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Merkblatt über Gewerbliche Wareneinfuhren Kanada

Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren Kanada Inhalt Wareneinfuhr nach Kanada... 2 Handelspolitische Rahmenbedingungen... 2 World Trade Organization (WTO) und weitere internationale Organisationen...

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Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren Kanada Inhalt Wareneinfuhr nach Kanada... 2 Handelspolitische Rahmenbedingungen... 2 World Trade Organization (WTO) und weitere internationale Organisationen... 2 Handelsabkommen mit der EU... 2 Zollgesetz, Durchführungsbestimmungen...3 Zollbehörde, weitere am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligte Behörden... 3 Zollverfahren, Einfuhrabgaben... 3 Zollverfahren... 3 Abfertigung zum freien Verkehr... 3 Beschleunigtes Abfertigungsverfahren... 4 Warenuntersuchungen... 4 Abfertigungsunterlagen... 5 Handelsrechnung... 5 Außertarifliche Zollbefreiungen durch Carnet ATA und bei Warenmustern... 6 Andere Verfahren... 6 Zollgutversand (Transportation of Goods within Canada)... 6 Lagerung von Waren in Zollgutlagern... 7 Customs Bonded Warehouses... 7 Customs Sufferance Warehouses... 8 Vorübergehende Einfuhr (Temporary Importation)... 8 Veredelung (processing of goods) Drawback-Verfahren (Duty Drawback / Duty Deferral Program) Vorübergehende Ausfuhr von Waren zur Reparatur oder Bearbeitung (Goods re-entered after repair or alteration in the United States, Mexico, Chile, Israel, or another CIFTA beneficiary) Außertarifliche Zollbegünstigungen - Zollfreizonen (Foreign Trade Zones/Export Distribution Centres - EDC) Einfuhrabgaben Tarifäre Handelshemmnisse (Zolltarif) Einfuhrnebenabgaben Goods and Services Tax (GST) Provincial Sales Tax (PST) und Harmonized Sales Tax (HST)...13 Verbrauchsteuern Einfuhrverbote und -beschränkungen Einfuhrverbote Einfuhrbeschränkungen Gesetzliche Grundlagen Sicherheitsbestimmungen bei der Einfuhr von Waren in Kanada Einfuhrbestimmungen für Holzverpackungen Etikettierungsvorschriften Konsumgüter Textilprodukte Lebensmittel Kosmetische Produkte Normen und Standards/Zertifizierung Ausfuhr aus der EU Germany Trade & Invest 1 Kanada (Juni 2012) Wareneinfuhr nach Kanada Bonn (gtai) - Bei der Einfuhr von Waren nach Kanada sind eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen zu beachten. Die frühzeitige Information über Einfuhrverfahren, zu zahlende Abgaben und mögliche Verbote und Beschränkungen hilft, Verzögerungen an der Grenze und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Handelspolitische Rahmenbedingungen World Trade Organization (WTO) und weitere internationale Organisationen Kanada ist seit dem Mitgliedstaat der WTO (World Trade Organization - Welthandelsorganisation), der Nachfolgeorganisation des General Agreement on Tariffs and Trade (GATT). Regionale Handelsabkommen und Zusammenschlüsse Kanadas Mit folgenden Staaten und Handelsblöcken hat Kanada Freihandelsabkommen geschlossen: mit den USA und Mexiko (North American Free Trade Agreement - NAFTA) - Unterzeichnung am , in Kraft seit ), mit Chile (Unterzeichnung am , in Kraft seit ), mit Kolumbien (Unterzeichnung am , in Kraft seit ) mit Costa Rica (Unterzeichnung am , in Kraft seit ), seit August 2011 Verhandlungen zur Erweiterung und Modernisierung des Abkommens mit der EFTA ((European Free Trade Agreement - Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) - Unterzeichnung am , in Kraft seit ), mit Israel (Unterzeichnung am , in Kraft seit ), mit Peru (Unterzeichnung am , in Kraft seit ), mit Panama (Unterzeichnung am , noch nicht in Kraft), mit Jordanien (Unterzeichnung am , noch nicht in Kraft). Handelsabkommen mit der EU Mit der EU befindet sich Kanada seit dem Gipfeltreffen zwischen der EU und Kanada in Prag am in Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen. Das Abkommen sollte ursprünglich bereits Ende 2011 abgeschlossen werden. Dieser Zeitpunkt hat sich jedoch verzögert. Nach neun Verhandlungsrunden verblieben Ende Oktober 2011 in den Bereichen des Schutzes von Herkunftsbezeichnungen, dem Patentrecht, der Landwirtschaft und der Fischerei Probleme, die in kleineren Expertengruppen gelöst werden sollen. Der Abschluss der Verhandlungen ist derzeit für Ende 2012 geplant. Weitere Details hierzu finden deutsche Exporteure im Internet: 2 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren Zollgesetz, Durchführungsbestimmungen Wichtige Zollbestimmungen regelt das kanadische Zollgesetz (Customs Act). Das Zollgesetz in der aktuellen Version vom mit letzten Änderungen vom hat das kanadische Ministerium für Justiz unter veröffentlicht. Weitere Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr Kanadas sind unter Anderem: - der Excise Act, 2001 in der aktuellen Fassung vom mit letzten Änderungen vom (http://laws-lois.justice.gc.ca/eng/acts/E-14.1/), - der Import and Export Permits Act in der aktuellen Fassung vom mit letzten Änderungen vom (http://laws-lois.justice.gc.ca/eng/acts/e-19/). Zollbehörde, weitere am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligte Behörden Für die Überwachung der Zollbestimmungen und der Einfuhrverbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die kanadischen Zollgrenzen ist die Zollbehörde Canada Border Services Agency (CBSA - verantwortlich. Der Leiter der CBSA ist direkt dem Minister für öffentliche Sicherheit unterstellt. Der Minister leitet die kanadische Behörde für öffentliche Sicherheit (Public Safety Canada). Weitere am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligte Behörden sind unter anderem: - die Steuerbehörde Canada Revenue Agency (CRA - - die staatliche Gesundheitsbehörde Health Canada (http://www.hc-sc.gc.ca/index-eng.php), - die Canadian Food Inspection Agency (http://www.inspection.gc.ca/eng/ / ). Zollverfahren, Einfuhrabgaben Zollverfahren Abfertigung zum freien Verkehr Jedes Unternehmen, das Waren importiert, muss bei der Canada Revenue Agency (CRA) als solches registriert sein und erhält zu diesem Zweck eine business number (BN). Die BN können Importeure mit dem Vordruck RC 1 - Request for a Business Number (http://www.cra-arc.gc.ca/e/pbg/tf/rc1/ rc1-11e.pdf) auf schriftlichem Wege oder online bei der CRA beantragen. Die CRA vergibt verschiedene Arten von Registrierungsnummern, zum Beispiel für gesellschaftssteuerliche Zwecke, für die Registrierung zur Goods and Service Tax, für Lohn bzw. Gehaltszwecke oder als Registrierung für Import/Exportgeschäfte. Eine BN besteht aus neun Ziffern, einem zweistelligen Identifier und einer vierstelligen Referenznummer. Konten, die zu Import- oder Exportzwecken eingerichtet werden, enthalten als Identifier die Buchstabenfolge RM. Nicht genutzte Konten erlöschen automatisch nach zwei Jahren. Germany Trade & Invest 3 Kanada (Juni 2012) Waren müssen in Kanada unmittelbar nach ihrem Eingang bei dem nächstgelegenen Zollamt gemeldet werden (reporting of goods - page-2.html). Dies liegt in der Verantwortung des Importeurs. Der Importeur kann sich für die Einfuhrabfertigung von Waren von einem Zollagenten vertreten lassen, der in seinem Namen die Vorbereitung der für die Einfuhrabfertigung notwendigen Unterlagen, die Freigabe der Waren aus dem Zollgewahrsam und die Zahlung der Einfuhrabgaben vornimmt. Für die Erstmeldung der Sendung bei der CBSA reicht der Spediteur im Allgemeinen das Cargo Control Document (A8A - Customs Delivery Authority Copy) in zweifacher Ausfertigung ein. Dieses Dokument dient auch dem Nachweis aller Transitlieferungen von Waren zu einem Binnenzollamt oder Zolllager. Weitere für die Abfertigung notwendige Dokumente sind der Vordruck Canada Customs Coding Form (Form B 3) in zweifacher Ausfertigung, die Handelsrechnung (zweifach) und je nach Ursprung der Waren ein Ursprungszeugnis Form A, Einfuhrgenehmigungen oder Gesundheitszertifikate. Importeure können die Anmeldung der Waren auch elektronisch (via Electronic Data Interchange - EDI) vornehmen, sofern die CBSA dies genehmigt hat. Beschleunigtes Abfertigungsverfahren Importeure bzw. Zollagenten können sich bei der kanadischen Zollbehörde für eine grundsätzliche Freigabe der Waren vor Zahlung der Einfuhrabgaben bewerben (Release Prior to Payment Privilege). Importeure, die die Zollbehörde als zuverlässig einstuft und die häufig große Warenmengen einführen, können dann das beschleunigte Verfahren der Freigabe der Waren vor Zahlung der Einfuhrabgaben nutzen (release on minimum documentation - RMD). Die Zollbehörde führt dann eine vorläufige Abrechnung der geschuldeten Einfuhrabgaben durch. Die endgültige Abrechnung und Zahlung der Einfuhrabgaben erfolgt zeitversetzt innerhalb bestimmter Zeiträume nach der Wareneinfuhr. Für dieses Privileg verlangt die CBSA von den Unternehmen eine Sicherheit. In jedem Fall müssen Importeure oder ihre Zollagenten innerhalb von spätestens fünf Tagen nach Freigabe der Waren der CBSA ein final accounting package bestehend aus allen wichtigen Einfuhrdokumenten und -bescheinigungen (s. Aufzählung unter Abfertigungsunterlagen ) übermitteln. Warenuntersuchungen Anlässlich des Abfertigungsverfahrens überprüft die Zollbehörde die Beachtung der Zollvorschriften (beispielsweise die Angaben in der Handelsrechnung im Hinblick auf Menge, Warenwert und Korrektheit der angegebenen Zolltarifposition der Waren) und die Einhaltung der von weiteren Bundesbehörden vorgeschriebenen Vorschriften und Bestimmungen (Verkehrsfähigkeit der Waren). Zu diesem Zweck können vor der Freigabe der Waren stichprobenartig Untersuchungen von Waren vorgenommen werden (examinations). Ob die Zollbehörde eine solche Untersuchung vornimmt oder nicht hängt von Art und Charakter der Waren und dem Grad der Compliance des Importeurs ab. 4 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren Abfertigungsunterlagen Der Importeur oder sein Zollagent haben folgende Warenbegleitpiere bzw. Anmeldeformulare bei der CBSA einzureichen: - den internationalen Frachtbrief, See-B/L oder AWB bzw. das Cargo Control Document (CCD - / Document de Contrôle du Fret des Douanes - Long Room Copy in zweifacher Ausfertigung - Vordruck B3 - Canada Customs Coding Form (http://www.cbsa-asfc.gc.ca/e/pbg/cf/b3-3/ b3-3-fill-04b.pdf - Zollanmeldung) in zweifacher Ausfertigung - für alle Warensendungen mit einem Warenwert ab kan$ eine Handelsrechnung in englischer oder französischer Sprache mit detaillierten Angaben oder eine Zollfaktura (Canada Customs Invoice - CCI/Facture des Douanes Canadiennes - - dreifache Ausfertigung. Alternativ werden auch beide Versionen akzeptiert. - Einfuhrgenehmigungen, Gesundheitszertifikate oder andere Bescheinigungen, die von weiteren kanadischen Bundesbehörden gefordert werden - falls erforderlich, Ursprungsnachweise, zum Beispiel Formblatt A für Waren, denen Kanada Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer gewährt - eine unterschriebene detaillierte Packliste Handelsrechnung Die Canada Customs Invoice (Zollfaktura) wird nicht mehr zwingend verlangt. Die CBSA akzeptiert sowohl die CCI als auch auf Firmenbogen aufgemachte oder mit dem Computer erstellte Handelsrechnungen. Diese Handelsrechnungen müssen sämtliche in der Canada Customs Invoice aufgeführten Punkte beinhalten. Die Zollbehörde akzeptiert als dritte Alternative auch die Option, eine Handelsrechnung mit Angaben zum Käufer, Verkäufer, Ursprungsland, dem gezahlten Preis und einer detaillierten Warenbeschreibung vorzulegen und zusätzlich eine Zollfaktura mit den übrigen gemäß Vordruck CCI verlangten Angaben. Da die Verantwortung für die korrekte Ausstellung aller für die Verzollung notwendigen Unterlagen beim kanadischen Importeur liegt, der gegebenenfalls selbst eine Zollfaktura erstellen muss, ist es für den deutschen Exporteur ratsam, sich mit dem Importeur über die Frage der Rechnungsart frühzeitig zu verständigen. Überdies sollte in den Rechnungen zum Ausdruck gebracht werden, ob eine wie auch immer geartete Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der Waren besteht, die in irgendeiner Form den Preis der gelieferten Waren beeinflusst. Besteht eine solche Beziehung nicht, so sollte dies in der Rechnung deutlich in folgender Form erklärt werden: Transaction between not related parties. Germany Trade & Invest 5 Kanada (Juni 2012) Außertarifliche Zollbefreiungen durch Carnet ATA und bei Warenmustern Kanada hat das internationale Zollabkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren vom 6. Dezember 1961 angenommen. Das internationale Zollpapier Carnet ATA kann daher für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Ausstellungswaren, Warenmustern und Berufsausrüstung in Kanada eingesetzt werden. Grundsätzlich können alle Waren, die im Zollverfahren der vorübergehenden Einfuhr mit Vordruck E 29B (siehe unter vorübergehende Einfuhr ) in das Zollgebiet Kanadas verbracht werden, alternativ auch mit einem Carnet ATA vorübergehend eingeführt werden. Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr in Kanada müssen in englischer oder französischer Sprache erstellt werden. Warenmuster können im Allgemeinen zollfrei vorübergehend in Kanada eingeführt werden, sofern die Vorschriften der Commercial Samples Remission Order beachtet werden. Danach hat der Importeur, wenn die vorübergehende Einfuhr nicht mit Carnet ATA erfolgt, eine Sicherheit in Höhe der bei einer Einfuhr geschuldeten Zölle und Steuern zu leisten. Zweckmäßig ist ferner die Vorlage einer Zollfaktura (Canada Customs Invoice), auf der die Werte der Warenmuster in EUR und in kan$ angegeben sind. Bei Werten über kan$ ist immer eine Zollfaktura bzw. eine Handelsrechnung mit entsprechenden Angaben erforderlich. Andere Verfahren Zollgutversand (Transportation of Goods within Canada) Voraussetzungen und Konditionen des Zollgutversandes regeln das kanadische Zollgesetz (Customs Act - Part II: Importation - Transportation) und die Transportation of Goods Regulations zum kanadischen Zollgesetz. Im Rahmen des Versandverfahrens können Waren unverzollt (not released) unter Zollverschluss gegen Leistung einer Sicherheit von einem Grenzzollamt zu einem Binnenzollamt oder Zolllager oder durch das Zollgebiet Kanadas von einem Grenzzollamt zu einem anderen Grenzzollamt transportiert werden. Auch Transporte von Waren von einem Ort zu einem anderen Ort in Kanada durch ausländisches Territorium oder ausländische Gewässer können im Versandverfahren erfolgen. Hierfür sind Sicherheiten zu leisten. Die Sicherheit kann in Form von Bargeld, einem Scheck, einer Bürgschaft, die von einem von der kanadischen Regierung ausgestellten Bürgschaftsunternehmen ausgestellt ist oder einer von einem von der kanadischen Regierung dazu befugten Bürgschaftsunternehmen ausgestellten Bürgschaft erbracht werden. 6 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren Die Sicherheit muss einem Betrag in Höhe der für die Versandwaren zu zahlenden Einfuhrabgaben oder einem Betrag von kan$ entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei regelmäßigen Transporten von Waren im Versandverfahren hat die Sicherheit mindestens kan$ zu betragen. Die Person, die die Waren im Versandverfahren transportiert oder den Transport im Versandverfahren veranlasst, haftet für die auf den Waren lastenden Einfuhrabgaben. Rechnungen, Frachtbriefe und weitere Transportpapiere von im Versandverfahren transportierten Waren müssen von den verantwortlichen Personen ab dem 1. Januar des dem Jahr des Transportes nachfolgenden Jahres drei Jahre aufbewahrt werden. Lagerung von Waren in Zollgutlagern Gemäß den Bestimmungen des kanadischen Zollgesetzes sowie den Durchführungsbestimmungen Customs Bonded Warehouse Regulations und Customs Sufferance Warehouse Regulations können unverzollte (auch) für den Export bestimmte Waren in Zolllagern (bonded warehouses) oder Duldungslagern (sufferance warehouses - nur zur Untersuchung) gelagert werden. Customs Bonded Warehouses Customs Bonded Warehouses können sowohl als - private Zolllager von natürlichen oder juristischen Personen zur Lagerung ihrer eigenen unverzollten Waren oder - als öffentliche von Unternehmen betriebene Zolllager zur Lagerung von Waren verschiedener Importeure genutzt werden. Grundsätzlich benötigen Personen, die ein Customs Bonded Warehouse eröffnen wollen, hierfür eine Lizenz der CBSA. Überdies verlangt die CBSA eine Sicherheit in der Höhe, wie es der kanadische Finanzminister im jeweiligen Falle für notwendig erachtet. Abhängig von der Höhe der Sicherheit haben Personen, die ein Zolllager (Customs Bonded Warehouse) eröffnet haben, der CBSA in jedem Fiskaljahr eine Lizenzgebühr zu bezahlen. Die von der Höhe der geleisteten Sicherheit abhängige Höhe dieser Gebühr regelt Unterabschnitt (subsection) 5 der Customs Bonded Warehouse Regulations. Unterlagen über in Customs Bonded Warehouses gelagerte Waren sowie über Entnahmen von Waren müssen die Lagerhalter der CBSA jederzeit zugänglich machen. Waren können dort bis zu vier Jahren zoll- und steuerfrei gelagert werden. Hiervon abweichende Fristen gelten für Ersatzteile für Flugzeuge oder Schiffe, Zubehör für die Ölförderung (15 Jahre) Bier und Wein (5 Jahre) Waren, die in ein Zolllager zwecks Markierung gemäß den Marking of Imported Goods Regulations verbracht worden sind oder zur Ausstellung auf Handelsmessen oder Kongressen (4 Jahre) Germany Trade & Invest 7 Kanada (Juni 2012) Beschränkungen und besondere Bestimmungen gelten für die Zulassung zur Lagerung von alkoholischen Getränken sowie die Lagerung von Tabakprodukten. Die Vornahme von Bearbeitungen, die zu einer Änderung (beispielsweise der Zusammensetzung) von Waren führen, sind in Zolllagern (Bonded Warehouses) nicht erlaubt. Erlaubt sind aber Vorgänge des Umsortierens, Vorgänge des Ausstellens, die Untersuchung von Waren, Markierung, Etikettierungsvorgänge usw., Vorgänge des Umpackens, Auspackens, Wiederverpackens von Waren, Testzwecke, das Aussortieren von kleinen Warenmengen und die Verbringung nach außerhalb des Zolllagers zu Demonstrationszwecken zwecks Einholung von Aufträgen, das Säubern von Waren, die Instandhaltung, das Aussortieren von defekten und Qualitätswaren, das Ordnen und Teilen oder Schneiden von Waren. Kanadische Importeure, die Zolllager zur Lagerung von Waren nutzen, können verschiedene Vorteile wahrnehmen. Sie können ihren Kunden die Möglichkeit der Just-in-time Lieferung anbieten und müssen erst bei der Entnahme der Waren aus dem Lager Einfuhrzölle und -steuern bezahlen. Customs Sufferance Warehouses Customs Sufferance Warehouses sind privat betriebene Zollduldungslager. Unternehmen, die ein Customs Sufferance Warehouses eröffnen wollen, benötigen eine Lizenz der CBSA. Die jährlich zu entrichtende Lizenzgebühr beträgt bei Customs Sufferance Warehouses 500 kan$. Wie auch bei Eröffnung eines Customs Bonded Warehouse sind Sicherheiten zu leisten (Mindesthöhe: kan$). In Customs Sufferance Warehouses können Waren bis zu 40 Tagen gelagert werden. Veränderungen oder das Umpacken von Waren dürfen nur zum Zweck der Markierung vorgenommen werden. Für verderbliche Waren sowie Waffen und Munition gelten kürzere Fristen. Vorübergehende Einfuhr (Temporary Importation) Die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Waren in Kanada regelt das Memorandum D8-1-1 der Canada Border Service Agency (CBSA) in der aktuellsten Fassung vom bzw. der Zolltarif Kanadas (Zolltarifposition 9993). 8 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren In dem Memorandum sind unter Anderem die Bedingungen festgelegt, unter denen bestimmte Waren in Kanada unter der Zolltarifposition 9993 vorübergehend eingeführt werden können (Temporary Importation Tariff Item Regulations). Weitere Regelungen hierzu beinhaltet der kanadische Zolltarif in Sonderkapitel 99, Zolltarifposition Zur vorübergehenden Einfuhr können demnach in Kanada unter anderem folgende Waren angemeldet werden: Zubehör für Messen und Ausstellungen, Waren zu Reparaturzwecken, Waren zu Zertifizierungszwecken, Neue Produkte zu Testzwecken, Muster mit Warenwert (commercial samples), Waren, die kurzfristig dringend benötigt werden (emergency). Weiterhin beinhaltet das Memorandum unter anderem Vorschriften für die vorübergehende Einfuhr von Leasingwaren, wenn sie für den Gebrauch des Importeurs bestimmt sind (diese Waren können auch unter der Zol