtstaates betroffen waren (wenn z. B. etwa einer der Gliedstaaten zu mächtig" zu werden drohte), andernfalls wurden die Beschlüsse der jeweiligen Kommissionen bestätigt.[18] Umkämpfte Grenzziehungen im südlichen Kaukasus Untersuchungen zu den Territorialisierungsprozessen im transkaukasischen Bereich (Georgien, Armenien und Aserbaidschan) während der 1920er und 1930er Jahren fehlen bisher weitgehend (wobei Bergkarabach die bekannte Ausnahme darstellt). Grundsätzlich sollten aber auch hier vor allem Kommissionen auf mittlerer Kader-Ebene über die Grenzen zwischen den einzelnen Republiken entscheiden. Allerdings waren in der Praxis die Widerstände von unten (d. h. von den Bauern und der lokalen Verwaltung [Uispolkomy]) viel stärker als im Südwesten oder in Zentralasien, so dass es lange fraglich schien, ob sich die Staatsgewalt und ihre Vorstellungen von Territorialisierung vor Ort überhaupt durchsetzen konnte. Jahrelang mussten hier gefasste Beschlüsse revidiert und Schlichtungskommissionen vor Ort geschickt werden. Ein Grund, weshalb der transkaukasische Bereich in der bisherigen Forschung kaum Beachtung gefunden hat, ist, dass da sich die relevanten Akten nicht in Moskau, sondern im Georgischen Zentralarchiv (Abteilung für Neueste Geschichte) (folgend (GNA NG) in Tiflis befinden. Hier lagern die Bestände der Transkaukasischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (ZSFSR). Dieser transkaukasische föderale Staatenverbund, der am 12. März 1922[19] gegründet wurde und aus den Teilrepubliken Georgien, Armenien und Aserbaidschan bestand, war später Gründungsmitglied des Unionsstaates. Die ZSFSR war neben der RSFSR[20] eine zweite Föderation innerhalb der UdSSR. Die Moskauer Zentrale übernahm unmittelbar nach 1922 die Kompetenzen in der Aussen- und Sicherheitspolitik. Die ZSFSR hatte vor allem Kompetenzen auf dem Gebiet der Wirtschaft (Herausgabe einer eigenen Währung, Koordinierung von Eisenbahn- sowie Telegrafverbindungen), während die Teilrepubliken über Kompetenzen im Bereich der Bildung, der Kultur der Justiz sowie (was hier von besonderer Relevanz ist) in der Landwirtschaft verfügten. Als verbindende Klammer diente die Kommunistische Partei, der alle relevanten politischen Akteure anzugehören hatten. Die Hauptstadt der Transkaukasischen Föderation war Tiflis. Als Amtssprachen dienten Armenisch, Aserbaidschanisch, Georgisch und Russisch. Russisch stellte dabei die lingua franca dar und wurde von der föderalen Bürokratie als innere Amtssprache genutzt. Auf Drängen der Parteieliten in den einzelnen Republiken wurde die Föderation 1936 im Zuge der Verfassungsreform aufgelöst. Diese erhofften sich davon zusätzliche Kompetenzen und einen direkten Draht zur Moskauer Zentrale.[21] Eine wichtige Aufgabe, die in die Kompetenz der Föderation fiel war die Regelung von territorialen Fragen zwischen ihren einzelnen Gliedstaaten. Die betreffenden Akten nehmen ungefähr 10% der Dokumentenbestände des Zentralen Exekutivkomitees (ZakCIK) ein, das sich als nominelles Staatspräsidium der ZSFSR mit diesen Gebietsfragen auseinandersetzen musste. Zwischen 1922 und 1929 wurden zahlreiche Kommissionen eingesetzt, um diese territorialen Fragen zu klären. Diese staatlichen Institutionen stiessen häufig an ihre Grenzen, wenn es darum ging, in abgelegenen Gebieten neue Grenzen festzulegen. Denn besonders heftig wurden Auseinandersetzungen geführt, wenn die Republikgrenzen zwischen Dörfern gezogen werden sollten, die bereits miteinander im Streit lagen. Dies konnte beispielsweise die Rechte auf bestimmte fruchtbare Felder, Wiesen oder Wälder betreffen. Dazu kamen noch die offenen Rechnungen" aus dem vorangegangenen Bürgerkrieg, der die Beziehungen zwischen einzelnen Dorfgemeinschaften schwer belastete.[22] Die Zentralmacht in Tiflis sah sich in der Folge immer wieder gezwungen getroffene Entscheidungen zurückzunehmen und Kommissionen vor Ort zu schicken, die in den lokalen Auseinandersetzungen vermitteln und schlichten sollten.[23] Dies betraf vor allem auch die Wiesenfrage" (pastbiščnyj vopros), das heisst die Frage wer bestimmte Sommer- und Winterweisen nutzen durfte, die wiederum staatlichen Fonds verwalteten, die in den Kompetenzbereich der jeweiligen Republiken fielen. Erst 1929 konnten die Grenzen zwischen den einzelnen Gliedern der Föderation fixiert und der Prozess der Territorialisierung abgeschlossen und die damit verbundenen Konflikte vorerst beigelegt werden. Am Beispiel der Grenzziehung zwischen Armenien (SSRA) und Aserbaidschan (ASSR), die besonders umstritten gewesen ist,[24] will ich den Prozess der Territorialisierung genauer darstellen. Man könnte nun einwenden, dass es sich um die Festlegung von administrativen Grenzen innerhalb einer Föderation handelte, die wiederum selbst Teil einer Union war.[25] Dennoch zeigt bereits die schiere Anzahl von Eingaben an die staatlichen Institutionen, dass für die Menschen vor Ort die Festlegung der Grenzen eine besondere Bedeutung gehabt hat. Denn diese mussten (teilweise zu Recht) befürchten, keine Wiesen mehr für ihr Vieh pachten zu können, wenn diese nicht in ihrer" Republik lagen. Dies war besonders bei den zahlreichen aserbaidschanischen Hirten der Fall, die ihr Vieh regelmässig auf Wiesen Armeniens weiden liessen. Ausserdem beklagten sich aserbaidschanische (aber auch armenische) Viehtreiber, dass sie Mühe hatten, in der jeweils anderen Republik veterinärische Unterstützung zu erhalten.[26] Hinzu kam, dass im transkaukasischen Bereich anders als im Falle des Südwestens oder in Zentralasien, die nationalen Identitäten (bedingt durch die religiöse Zugehörigkeit, die Sprache und die Form der Landwirtschaft) bereits stark ausgeprägt waren. Zwischen den Armeniern" und den Aseri" bestand in dieser Hinsicht eine besonders tiefe Kluft (christlich vs. islamisch; indoeuropäische Sprache vs. Turksprache; sesshafte Bauern vs. Halbnomaden). Dazu kam noch, dass es bereits vor dem Krieg kaum ethnisch durchmischte Siedlungen gab[27] und im Laufe des Krieges und Bürgerkrieges armenische" bzw. aserbaidschanische" Dörfer niedergebrannt wurden und die Bewohner fliehen mussten. Besitzurkunden fielen oft absichtlich Flammen zum Opfer. So war Anfang der 1920er Jahre nicht klar welche Wiesen und Wälder zu welchen Dörfern gehörten. Betrachtet man die Selbst- und Fremdzuschreibungen in den Akten der ZakCIK, so sticht heraus, dass die Identitätszuschreibung armenisch fixiert war, auf der anderen Seite wurde die Kategorie aserbaidschanisch von den Akteuren oft nur im Zusammenhang mit staatlichen Institutionen verwendet. Die Bezeichnung für die turksprachge muslimische Bevölkerung schwankte zwischen Muslimen (musul'mane) (staatliche Akteure und Selbstzuschreibung), Tataren (tatare) und Türken (turki) (Fremdzuschreibung durch armenische Bauern).[28] Neben den Grenzziehungen kam ab Mitte der 1920er Jahre ein weiterer Faktor bei der Verfestigung nationaler Identitätsnarrative hinzu. Denn trotz der Neuen Ökonomischen Politik setzte sich die Partei ganz bewusst für die Kollektivierung der Landwirtschaft sowie die Sesshaftmachung der Viehhirten ein, zunächst mit Propaganda, danach mit immer drastischeren Mitteln.[29] Als Anreiz wurden etwa die staatlichen Fonds, welche die Wiesen verwalteten, für die Hirten bewusst immer mehr verknappt und die freien Flächen bevorzugt an Sow- und Kolchosen verpachtet.[30] Dieser Prozess wurde jedoch im Namen der nationalen Volkskommissariate für Landwirtschaft geleitet (bis 1929 bestand kein föderales Landwirtschaftskommissariat). Sobald jedoch eine andersnationale Republik Viehhirten die Pacht auf eine Weidefläche entzog, welche diese schon lange bewirtschafteten, konnte dies von Seiten der Viehtreiber als nationale Diskriminierung ausgelegt werden. Nach der Besetzung der Kaukasusrepubliken durch die Rote Armee 1920/21 wurde eine wichtige Frage, die das Verhältnis zwischen Armenien und Aserbaidschan bis heute vergiften sollte, rasch geklärt: Bergkarabach wurde schon 1921 auf Entschluss des Politbüros der RKP (b) Aserbaidschan zugeschlagen. Ausschlaggebend waren dabei wirtschaftliche Gründe, da die Verkehrsverbindungen zwischen Bergkarabach und Baku wesentlich besser sind und Bergkarabach von der Republik Armenien durch einen Gebirgszug getrennt ist.[31] Die Grenzen zwischen Armenien und Aserbaidschan wurden im Vertrag vom 21. April 1921 nach einzelnen Dörfern definiert. Dabei wurden mehrheitlich armenisch" besiedelte Gebiete zu Armenien geschlagen und umgekehrt aserbaidschanisch" besiedelte Gebiete zu Aserbaidschan.[32] Allerdings existierten zu dieser Zeit keine exakten Karten zu diesen meist abgelegenen Grenzgebieten. Die Dorfgrenzen waren darüber hinaus nicht exakt festgelegt und im vorangegangenen Krieg wurden zahlreiche Besitzurkunden aus der Zarenzeit vernichtet, Dörfer niedergebrannt und verlassen. Zu Beginn des Jahres 1923 intervenierte die Moskauer Zentrale in Tiflis, da die getroffenen Grenzziehungen zwischen den Gliedrepubliken der ZSFSR widersprüchlich seien. Denn gemäss den 1921 geschlossenen Verträgen würden manche Gebiete zu zwei Republiken gehören, manche aber zu keiner.[33] Daraus entstanden in den Dörfern, die sich in den Grenzgebieten befanden grosse Unsicherheiten. Diese offenen Grenzfragen und die damit verbundenen Konfliktpotentiale werden in der Eingabe des stellvertretenden Leiters der Landwirtschaftsabteilung des Bezirksexekutivkomitees von Borčalinsk (Georgien), S. Voščinskij, von Ende 1924 an das transkaukasische Komitee der Kommunistischen Partei (RKP (b)) besonders deutlich: Diese Streitigkeiten nehmen mit jedem Tag […] an Schärfe zu, angesichts dessen, dass zwischen den [einzelnen] Bezirken die Grenzen [meži] durch so genannte Luftlinien" gezogen worden, das heisst Linien, die von einem Ort zum anderen nur auf dem Papier verlaufen, ohne dass sie vor Ort genau festgelegt worden wären. [Dies betrifft] sowohl die Grenzen als auch die Linien […]. Die Grenzen tragen provisorischen Charakter. Sie hatten damals nur militärisch-strategische Bedeutung. Vom Standpunkt der Landwirtschaft, des Landbaus, der Forstwirtschaft sowie der Wirtschaft stellen sie an sich keinen Wert dar. Im Gegenteil, sie haben die Grenzdörfer bei der Landnutzung verwirrt, die Administration sowie die Organe des Landwirtschaftskommissariats in die Irre geführt und haben Ungenauigkeiten und Missverständnisse bei der Ausbeutung der Wälder und anderen landwirtschaftlichen Nutzflächen hervorgerufen, die an der Grenze zwischen den Republiken liegen. Im Allgemeinen waren sie Anlass zu verschiedenartigen Missverständnissen sowohl zwischen den Vertretern der Staatsmacht als auch zwischen den Grenzdörfern. […] Dieser Streit […] kann nur durch die Ernennung einer kompetenten Kommission ohne Schaden gelöst werden, wo sowohl Vertreter der betroffenen Republiken und Bezirke [uezdy] als auch Vertreter einer neutralen Regierung teilnehmen sollen. Diese Kommission soll sich vor Ort mit der Sachlage vertraut machen und, indem sie die Bedürfnisse beider Republiken achtet, in der Natur [v nature] solche Grenzen realisiert, die keinen Vorwand mehr für neue Missverständnisse liefern sollen. […] […] die Frage soll so behandelt werden, […] dass sowohl weitere Auseinandersetzungen zwischen Grenzdörfern vermieden werden als auch diejenigen Ursachen ökonomischen Charakters beseitigt werden, die ein feindliches Verhältnis zwischen den Bevölkerungen der beiden Republiken hervorrufen und die schliesslich den Charakter einer nationalen Feindschaft annehmen könnten."[34] Voščinskij traf in seinem Bericht genau den Ton, der innerhalb der transkaukasischen Führung im Umgang mit der Grenzregelungsproblematik gepflegt wurde. Die föderalen Instanzen in Tiflis wollten um jeden Preis vermeiden, dass die Grenzregulierung zu nationalen Konflikten führte. In Verlautbarungen sowie in der internen Korrespondenz wurde die nationale Dimension, sofern möglich, ausgeblendet und der Fokus auf die Frage gelegt, welche Gemeinde welche Felder vor dem Krieg bebaut hat und wie sich die zwischen den Dörfern bestehenden Konflikte möglichst zur Zufriedenheit aller lösen liessen. Aus der Perspektive der verantwortlichen Landvermesser, Experten und föderalen Parteikateure sollten die wirtschaftlichen Konflikte zwischen den einzelnen Dörfern möglichst nicht die Dimension eines nationalen Konflikts annehmen.[35] Als Grundsatz für die Regelung der Konflikte diente die Art der Landnutzung zwischen 1914 und 1916. Das bedeutete, dass die Kommissionen auch Besitzurkunden aus dem Zarenreich als gültige Dokumente für die Lösung der Grenzstreitigkeiten betrachteten.[36] Zur Regelung der Grenzfragen und zur Schlichtung von Konflikten setzte das ZakCIK jeweils Landkommissionen (zemkomissii) ein. Diese sollten zunächst klären, welche Gebiete zu welcher Republik geschlagen werden, anschliessend sollten dann Landvermesser vor Ort die Grenzpunkte in der Natur" festlegen. Im Idealfall hätte das bedeutet, dass die Landkommission beschliesst welcher Wald, welche Weide und welcher Flusslauf zu welcher Gemeinde bzw. zu welcher Republik geschlagen werden soll. Anschliessend sollten mithilfe von Markpunkten (durch Triangulation) die Grenzen fixiert und auf Karten übertragen werden.[37] Sobald bereits beschlossene Grenzziehungen sich als nicht realisierbar erwiesen, setzte das Zentrale Exekutivkomitee (ZakCIK) weitere Kommissionen ein, die sich vor Ort begeben sollten, wenn möglich den Streit wieder schlichten und eine praktikable Lösung finden sollten.[38] Die Dorfbewohner bzw. die Vertreter der jeweiligen Republiken (zentrale Exekutivkomitees bzw. regionale Exekutivkomitees [Uispolkomy]) hatten verschiedene Möglichkeiten sich gegen eine bestimmte Grenzziehung zu wehren. Einerseits konnten sie Gesuche und Bittschriften an die höheren Instanzen einsenden, sie konnten aber andererseits auch ihre Unterschrift bei der Fixierung der Grenzen verweigern oder erst gar nicht zur jeweiligen Sitzung erscheinen. Diese Formen des Widerstandes lassen sich sowohl auf der Ebene der Dörfer als bei den Verwaltungsinstitutionen der Republiken beobachten.[39] Beispielsweise beklagte der Leiter der Landvermesser Ja. Kočetkov im Herbst 1926, dass er von einer aufgebrachten (armenischen) Dorfbevölkerung angegriffen worden sei, weil diese fürchteten, dass eine Grenzziehung zu ihren Ungunsten erfolgen würde. Die armenische Sowjetrepublik hätte sich aber geweigert, Polizeikräfte zum Schutz der Kommission bereit zu stellen.[40] Ein weiterer Grund, weshalb sich der Prozess der Grenzziehung so lange hinzog, war, dass das ZakCIK nur wenige Landvermesser fest einstellte. Daneben wurden die jeweiligen Bezirke (uezdy) dazu aufgefordert von ihrer Seite Landvermesser zu stellen. Im Idealfall sollten dann ein Landvermesser des Zentrums sowie je ein Landvermesser aus dem betreffenden Bezirk an der Fixierung der Vermessungspunkte mitwirken, was jedoch nicht immer gelang. So kam er zwischen den Landvermessern aus Armenien und Aserbaidschan immer wieder zu heftigen Konflikten.[41] 1929 kam dieser Prozess der Aushandlung von Territorialität mit einer abschliessenden Regelung des ZakCIK grösstenteils zum Erliegen. Ab diesem Zeitpunkt wurden von den zuständigen Stellen kaum noch Gesuche entgegengenommen und territoriale Revisionen vorgenommen.[42] Die Grenzen die über Ödland verliefen oder über Berggrade blieben durch Punkte fixiert, die dann über imaginäre Luftlinien miteinander verbunden wurden.[43] Zwischen Armenien und Aserbaidschan blieben diese Grenzen bis zum Krieg 1991 in Kraft. Seither bilden im Norden Minenfelder die Grenze, die sich ungefähr an der ehemaligen sowjetischen Republikgrenze orientieren. Vorläufiges Fazit Besonders das transkaukasische Beispiel zeigt, dass die sowjetischen Behörden die Frage der Territorialisierung ernst nahmen und umfangreiche Ressourcen in die Fixierung der Grenzverläufe investierten. In diesem Prozess nahmen die staatlichen Experten und Parteivertreter die Anliegen der Menschen vor Ort auf, diskutierten sie und setzten diese entsprechend um, falls sie diese als berechtigt" erachteten. Die staatlichen Akteure wollten auch bewusst vermittelnd in den Grenzstreitigkeiten zwischen einzelnen Dörfern wirken. National konnotierte Konflikte sollten auf keinen Fall geschürt, sondern wenn möglich entschärft werden. Nationale Argumente bildeten in dem Diskurs, der diese Territorialisierung begleitete, ein wesentliches Tabuthema. Dennoch hatte der Grenzziehungsprozess die national gedeuteten Wir-Gefühle in den Dörfern zwischen Armenien und Aserbaidschan weiter gestärkt. Begleitet wurde dieser Prozess von verschiedenen Zensus (1923 und 1926) und den Aufbau nationaler Institutionen und Akademien. Die lokale Bevölkerung beteiligte sich hier mehr als in Zentralasien und im Südwesten der UdSSR an dem Grenzziehungsprozess und konnte das staatliche Deutungsmonopol in dem Territorialisierungsprozess zeitweise effektiv in Frage stellen. Mit anderen Worten in diesem Territorialisierungsprozess wurde die Schwäche der staatlichen Institutionen in den Dörfern für alle sichtbar. Um zu einer tragfähigen Lösung zu kommen, setzten die Akteure des föderalen Staates aber nicht auf willkürliche Gewaltanwendung,[44] sondern auf tragfähige Kompromisse mit den lokalen Dorfgemeinschaften. Nationalismen dienten deshalb im transkaukasischen Bereich nicht so sehr als Instrument zur Mobilisierung für die Sowjetmacht, sondern stellten für die Staats- und Parteiakteure vor Ort vielmehr ein notweniges Übel bei der Etablierung der nachrevolutionären territorialen Ordnung dar. ----------------------- [1] Zur veralteten westlichen Teile-und-herrsche-These in Bezug auf die sowjetische Nationalitätenpolitik: Robert Conquest, The Last Empire, London 1962, S. 28-31; Olaf Caroe, Soviet Empire, The Turks of Central Asia and Stalinism, London 1967,2 S. 145-149; George Joffé, Nationalities and Borders in Transcaucasia and the Northern Caucasus, in: John F. R. Wright et al. (Hg.), Transcaucasian Boundaries, London 1996, S. 15-33; Oliver Roy, The New Central Asia. Geopolitics and the Birth of Nations, London 2000, S. 68. [2] Stalin, Marxismus und nationale Frage, Berlin 1946, S. 10. Falls eines dieser Elemente fehlte, so argumentierte Stalin in seinem gegen die Austromarxisten und Vertreter des Bundes gerichteten Positionspapier von 1913, höre eine Nation auf, eine Nation zu sein. Damit schloss er unter anderem die Juden in seiner Definition von Nation aus. [3] Jeremy Smith hat darauf hingewiesen, dass in die schliesslich von Stalin vertretene Position auch austromarxistische und internationalistische Elemente eingeflossen seien: The Bolsheviks and the National Question, S. 28; Francine Hirsch, Empire of Nations. Ethnographic Knowledge and the Making of the Soviet Union, Ithaca/London 2005, S. 75-77. [4] Jörg Baberowski, Der Feind ist überall. Stalinismus im Kaukasus, München 2003, S. 203-204; Terry Martin, The Affirmative Action Empire. Nations and Nationalism in the Soviet Union, 1923-1939, Ithaca/London 2001, S. 75. [5] Terry Martin hat auf das Piemont-Prinzip" bei der Schaffung der Sowjetrepubliken hingewiesen. Dabei ging es darum, durch eine möglichst grosszügige Behandlung einer Nationalität, andere Personen dieser Nationalität jenseits der Grenze für den Sowjetstaat gewinnen zu können: Affirmative Action Empire, S. 274-276. Zur Idee der Verwendung nationaler Interessen als aussenpolitische Ressourcen: Marina Cattaruzza, Das nationale Problem der Sozialdemokratie und der internationalen kommunistischen Bewegung (1889-1953), in: Sacha Zala (Hg.), Die Moderne und ihre Krisen. Studien von Marina Cattaruzza zur europäischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Göttingen 2012, S. 243-260, hier S. 260. [6] Terry Martin, The Russification of the RSFSR, in: Cahiers du monde russe, 39 (1998) 1/2, S. 99-117, hier S. 112. Nationale Distrikte (rajony) und nationale Dorfsowjets wurden 1937-38 aufgehoben; dazu auch: Allan Kagedan, Territorial Units as Nationality Policy, in: Henry R. Huttenbach (Hg.), Soviet Nationality Policies. Ruling Ethnic Groups in the USSR, London 1990, S. 163-176, hier S. 164-165. [7] Yuri Slezkine, The USSR as a Communal Apartment, or How a Socialist State Promoted Ethnic Particularism, in: Slavic Review, 53 (1994) 2, S. 414- 452, hier S. 447 [8] Beispielsweise: Jeremy Smith, Red Nations. The Nationalities Experience in and after the USSR, Cambrigde 2013; Aleksej Il'i Mi, Cambrigde 2013; Aleksej Il'ič Miller, Imperija Romanovych i nacionalizm. Ėsse po metodologii istoričeskogo issledovanija, Moskau 2006; Ronald Grigor Suny/TerryMartin (Hg.), A State of Nations. Empire and Nation- Making in the Age of Lenin and Stalin, Oxford 2001; Stephen J. Blank, The Sorcerer as Apprentice. Stalin as Commissar of Nationalities 1917-1924, Westport 1994; Gerhard Simon, Nationalismus und Nationalitätenpolitik in der Sowjetunion. Von der totalitären Diktatur zur nachstalinistischen Gesellschaft, Baden-Baden 1986; Richard Pipes, The Formation of the Soviet Union. Communism and Nationalism 1917-1923, Cambridge Ma 1964.2 [9] Als Beispiele seien hier genannt: Robert Kindler, Stalins Nomaden. Herrschaft und Hunger in Kasachstan, Hamburg: Hamburger Edition 2014; Daniel Müller, Sowjetische Nationalitätenpolitik in Transkaukasien 1920- 1953, Berlin 2008; Marco Buttino: Revoljucija naoborot. Srenjaja Azija meždu padeniem carskoj imperii i obrazovaniem SSSR, Moskau 2007; Elena Jurʼevna Borisenok, Fenomen sovetskoj ukrainizacii. 1920 - 1930-e gody, Moskau2006; Edgar, Adrienne Lynn: Tribal nation. The Making of Soviet Turkmenistan, Princeton 2004; Nick Baron, Soviet Karelia. Politics, Planning and Terror in Stalin's Russia, 1920-1939, New York 2004; Douglas Northrop, Veiled Empire. Gender & Power in Stalinist Central Asia, Ithaca 2004; Yuri Slezkine, Arctic Mirrors. Russia and the Small Peoples of the North, Ithaca 1994. [10] Gemäss Karl Schlögel handelt es sich beim Begriff Raum" um etwas Vages und Diffuses, während Territorium" etwas klar Abgegrenztes bezeichnet: Im Raume lesen wir die Zeit. Über Zivilisationsgeschichte und Geopolitik, München/Wien 2003, S. 393. [11] Vgl. dazu: Jeronim Perović, Der Nordkaukasus unter russischer Herrschaft. Geschichte einer Vielvölkerregion zwischen Rebellion und Anpassung, Köln 2015, S. 344-345 oder Arne Haugen, The Establishment of National Republics in Soviet Central Asia, New York 2003, S. 209. [12] Die ethnographisch-nationalen Bezeichnungen werden hier in der heute geläufigen Form verwendet. [13] Steffi Marung/Katja Naumann (Hg.), Vergessene Vielfalt. Territorialität und Internationalisierung in Ostmitteleuropa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Göttingen 2014, S. 28-32; Stuart Elden, The Birth of Territory, Chicago 2013, S. 322-330; Ulrike Jureit, Das Ordnen von Räumen. Territorium und Lebensraum im 19. und 20. Jahrhundert, Hamburg 2012, S. 12- 19; Matthias Middell/Katja Naumann, Global History and the Spatial Turn. From the Impact of Area Studies to the Studies of Critical Junctures of Globalization, in: Journal of Global History, S. 149-179, hier S. 163-166; David Delaney, Territory. A Short Introduction, Malden 2005, S. 14-16; Anssi Paasi, Territory, in: John Agnew/Katharyne Mithchell/Gerard Toal (Hg.), A Companion to Political Geography, Malden 2008, S. 109-122; David Newman, Boundaries, in: John Agnew/Katharyne Mithchell/Gerard Toal (Hg.), A Companion to Political Geography, Malden 2008, S. 123-137; Schlögel, Im Raume lesen wir die Zeit, S. 393; Charles S. Maier, Consigning the Twentieth Century to History. Alternative Narratives for the Modern Era, in: The American Historical Review, 105 (2000) 3, S. 807-831, hier S. 808; Steven R. Ratner, Drawing a Better Line. Uti Possidetis and the Borders of New States, in: American Journal of International Law, 90 (1996), S. 590- 624, hier S. 602-604; Robert David Sack, Human Territoriality. Its Theory and History, Cambridge 1986, S. 28-49. [14] Dazu die Rede des obersten Koordinators der Grenzziehung zwischen der russischen und ukrainischen Unionsrepublik, Avelʼ Enukidze, am 14. November 1924: Stenogrammy zasedanij Komissii, in: GA RF, f. 6892, op. 1, d. 19, l. 17. [15] Ob obrazovanii Prezidiuma CIK SSSR, in: GA RF, f. 6892, op. 1, d. 5, l. 66. Zur situativen Bedingtheit von nationalen Zugehörigkeitsgefühlen: Rogers Brubaker, Ethnizität ohne Gruppen, Hamburg 2007, S. 19-35. [16] Dazu: Gero Fedtke, Wie aus Bucharern Usbeken und Tadschiken werden. Sowjetische Nationalitätenpolitik im Lichte einer persönlichen Rivalität, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 54 (2006) 3, S. 214-231; Ingeborg Baldauf, Some Thoughts on the Making of the Uzbek Nation, in: Cahiers du monde russe et sovietique, 32 (1991) 1, S. 79-95. [17] Valerij Aleksandrovič Tiškov, Ethnicity, Nationalism and Conflict in and after the Soviet Union. The mind aflame, London 1997, S. 30-31; Hirsch, Empire of Nations, S. 8; Martin, Affirmative Action Empire, S. 15-20. [18] Dies sind die wichtigsten Ergebnisse aus Arne Haugens Untersuchung zu Zentralasien, The Establishment of National Republics, S. 235-237. [19] Am 14. März 1922 wurde der Staatenbund unter dem Namen Föderale Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Transkaukasiens (FSSSRZ) gegründet und dann am 13. Dezember 1922 in Transkaukasische Sozialistisch Föderative Sowjetrepublik (ZSFSR) umbenannt. [20] Russisch Föderative Sozialistische Sowjetrepublik. [21] Dazu: Ohannes Geukjian, Ethnicity, Nationalism and Conflict in the South Caucaus. Nagorno-Karabakh and the Legacy of Soviet Nationalities Policy, Burlington 2012, S. 87; Perović, Der Nordkaukasus unter russischer Herrschaft, S. 344-346. [22] Archiv des georgischen Innenministeriums (Ehemaliges Parteiarchiv, Filiale des Instituts für Marxismus-Leninismus in Georgien), f. 13, op. 1, d. 37, ll. 1-2. [23] ZANG (uaxlesi istoġiis c'entġaluġi aġk'ivi/Zentralarchiv für Neueste Geschichte, Tiflis), f. 607, op.1, d. 1150, ll. [24] ZANG, f. 607, op.1, d. 1150, l. 53-56. [25] Auf die Bedeutung einer innerstaatlichen administrative Grenze für die Bevölkerung vor Ort (etwa in Bezug auf Infrastruktur und Karrieremöglichkeiten) hat bereits Steven Ratner hingewiesen: Drawing a Better Line, S. 604. [26] ZANG, f. 607, op.1, d. 1150, l. 53. [27] Dazu die Untersuchung von Daniel Müller, Die Armenier in den Kreisen Džebaril', Šuša und Dževanšir des Gouvernements Elizavetpol' nach den amtlichen "Familienlisten" von 1886, in: Fikret Adanir/Bernd Bonwetsch (Hg.), Osmanismus, Nationalismus und der Kaukasus. Muslime und Christen, Türken und Armenier im 19. und 20. Jahrhundert, Wiesbaden 2005, S. 65-83, hier S. 71. [28] Beispiele: Archiv des georgischen Innenministeriums (Ehemaliges Parteiarchiv, Filiale des Instituts für Marxismus-Leninismus in Georgien), f. 13, op. 1, d. 37, ll. 1-2. Zur Herausbildung einer aserbaidschanischen Zusammengehörigkeitsgefühls im Konflikt mit dem armenischen: Eva-Maria Auch, Zur Rolle armenisch-tatarischer Konflikte bei der Herausbildung einer aserbaidschanischen Wir-Gruppen-Identität und gesellschaftlicher Organisation zu Beginn des 20. Jahrhunderts, in: Fikret Adanir/Bernd Bonwetsch, Osmanismus, Nationalismus und der Kaukasus. Muslime und Christen, Türken und Armenier im 19. und 20. Jahrhundert, Wiesbaden 2005, S. 99-132, hier S. 106-109. [29] ZANG, f. 607, op.1, d. 71, l. 31. [30] ZANG, f. 607, op. 1, d. 2801, ll. 6-15. [31] Geukjian, Ethnicity, Nationalism and Conflict, S. 70-71. [32] ZANG, f. 607, op.1, d. 71, l. 3. [33] ZANG, f. 607, op.1, d. 69, l. 91; ZANG, f. 607, op.1, d. 71, ll. 14-15 und 32. Vor 1914 wurden zwar Kraten zu den Gemeindegrenzen untre anderem von Elisej Kondratenko angefertigt. Diese wurden jedoch nach den Wirren des Krieges und Bürgerkrieges, als viele Dörfer zerstört, deren Bewohner vertrieben und die Siedlungen an anderen Plätzen wiederaufgebaut wurden, hinfällig: Müller, Die Armenier in den Kreisen Džebaril', Šuša und Dževanšir, S. 65-83, hier S. 69. [34] Archiv des georgischen Innenministeriums (Ehemaliges Parteiarchiv, Filiale des Instituts für Marxismus-Leninismus in Georgien), f. 13, op. 3, d. 42, ll. 27-29. [35] ZANG, f. 607, op.1, d. 1150, l. 59. [36] ZANG, f. 607, op.1, d. 81, ll. 1-2. [37] ZANG, f. 607, op.1, d. 1150, l. 5-7. [38] ZANG, f. 607, op.1, d. 71, l. 15. [39] ZANG, f. 607, op.1, d. 1150, l. 54. [40] ZANG, f. 607, op.1, d. 1150, ll. 20-21. [41] ZANG, f. 607, op. 2, d. 3735, l. 54-60. [42] ZANG, f. 607, op.1, d. 2805, ll. 1-8; ZANG, f. 607, op.1, d. 3335. [43] Beispiele: ZANG, f. 607, op. 1, d. 234, l. 1; ZANG, f. 607, op.1, d. 92, l. 39 [44] Anders als dies z. B. Jörg Baberowski im Fall von Aserbaidschan festgestellt hat: Der Feind ist überall, S. 418, 436 und 441.