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Großraum- Und Schwertransporte Und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Großraum- und Schwertransporte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen Leitfaden für Unternehmen, Polizei, Verwaltung und Sachverständige Bearbeitet von Christian Borzym, Valentin Màgori, Adolf Rebler 2.,

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    May 2018
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Großraum- und Schwertransporte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen Leitfaden für Unternehmen, Polizei, Verwaltung und Sachverständige Bearbeitet von Christian Borzym, Valentin Màgori, Adolf Rebler 2., erweiterte Auflage Buch. 406 S. Softcover ISBN Format (B x L): 14,4 x 21,7 cm Gewicht: 510 g Recht Öffentliches Recht Verkehrsrecht Transportrecht, Speditionsrecht, Seehandelsrecht Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte. Richtlinien, Verwaltungsvorschriften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Vorwort Definition der Großraum- und/oder Schwertransporte (GST) und Abgrenzung zu den Schwersttransporten Großraumtransport Schwertransport Großraum- und/oder Schwertransport Schwersttransport Notwendigkeit und Funktion von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen Bei der Planung und Durchführung eines GST zu beachtende Vorschriften und Regelungen Rechtsnormen Richtlinien, Verwaltungsvorschriften Die gesetzlich zulässigen Abmessungen und Gewichte und die zulässigen Abmessungen von Fahrzeugen mit Ladung Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) StVZO Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen d StVZO Kurvenlaufeigenschaften StVZO höchstzulässige Achslasten und Gesamtgewichte Kombinierter Verkehr b StVZO Sichtfeldeinschränkung Gültigkeit der StVZO für ausländische Fahrzeuge 5.2 Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und 18 StVO Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen mit Ladung Erforderliche Genehmigungen Ausnahmegenehmigung gem. 70 StVZO Ausnahmegenehmigung gem. 70 StVZO und Erlaubnis nach 29 Abs. 3 StVO Ausnahmegenehmigung nach 46 StVO Kumulatives Vorliegen von Gestattungen Ausnahmegenehmigung gem. 70 StVZO (sog. 70er ) Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. 70 StVZO Zuständigkeit für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. 70 StVZO Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung einer Ausnahme Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem. 70 StVZO Die Ausnahmegenehmigung als begünstigender (dinglicher) Verwaltungsakt Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wegen der Ladung Aufbau einer Ausnahmegenehmigung gem. 70 StVZO Die (Haupt-)Regelung (verfügender Teil) Notwendigkeit von Nebenbestimmungen Inhaltsbestimmungen Bedingungen Auflagen Hinweise Widerrufsvorbehalt Erlaubnis gem. 29 Abs. 3 StVO (sog. 29er ) Wann ist eine Erlaubnis gem. 29 Abs. 3 StVO erforderlich? Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis gem. 29 Abs. 3 StVO Zuständigkeit für die Erteilung einer Erlaubnis gem. 29 Abs. 3 StVO 7.4 Die Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungs verfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013) Antragsformular ( genormtes Verfahren nach RGST 2013) Bedingungen und allgemeine Auflagen Besondere Auflagen Das Verfahren Verfahrensablauf Speziell: GENOSK und Anhörung der DB AG Überquerung von Bahnanlagen Übersicht über das Verfahren Ausnahmegenehmigung gem. 46 StVO (sog. 46er ) Wann ist eine Ausnahmegenehmigung gem. 46 StVO erforderlich? Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. 46 StVO Zuständigkeit für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. 46 StVO Die Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungs verfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013) Das Verfahren Rechtsschutz Rechtsfolgen bei Verstößen und Widerruf des Bescheides Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Bestimmungen des Bescheides Widerruf/Rücknahme einer Gestattung Die Kostenentscheidung 11. VEMAGS Verfahrensmanagement für Großraumund/oder Schwertransporte Begleitung und Absicherung eines Großraum- und/oder Schwertransportes Privates Begleitfahrzeug Private Begleitung ohne WVZ-Anlage BF Private Begleitung mit nach hinten wirkender WVZ-Anlage BF Private Begleitung mit nach vorne und seitlich wirkender WVZ-Anlage BF Polizeibegleitung polizeiliche Maßnahmen Polizeibegleitung Polizeiliche Maßnahmen Grenzen für den Einsatz eines BF 2, BF 3 oder auch Polizeibegleitung Kenntlichmachung von Großraum- und Schwertransporten Kenntlichmachung überlanger Ladung Kenntlichmachung überbreiter Ladung Seitliche Kenntlichmachung eines überlangen Fahrzeuges Abfahrtskontrolle und Durchführung eines Großraumund/oder Schwertransportes Abfahrtskontrolle durch Unternehmer, Gutachter und/oder Polizei Klärung, welche Genehmigungen für den Transport erforderlich sind Mitzuführende Dokumente Abfahrtskontrolle durch den Fahrer Überprüfung der Auflagen und Bedingungen Feststellung der Abmessungen eines Großraum- und/oder Schwertransportes Eichpflicht bei amtlichen Feststellungen Erlöschen einer Eichung Eichzeichen Messtoleranzen Vermessung eines Großraum- und/oder Schwertransportes 13.3 Wägung eines Schwertransportes zur Verkehrskontrolle oder Begutachtung Allgemeine Grundsätze Wägearten Einzelwägung auf Brückenwaagen Achsweise Wägung auf Brückenwaagen Achsweise Wägung mittels Radlastwaagen Gewichtsfeststellung durch Überprüfung der Drücke in den hydraulischen Achssystemen Maßnahmen der Polizei Untersagung der Weiterfahrt Feststellung der verantwortlichen Personen Dokumentation Überwachung der angeordneten Maßnahmen Ahndungsmöglichkeiten Verantwortlichkeiten Verstöße nach der StVO und StVZO Keine Ausnahmegenehmigung nach 70 StVZO vorhanden oder nicht gültig Ausnahmegenehmigung nach 70 StVZO nicht mitgeführt/nicht ausgehändigt Auflagen der Ausnahmegenehmigung nach 70 StVZO nicht nachgekommen Keine Erlaubnis nach 29 (Abs. 3) StVO vorhanden (wendet sich nur an den Fahrer) Keine Ausnahmegenehmigung nach 46 StVO vorhanden Ausnahmegenehmigung nach 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO/ Erlaubnis nach 29 Abs. 3 StVO nicht mitgeführt ausgehändigt Auflagen einer Ausnahmegenehmigung nach 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO/Erlaubnis 29 Abs. 3 StVO nicht befolgt Kenntlichmachung von Überbreite und/oder -länge Die in der Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis angegebenen Maße/Gewichte wurden überschritten Mängel an der Ladungssicherung und am Zurrmaterial 14.3 Tateinheit/Tatmehrheit bei Verkehrsordnungs widrigkeiten Vermögensabschöpfung Das Nettoprinzip Das Bruttoprinzip Erhalt bundesweit geltender Gestattungen Übersicht nach Fahrzeugarten Vorbemerkung Empfehlungen zu 70 StVZO Empfehlung 1 Turmdrehkrane als Anhänger- Arbeitsmaschine Empfehlung 2 Krane (Autokrane bzw. Mobilkrane) und Gelenkmastfahrzeuge (z. B. Betonpumpen, Arbeitsbühnen, Feuerlöschfahrzeuge) als selbstfahrende Arbeitsmaschinen Empfehlung 3 Bagger (ausgenommen Schaufellader) als selbstfahrende Arbeitsmaschine Empfehlung 4 Planiermaschinen (Motorgrader) als selbstfahrende Arbeitsmaschine Empfehlung 5 Schaufellader als selbstfahrende Arbeitsmaschine Empfehlung 6 Abschleppfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zum Abschleppen Empfehlung 7 Lkw Muldenkipper Empfehlung 8 Züge für Großraum- und/oder Schwerverkehr Empfehlung 9 Sattelkraftfahrzeuge für Langmaterial-, Großraum- und/oder Schwertransporte Empfehlung 10 Langmaterialzüge mit gelenktem Nachläufer Empfehlung 11 Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe Empfehlung 12 Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge einschließlich Arbeitsgeräte Beispiele Beispiel 1 Langmaterialzug Beispiel 2 Transporte unter Plane Überhöhentransport Überbreitentransport Einbeziehung der Sicherungsmittel in die Berechnung der Überbreite Beispiel 3 Transport eines Mähdreschers mit Zubehör (Schneidwerk) Beispiel 4 Mindestbodenfreiheit von Großraum- und/oder Schwertransporten Unterschreitung der Mindestbodenfreiheit für Fahrzeuge Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe Beispiel 5 Sattel-Kfz zum Transport von Baumaschinen Beispiel 6 Sattelzug mit überbreiter und -langer Ladung Transport mit einem Sattelzug ohne Ladestütze Transport mit einem Sattelzug mit einer Ladestütze Beispiel 7 austauschbarer Ladungsträger Beispiel 8 selbstfahrende Arbeitsmaschine mit eingeschränktem Sichtfeld (und Mitführen eines Anhängers) Beispiel 9 Autokran mit erhöhten Achslasten und erhöhtem zulässigen Gesamtgewicht Beispiel 10 Turmdrehkran Welche Genehmigungen sind zu beantragen? Betriebserlaubnis Zugverbindungseinrichtung Begriffsdefinitionen Fahrzeugarten Lastkraftwagen (Lkw) Anhänger Zug Gliederzug Lastzug Sattelzugmaschine Sattelanhänger/-auflieger Sattel-Kfz Tieflader Telesattel Baukastensystem Nachläufer Fahrzeugtechnik Achse Achslast Geteilte Achse Achslastausgleich Lenkung Zulässige Gesamtmasse (-gewicht) Mindestbodenfreiheit von Kraftfahrzeugen Niveauregulierung Teleskopierbar Ladung Behörden Straßenbaulastträger Straßenbaubehörden Straßenverkehrsbehörde Prüf-Institutionen Sachverständiger Prüfer Technische Prüfstelle Quellenverzeichnis Anhänge Anhang I Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungs verfahren für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten (RGST 2013) Anhang II Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs- Ordnung (VwV-StVO) zu 29 Abs. 3 geplante Neufassung Stand: Anhang III Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs- Ordnung (VwV-StVO) zu 29 Abs Anhang IV Ausnahmegenehmigung gem. 70 StVZO für ein Sattelkraftfahrzeug Erlaubnis nach 29 Abs. 3 StVO und 22 Abs. 1 StVO i. V. m. 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO (Muster) Anhang V Bekanntmachung der Empfehlungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach 70 Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung für bestimmte Fahrzeugarten und Fahrzeug kombinationen (Empfehlungen zu 70 StVZO). 345 Anhang VI Regelpläne als Vorgaben für die verhaltensrechtlichen Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden Stichwortverzeichnis