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Mechanische Verbindungseinrichtungen Des Pkw-anhänger-zuges

Fahrzeugbetrieb und nstandhaltung - Mechanische Verbindungseinrichtungen des PKW-Anhänger-Zuges Dr.-lng. M. Schwab (KDT), Dipl.-lng. J.. Binar (KDT), Kraitfahrzeugtechnisches Amt (KTA) der Deutschen Demokratischen

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Fahrzeugbetrieb und nstandhaltung - Mechanische Verbindungseinrichtungen des PKW-Anhänger-Zuges Dr.-lng. M. Schwab (KDT), Dipl.-lng. J.. Binar (KDT), Kraitfahrzeugtechnisches Amt (KTA) der Deutschen Demokratischen Republik, Zentralstelle Die Probleme unterschiedlicher Höhen von Anhängezugvorrichtungen und Anhängekupplungen sind in der letzten Zeit vielfach diskutiert worden Ungenugende Abstim. mungen zwischen den Herstellern von Anhängern und von Zugvomchtungen führten zu Besonderheiten, die bei der Zusammenstellung vom PKW und Anhänger bzw rm Gespannbetrieb beachtet werden mussen Dem kta der DDR obllegt es, Fahrzeuge und Fahrzeugteile auf Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zu prüfen Wir haben deshalb der Zentral. stelle Gelegenheit gegeben, damrt zusammenhängende Fragen ausführlich darzustellen Die Redaktion Mechanische Verbindungseinrichtungen sind Voraussetzung für den PKW-Anhängerbetrieb hre Konstruktion erfolgt auf der Grundlage internationaler Standards und ihr Einsatz soll weitestgehend universell möglich sein Durch technische Weiterentwicklung ist eine Angleichung alter und neuer Systeme erforderlich. Von entscheidender Bedeutung ist auch die richtige Auswahl der zu verbindenden Fahrzeuge sowie der dazu verwendbaren Fahrzeugteile 1. Rechtsvorschriiten und daraus abgeleitete Grundsätze FUr den Bau, Betrieb sowie die Ausrüstung von Fahrzeugen gelten folgende Rechtsvorschriften: - Verordnung vom 26 Mai 1977 über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenver. kehrs-ordnung - StVO) (GB Nr 20 S 257) i. d. F der 5 Verordnung vom 9 September 1986 (GB Nr. 31 S 417), - Verordnung vom 26 November 1981 über die Zulassung zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung-StVZO-) (GB Nr 1 $ 6), - Erste Durchführungsbestimmung vom 29 März 1982 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (GB Nr 17 s 355), - Dritte Durchführungsbestimmung vom 28 Mai 1982 zur Straßenverkehrs Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Bau, Betrieb und Ausrüstung von Fahrzeugen - (GB Nr 27 S 499) in der Fassung der 5 Durchführungs bestimmung vom 20 März 1987 (GB Nr. 10 S 123), - Vierte Durchführungsbestimmung vom 30 September 1983 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Bauartgenehmigungsbedingungen für lichttechnische Einrichtungen für Straßenfahrzeuge - (GB - Sonderdruck 1145) Aus diesen Rechtvorschriften erhebt sich die Forderung, daß für den Betrieb von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern auf öffent- lichen Straßen einerseits eine gültige Betriebserlaubnis. gemäß 17 StVZO sowohl für das Kraftfahrzeug als auch für einen mitgeführten Anhänger vorhanden sein muß und daruber hinaus die verwendeten mechanischen Einrichtungen zur Verbindung der Fahrzeuge gemäß 5 17 der StVZO in Verbindung mit 5 3 der 3 DB zur StVZO in einer genehmigten Bauart ausgeführt sein mussen. Während die Vorschriften für den Bau von Fahrzeugen bereits bei del Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrzeugtechnische Amt der DDR (KTA) auf ihre Einhaltung gepruft werden, liegt eine grundsätzliche Verantwortung für den Betrieb auch beim Fahrzeughalter bzw Fahrzeugführer. So sollte sich jeder Fuhrer eines Kraftfahr. Zeugs vor dem Ankuppeln eines Anhängers uber dessen Massen und Tragfähigkeiten im klaren sein n Bild 1 sind die wirkenden Kräfte schematisch dargestellt Als wichtige Betriebsvorschriften sind dabei folgende anzusehen: - die jeweilige Gesamtmasse des Anhän. gers, die sich aus der Achstragfähigkeit (Achslast) und der Stutzmasse (Stützlast) zusammensetzt, darf die zulässige Anhängemasse (Anhängelast) des Zugfahrzeugs nicht überschreiten, - eine Mindeststützmasse am Anhänger muß vorhanden sein Auf der Kupplungskugel am Zugfahrzeug sollten sich statisch mindestens 4 % der jeweiligen Gesamtmasse des Anhängers abstützen; die Stützmasse braucht 25 kg nicht zu überschreiten n der DDR bisher hergestellte Anhängezug- vorrichtung (AHZV) dürfen nur mit einer Stützmasse von max 50 kg beaufschlagt werden Hinsichtlich der Funktion der Anhängekupplung und ihrer Sicherung sollte man sich Gewißheit aus der Bedienungsanleitung vor der Fahrt verschaffen, ebenso wie die auf den Typschildern der Anhängekupplung, der Anhängerugvorrichtung und des Anhängers angegebenen Massen und Trag. fähigkeiten (Lasten) verglichen werden sollten Schließlich ist gemäß 30 StVO die Ladung so auf dem Fahrzeug zu verteilen und zu befestigen, daß eine gefährdende Verlagerung, ein Herabfallen oder Nachschleifen des Ladegutes ausgeschlossen sind und somit ein sicheres Fahren jederzeit möglich ist 2. Bau- und Betriebsvorschriiten 2 1 Anhängezugvorrichtungen (AH VZ) Anhängezugvorrichtungen zur Verbindung von Kraftfahrzeugen mit Anhängern haben einen großen Einfluß auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit Entsprechend hoch sind die Forderungen an die Festigkeit und Betriebssicherheit dieser Bauteile Dieser Be- deutung entsprechen die Bestimmungen in den Vorschriften uber den Bau, Betrieb sowie die Ausrüstunq von Fahrzeuqen mit der Forderung nach einer ~auart~enehrni~un~ Als mechanische Verbindungseinrichtunqen, die zum Mitführen von ~inächshän~ernhin; ter PKW dienen, sind AHZV anzusehen Sie können am PKW an dafür vorgesehenen Punkten der Karosserie oder am Rahmen angebaut werden und weisen eine standardi sierte Kupplungskugel auf Der ordnungsgemäße Anbau einer AHZV muß in der Zulassung bestätigt sein Höhe der Kupplungskugel über der Fahrbahn Mit dem Standard B1 04 (Bild 2) wurde die Höhe der Kupplungskugel uber Stutzmosse des Anhongerr (4% Gesomtmorse des Anhongers oder Nutzmosse 2Skg J 1 Stutzkroft auf i AnH'VJldchstrogfoh~gke~ Gesomtmorse der Anhongerr 5 zu1 Anhongetrogfohig kert der Zugfohrzeuges Bild 1 Massen und Kräfte am Einachsanhänger -_ Bild 2 Kugelzapfen gem TGL /04 Ausg 10/75, gültig bis 12%1 Die Kuppelhöhe war zu messen bei zu1 Gesamtmasse Eine Kuppelhohe von 350 bis 420 mm war zu bevorzugen Bild 3 Kupplungskugel gern TGL ; für Neu- und Weiterentwicklung verbindlich ab Der Mittelpunki der Kupplungskugel muß bei zul. Gesamtmasse mindestens 350 mm und höchstens 420 mm uber der Standebene lieqen 120 Kraftfahrzeugtechnik, Beriin 38 (l,988) 4 Tafel 1 ZusammensteHung von Anhengemassen und AHZV (Auswahl) L-----! mox 1,OOm Bild 4 Als Einachsanhanger za'hlen auch Anhänger mit zwei Achsen, deren Radmiiielpunkte weniger als 1.00 m voneinander entfernt sind S Ca bei zu1 Gesomtmorse Pfe~l =Toleronzongobe Bild 5 Darstellung von Standards und AHZV in Abhängigkeit von der Hohe über der Fahrbahn in mm der Fahrbahn von 300 mm bis 420 mm fur das beladene Fahrzeug vorgeschrieben Die- es Maß galt lange Zeit als Bauvorschrift n ternationale Normen legen in Auswertung praktischer Erkenntnisse das Maß fur die Höhe der Kupplungskugel uber der Fahrbahn unter Berücksichtigung ebenfalls eines beladenen Fahrzeugs fest Der RGW Standard ST RGW berucksichtigt dies auch und legt eine Höhe der Kupplungskugel über der Fahrbahn von minimal 350 mm bis maximal 420 mm bei zulässiger Gesamtmasse des Zugfahrzeugs fest Der genannte Standard wurde als TGL ,,Personenkraftwagen; Kugelkuppeleinrichtung, Kuppelmaße (Bild 3) in der DDR eingeführt und gilt seit 1 Juni 1982 für neu- und weiterehtwickelte Anhängezugvorrichtungen Die dort festgelegten Abmessungen einschließlich der möglichen Schwenkwinkel gewährleisten eine nahezu freizugige Koppelmöglichkeit aller in Europa hergestellten Anhänger mit Kugelkupplung an PKW Bei der Erteilung von Bauartgenehmigungen durch das KTA wurde deshalb auf die Einhaltung der Forderungen von TGL geachtet, sofern es sich um Neu- und Weiterentwicklungen handelte, Fur PKW-Einachsanhänger ist gemäß der Standards - TGL 35801,,Anhänger für Personenkraft- Kraftfahrzeugtechnik, Berlin 38 (1988) 4 121 -%-~. - - wagen; Einachsanhänger, Technische Kennwerte , verbindlich ab und - TGL 35802,,Anhänger für Personenkraftwagen; Campinganhänger, Qualitätsmerkmale , verbindlich ab , ebenfalls eine Kupplungshöhe von 350 mm bis 420 mm bei zulässiger Gesamtmasse vorgeschrieben Somit kann entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften davon ausgegangen werden, da'ß bei zulässiger Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger die Kuppelhöhen etwa gleich sind und bei diesem Fahrzustand weder Schrägstellungen der Fahrzeuge untereinander in vertikaler Richtung noch daraus resultierende kritische Fahrzustände auftreten können. 2.2 Kugelkupplungen Kugelkupplungen sind an den Zugrohren oder Zugdeichseln einachsiger Anhänger angebracht und umschließen in verriegeltem Zustand die Kupplungskugel des ziehenden Fahrzeugs Mechanische Verbindungseinrichtungen dieser Art sind nur zulässig zum Mitfuhren von einachsigen Anhängern. Dabei ist es unerheblich, ob das ziehende Fahrzeug ein PKW, ein LKW oder ein spezialkraftfah;zeug ist. Der Anbau einer Anhängezugvorrichtung ist an allen Fahrzeugarten zulässig, umgekehrt jedoch durfen Kugelkupplungen nur an Einachsanhängern angebracht sein. Als Einachsanhänger sind dabei Anhänger anzusehen, deren sämtliche Radmittelpunkte zwischen zwei parallelen, weniger als 1.0 m voneinander entfernten Querebenen liegen (Bild 4). Anhängezugvorrichtung und Kugelkupplung bilden ein Gelenk, das sämtliche auftretenden Kräfte zwischen Zugfahrzeug und Anhänger in vertikaler sowie Längs- und Quer, richtung uberträgt und dabei die für den Betrieb notwendigen Schwenkwinkel gewährleistet Die Bauartgenehmigung 'ist vom Hersteller oder lmoortbetrieb beim KTA zu beantraaen Sie wird erst erteilt, wenn vom ~erstel1e;die entsprechende Sicherheit durch Dauerfestig- * . -.. * SO - - -- T 390 Kuppeihohe Aohonger Bild 6 Zuordnungsschema 1 Beispiel: 1 Kuppelhöhe PKW 410 mm 1' rnin Kuppelhöhe Anhänger 390 mm 1 max Kuppelhöhe Anhänger 460 mm (blau gestrichelt) 2 Beispiel: 2 Kuppelhöhe Anhänger 380 mm 2' min Kuppelhöhe PKW 330 mm 2 max Kuppelhöhe PKW 400 mm,. ,. e- * *- - (blau gepunktet) * - * --. Saporoshez VEB KAFA 966/968 Halle Skoda S 100 VEB KAFA Halle 1 60O51 S Fa Schöps, 2 346n Talra ) Dacia Zastava Lübau VEB KAFA Halle Polski- 1 1 Fiat 128 C! 131 C 131 ci ZFA 131 A A Argenta Argenta 2500 D 132 A//D 138 A Ritrno 60 C 138 A 12 Ritmo 75 S 141 A2/N Panda A3/5- Panda 45 S 141AB53A Panda t000s ZLA 831/6 Lancia Delta ZLA831 ABO/D Lancia Prisma 146AD55A Uno 55 S VEB KAFA Halle (VEB KAFA Hale)l5i ' Fa Franke, (1274)15J rn-n; ' J 525% 35018) Kraftfahrzeugtachnik, Berlin 38 (1988) 4 wurde und weitere, in Rechtsvorschriften festgelegte Forderungen erfullt sind Vom gen, aus dem folgende Angaben hervorge- - Prufzeichen (KTA-Bauartgenehmigungs- - maximale Stutzkraft (Stutzlast) Schwenkwinkel beim Betrieb von Kugel- AC ~C31-318i500 AD i 500 Citr&n VD Serie VA (Visa 36 PS) VD Serie V8 (VSS 57 PS) GX Serie YL (GSA Pallas) XB Serie XB (BX) ) Fa Franke, , Aus den Paarungen Kugelkupplung-Anhängezugvorrichtung mussen sich die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen Schwenkwinkel ergeben Während in horizontaler Richtung Einschränkungen nur durch die äußeren Abmessungen der schräg zueinander stehenden Fahrzeuge zustande kommen, mussen hinsichtlich des vertikalen möglichen Schwenkwinkels die vom Hersteller der Kugelkupplung oder Anhängezugvorrichtung in der Betriebsanleitung gegebenen Hinweise beachtet werden Grundsatzlich kann bei zur Fahrbahnebene waagerechter Stellung der Fahrzeuge davon ausgegangen werden, daß ein vertikaler Schwenkwinkel bis zu 25 durch die Konstruktion der Bauteile gewährleistet wird Kraftfahrzeugtechnik, Berlin 38 (1988) 4 Beim Fahren auf der Straße als auch z B beim Einfahren in Grundstucke genugt dieser Wert Mit Einführung des Standards TGL wurde auch der Kugelhalsdurchmesser von vorher Dmr 25 mm auf nunmehr 29-2 mm geändert (Bilder 2 und 3) Eine Paarung der Kugelkupplung KK 70 (s Tafel 5) mit nach dem Standard TGL gefertigten AHZV, d h mit allen AHZV, deren Kugelhalsdurchmesser 29-2 mm be. trägt, ist nun nicht mehr gefahrlos möglich, so daß das Verbinden von so ausgerusteten Fahrzeugen nicht gestattet ist Bei eingeschränktefn Schwenkwinkel durch eine unzulässige Kugelkupplung kann eine Überbeanspruchung des freitragenden Teiles an der AHZV entstehen, was zum Bruch und damit zum Lösen des Anhängers vom Zugfahrzeug während der Fahrt fuhren kann 2 3 Zusatzeinrichtungen Als Zusatzeinrichtungen fur mechanische Verbindungseinrichtungen gelten folgende Bauteile: - Caravan-Stabilisatoren, - höhenverstellbare Zugeinrichtungen für Anhänger mit Auflaufbremsanlagen, - Einrichtungen zum Ausgleichen von Höhendifferenzen zwischen Kuppeleinrichtungen und - Abreißseile 3. Praktische Bedeutung der Bau- und Betriebsvorschriften Die notwendige konsequente Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften wird bereits dadurch verdeutlicht, daß bei einer Fahrge schwindigkeit von 80 km/h ein Einachsan hänger mit einer Gesamtmasse von 750 kg eine kinetische Energie von Nm (das entspricht etwa 18 t Aufprallmasse!) hat Bei einer Verzögerung von rd. 7 m/s2 und einer ungebremsten Anhängemasse von 500 kg wirken als Schubkraft in Längsrichtung bereits 3500 N auf die AHZV Eine weitere Kraftkomponente wirkt als Stutzkraft in Verti. kalrichtung Sie beträgt im statischen Zustand mindestens 4 % der jeweiligen Anhängegesamtmasse und darf im Regelfall 500 N nicht uberschreiten Fahrzeug-Nickbewegungen und Fahrbahnstöße erhöhen diesen Kraftanteil im praktischen Fahrbetrieb um ein.uielfaches Eine weitere unkontrollierte Heb'&lwirkung entsteht als Querkraft an der AtiZV bei Fahrt richtungsänderung Besondere Beachtung verdienen die Gleichzeitigkeit und Gegenseitigkeit der wirkenden Kräfte zwischen PKW und Anhänger, die von den Kuppelteilen ubertragen werden mus- Sen Das durch eine große Anzahl weiterer Faktoren mögliche Entstehen instabiler Fahrzu stände bewirkt zusätzliche Belastungen, die eine unfallträchtige Situation begünstigen und im Grenzfall zum Bruch der Verbindungen fuhren können So kommt es zum Einknicken des Anhänge- Zuges (Taschenmesser-Effekt), wenn der PKW aus der Spur ausbricht und dadurch den Anhänger verreißt Ebenso fuhrt eine sich aufbauende Schlingerbewegung des Anhängers zu Gefahrensituationen Volvo 244 DLS 264 GLE GLE l-4-t-l Renault 1 L R 9 GTL / / / -R 11 GTL PEUGEOT 581 A 11- Fa Franke, 305 GLS iia~ia~ 1 150: ~ S K-M, St g0 N 41/12/ Fa Franke 114 F TV 41/12/ Fa Franke, 1 14 C / / J /NY - j 400 Multicar Fa Franke, 700 Fa Franke, 240 D Ford AFF-Orion Fa Franke, 1.4 CL / ) Gebogener Kugelzapfen gern TGL 39445, Bauhöhe 140 mm, 2) Gebogener Kugelzapfen gem TGL 39445, Bauhöhe 90 mm, 3) Rückwirkend von 450 kg auf 500 kg erhöht, keine Änderung der Fahrzeugdokumente erforderlich, 4) TGL nicht verbindlich, da Spezialkrafifahrseug mit Allradantrieb, 5) Nicht zulhssig für Fahrzeuge ab Baulahr 1984, 6) Ab Baujahr 1987, 7) Nur in Verbindung mit zweiteiliger Plaststoßstange einschl Halterung. Bei Einhaltung dieser Voraussetzung und mit 600 kg Anhtingemasse auch für S 105 gee~gnet, 8) Gesamtmasse Anhängerzug zu kg, 9) Bei Steigungen bis 10% Erhöhung der gebremsten Anhangemasse um 200 kg zulässig, 10) Ab AHZV-Baujahr 1983: U.f6rmiger Kugelzapfen, 11) Bei Steigungen bis 8 %zulassig, 12) Gesamtmasse Anhängerzug: zu kg, 13) Bei Ste~gun gen bis 10 % Erhohung um 100 kg zulässig, 14) 1350 kg in Vorbereitung, 15) tdentisch. mit AHZV Zastava 1100, Einzelanfertigung Fa. Franke,, auch für weitere hier nicht genannte PKW-Typen auf Anfrage, 17) in Vorbereitung: Fa Franke, 18) Konstruktionsvorgabe des PKW-Herstellers, 19) für Schraubenfeder an den Hinterrädern in Vorbereitung: VEB KAFA Halle, (-) Werte am Neufahneug nicht zu ermitteln bzw vom Hersteller nicht angegeben Derartige Folgen sind jedoch vermeidbar, gung durch unterschiedliche zulässige Anwenn die verwendeten Fahrzeuge und Fahr- hängemassen und PKW-Federwege nur in zeugteile einschließlich ihrer Belastung auf- Annäherung erfolgen einander abgestimmt sind und der Anhängerzug mit Verantwortungsbewußtsein und 3 1 Auswirkungen unterschiedlicher fahrerischem Können geführt wird Kuppelhöhen Dabei gibt es - statisch betrachtet - keinen n den zurückliegenden Jahren wurden, sogrundsätzlichen Unterschied zwischen lee- wohl zugfahrzeug- als auch anhängerseitig, rem Anhängerzug, wie Trabant 601 mit die Kuppelhöhen im Bereich von 300 mm bis HP (Leermasse des Anhängerzuges 420 mm realisiert rd 715 kg) und einer bis zur AnhängerZug- Die Erkenntnis, daß beim Befahren von welli- Gesamtmasse beladenen Fahrzeugkombina- gen Fahrbahnen, beim Uberfahren von tion, wie Volvo 244 DLS und HP /8 Querrinnen sowie beim Bremsen das Zug- (Gesamtmasse des Anhängerzuges rd fahrzeug vom Zugrohr des Anhängers so tief 3100 kg) eingetaucht wurde, daß im-ungünstigen Fall Die verwendeten Verbindungseinrichtungen die AHZV oder Teile der Kugelkupplung auf basieren auf gleicher Bauart, Den unter- der Fahrbahn aufschlagen konnten, brachte schiedlichen Anhängemassen wird durch mit sich, daß auch im RGW-Bereich größere Konstruktion und Materialauswahl entspro- Kuppelhöhen standardisiert wurden chen Die Universalität der mechanischen m Rahmen der geltenden Rechtsvorschrif- Verbindungseinrichtungen gestattet die ten ist es nach wie vor zulässig, einen gro- Wechselnutzung der verschiedenen Anhän- ßen Einachsanhänger hinter kleinem PKW 'gertypen mit unterschiedlichen Gesamtmas- und umgekehrt mitzufuhren Sen. Bei der Auslegung der Kugelkupplun- Praktisch kann es dadurch auch bei Einhalgen werden maximale Anhängemassen und tung der genannten Rechtsvorschriften zu Stutzkräfte konstruktiv ber~icksichtigt. Bei erheblichen Niveauunterschieden zwischen der AHZV kann eine Erfüllung dieser Bedin AHZV und Kugelkupplung kommen. Die zu- Kraftiahrzeugtechnik, Berlin 38 (1988) 4,, Tafel 2 mportierte AHZVJ PKW-TVP AHZV-TVD Hersteller Kennzeichnung KTA-BAG VW Golf 17 E 155 Oris/BRD VW Golf 19 E 216 Oris/BRD VW Transporter E 160/1 Oris/BRD VW Passat E 237 Oris/BRD WAS 2105 MFK 21 Maschtnenfabr KraeftlBRD WAS 2107 MFK 23 Maschinenfabr Kraeft/BRD WAS 2121 MFK 42 Maschinenfabr Kraeft/BRD Prüfzeichen M Prüfzeichen M Prufzeichen M 4083/ Prüfzeichen M Prüfzeichen M Prüfzeichen F Prüfzeichen F ) Einzeln eingefuhrte AHZV bedurfen gem 5 17 der StVZO einer Einzelgenehmigung durch die zustandige Bezirksstelle des KTA Diese kann nur erteilt werden, wenn mit dem zu genehmigenden Bauteil ein Prüfzertifikat der ausländischen Prufstelle vorgelegt wird, aus dem die Montageeignung für den bestimmten Fahrzeugtyp erkennbar ist, und der Nachweis eines Prüfergebnisses hervorgeht, der den diesbezuglichen Prufvorschriften des KTA der DDR entspricht Die individuelle Einzelanfertigung ist nicht zulassig Tafel 3 PKW-Lastenanhanger mit allgemeiner Betriebserlaubnis (Auswahl) Hersteller TYP LM GM KH KH KTA-ABE-Nr bei LM bei GM (kg) ikg) imm) imm) VEB EGW Werdau HP VEB EGW Werdau HP VEB Warnowwerft Warnemünde VEB Warnowwerft Warnemunde VEB LTA VEB LTA Fa Liebsch, Wildenbruch Fa Braune, Thraenitz Fa Braune, Thraenitz Fa John, Fa John, Fa Arandt. Grafendorf Fa Arandt, Grafendorf Fa Oeser, Lößnitz Fa Hartmann, Weinbhla Fa Leiteritz, Hermsdorf Fa Hans, K -M -Stadt. Fa Gerstenberger. Ditters- HP500 01/ dorf 1586 Fa Haase, Kamenz HP500 01/ (Fa Hentschel) 1605 PGH Kröslin HP500 01/ Fa Friedel, Petersberg Fa Friedel, Petersberg VEB Berl Aufz U Fahrtr Bau VEB Berl Aufz U. Fahrtr Bau ELG Schmiede Berlin ELG Schmiede Berlin VEB Stema GroRenhain VEB Stema Großenhain VEB LMB Torgau VEB LMB Torgau HP350 01/ VEB LMB Schonebeck HP VEB LMB Schonebeck HP VEB Stema Großenhain HP VEB Stema Großenhain HP VEB Stema Großenhain HP VEB Stema Großenhain HP VEB Stema Großenhain HP VEB Stema Großenhain HP VEB Gask Schwarze Pumpe HP401 B VEB Gask Schwarze Pumpe HP VEB Gask Schwarze Pumpe HP400 02/ VkB WL WerkTrebbin HP400 02/ VEB WL Werk Trebbin HP401 01/ VEB AHB Wittenberge HP VEB AHB Wittenberge HP500 01/ VEB Feuerl -GW Gdrlitz HP AH VEB Feuert -GW Gdrlitz HP AH Fa Henze, Lausitz HF Fa Henze, Lausitz HP500 01/ Fa Heinemann, Uelleben HP500 01/ VEB Feuerl -GW Görlitz HP500 01/ VEB Feuerl -GW Görijtz HP500 01/01 140, 1850 PGH SFB Görlitz 1531 PGH SFB Gorlitz HP550 01/ ELG Schmiede ieipzig HP550 01/ VEB Karosseriewerk Erfurt HP650 01/ Fa Oeser, Loßnitz HP700 01/ Fa Wotzel, Geunitz HP700 01/ Fa Herzo