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N I E D E R S C H R I F T

N i e d e r s c h r i f t über die am Donnerstag dem 10. August 2006, mit Beginn um Uhr im Florianisaal des Amtshauses der Gemeinde Kainbach bei Graz stattgefundenen öffentlichen Gemeinderatssitzung.

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N i e d e r s c h r i f t über die am Donnerstag dem 10. August 2006, mit Beginn um Uhr im Florianisaal des Amtshauses der Gemeinde Kainbach bei Graz stattgefundenen öffentlichen Gemeinderatssitzung. Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Mag. Manfred Schöninger, Vizebürgermeister Johann Bloder, Gemeindekassier Werner Ranftl und die Gemeinderäte Theresia Krammer, Josef Greimel, Gerhard Weinhappel, Anna Hahn, Peter Stanzenberger, Werner Weingartmann, Markus Kropf, Robert Valenta, Ferdinand Schrempf, Dr. Andrä Wasler und Rudolf Pucher. Entschuldigt hat sich Herr Gemeinderat Alois Höfer. Fragestunde: Vorsitzender Bürgermeister Mag. Manfred Schöninger begrüßt alle Gemeinderäte und Herrn Dremel vom Büro Depisch zur Sitzung und eröffnet die Fragestunde. Herr Gemeinderat Rudolf Pucher fragt an, ab wann es zu spät ist, Anträge einzubringen bzw. es wird im Gemeindespiegel nicht genau angeführt, wer welche Anträge eingebracht hat. Dazu erklärt der Vorsitzende, dass er künftig im Gemeindespiegel die einzelnen Parteien anführen wird. Weiters fragt Herr Gemeinderat Pucher an, wie die Abbruchkosten vom ehemaligen Gasthaus Beckenpeterl bezahlt werden, da auch dafür kein Budget erstellt worden ist. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Budget ein Betrag von EUR ,-- für Grundstücksankäufe vorgesehen ist. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen wird die Tagesordnung verlesen. 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit. T a g e s o r d n u n g : 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom Beratung und Beschlussfassung über eine geplante Kleine Änderung des gültigen Flächenwidmungsplanes 3.0 für die Umwidmung von Freiland in Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr. 4. Beratung und Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes für das Örtliche Entwicklungskonzept 4.0 samt Gemeindeentwicklungsplan. 5. Beratung und Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes für den Flächenwidmungsplan 4.0 (samt Wortlaut und zeichnerische Darstellung). 6. Beratung und Beschlussfassung über eine notwendige Neufestsetzung (Indexanpassung) der Elternbeiträge für den Kindergarten ab dem Kindergartenjahr 2006/ Beratung und Grundsatzbeschluss über den Abschluss eines Wärmelieferungs- und Bezugsvertrages mit der Nahwärme Kainbach-Hönigtal. 8. Allfälliges. Anschließend ersucht der Vorsitzende um Erweiterung der Tagesordnung. Bei der Sportanlage in Hönigtal sind diverse Sanierungen geplant, das Sportangebot soll erweitert werden und auch eine Grundstücksvermessung ist notwendig. Bevor aber alle Sanierungsmaßnahmen beginnen soll die Sportanlage in die Kainbach-KEG übernommen werden. Daher wäre der neue 1 Tagesordnungspunkt 8: Übertragung des Sporthauses und des Tennisplatzes samt den dazugehörigen Flächen in die Kainbach-KEG. Da es dazu keine weiteren Wortmeldungen gibt, wird die neue Tagesordnung vom Gemeinderat einstimmig angenommen und lautet ab dem Punkt 8. Beratung und Beschlussfassung für die geplante Übertragung des Sporthauses und des Tennisplatzes samt den dazugehörigen Flächen in die Kainbach-KEG. 9. Allfälliges. Diese neue Tagesordnung wird vom Gemeinderat einstimmig genommen. Zu 1.: Feststellung der Beschlussfähigkeit. Aufgrund der Anwesenheit von allen Gemeinderäten stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. Zu 2.: Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom wurde den Schriftführern mit der Einladung zugestellt. Zur Niederschrift gibt es keine Wortmeldungen und sie wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Die Niederschrift wird vom Vorsitzenden und den Schriftführern unterzeichnet. Herr Dremel wird gebeten, den Saal zu verlassen. Anschließend verliest der Vorsitzende die Niederschrift über den nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung vom Da auch dazu keine Wortmeldungen vorliegen wird auch diese Niederschrift vom Gemeinderat einstimmig angenommen und vom Vorsitzenden und den Schriftführern unterzeichnet. Anschließend wird Herr Dremel wieder in den Saal gebeten. Zu 3.: Beratung und Beschlussfassung über eine geplante Kleine Änderung des gültigen Flächenwidmungsplanes 3.0 für die Umwidmung von Freiland in Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr. Dazu berichtet der Vorsitzende, dass es bereits Gespräche und Informationen in früheren Gemeinderatssitzungen gegeben hat und bereits mehrmals versucht wurde, eine Fläche zu finden, die sich für einen Parkplatz, in der Nähe der Busumkehr, in der Ragnitz eignen würde. Nach längeren Gesprächen, vor allen geführt von Herrn Vizebürgermeister Johann Bloder, konnte nun mit der Familie Rohrer - Michelitsch ein Vorvertrag abgeschlossen werden. Die geplante Parkfläche, im Ausmaß von Rund m² liegt zwischen dem Anwesen von Frau Lang und der Kapelle neben der Ragnitzstraße. Die Pachtdauer wurde vorerst auf 30 Jahre festgelegt. Um aber weitere Schritte unternehmen und einen entsprechenden Pachtvertrag abschließen zu können, muss vorher die Änderung im Flächenwidmungsplan von derzeit Freiland in Parkfläche durchgeführt werden. Nach weiteren kurzen Erläuterungen übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Dremel. Als Unterstützung zu seinen Ausführungen wird auch eine PowerPoint- Präsentation vorgeführt. Eine Anhörung von betroffenen Grundbesitzern wurde durchgeführt, es gibt keine Einwände. Frau Lang hat nur ersucht, einen Lärmschutz an der Grenze zu ihrem Grundstück zu errichten. Anschließend werden die Stellungnahmen von den einzelnen Behörden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Nach kurzen Diskussionen im Gemeinderat werden die einzelnen Stellungnahmen behandelt und anschließend wie folgt beschlossen. Zur dort bestehenden Bauverbotszone berichtet vorerst auch Herr Gemeinderat Rudolf Pucher, dass ein Parkplatz aus seiner Sicht viel bringen wird und die Bevölkerung auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt. Weiters berichtet der Vorsitzende, dass bei dieser Größe von ca m² 25 bis 30 Parkplätze geschaffen werden könnten. Anschließend wird der Wortlaut zur Änderung 3.08 des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kainbach bei Graz dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 2 WORTLAUT zur ÄNDERUNG 3.08 des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kainbach bei Graz Verordnung über die vom Gemeinderat der Gemeinde Kainbach bei Graz am gem. 31, Abs. 3 Z. 2 ROG 1974 idgf LGBl. 13/2005 beschlossene kleine Änderung 3.08 des Flächenwidmungsplanes 3.0 samt zeichnerischer Darstellung. 1 PLANVERFASSER, PLANUNTERLAGE Die zeichnerische Darstellung der Änderung (in der Beilage), verfasst von Arch. Dipl.-Ing. Silvia Kerschbaumer-Depisch, 8141 Unterpremstätten, Hauptstraße 208, basierend auf der aktualisierten Planunterlage M 1:5000, Stand , bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung. 2 WIDMUNGSÄNDERUNG Änderung des Grundstücks Nr. 138 (TF von ca m² nördlich der Landesstrasse L 327 sowie westlich des Grundstücks Nr. 137/4), KG Kainbach, von derzeit Freiland in Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr (oberirdischer Parkplatz) gemäß 24 STROG 74 idgf LGBl. 13/ ABGRENZUNG UND UMFANG DER WIDMUNG Die Abgrenzung der Verkehrsfläche erfolgt entsprechend der in der Beilage ausgewiesenen graphischen Darstellung. Als Umfang der Widmung Verkehrsfläche wird die Errichtung von oberirdischen Pkw- Abstellflächen samt erforderlicher äußerer und innerer Erschließung festgelegt. Die Errichtung eines Parkhauses und/oder einer Tiefgarage ist nicht zulässig. Entsprechend der Stellungnahme der Fachabteilung 13C (Fachstelle Naturschutz, vom ) ist ein Gestaltungskonzept mit entsprechender standortgemäßer Bepflanzung zu erstellen, welches auf die großräumige landschaftliche Situation und die benachbarte Bebauung eingeht. Auf Grund der Lage der ggstl. Fläche im Landschaftsschutzgebiet ist ein entsprechendes Ansuchen einschließlich der erforderlichen Projektsunterlagen und des Gestaltungskonzepts bei der BH Graz- Umgebung einzureichen. Laut Stellungnahme der Baubezirksleitung Graz-Umgebung (Referat Straßenbau, vom ) hat die Erschließung der Verkehrsfläche bei km ca. 3,160 zu erfolgen. Weiters ist bei der Baubezirksleitung Graz-Umgebung eine Zufahrtsgenehmigung zu erwirken, für die ein Plan mit genauer Positionierung (Kilometrierung) und Gestaltung (Dimension) der Aufschließung einzureichen ist. Die Entwässerungsmaßnahmen der Verkehrsfläche sind mit dem Entwässerungsprojekt in diesem Bereich entlang der Landesstraße L 327 abzustimmen. 4 RECHTSWIRKSAMKEIT DER FLÄCHENWIDMUNGSPLANÄNDERUNG Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. 3 ERLÄUTERUNGEN zur ÄNDERUNG 3.08 des Flächenwidmungsplanes gem. 31 (3) STROG der Gemeinde Kainbach i. Schw. Planungsgrundlagen 1. Gesetzliche Grundlagen: Stmk. Raumordnungsgesetz 1974 idgf (Landesgesetzblatt Nr. 13/2005) Planzeichenverordnung Bebauungsdichteverordnung idgf LGBl. Nr. 61/ Überörtliche Raumordnung: Landesentwicklungsprogramm 1977 Regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz / Graz-Umgebung (LGBl. Nr. 26/2005) 3. Die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens gem. 31 (3) ist gegeben, wenn: 1. bei Baulanderweiterungen die beabsichtigte Änderung a. einen unmittelbaren Anschluss an ein im Revisionsplan ausgewiesenes vollwertiges Bauland hat, b. nur auf anrainende oder durch Straßen, Flüsse, Eisenbahnen u. dgl. Getrennte Grundstücke Auswirkungen und c. keine Industrie- und Gewerbegebiete oder Gebiete für Einkaufszentren zum Gegenstand hat, d. nicht eine Fläche betrifft, die an Industrie- oder Gewerbegebiete angrenzt, und e. ein Flächenmaß von m 2 nicht übersteigt. Änderungen innerhalb einer Planungsperiode dürfen fünf Prozent der Flächen des im Wortlaut zum Revisionsplan zahlenmäßig festgelegten unbebauten Baulandes für Wohngebiete nicht überschreiten. 2. bei sonstigen Änderungen die Voraussetzungen nach Z. 1 lit. b ( nur auf anrainende oder durch Straßen, Flüsse, Eisenbahnen u. dgl. getrennte Grundstücke Auswirkungen haben) vorliegen. Die Bedingungen für die Änderung sind gemäß Ziffer 2 erfüllt. Planungsfachliche Erläuterungen Gegenstand der Änderung 3.08 ist die Ausweisung einer zurzeit im Freiland gelegenen, ca m² großen Teilfläche des Grundstücks Nr. 138 (nördlich angrenzend an die Landesstraße L 327), KG Kainbach, im Bereich westlich eines bebauten Grundstücks mit der Nr. 137/4 von derzeit Freiland in Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr gem. 24 STROG 74 idgf. Bestandsanalyse: Das Grundstück Nr. 138 liegt im Bereich des Siedlungsgebietes Ragnitz westlich angrenzend an ein als Bauland der Kategorie Reines Wohngebiet ausgewiesenes Siedlungsgebiet nördlich der Landesstraße. Es ist Teil einer größeren Freifläche, die überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und die an 3 Seiten (im Westen, im Osten und im Süden jenseits der Landesstraße) von Bauland umschlossen wird. 4 Das Grundstück hat eine insgesamt unregelmäßig polygonale Gestalt, ist überwiegend eben und steigt von der Landesstraße ausgehend in Richtung Norden leicht an. Zurzeit wird die gesamte Fläche als Wiese genutzt. Der Parkplatz soll nun am südöstlichen Ende des ggstl. Grundstückes im Bereich zwischen dem östlich angrenzenden Bauland und einer weiter westlich gelegenen Kapelle errichtet werden. Planung: Die Gemeinde Kainbach bei Graz plant, diese Teilfläche des ggstl. Grundstücks zu pachten und darauf einen öffentlichen Parkplatz zu errichten. Etwa schräg südwestlich gegenüber dem geplanten Parkplatz befindet sich südlich der Landesstraße eine Bus-Endhaltestelle der Grazer Verkehrsbetriebe. Im derzeit rechtsgültigen Flächenwidmungsplan 3.0 ist im unmittelbaren Nahbereich dieser Endhaltestelle ein (privater) Parkplatz ersichtlich gemacht. Dieser Parkplatz gehörte zum ehemaligen Gasthaus Rattenhofer und wurde, da das Gasthaus nicht mehr besteht, mittlerweile aufgelassen. Der neu zu schaffende Parkplatz für etwa 30 Pkw soll als eine Art Pendlerparkplatz Verwendung finden, da er in unmittelbarer Nähe dieser Bus-Station gelegen ist. Da der überwiegende Teil des Gemeindegebietes innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt, wurde die Fachabteilung 13C, Fachstelle Naturschutz, um Stellungnahme gebeten. Seitens der Fachabteilung bestehen gegen die Errichtung dieses Parkplatzes keine Einwendungen. Es wird jedoch die Erstellung eines Gestaltungskonzeptes eingefordert, welches mit entsprechender standortgemäßer Bepflanzung und Begrünung auf die großräumige landschaftliche Situation und die nahe gelegene Bebauung eingeht. Aus raumordnungsfachlicher Sicht sollte diese Konzept dahingehend erweitert werden, dass auch auf die benachbarte Kapelle in der Form Bedacht genommen wird, dass diese Kapelle nicht in den Parkplatz integriert wird, sondern dass durch eine entsprechende Abstandsbegrünung dem besonderen Charakter und Stellenwert dieser Seelsorgeeinrichtung Rechnung getragen wird. Weiters liegt die gegenständliche Parkfläche innerhalb einer klimatologisch begründeten Bauverbotszone; es wurde daher auch die Fachabteilung 16 um Stellungnahme gebeten. Seitens der Fachabteilung 16 wurde keine schriftliche Einwendung gegen den geplanten Parkplatz erhoben, anlässlich eines Telefonats wurde jedoch angemerkt, dass es gegen den Parkplatz keine ausreichenden und letztlich schlagenden Argumente gäbe, die Gemeinde müsse aber angesichts der doch sensiblen naturräumlichen Situation die Ausweisung entsprechend plausibel und nachvollziehbar begründen. Sowohl die Lage des Parkplatzes (in einem der Hauptsiedlungsgebiete der Gemeinde in unmittelbarere Nähe der Endhaltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels) als auch der Zweck (Pendlerparkplatz für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel) sowie auch das geplante, mit dem Landschaftsschutz abzustimmende Gestaltungskonzept sprechen für die Ausweisung dieser Fläche im öffentlichen Interesse der Gemeinde. Von der Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Referat für Straßenbau, wurde eine Stellungnahme dahingehend bei der Gemeinde abgegeben, dass die Erschließung der Verkehrsfläche ca. bei km 3,160 zu erfolgen habe. Weiters muss bei der Baubezirksleitung Graz-Umgebung eine Zufahrtsgenehmigung erwirkt werden, für die ein Plan mit genauer Positionierung und Gestaltung der Aufschließung einzureichen ist. Außerdem sind die Entwässerungsmaßnahmen der Verkehrsfläche mit dem Entwässerungsprojekt in diesem Bereich entlang der Landesstraße L 327 abzustimmen. Eine ähnlich lautende schriftliche Stellungnahme der Fachabteilung 18A ist ebenfalls bei der Gemeinde Kainbach eingelangt. In dieser Stellungnahme wird als Voraussetzung für die Zulässigkeit dieser Parkfläche die Abstimmung des Vorhabens mit der Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Referat für Straßenbau, verlangt. 5 Die Auflagen der Baubezirksleitung Graz-Umgebung wurden gleich wie die Vorgaben der Fachabteilung 13C als Widmungserfordernisse in den Wortlaut der Änderung übernommen. Laut telefonischer Stellungnahme der Fachabteilung 13B wäre überdies dafür zu sorgen, dass auf dieser Verkehrsfläche kein Parkhaus errichtet werden dürfe, da dies auch dem i.s. der Klimastudie festgelegten Bauverbot für das ggstl. Gebiet widersprechen würde. Diese Auflage wurde ebenfalls in den Wortlaut übernommen. Aus raumordnungsfachlicher sowie aus örtlicher Sicht besteht daher gegen die Festlegung einer Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr kein Einwand, da der künftige Parkplatz etwa im Zentrum eines im Siedlungsleitbild des derzeit rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzeptes 3.0 als Entwicklungs- und Erweiterungsstandort festgelegten Siedlungsgebietes liegt und die Schaffung dieses Parkplatzes als Pendlerparkplatz im öffentlichen Interesse gelegen ist. Die im Wortlaut festgelegten Widmungserfordernisse sind jedenfalls einzuhalten. ÖEK und Siedlungsleitbild: Im rechtsgültigen Örtlichen Entwicklungskonzept 3.0 der Gemeinde Kainbach bei Graz ist für das ggstl. Grundstück (außer der Ausweisung als klimatologische Bauverbotszone im Sinne des Regionalen Entwicklungsprogramms für die Region Graz / Graz-Umgebung) selbst keine Festlegung getroffen. Da es jedoch innerhalb eines Hauptentwicklungsstandortes bzw. eines künftigen örtlichen Siedlungsschwerpunktes (i.s. der ROG-Novelle 13/2005) liegt, besteht aus raumordnungsfachlicher Sicht gegen die Änderung 3.08 des Flächenwidmungsplanes 3.0 kein Einwand. Ver- und Entsorgung: Falls notwendig, ist der Anschluss an alle erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen vorhanden bzw. kurzfristig möglich. Erschließung: Die künftigen Pkw-Abstellflächen werden direkt von der Landesstraße L 327 her erschlossen (siehe Stellungnahme der Baubezirksleitung Graz-Umgebung). Sonstige Festlegungen: Erstellung eines Gestaltungskonzeptes i.s. der Stellungnahme der Fachabteilung 13C. Dieses Gestaltungskonzept ist gleichzeitig mit dem Ansuchen um Bewilligung samt den erforderlichen Projektsunterlagen bei der BH Graz-Umgebung einzureichen. Ergänzend wird an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass dieser Parkplatz seitens der zuständigen Behörden der Steiermärkischen Landesregierung als Park & Ride - Parkplatz anerkannt worden ist. Nach einer längeren Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag diesen vorliegenden und vorgetragenen Wortlaut zuzustimmen und wird dieser Antrag vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Anschließend werden noch die einzelnen Stellungnahmen besprochen und wie folgt beschlossen. 6 Gemeinde Kainbach bei Graz / Flächenwidmungsplan ÄV 3.08 Die Gemeinde Kainbach bei Graz plant, eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 138 (nördlich angrenzend an die Landesstraße L 327), KG Kainbach, zu pachten und darauf einen öffentlichen Parkplatz zu errichten. Der neu zu schaffende Parkplatz für etwa 30 Pkw soll als eine Art Pendlerparkplatz Verwendung finden, da er in unmittelbarer Nähe dieser Bus-Station gelegen ist. Da der überwiegende Teil des Gemeindegebietes innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt, wurde die Fachabteilung 13C, Fachstelle Naturschutz, um Stellungnahme gebeten. Seitens der Fachabteilung bestehen gegen die Errichtung dieses Parkplatzes keine Einwendungen. Es wird jedoch die Erstellung eines Gestaltungskonzeptes eingefordert, welches mit entsprechender standortgemäßer Bepflanzung und Begrünung auf die großräumige landschaftliche Situation und die nahe gelegene Bebauung eingeht. Diese Vorgabe der Landschaftsschutzbehörde wird als Umfang des Widmungserfordernisses in den Wortlaut aufgenommen, in diesem Sinne entspricht die Gemeinde der Stellungnahme der Fachabteilung 13C. Aus raumordnungsfachlicher Sicht sollte diese Konzept dahingehend erweitert werden, dass auch auf die benachbarte Kapelle in der Form Bedacht genommen wird, dass diese Kapelle nicht in den Parkplatz integriert wird, sondern dass durch eine entsprechende Abstandsbegrünung dem besonderen Charakter und Stellenwert dieser Seelsorgeeinrichtung Rechnung getragen wird. Der Vorsitzende stellt den Antrag den vorliegenden Ausführungen zuzustimmen und der Stellungnahme der Fachabteilung 13C zu entsprechen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Weiters liegt die gegenständliche Parkfläche innerhalb einer klimatologisch begründeten Bauverbotszone; es wurde daher auch die Fachabteilung 16 um Stellungnahme gebeten. Seitens der Fachabteilung wurde zwar keine schriftliche Einwendungen gegen den geplanten Parkplatz erhoben, anlässlich eines Telefonates mit Herrn Dremel vom Architekturbüro DI Silvia Kerschbaumer-Depisch am 16, , hat Herr DI Griesser von der Fachabteilung 16 folgende mündliche Stellungnahme abgegeben: Aus der Sicht der Fachabteilung ist dazu generell zu sagen, dass die Festlegungen sowohl der Klimastudie (die lt. REPRO zu berücksichtigen sind) als auch als Grünzone (die lt. REPRO von Bebauungen freizuhalten is